Hallo
Ich bin zwar kein Vater, aber trotzdem unterhaltsverpflichtet
Es gibt halt auch Mütter, die zahlen müssen 😉
Nun zu meinem "Fall"
Meine Tochter wird im August 20 Jahre alt. Sie ist im Moment in ihrer ersten Ausbildung.
Ist jetzt im 3. Lehrjahr und hat mir offeriert, dass sie im August ne neue Lehrstelle annimmt.
Quasi ihre erste Ausbildung ein halbes Jahr vor Ende abbricht :knockout:
Der KV schoss gleich nach: "da kannste gleich noch drei Jahre zahlen"
Ist das wirklich so???
Muß ich jetzt nochmal drei Jahre zahlen???
Weiß ich, ob sie nicht wieder kurz vor Schluss abbricht???
Etwas ratlose Grüße vom Engel
Hallo engel,
nein, das musst du nicht.
Die Eltern sind lediglich verpflichtet, dem Kind eine Ausbildung zu finanzieren und diese ist auch zügig zu voran zu treiben.
Es mag Ausnahmen geben, wenn die 1. Ausbildung Bedingung für die eigentlich geplante 2 Ausbildung ist oder wenn die erste Ausbildung aus zwingenden Gründen abgebrochen werden muss. Das muss aber deine Tochter nachweisen.
Im übrigen bist du bei Volljährigen Kindern nicht alleine Unterhaltspflichtig sondern beide Eltern, je nach Leistungsfähigkeit.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo
Erstmal besten Dank für Deine schnelle Antwort
Im übrigen bist du bei Volljährigen Kindern nicht alleine Unterhaltspflichtig sondern beide Eltern, je nach Leistungsfähigkeit.
Meine Tochter lebt beim KV, zählt da nicht sein Unterhalt als Barunterhalt?
Übrigens bricht sie ihre Ausbildung ab, weil sie die Prüfungen eh nicht schaffen würde (ihre Worte)
Und die neue Ausbildung hätte mehr Zukunft :knockout:
Du meinst also, ich müsste mir keine Sorgen machen, in punczo Zahlung?
Kann ich denn dann einfach im August die Zahlung einstellen?
Momentan hab ich ja nix schriftlich.
LG vom Engel
Wenn man es juristisch genau betreiben wollte, müsste Töchting beide Eltern zur Einkommensauskunft auffordern und diese dem jeweils anderen zur Verfügung stellen, damit diese ihren Anteil errechnen können.
Wenn das "Kind" aber bei einem Elternteil lebt, kann dieser seinen Unterhaltsanteil aber auch in Naturalien leisten, das beeinflusst dann aber nicht mehr den Anteil des Anderen.
Wenn dieses Prozedere bisher nicht abgelaufen ist, und es auch sonst keinen Unterhaltstitel gibt, kannst du die Zahlung tatsächlich jederzeit einstellen.
Töchting wäre dann gezwungen, ihren Unterhaltsanspruch nach obigem Verfahren geltend zu machen.
Wenn du dann nicht freiwillig bezahlst, wird sie einem Gericht begründen müssen, warum sie Ausbildung nicht abschließen will.
Ich denke, du hast da wenig zu befürchten.
Die wichtigere Frage wäre aus meiner Sicht, ob man sich bei dieser Gelegenheit nicht mal zusammen setzen sollte und ggf. bestehende Probleme mal vernünftig zu besprechen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die wichtigere Frage wäre aus meiner Sicht, ob man sich bei dieser Gelegenheit nicht mal zusammen setzen sollte und ggf. bestehende Probleme mal vernünftig zu besprechen.
Das hab ich versucht, mit Engelszungen habe ich geredet :knockout:
Mein Ex, der KV unterstützt die Sache ja noch.
Ich denke mal mit dem Hintergedanken noch 3 Jahre Unterhalt ein zu kreiden :question:
Wenn man es juristisch genau betreiben wollte, müsste Töchting beide Eltern zur Einkommensauskunft auffordern und diese dem jeweils anderen zur Verfügung stellen, damit diese ihren Anteil errechnen können.
Wenn das "Kind" aber bei einem Elternteil lebt, kann dieser seinen Unterhaltsanteil aber auch in Naturalien leisten, das beeinflusst dann aber nicht mehr den Anteil des Anderen.
