Hallo,
ich habe eine 14jährige Tochter aus 1. Ehe, zahle 280 Euro Unterhalt und meine Exfrau erhält das komplette KG, ich bin wieder verheiratet und wir haben nochmal 2 Kinder bekommen, 2 und 4 Jahre alt, meine neue Frau geht einem Minijob nach. Ich bin Beamter, meine Exfrau verlangt jetzt nach der "neuen DT" mehr Unterhalt.
Sie hätte sich beim JA erkundigt und ihr würden mindestens 334 Euro zustehen.....
Jetzt meine großen Fragen:
-Wird der Familienzuschlag den ich für 3 Kinder erhalte angerechnet?
-Ich zahle meine Krankenversicherung selber, kann ich diese vom Nettogehalt abziehen?
-Wir haben vor 3 Jahren einen Kredit für ein Auto aufgenommen, kann man das mitberücksichtigen?
-ich zahle Kindergartenbeitrag für die 4jährige, wird das auch abgezogen?
-meine Frau führt einen Minijob aus, 400 Euro monatl., sollte sie mehr arbeiten gehen wenn die Elternzeit um ist, wird das angerechnet?
-müsste ich nicht auch Unterhalt für meine 2. Frau zahlen können, da sie ja zum größtenteil die Kinder betreuen muss?
- wie hoch ist der Betrag des "Selbsterhalts" wirklich???? Mal lese ich 1400 Euro, mal 1100 Euro und mal auch nur 900 Euro???? Wie berechne ich das???
Über ein paar Antworten und Hilfe von euch würd ich mich sehr freuen..... ich bin echt am verzweifeln......
Hi mina2000
Herzlich Willkommen
Ohne Angabe Deines Einkommens und den ganzen Aufwendungen kann dazu keine konkrete Angabe gemacht werden. Grundsätzlich ist vom bereinigten Netto (gemäss der entsprechenden >>URL<<)auszugehen.
1. Ja, laut dieser Seite ist der Familienzuschlag ein nicht zweckgebundener Gehaltsbestandteil, also ganz normales EK.
2. Ja.
3. Nein.
4. Nein, dies könnte lediglich den Bedarf des Kindes erhöhen = Mehrbedarf.
5. Nein.
6. Da ein Kind unter 3 Jahre alt ist hat sie Anspruch auf vollen Gehaltsausgleich bezogen auf ihrem vorherigen EK, mind. jedoch 800€
- wie hoch ist der Betrag des "Selbsterhalts" wirklich?
Dies ist abhängig von der Eingruppierung in der >>DDT<<. Der Mindest-SB ggü. Kindern beträgt 900€ für Dich, ggü. Deiner Frau 1000€. Falls Du mehr als den Mindestunterhalt zahlst, gibt es den Bedarfskontrollbetrag - letzte Spalte in der DDT. Seine Anwendung wird weiter unten in der DDT beschrieben (Pkt.6).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
- wie hoch ist der Betrag des "Selbsterhalts" wirklich???? Mal lese ich 1400 Euro, mal 1100 Euro und mal auch nur 900 Euro???? Wie berechne ich das???
Falls das unklar geblieben ist: die 900€ Selbstbehalt müssen verbleiben nach Abzug des Unterhalts für alle 3 Kinder, also auch die, die bei Dir leben. Wenn
es nicht reicht, wird dann so verteilt, dass rechnerisch alle 3 den gleichen Anteil des Tabellenbetrags ihrer Alterstufe haben.
-meine Frau führt einen Minijob aus, 400 Euro monatl., sollte sie mehr arbeiten gehen wenn die Elternzeit um ist, wird das angerechnet?
Der BGH hat eine absurde Logik beim Steuervorteil durch das Ehegattensplitting. Diese Absurdität führt dazu, dass Dein Einkommen sinkt, wenn ihres steigt.
-müsste ich nicht auch Unterhalt für meine 2. Frau zahlen können, da sie ja zum größtenteil die Kinder betreuen muss?
Seit der Unterhaltsreform von 2008 ist das "nachrangig", also nein.
ich danke euch für die schnellen antworten 🙂
also wird es wohl am besten sein einen rechtsanwalt einzuschalten.
