moinsen, ich bin ebenfalls neu dazugestoßen.... schaue mir die altbekannte Sache seit nunmehr 6 Jahren an und habe eigentlich immer versucht mein Leben nicht zu einer mittaglichen Talkshow verkommen zu lassen, aber das fällt mir zunehmend schwerer ehrlich gesagt..
Meine erste Frage nachdem ich eben ein wenig hier gelesen habe... ich habe auf Drängen des Landkreises eine Unterhaltsurkunde oder eben den Titel unterschrieben, obwohl ich seit dem ich fest angestellt bin regelmäßig Unterhalt für meinen Sohn zahle. Nur zu Info war Gott sei dank nicht verheiratet.... is zwar schon krass sowas zu sagen, aber ich denke viele hier wissen warum..
Jetzt habe ich was von einer Beschränkung bis zum 18 Lebensjahr gelesen, darüber wurde ich nicht aufgeklärt beim Landkreis... eigentlich wurde ich über gar nichts aufgeklärt ehrlich gesagt.
Wie wichtig ist dies Klausel und kann man die Nachtragen lassen wenn man anmerkt daürber nicht belehrt worden zu sein...???
Im Übrigen, wird man bei sowas eigentlich überhaupt über irgendwas aufgeklärt oder wie sind die Erfahrungen da so...
Danke und Gruss aus der nachdenklichen Nacht 🙂
if you think you know the whole you don´t even know the half...
Hallo Linseneintopf,
eine Abänderung des Titels ist nur möglich, wenn die Gegenseite damit einverstanden ist oder ein Gericht eine solche Abänderung per Urteil ausspricht.
Die Begrenzung auf das 18. Lebensjahr ist zwar möglich, aber nicht zwingend notwendig. Darüber belehrt werden mußt du nicht. Diese Befristung ist eigentlich auch nur eine "Hilfe" lange Abänderungsklagen zu verhindern. Denn grundsätzlich ändert sich, wenn das Kind mit 18 noch nicht mit der Ausbildung fertig ist, nichts an der Unterhaltspflicht, sondern nur an der Berechnung und den Pflichtigen.
Das einzige worüber du belehrt werden mußt ist, das du dich mit dem Titel auch der Zwangsvollstreckung im Falle des Nichtbezahlens unterwirfst. Und darüber wurdest du sicher belehrt und das hast du auf jeden Fall auch so unerschrieben. Entweder steht es im Titel mit drin oder es ist ein Extra Blatt auf dem steht, das du darüber belehrt wurdest, was der Titel bedeutet.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
moinsen und danke für die ausführliche Aufklärung. Das mit der Zwangsvollstreckung ist richtig, daß war aber auch so ziemlich das einzige was man dazu mitteilte.
if you think you know the whole you don´t even know the half...
Moin,
es ist absolut normal, dass dir als Vater auf dem JA nur das gesagt wird, was nötig ist um das Maximum an Unterhalt aus dir raus zu pressen.
Etwaige Aspekte, die den Unterhalt senken oder verkürzen könnten, werden dir i.d.R. verschwiegen.
Das Unterhaltsmaximierungsprinzip endet auch nicht etwa mit erreichen des gesetzlich vorgesehen Levels, sondern ist nach oben offen.
Das Recht, wichtige Dinge zu verschweigen oder glatt zu lügen entnehmen sie der Tatsache, dass sie sich als Interessenvertreter das Kindes fühlen und glauben, dass das Kind nicht etwa ein Interesse an einer gerechten Verteilung von Rechten und Pflichten habe, sondern einen finanziell ausgebluteten und ansonsten auf Distanz gehaltenen Vater wünscht.
Es gibt beim JA zwar auch positive Ausnahmen von dieser Regel aber leider viel zu wenige.
Man kann daher bei denen gar nicht vorsichtig genug sein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
