Unterhaltsberechnun...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsberechnung

 
(@dandy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und weis gar nicht wo ich anfangen soll. Also ich habe 5 Kinder und meine Frau hat sich getrennt und ist mit 4 Kinder ( 2-10 Jahre)ausgezogen aus dem gemeinsamen Haus. Mein Sohn 12 Jahre ist bei mir geblieben.Er kommt mit dem neuen Freund nicht klar.
Nun soll ich 844 € bezahlen an meine noch Frau. Aber für meinen Sohn bekomme ich keinen Unterhalt weil sie nicht arbeitet. Nun sollen wir 2 von 1300€ leben und ein Haus abbezahlen.
Weis jemand welche Möglichkeiten es gibt damit wir 2 wenigstens vernünftig über die Runden kommen können.
Danke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 00:09
(@mr-bean)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich denke das Dein Sohn mit verrechnet wird bzw. in der Berechung i.H.v. 844,-€ schon berücksichtigt wurde.
Für den Unterhaltsvorschuss ist es ja mit 12 Jahren zu spät.

http://www.stmas.bayern.de/familie/alleinerz/hilfe.htm


AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 00:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dandy,

ja, im Wesentlichen ist das wohl so.

Du hast einen Selbstbehalt von 900,- und alles was darüber ist, wird unter den 5 Kindern aufgeteilt.

Wobei ihr zu zweit mit 1.300,- schon mal deutlich besser weg kommt als sie zu viert mit 844,-.

Auf das Haus wird dabei kaum Rücksicht genommen.

Möglicherweise gibt es da noch irgendwelche Hilfen aber das müssten dir Andere sagen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 00:26
(@dandy)
Schon was gesagt Registriert

Ich weis nicht wehr besser weg kommt. Sie hat das Kindergeld mein Geld und verdient noch 350€ (MiniJob) und was Papa Staat bezahlt sagt sie mir nicht. Wisst ihr was über Wohngeld oder Heizölzuschuss.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 00:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

informiere Dich mal über einen LASTENZUSCHUSS. Vielleicht ist das was für Dich.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 00:39