Guten Tag zusammen,
KV und KM leben seit ca. 1,5 Jahren getrennt und haben ein Kind zusammen. Sie waren nicht vh. KV hat nach der Trennung dem JA immer seine EK-Nachweise eingereicht. KV war immer von Unterhaltszahlungen befreit.
Jetzt erhält KV vom RA der KM bezüglich Unterhaltsberechnung folgenden Schriftsatz:
"... namens und im Auftrag der KM, fordern wir Sie auf, Auskunft über Ihre Einkommensverhältnisse für die Zeit von September 2008 bis August 2009, Vorlage der Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2006 - 2008 und Vorlage evtl. bestehender Leistungsbescheide für die Monate Januar - August 2009, sofern Sie ALG I oder aber Leistungen aus dem SGB II erhalten. Die Auskunft dient der Berechnung des Kindesunterhalts. Als Frist haben wir uns den ... notiert. Nach Fristablauf wird Klage erhoben, sofern wir die erbetenen Unterlagen nicht erhalten sollten."
Hierzu hat der KV folgende fragen:
1.) Darf der RA der KM diese Unterlagen anfordern bzw. ist der KV dazu verpflichtet, dem RA diese Unterlagen einzureichen?
1 a.) Wenn ja, dürfen über die normalen monatlichen Einkommensnachweisen hinaus auch Einkommenssteuerbescheide angefordert werden? Besonders für die Jahre 2006 und 2007!? In diesen Jahren lebten KV und KM noch komplett zusammen. Das Kind wurde in 2007 geboren.
1 b.) Wenn nein, wie reagiert der KV am besten (vielleicht unter Angabe irgendwelcher Gesetzestexte und, oder Gerichtsurteile diesbezüglich)
2.) Genügen nicht die Unterhaltsberechnungen vom JA, welche der RA anfordern kann und somit auch über die EK-Verhältnisse (EK und Schulden, Verbindlichkeiten ...) informiert wird?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Moin Luke!
Unterhalt ist zwar nicht mein Steckenpferd, aber ich versuch´s mal:
1.) Darf der RA der KM diese Unterlagen anfordern bzw. ist der KV dazu verpflichtet, dem RA diese Unterlagen einzureichen?
Ein RA kann fordern wie er lustig ist. Jedoch hat niemand die Verpflichtung dem auch nachzukommen.
1 b.) Wenn nein, wie reagiert der KV am besten (vielleicht unter Angabe irgendwelcher Gesetzestexte und, oder Gerichtsurteile diesbezüglich)
Das kommt darauf an, was Du willst. Ich machte damals einfach gar nix. Nach einigen Monaten kam dann die Aufforderung vom Gericht. Der muss man dann nachkommen.
2.) Genügen nicht die Unterhaltsberechnungen vom JA, welche der RA anfordern kann und somit auch über die EK-Verhältnisse (EK und Schulden, Verbindlichkeiten ...) informiert wird?
Da gibt´s ein paar Grundsätzlichkeiten, die ich aber nur für Selbstständige kenne. Die müssen die kompletten Steuerunterlagen der letzten 3 Geschäftsjahre vorlegen.
Du bekommst hier sicher noch konkretere Tipps als meine.
Greetz,
Milan
Moin,
1.) Darf der RA der KM diese Unterlagen anfordern bzw. ist der KV dazu verpflichtet, dem RA diese Unterlagen einzureichen?
Ja und ja, sofern die letzte Auskunftserteilung zwei Jahre und älter ist.. Der RA ist der Interessenvertreter und beauftragt durch die KM - sofern die Original-Vollmacht dem Schreiben beiliegt. Die anwaltliche Zusicherung wird immer gern gemacht, beweist aber nicht die Beauftragung. Also muss er sich ggf. erst legitimieren. Sich hierauf zu berufen ist aber Kinderkram. Keine Angst, der RA verkauft die eingereichten Unterlagen nicht meistbietend bei eBay.
1 a.) Wenn ja, dürfen über die normalen monatlichen Einkommensnachweisen hinaus auch Einkommenssteuerbescheide angefordert werden? Besonders für die Jahre 2006 und 2007!? In diesen Jahren lebten KV und KM noch komplett zusammen. Das Kind wurde in 2007 geboren.
Es wird Auskunft erteilt über das Einkommen die letzten 12 Monate, bei Selbstständigen über die letzten drei Jahre. Fällt in diesen Zeitraum ein ESt-Bescheid, ist er beizulegen. Alles weiter in der Vergangenheit liegende ist irrelevant.
