Hallo Leute,
ich brauche mal eine Information.
Ich bin seit 1997 geschieden und zahle für meinen Sohn KU.
Nach der Scheidung habe ich im Laufe der letzten Jahre 2 Eigentumswohnungen gekauft, die ich vermiete. Nun will der RA meiner Frau Auskünfte über die Höhe der Mieteinnahmen. Kann ich die Kosten (Darlehen etc.) dagegenrechnen?
[Editiert am 5/11/2004 von Kuli]
Hallo Kuli,
steht das nicht sowieso alles in deinre Einkommensteuer-Erklärung?
Gruß
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hallo Kuli,
klar werden von den Mieteinnahmen erstmal die Fixkosten wie Hypothek und Grundsteuer etc abgezogen, erst dann kann man den Gewinn sehen bzw das zusätzliche Einkommen.
Als Besitzer von Eigentumswohnungen weißt Du ja auch, daß man monatlich einen gewissen Betrag in die Kasse für Sanierungsarbeiten für das Haus etc einzahlen muß, das muß auch von der eingenommenen Miete abgezogen werden.
Gruß
Melly