Wenn dieses Prozedere bisher nicht abgelaufen ist, und es auch sonst keinen Unterhaltstitel gibt, kannst du die Zahlung tatsächlich jederzeit einstellen.
Nöö, so ein Prozedre hat nie stattgefunden.
Ich zahle ja schon seit 12 Jahren, das lief einfach so weiter, auch in der Ausbildung.
Wahrscheinlich hätt ich schon weniger zahlen können, aber ich hab immer an das Gute gedacht.
Jetzt bin ich nur noch die dumme Mutter, die kein Verständnis hat :gunman:
Ich danke Dir für deine Tipps.
Die haben mich doch schon etwas beruhigt.
LG vom Engel
Hallo Engel,
Der KV schoss gleich nach: "da kannste gleich noch drei Jahre zahlen"
Ja sch...eiße - solche Sprüche sind wir doch sonst vorwiegend von KMs gewöhnt? Na dann solltest du dieser männlichen KM 😉 sowie dem Fräulein Tochter doch mal gleich die richtige Kopfwäsche verpassen.
Nöö, so ein Prozedre hat nie stattgefunden.
Ich zahle ja schon seit 12 Jahren, das lief einfach so weiter, auch in der Ausbildung.
Sicherheitshalber nachgefragt: Es existiert also kein Titel - d.h. kein Gerichtsurteil, keine (unbefristete) Jugendamtsurkunde? Nichts, womit Töchterchen und/oder Papi den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen könnte? Durchforste bitte dein Gedächtnis und deine Unterlagen - falls es so etwas aus grauer Vorzeit gibt, dann sag' es uns, denn dieses Ding müsstest du unbedingt und baldmöglichst loswerden. Wenn es so etwas aber nicht gibt, dann ...
Die wichtigere Frage wäre aus meiner Sicht, ob man sich bei dieser Gelegenheit nicht mal zusammen setzen sollte und ggf. bestehende Probleme mal vernünftig zu besprechen.
Das hab ich versucht, mit Engelszungen habe ich geredet
... ist es höchste Zeit, dass deine Engelszunge hier mal eine andere Tonart anschlägt. Mamsellchen muss mit ihren 19 Jahren dringend erwachsen werden. (Ihr Vater anscheinend auch, aber der ist hier zum Glück nur eine Nebenfigur.)
Mamsellchen hat dir also bereits angekündigt, keinen Bock darauf zu haben, sich in den letzten Monaten der Ausbildung so weit anzustrengen, dass sie die Abschlussprüfung schafft. Was sie also braucht, ist die nötige Motivation, sich doch noch auf den Hosenboden zu setzen. Die beste Motivation, die ich mir für die junge Dame vorstellen kann, ist die Gewissheit, dass sich das von dir finanzierte Rundum-Sorglos-Paket in Luft auflöst, sobald sie die Brocken hinschmeißt.
Ich an deiner Stelle würde jetzt so vorgehen: Ich würde ihr ein letztes Mal sagen, dass du auf die Vollendung ihrer jetzigen Ausbildung großen Wert legst, und dass du für die Finanzierung einer zweiten Ausbildung nicht zur Verfügung stehst. Wenn das Mädel irgendwelche Zicken macht, blöde Bemerkungen ablässt, oder an ihrem Plan festhält - beendest du das Gespräch ohne weiteres Palaver, aber stoppst den Dauerauftrag für ihren Unterhalt mit sofortiger Wirkung. Das brauchst du ihr wirklich nicht zu sagen, denn das merkt sie von ganz alleine, wenn Anfang April plötzlich weniger Geld auf dem Konto ist. Wenn du keinen Titel an der Backe hast, kann dir da juristisch auch nix passieren.
Wenn es ihr nicht passt, kann sie entweder mit dir reden (und da kannst du ihr dann ja sagen, dass sie das Geld nachgezahlt bekommt, sobald sie sich wieder ernsthaft um ihre Ausbildung bemüht) - oder, sie muss dich und den KV auf Unterhalt verklagen. In letzterem Fall wird sie, ggf. auf die harte Tour, die unangenehmen Wahrheiten erfahren, die du hier ja schon gelesen hast:
- Unterhalt setzt voraus, dass sie zielstrebig auf den Abschluss ihrer Ausbildung hinarbeitet. "Die Brocken hinschmeißen" ist das Gegenteil von zielstrebig.