1 b.) Wenn nein, wie reagiert der KV am besten (vielleicht unter Angabe irgendwelcher Gesetzestexte und, oder Gerichtsurteile diesbezüglich)
Entfällt.
2.) Genügen nicht die Unterhaltsberechnungen vom JA, welche der RA anfordern kann und somit auch über die EK-Verhältnisse (EK und Schulden, Verbindlichkeiten ...) informiert wird?
Spannend. Wieso ist das JA im Spiel? Besteht eine Beistandschaft? Ist diese ggf. gekündigt worden? An wen wird in welcher Höhe auf welcher Grundlage bisher gezahlt?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
soweit ich das verstanden habe, ist ein KU vom Jugendamt tituliert den du auch bedienst?! So, das ist wohl der Faru KV nun nicht geheur das Sie nix bekommt ...
1.) Darf der RA der KM diese Unterlagen anfordern bzw. ist der KV dazu verpflichtet, dem RA diese Unterlagen einzureichen?
Grundsätzlich ja.
1 a.) Wenn ja, dürfen über die normalen monatlichen Einkommensnachweisen hinaus auch Einkommenssteuerbescheide angefordert werden? Besonders für die Jahre 2006 und 2007!? In diesen Jahren lebten KV und KM noch komplett zusammen. Das Kind wurde in 2007 geboren.
Verlangt werden dürfen Belege die ab dem Begehren (hier Brief) nicht älter als zwei Jahre sind. Dazu zählen auch die Einkommenssteuerbescheide. Aber es ginge doch nur von 2007/2008 ? Wenn dir z.B. eine Steuernachzahlung 2007 ins Haus stand, so wird diese vermindernd auf die Einkommen 2008 angerechnet. Hat also auch Vorteile.
Es wird nur der Durchnitt gebildet, bezahlt werden würde sowieso nur ab dem Eingang (Monat) des Briefes vom RA.
2.) Genügen nicht die Unterhaltsberechnungen vom JA, welche der RA anfordern kann und somit auch über die EK-Verhältnisse (EK und Schulden, Verbindlichkeiten ...) informiert wird?
Nö. JA und RA sind zwei getrennte Paar Schuhe. Du kannst ja einen Brief zurückschreiben mit dem Hinweiß darauf, das Du alles schon beim JA eingereicht hast. Aber ob das wirklich was bringt??...
Wenn das Ja korrekt gerechnet hat, kommt hinterher nix raus außer das KM eine Rechnung vom RA an der Backe hat.... Naja, wahrscheinlich kriegt sie PKH.
Wenn Du nix hast bekommst Du ja auch PKH. Wenn es dir komisch vorkommt, gehe doch zum Gericht und lass dir einen Beratungsschein geben. Sollte es zu einer Klage kommen, brauchst Du eh einen RA.
Finde ich schon komisch die Geschichte.
Gruß
KK

Hi Luke
Verstehe ich das richtig? Beim JA besteht eine Beistandsschaft und ein RA fordert Auskunft? Oder hat das JA Dir schriftlich (ja, das tun sie) mitgeteilt, dass die Beistandschaft aufgehoben wurde? Falls nein so ist der RA nicht berechtigt von Dir Auskunft zu verlangen. Zwei Stellen gleichzeitig beauftragen zur Durchsetzung ihrer Interessen darf die KM nämlich nicht. Bist Du Dir unsicher bzgl. Beistandschaft so rufe beim JA an und erkundige Dich dazu.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das JA hat Berechnungen bzgl. KU vorgenommen (s. u.). KM erhält UVG. Ein Unterhaltstitel liegt nicht vor.
So, mal kurz zur Vita vom KV.
Dieser hat aus einer Zeit der Beziehung zur KM bis 08/08 bei einem AG gearbeitet und monatlich dieselbe Lohnhöhe erhalten, dann von 09/08 bis 02/09 war er bei einem anderen AG tätig und hat auch von 09 - 12/08 dieselbe Lohnhöhe erhalten, mit Ausnahme von 11/08, in dem der KV ein Weihnachtsgeld erhalten hat. Von 01 - 02/09 hat er beim gleichen AG ein wenig mehr Lohn aufgrund einer geringfügigen Lohnerhöhung erhalten. In 03/09 war der KV für 2,5 Wochen AlG I-Bezieher und hat dann bis Mitte 07/09 wiederum bei einem anderen AG gearbeitet und monatlich dieselbe Lohnhöhe erhalten. Die EKs von allen drei AGs unterschieden sich kaum. Seit Mitte 07/09 ist der KV erneut arbeitslos.