Meine Exfrau hat mir nämlich den Vorschlag gemacht gemeinsam zum JA zu gehen und dort eine Berechnung vornehmen zu lassen...... bin mir da aber nicht so sicher..... hab jetzt schon viel gelesen das diese eher immer auf der Seite der Exfrau stehen...
es geht nicht darum das ich nicht mehr zahlen "möchte", es geht darum das ich möchte das für die anderen beiden Kinder auch genug bleibt "übrig" bleibt und ich eigentlich auch gar nicht mehr zahlen kann.....
aber jetzt mal ganz ehrlich, die Beiträge in der DT sind doch in so einem Beamtendeutsch aufgeführt das es mir echt schwer fällt da durchzusteigen.....
aber trotzdem vielen dank nochmal.....
Hi
Überschlagsmässig lässt sich folgendes sagen:
Mindestansprüche der Kinder:
Kind 14J: 334€
Kind 2 und 4J: je 225€
Falls Dein Nettoeinkommen nicht mindestens
900€ + 334€ + 225€ + 225€ + Krankenkassenbeitrag
beträgt, so bist Du ein absoluter Mangelfall und es muss genau nachgerechnet werden. Ansonsten ist die Forderung von 334€ sehr wahrscheinlich berechtigt. Da berufsbedingte Aufwendungen im Mangelfall kritisch sind habe ich sie der Einfachheit halber weggelassen. Wenn Du genau Angaben machst können auch wir hier mal rüberschauen und Dir sagen, was da passieren könnte.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich bin Beamter
aber jetzt mal ganz ehrlich, die Beiträge in der DT sind doch in so einem Beamtendeutsch aufgeführt das es mir echt schwer fällt da durchzusteigen.....
:puzz:
Mit dem RA musst Du halt bedenken, dass Du den wahrscheinlich selbst bezahlen musst. Wenn es hier wirklich um einen Mangelfall geht (und so klingt es jetzt) kann sich das Geld lohnen, wenn aber klar ist, dass der Mindestunterhalt fällig ist, ist das vielleicht rausgeschmissenes Geld. Beurteilen kann ich das aber nicht, weil ich die Zahlen nicht kenne.
Hallo mina2000,
Meine Exfrau hat mir nämlich den Vorschlag gemacht gemeinsam zum JA zu gehen und dort eine Berechnung vornehmen zu lassen...... bin mir da aber nicht so sicher..... hab jetzt schon viel gelesen das diese eher immer auf der Seite der Exfrau stehen...
Wenn deine Ex das schon vorschlägt, dann kannst du ruhig mit ihr dorthin gehen, und das Geld für den Anwalt erst mal sparen. Bleibe beim JA höflich, bleibe freundlich, argumentiere immer im Sinne der Kinder - und unterschreibe NICHTS, was immer sie dir auch unter die Nase halten. Du nimmst den betreffenden Wisch einfach mit, sagst dass du "in Ruhe darüber nachdenken" und "noch 'ne Nacht drüber schlafen" musst.
Und dann stellst du den Text anonymisiert hier bei vatersein.de ein. Wir sagen dir dann schon, ob's ein fairer Vorschlag ist, bzw. auf welchen Veränderungen du ggf. bestehen solltest 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
das ist ein Wort!!! 🙂
aber ich verstehe immer noch nicht wie es sein kann das mir und meiner Frau nur 900 Euro erhalten bleiben....
Zitat: Falls Dein Nettoeinkommen nicht mindestens
900€ + 334€ + 225€ + 225€ + Krankenkassenbeitrag
Das hat was mit der Rangfolge zu tun. Die Kinder stehen im ersten Rang, Deine Ehefrau hingegen im zweiten. Wenn nun zu wenig Geld zur Verfügung steht, um alle Ansprüche zu bedienen, wird streng nach Rangfolge verfahren. D.h. zuerst der 1.Rang, bleibt dann noch was übrig so folgt der zweite, usw. usf.. Deine Frau könnte übrigens wahrscheinlich ALG2 beantragen, ebenso könnte euch Wohngeld zustehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