- Eine Zweitausbildung ist nur mit einer sehr guten Begründung unterhaltswürdig. "Bäcker-Azubi entwickelt eine Mehlstaub-Allergie, die zu Asthma führt" wäre wohl eine relative brauchbare Begründung. "Ist mir irgendwie doch zu mühsam" ist keine Begründung, jedenfalls nicht mehr im dritten Lehrjahr.
- Von ihrem Unterhaltsbedarf werden das volle Kindergeld und ein Großteil ihrer Ausbildungsvergütung abgezogen.
- Bei dem, was anschließend noch an Unterhaltsverpflichtung bleibt, sind Mama und Papa mit im Boot, das genaue Verhältnis wird nach einer gewissen Rechenformel aus eurem jeweiligen Einkommen berechnet. Natürlich können Papa und Töchterchen aushandeln, dass er seinen Anteil in Naturalien erbringt, aber das hat keine Auswirkung auf deinen Anteil.
Hoffentlich merkt die junge Dame dann, dass Erwachsensein nicht nur Rechte bedeutet, sondern auch Pflichten. Insbesondere die Pflicht, ihren Hintern in die Höhe zu bekommen und für sich selbst zu sorgen.
Ein Schlusswort noch zum KV. Bekanntermaßen habe ich eine heftige Abneigung gegen Frauen, die die gemeinsamen Kinder als Munition im Kampf gegen den Ex-Partner missbrauchen. Ich stelle gerade fest, dass meine Abneigung um nichts geringer ist, wenn es sich bei dieser Frau diesmal um einen Mann handelt 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Sicherheitshalber nachgefragt: Es existiert also kein Titel - d.h. kein Gerichtsurteil, keine (unbefristete) Jugendamtsurkunde? Nichts, womit Töchterchen und/oder Papi den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen könnte? Durchforste bitte dein Gedächtnis und deine Unterlagen - falls es so etwas aus grauer Vorzeit gibt, dann sag' es uns, denn dieses Ding müsstest du unbedingt und baldmöglichst loswerden. Wenn es so etwas aber nicht gibt, dann ...
Ich hab nochmal geforstet
Ich glaub, ich hab so ein Ding 😡
(Urkunde über die Verpflichtung zum Unterhalt)
Und da da steht, ab 01.07.... ist das wohl auch unbefristet, steht nix da bis wann :knockout:
Und nun??? Wie krieg ich das los??? Die werden mir wohl nicht freiwillig ihr einzigstes Druckmittel aushändigen.
Oh man, das ist schon ein Mist.
Wenn ich mir so die Berechnungen anschaue, zahle ich eh bestimmt zu viel.
Ich verdiene im Durchschnitt 1300€ und zahle 260€.
Ich war immer der Meinung, das mein Selbstbehalt bei 990€ liegt.
Und was mein Ex verdient, weiß ich garnicht. Bei ihm wirds aber nicht viel mehr sein, er wohnt und arbeitet ja im Ostteil der Republik.
LG vom Engel
Guten Morgen Engel,
Richtig! Sio wie Du es beschreibst, hast Du einen Titel der unbefristet gilt. Für Dich heißt das zunächst mal, das die Gegenseite (Deine Tochter) sofort bei Dir pfänden lassen kann, wenn du mal nicht bezahlst. Das hat auch erst mal gar nichts damit zu tun, ob Due zu Recht oder zu Unrecht bezahlst. Titel gilt, und nur das zählt im Augenblick.
Sie wird ihn Dir wohl auch nicht freiwillig zurückgeben. Somit bleibt Dir eigentlich nur der Weg der sog. Abänderungsklage.
Heißt für Dich, dass Du Dir am besten einen Anwalt suchst, ihm alles erzählst und mit ihm zusammen vor Gericht ziehst. Hier wird das Prozedere wie oben schon gezeichnet vor Gericht ausgetragen.
Wie es für Dich ausgehen wird, kann natürlich noch nicht genau gesagt werden. Sollte Deine Tochter aber ihre Ausbildung nur deshalb vorzeitig beenden, damit sie noch länger bei Dir abkassieren kann, dann wird sie damit wohl auch nicht vor Gericht damit durchkommen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Engel,
Heißt für Dich, dass Du Dir am besten einen Anwalt suchst, ihm alles erzählst und mit ihm zusammen vor Gericht ziehst.