Nach der Trennung wurden zwei Unterhaltsberechnungen vorgenommen:
der KV hat am 28.04.2009 ein Schreiben vom JA erhalten, in dem steht, dass er keinen Unterhalt zahlen muss. Zuletzt erhielt er am 14.01.2009 einen erneuten Schriftsatz vom JA, nachdem eine erneute Berechnung vorgenommen wurde, in dem steht, dass KV weiterhin keinen Unterhalt zahlen muss.
Dem JA liegen sämtliche EK-Nachweise vor.
Wenn der KV das richtig versteht, dann dürfte die KM frühestens 01/11 EK-Nachweise der letzten zwölf Monate einfordern, da der KV nicht selbstständig ist!?
Aber wie ist das jetzt mit der Beistandschaft nochmal? Würde eine bestehen, könnte der KV dem RA der KM mitteilen, dass er aufgrund der Beistandschaft und deren Vorrang der KM keine Rechenschaft schuldig ist und er frühestens in 01/11 der KM EK-Nachweise vorlegen muss?! Oder wie sollte er dem Schreiben vom RA der KM am besten, unter Angaben von Gesetzesangaben (und evtl. Urteilen), entgegnen?
PS: Eine Mitteilung darüber, dass dem JA die Beistandschaft gekündigt wurde, liegt dem KV nicht vor. KV erkundigt sich am besten mal beim JA!?
könnte der KV dem RA der KM mitteilen, dass er aufgrund der Beistandschaft und deren Vorrang der KM keine Rechenschaft schuldig ist und er frühestens in 01/11 der KM EK-Nachweise vorlegen muss?! Oder wie sollte er dem Schreiben vom RA der KM am besten, unter Angaben von Gesetzesangaben (und evtl. Urteilen), entgegnen?
KV erkundigt sich am besten mal beim JA!?
Servus DmL,
wir fangen mal unten an, bei der letzten Frage. Am besten ja. Erkundige Dich beim JA ob es eine Aufhebung gibt. Wenn nicht, die Bestätigung schriftlich zu Deinen Akten und dann schreib dem RA ungefähr so:
Lieber RA, die Forderungen der KM entbehren zum jetzigen Zeitpunkt jeder Grundlage. Frühestens in einem Jahr können Sie ihr Anliegen gerne erneut an mich richten, sollten sie das nicht abwarten wollen, sehe ich ihrer Klage gelassen entgegen. MfG DmL
Keine Paragraphen, nix untermauern. Lass ihn im Nebel stochern und zeig ihm nur Deine Selbstsicherheit.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Siehe auch http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?f=1&t=22871
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
oder auch http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=107245
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
ferner
www.123recht.net/Darf-RA-der-KM-vom-KV-EK-Nachweise-anfordern-__f175973.html
und
und
http://www.rund-ums-baby.de/papaforum/beitrag.htm?id=27092
und
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article5414146.html
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
naja, manche Leute glauben immer noch an die falsche These "viel hilft viel".
Frühestens, wenn man dann 27 grundverschiedene "Antworten" auf die immer gleiche Frage hat, merkt man, dass "viel" auch "zuviel" sein kann und dass man im Prinzip so schlau ist wie am Anfang...
Else Kling (Gott hab' sie selig...) hätte gesagt: "Wenn's schee macht..."
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Frühestens, wenn man dann 27 grundverschiedene "Antworten" auf die immer gleiche Frage hat, merkt man, dass "viel" auch "zuviel" sein kann und dass man im Prinzip so schlau ist wie am Anfang...
Hallo,
an den massiv parallelen Frageansatz glauben auf jeden Fall 1,3 (oder so) Milliarden Chinesen. Ich habe seit 1994 mit Chinesen geschäftlich zu tun. Wenn die z.B. zusätzlichen Headcount oder Invest genehmigt haben wollen, fragen die nicht nur mich sondern auch noch drölfzig andere, die dazu was zu sagen haben oder zu sagen haben könnten, und die genehmste Antwort wird dann als die offizielle und genehmigte verstanden und erst mal umgesetzt, bis es bemerkt wird und auf die Glocke gibt. Dieses Gebaren erinnert in der Tat an das von Luke und manch anderem in den Foren *g*
/elwu,
hm, ist OT, also am besten verschieben ins Cafe oder so.
