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Bu für KM in der Ausbildung

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

jetzt mal ein paar Fragen/Anmerkungen von mir:

1. Wie weit wohnt ihr denn auseinander? Ist es nicht möglich, in der Mitte eine gemeinsame Wohnung zu suchen und dann eben zusammen zu leben und zu wirtschaften?

2. Ich finde es prinzipiell gut, dass Du trotz Baby an Ausbildung/Arbeit denkst, ABER. Stell Dir das nicht so einfach vor. Erstens weißt Du heute noch nicht, ob Du so ein "Anfängerkind" bekommst, was nix macht außer essen und schlafen und ansonsten freundlich gucken. Ich weiß aber noch aus der Zeit, dass das alles andere als einfach war. Die Umstellung von freie Erwachsene zu Mutter war happig, Du hast nicht mal einen Partner bei Dir wohnen, der nachts eben auch mal aufsteht, damit Du durchschlafen kannst, Du weißt nicht, ob und wann Dein Kind durchschläft (meiner war 8 Monate alt) und wie sehr Dein Baby an Deine Kraftreserven geht. Ich hatte damals Augenringe bis zum Knie.
Ob Du DANN auch noch mit vollem Elan eine Ausbildung schaffst... Du brauchst dann auch sicher eine Krippe, das Kind wird mal krank und unterschätze auch nicht zuschlagende Hormone, die es Dir eben doch erschweren können, einen so kleinen Wurm gleich in einer Einrichtung zu parken. Mein Sohn war damals 17 Monate alt, als ich meine Ausbildung anfing und ich bin da einige Male erheblich auf dem Zahnfleisch gegangen. Wenn die Situation bei euch so kompliziert ist, dann regelt doch lieber euer elterliches Zusammenleben, such Dir im ersten LJ eine zuverlässige Fremdbetreuung und starte die Ausbildung, wenn die Elternzeit rum ist.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 22:08
(@romyh)
Registriert

Hallo,

mein Sohn ist jetzt knapp 19 Monate und ich kann mich aus eigener Erfahrung auch nur LBM anschließen.
Gönn Dir wenigstens ein Jahr Elternzeit. Danach kann Dein Kind immer noch in die Kita.
Hast du denn überhaupt nen Ausbildungsplatz sicher? Wenn nein, dann kann ich dir, auch aus meiner Erafhrung heaus, sagen, dass Dich höchstwahrscheinlich kein AG nehmen wird: Die Wahrscheinlichkeit des häufigen Ausfalls aufgrund des Alters des Kindes, und der Tatsache, dass du praktisch AE wärst: Das Risiko ist den meisten zu hoch.

Mein Sohn war sehr sehr sehr sehr sehr sehr anstrengend. Die ersten 5 Moante haben wir alle drei praktisch nicht geschlafen. Die ersten 2 Moante war ich in Mutterschutz, dann war mein Partner zuhause, und wir haben uns gegenseitig so leid getan, weil wir es uns ganz anders vorgestellt hatten. Mein Sohn war nur am Schreien und Heulen, vor Schmerzen aufgrund seiner Koliken. Er konnte deswegen auch nicht schlafen, er war völlig fertig. Und auch als die Phase vorüber war wurde es nur unwesentlich besser.

Wenn du dir wirklich so große Sorgen um das Finanzielle machst: Lies was ich weiter unten geschrieben habe.
Glaub mir, es wird gehen. Du/ihr werdet euch einschränken müssen, aber du kriegst das hin.

Alles Gute für Dich.

Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 11:03
(@romyh)
Registriert

Wenn Du zur Arge gehst ist es der egal, wo sie das Geld sich zurückholt - Hauptsache sie sparen. Ein Gericht würde vielleicht sowohl Deine Mutter als auch den KV in die Verantwortung nehmen und schauen, was es als angemessener empfindet. Doch mindestens die ersten 6 Wochen vor und drei Jahre nach der Geburt ist der KV klar in der Pflicht, BU kann und wird gefordert werden. Wenn Deine Mutter nicht leistungsfähig ist muss er sowieso ran. Also bleibt ja nur zu überlegen, ob es noch andere Möglichkeiten gibt wie z.B. BAB.

Das stimmt nicht! Sobald das Kind ein Kind hat sind die Eltern, quasi Großeltern, ihrem Kind NICHT UH-verpflichtet! Nur der Kindsvater!

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 11:10
(@romyh)
Registriert

solange du nicht mehr als 30 h die woche arbeiten gehst, erhälst du trotzdem den grundbetrag von 300 € elterngeld, auch in der ausbildung. dazu dein gehalt, 2mal kindergeld und unterhalt vom kv.

300 + 300 +368+ 130 (mind, wenn nicht ku dann uvg)= 1098. bei ner miete von 475 könntest du wenigstens für dein kind noch wohngeld oder h4 ergänzend beziehen.

das mal nur so nebenher gesagt.

gruß

Korrigierend zu obigem Beitrag: Wenn du für ein JAhr elterngeld beziehst, und nehmen wir an 900 € ist dein Netto gewesen, dann würdest du 364 € Elterngeld erhalten.