Richtig. Achte darauf, dass es ein Fachanwalt für Familienrecht ist. Bevor der die gerichtliche Keule auspackt, sollte er aber erst mal ein Anwaltsschreiben rausschicken, dass der Titel zurückzugeben ist. Begründung ist dabei nicht, dass Töchterchen ihre Ausbildung schmeißt, sondern dass sich bereits mit Volljährigkeit die Anspruchsgrundlagen komplett geändert haben.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit
D.h. solange wie ich diesen Titel habe, muß ich zahlen bis sie 27 Jahre ist?
Auch wenn sie garkeinen Anspruch mehr hätte???
Wow, na dass nenn ich mal Knebelvertrag :knockout:
Hab mich damit eigentlich nie richtig auseinander gesetzt.
Lief ja bis jetzt auch alles glatt.
Da bleibt der Weg zum Anwalt mir wohl nicht erspart
Sollte ich das sofort tun, oder erst warten, bis ich ihren neuen Ausbildungsvertrag habe (den mir ja der KV zuschicken wollte)
Was das wohl wieder kosten wird????
Wie es für Dich ausgehen wird, kann natürlich noch nicht genau gesagt werden. Sollte Deine Tochter aber ihre Ausbildung nur deshalb vorzeitig beenden, damit sie noch länger bei Dir abkassieren kann, dann wird sie damit wohl auch nicht vor Gericht damit durchkommen.
Das wird sie ja wohl so nicht vor Gericht zugeben.
Ich hab doch reelle Chancen da rauszukommen, oder???
Bitte nehmt mir etwas die Angst, ich haben keinen Bock noch weitere 3 Jahre zu zahlen.
Ich möchte mir auch mal was gönnen.
Die 260€ tun mir schon arg weh.
LG vom Engel, die erstaunt ist, wie schnell und präzise man hier geholfen wird
Tolles Forum!!! :thumbup:
Servus Engel,
Ich hab doch reelle Chancen da rauszukommen, oder???
Du brauchst nur weiterhin zu bezahlen, dann bist Du sofort draußen :puzz:
Nimm Dir einen Anwalt, kümmer Dich zusammen mit ihm um den bestehenden Titel und warte was von der Gegenseite kommt, wenn Du keinen Cent mehr bezahlst.
"Weil ich die Prüfung neh nicht bestehe und die neue Ausbildung mehr chancen in der zukunft hat...." wird nicht reichen.
Interessehalber: Um welche Ausbildungen geht es eigentlich? Hast Du eine Ahnung?
Und überhaupt. Vor Gericht ist für Dich nicht das Fegefeuer. Keine Angst!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Nimm Dir einen Anwalt, kümmer Dich zusammen mit ihm um den bestehenden Titel und warte was von der Gegenseite kommt, wenn Du keinen Cent mehr bezahlst.
Termin ist gemacht, leider erst nächsten Montag
Ich hasse es zu warten 😡
Interessehalber: Um welche Ausbildungen geht es eigentlich? Hast Du eine Ahnung?
Momentan macht sie eine Ausbildung zur Elektronikerin.
Was es dann sein soll, weiß ich nicht.
Ich weiß nur, dass sie wohl bei der Telekom untergekommen ist.
Hab heut übrigens mit ihrer "Noch"ausbildungsstelle telefoniert und gefragt, ob das Verhältnis schon gekündigt wurde.
Offizielle wohl noch nicht, aber darüber gesprochen haben sie wohl schon.
Da dsagte doch die Dame am Telefon, auf mein monieren über den Abbruch,
das es doch eine weise Entscheidung seie, wenn man die Prüfungen eh nicht besteht :knockout: :gunman:
Was soll man dazu sagen???
Danke fürs Mut machen!!!
LG vom Engel, die grad wieder den Unterhalt überwiesen hat ;(
Hi
An Ausbildungsunterhalt sind ja auch gewisse Bedingungen geknüpft. Auf >>dieser Seite<< gibt es eine kleine Aufstellung, wie in verschiedenen Fällen entschieden worden ist. Hört sich für Dich nicht unbedingt prickelnd an, allerdings könntest Du den Fokus mal auf den Begriff der Zielstrebigkeit richten. Es sollten auch solche Fragen gestellt werden, warum das Ausbildungsziel nicht erreicht wurde/werden konnte und warum davon ausgegangen wird, dass dies bei der jetzt ins Auge gefassten Ausbildung anders sein sollte. Ich stelle also ganz bewusst die Fragen: Liegt es an der mangelnden Fähigkeit, an Bequemlichkeit oder gar Faulheit? Wurden während der bisherigen Ausbildung über den Fortschritt Zeugnisse/Belege in regelmässigen Abständen ausgehändigt? War also absehbar, dass das Ausbildungsziel nicht erreicht werden wird? ...