Auf jeden hat der KV von ALLEN Antworten profitiert und viele andere KVs vielleicht auch!?
Danke nochmals.
Was zur Hölle sind "head counts"?
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Wenn ich mich nicht täusche ist das die Arbeitnehmeranzahl
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
headcounts = Personalbestand, Mitarbeiter
KV hat auf das Schreiben am letzten Tag der Frist geantwortet und vom RA der KM die Vollmacht von der KM angefordert, da die Zusicherung über die Beauftragung von der KM des RAs nicht ausreicht.
Daraufhin hat der KV folgende Antwort erhalten:
"auf Ihre E-Mail vom heutigen Tage teile ich Ihnen mit, dass Sie die
Belege zu Ihren Einkommensverhältnissen gern an unsere Mandantin direkt
versenden können, wenn Sie Zweifel an unserer Bevollmächtigung haben.
Nach Fristablauf wird gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen."
Wie soll denn der KV bitteschön auf diese Antwort erwidern, zumal die Frist, welche im Schreiben des RAs der KM angegeben ist und auf welches der KV geantwortet hat, abgelaufen ist und somit der KV nicht innerhalb der Frist die Belege vorlegen kann?
"Da aus ihren Schreiben keine Bevollmächtigung im Namen von Frau X zu agieren ersichtlich ist, sehe ich ihre Schreiben als gegenstandslos an.
Hochachtungsvoll"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die letzten Einkommensnachweise wurden in 09/09 dem Jugendamt übermittelt, welches Beistandschaft für das betroffene Kind pflegt.
KV hat am 11.09.2009 ein Schreiben des JAs erhalten:
"wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Einkommensunterlagen. Unterhalt für Ihr Kind wird aufgrund Ihres aktuellen Einkommens auch weiterhin nicht gefordert."
Da KV jetzt in der Zwischenzeit, nach der schriftlichen Aufforderung des RAs der KM, dem JA die EK-Nachweise der letzten Monate eingereicht hat, möchte KV jetzt wissen, ob ab 09/09 die Frist gerechnet wird oder weiterhin ab 01/09?
Übrigens danke für die Antwort auf die Antwort! 😉
So, es war ja abzusehen, dass die KM Klage einreicht. Dieses hat sie nun getan und ich habe vom FG folgende Klageschrift vom RA der KM erhalten:
"...
1. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über seine Einkommensverhältnisse durch Vorlage der Einzelentgeldabrechnungen für die Monate September 2008 bis August 2009 nebst Vorlage der Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2006 - 2008 zu erteilen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, nach schriftlicher Auskunftsverteilung einen noch zu beziffernden Betrag im voraus an den Kläger zu zahlen.
Begründung:
Der Beklagte ist der Vater des einkommens- und vermögenslosen Klägers. Der Kläger lebt im Haushalt seiner Mutter, die nicht mit dem Beklagten verheiratet ist.
Der Beklagte ist mit Schreiben vom 07.09.2009 zur Auskunftserteilung zwecks Berechnung ders Anspruchs auf Kindesunterhalt aufgefordert worden.
Beweis: Schreiben vom 07.09.2009, Kopie anbei
Die ihm insoweit gesetzte Frist ist verstrichen, ohne dass die geschuldete Auskunft erteilt wurde.
...
Der Beklagte schuldet grundsätzlich Kindesunterhalt gegenüber seinem einkommenslosen Sohn. Bislang hat der Beklagte keinerlei Unterhaltszahlungen erbracht. Ob der Beklagte als leistungsfähig anzusehen is kann derzeit nicht beurteilt werden."
Das Schreiben habe ich mit einem lachenden, aber natürlich auch mit einem weinenden Auge gelesen.
Lachend, da ja die Beistandschaft des JAs besteht und mir diese zuletzt noch am 11.09. bestätigt wurde.
Weinend, da wieder unangenehmen Schriftverkehr.
Dem FG werde ich innerhalb der zweiwöchigen Frist, am besten wohl am letzten Tag dieser Frist ;-), mitteilen, dass während der ganzen Zeit Beistandschaft durch das JA bestand und noch besteht und ich regelmäßig meine Einkommensnachweise eingereicht habe und von Beginn an, bis jetzt, von Unterhaltszahlungene befreit war.
Denn, wenn ich nicht antworte, muss ich vors FG.