Nehmen wir außerdem an du wpürdest nur den Mindestunterhalt i.H. des UVG erhalten, so sind das 133 €. Nehmen wir an, der KV würde keinen BU zahlen können, so würdest du von der ArGe Geld bekommen, wobei 300 € deines Elternegledes nicht angerechnet würden.

Du erhieltest also, unter der Berücksichtigung dass die Miete warm 475 € ist,
634 € Elterngeld + 184 KiGe + 133 UH + 537 € erg. H4.

Mach dir also erstmal nicht zuviele gedanken ums Finanzielle, wenn es soweit ist werden spätestens die Ämter die Rechnerei für dich übernehmen.

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 11:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das stimmt nicht! Sobald das Kind ein Kind hat sind die Eltern, quasi Großeltern, ihrem Kind NICHT UH-verpflichtet! Nur der Kindsvater!

Prinzipiell hast Du recht. Doch wenn der KV nicht (ausreichend) leistungsfähig ist, sind die Eltern (dann Grosseltern) wider im Boot.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 21:48
(@romyh)
Registriert

HAllo,

Rebecka hat sich nicht mehr gemeldet, was mich nicht wundert: Zum Zeitpunkt des letzten Postings lag der Geburtstermin in einer Woche. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass sie momentan im KKH liegt.
Ich wünsche ihr alles Gute, auch wenn sie das nicht lesen kann.

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2010 23:02
(@rebecka)
Schon was gesagt Registriert

Danke RomyH  🙂 Ne, hatte nur keine Zeit ins Inet zu gehen (leider wollte die Kleine noch nicht raus).

Mir gehts halt nur darum, dass es mir nichts bringt, wenn ich jetzt von der Arge Geld bekomme und mein Freund irgendwann ein Briefchen mit der Aufforderung bekommt alles zurück zu zahlen. Dann lass ichs lieber gleich bleiben und mach meine Ausbildung oder geh arbeiten.

Bestes Bsp.: Habe am Wochenende ein Mädchen auf dem Fußballplatz kennengelernt, die in einer ähnlichen Situation ist. Nur ist Sie mit dem Kindesvater nicht zusammen. Die haben beim Jugendamt den KU ausrechnen lassen und die Bearbeiterin hat Sie nur darauf hingewiesen, dass Sie auch BU bekommen könnte.  Nun bezieht das Mädchen seit 5 Monaten Gelder von der Arge und der Kindesvater hat noch kein Briefchen von der Arge betreffs BU bekommen. Sie meinte zu mir, Sie möchte auf den BU verzichten. Sie hat sich wohl nicht richtig informiert und weiß garnicht, dass er wahrscheinlich noch ein Briefchen bekommen wird. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass er bei einem Gehalt von 1500€-1600€ gar keinen BU bezahlen muss. So will ich halt nicht enden, da ich ja mit dem Kindesvater noch zusammen bin.

Wollte noch das Problem mit den Wohnungen schildern. Er wohnt in Stuttgart über seinen Eltern in einer Eigentumswohnung (diese ist für uns 3 viel zu klein). Ich wohne bei Ludwigsburg und habe extra eine Wohnung gemietet, die in der Nähe von meiner Mama ist (eine Straße weiter), damit Sie ja auf das Kind aufpassen kann, wenn ich wieder arbeite oder die Ausbildung mach. Sie ist eh zu Hause weil Sie selber ein kleines Kind hat und somit fallen für mich auch keine Kosten an.  Problem ist, seine Firma ist gleich neben seiner Wohnung und es lohnt sich nicht für ihn bei mir zu wohnen (bald muss er die Fa übernehmen und hat dann auch oft Abends Kundentermine usw.) . Außerdem hat er 2 Mal Training in der Woche und das wär auch in Stg. Wenn ich in Stg. wohnen würde, müsste ich jeden Tag nach Lb fahren, meiner Ma das Kind geben und dann zurück nach Stg. zur Ausbildungsstätte fahren (und das ohne Führerschein). Oder ich und er nehmen uns eine Wohnung in Stg. und ich muss mein Kind irgendeiner Fremden geben und das kommt für mich garnicht in Frage. Unser Plan ist halt, dass er unter der Woche wenn er kein Training hat zu mir kommt und ich am Wochenende bei ihm bin, damit seine Eltern auch was von Ihrem Enkel haben. Und wenn ich meine Ausbildung gemacht habe und die Kleine in den Kindi kann, dann ist es ja egal wo wir wohnen. Finde das bis jetzt für die beste Lösung. Bin aber für andere Vorschläge offen 🙂

Dass man Elterngeld trotzdem bekommt in der Ausbildung wusste ich nicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2010 20:02
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