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin engel,
ich würde die Flinte nicht gleich ins Korn werfen, indem ich mich auf die Finanzierung einer kompletten weiteren Ausbildung (mit ungewissem Ausgang) einstelle. Nicht bestandene Prüfungen kann man schliesslich wiederholen; üblicherweise 6 Monate später. Ich würde schriftlich ankündigen, dass ich diese Kröte für ein weiteres halbes Jahr schlucke, sofern sie einen Beleg für die Fortsetzung der Ausbildung und das zielstrebige Lernen auf die Prüfung schickt - aber dass ein Ausbildungswechsel ihr Privatvergügen sein wird.
Die Nicht-Eignung für einen Beruf fällt einem vernünftigen Menschen jedenfalls nicht erst kurz vor der Prüfung auf...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo engel,
es gibt auch sogenannte Beratungsscheine für einen Anwalt wo alle Kosten für die Außergerichtlichen schreiben und beratungen übernommen werden.
Diesen bekommts du bei deinen zuständigen Amtsgericht.
Dort musst du dein Einkommen sowie Vermögen offenlegen dagegen alle Verbindlichkeiten die du hast.
Ich habe auch einen solchen Schein bekommen und bin froh darüber weil meine älteste den Unterhalttitel nicht hergeben will sondern ihn für schlechte Zeiten behalten will.
Versuche mal einen Beratungsschein zubekommen?
Jürgen
@ oldie
Ich hab mal einen Auszug aus deinem Link zitiert:
Das volljährige Kind hat das Einkommen beider Elternteile zwecks Bestimmung der Haftungsanteile darzulegen (Wendl-Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis*, 5. Auflage, § 2 Rdn. 451; Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess, 2. Auflage, Rdn. 3334). Hierzu gehört auch, dass das Kind die Einkommensverhältnisse des Stiefvaters darlegt, weil beurteilt werden muss, ob und inwieweit der Selbstbehalt der Mutter durch den Unterhaltsanspruch gegen den Stiefvater abgedeckt ist.
Heißt das,das das volle Einkommen von meinem Mann mit reinzählt???
Ich bin ja wieder verheiratet.
Und deshalb werde ich wohl auch nicht so einen Beratungsschein bekommen :exclam:
Oh man, ich mach mich schon wieder verrückt :knockout:
LG vom Engel
Deinen Mann trifft hier keine UH-Verpflichtung. Da Du eigenes EK hast und davon leben kannst, könnte höchstens eine Haushaltsersparnis angerechnet werden. Diese ist jedoch nicht EK-erhöhend, sondern lediglich SB-mindernd, was bei Dir bereits stattfindet. Dein SB beträgt 1100€. Mit 1300€ EK und 260€ UH hast Du lediglich 1040€ - also unterhalb Deines SB.
Konzentriere Dich lieber auf den Umstand Madam mal aufzuzeigen, welche Pflichten sie hat. Und ein "ich bin zu blöd für die Prüfung" ist ein verdammt schlechtes Agrument nach 2,5 Jahren Ausbildung. Die UH-Pflicht der Eltern für eine Berufsausbildung erstreckt sich auf eine angemessene, nicht auf eine beliebige. Wenn sie nicht wenigstens versucht, die Ausbildung abzuschliessen, steht eigentlich die fehlende Zielstrebigkeit ausser Frage. Verfolge daher brille007's Vorschlag mit einer Karenzzeit - das ist angemessen.
Ehrlich gesagt, ich würde Töchting hier ins Messer laufen lassen. Solche Unverfrorenheit muss belohnt werden. Auch wenn es Dir weh tut - sie muss lernen, verantwortlich (mit sich und anderen) umzugehen. Davon ist sie m.M.n. himmelweit entfernt.
Deine Frage zur Gültigkeitsdauer eines Titels: Dieser gilt solange, wie er existiert. Also nichts mit 27 Jahre oder sonstige feste Datumsangaben. Seine Existenz alleine bedingt seine Fortwirkung. Daher muss er bei Vorlage von entsprechenden Gründen abgeändert oder herausgegeben werden, notfalls per Klage vor Gericht.
Gruss oldie
PS: In dem Moment, wo sie ihre Ausbildung kündigt bis zum Beginn einer weiteren berufsqualifizierenden Maßnahme bist Du eh nicht UH-pflichtig. Das bitte unbedingt beachten. Daher bei Kündigung der Ausbildung ohne eine sofort anschliessende augenblicklich den Titel einfordern.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo!
Man braucht in deinen Fall nicht lange reden - besteht sie die Prüfung nicht und beginnt eine neue Ausbildung, hat sie keinen Unterhaltsanspruch.
Ein Wechsel bei 3 jährigen Ausbildungen ist bis max. zur Hälfte der Ausbildung unterhaltsrechtlich nicht zu beanstanden (bei Studim ca. bis zum 3 Semester).
Sollte sie die Prüfungen wiederholen, hat sie nur Anspruch, wenn sie Ausbildung korrekt beim 'Ausbildungsbetrieb verlängert. Der Ausbildungsbetrieb ist auch gesetzlich dazu verpflichtet (natürlich nur wenn sie will).
Grüße,
kosmos
PS: In dem Moment, wo sie ihre Ausbildung kündigt bis zum Beginn einer weiteren berufsqualifizierenden Maßnahme bist Du eh nicht UH-pflichtig. Das bitte unbedingt beachten. Daher bei Kündigung der Ausbildung ohne eine sofort anschliessende augenblicklich den Titel einfordern.
Den Titel kann ich doch jetzt schon zurückforden, oder?
Sie ist doch voll jährig und in Ausbildung und somit haben sich doch die Umstände geändert?
Muß sie mir den eigentlich zurückgeben?
Auch mit Klage? Wie begründet sich das? (Gesetze?)
Man braucht in deinen Fall nicht lange reden - besteht sie die Prüfung nicht und beginnt eine neue Ausbildung, hat sie keinen Unterhaltsanspruch.
So weit kommt es ja garnicht. Sie hört spätestens im Juli/August dort auf.
Ihre Ausbildung würde dann noch bis ca. März/April 2011 gehen (3,5 Jahre Lehrzeit)
Sie ist wohl bei der Zwischenprüfung mit Pauken und Trompeten durchgefallen.
Deshalb wohl ihre Entscheidung.
Nun mal zu Berechnung des etwaigen KU.
Ich weiß nicht, ob ich da richtig durchsehe.
Ich probiers mal, bitte korrigieren.
Also
EK KM: ca. 1300
EK KV: ca. 1100-1300 (von mir geschätzt)
Ergibt laut DDT Bedarf fürs Kind 562€
davon wird das komplette Kindergeld abgezogen -184€(?)
abzüglich EK Kind (-SB 90€)
Was dabei rauskommt, wird ca. durch 2 geteilt.
Rechne ich da richtig???
Leider weiß ich weder, was der KV verdient noch was das Kind in der neuen Ausbildung bekommt.
Wie ist es, wenn der KV so wenig verdient, das er unter den SB fallen würde?
Müsste ich dann seinen Anteil übernehmen??
LG vom Engel
und vielen Dank für Eure tolle Antworten
Guten Morgen Engel,
Du hast Recht.
Seit Kind 18 ist, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Von beiden muss Kind Unterhalt einfordern, wenn es weiter welchen haben will.
Bei Volljährigen wird das gesamte Ausbildungsgehalt abzgl. 90 .-€ und das gesamte Kindergeld berücksichtigt.
Beide Elternteile sind verpflichtet, ihre Angaben zu ihren Einkünften zu machen. Für Dich wird es also höchste Zeit, Deinen Titel aktiv anzufechten.
Fordere Deine Tochter auf, den Titel zurückzugeben. Tut sie es nicht, dann musst Du deshalb vor Gericht und den Titel ändern lassen.
Ändern könnte in Deinem Fall auch beenden heißen. Das wurde hier ja bereits ausführlich diskutiert.
Suche Dir einen guten Rechtsanwalt dafür. Das Geld sollte es Dir in jedem Fall Wert sein!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
