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Kostenbeteiligung an dem Kinderhort

 
 Buk
(@buk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ins Forum,

heute kam nach genau zwei Monaten der Brief von der RAin worin mir mitgeteilt wurde, wie hoch jetzt, nach der Erhöhung der Ddorf Tabelle,
meine Unterhaltsverpflichtung sei.

Im November habe ich meine Situation kurz dargestellt :
bin verheiratet und lebe mit zwei leiblichen Kindern und einem Stiefkind zusammen.

Hier geht es um meine uneheliche Tochter, 28 Mon., welcher innerhalb einer dreijährigen Affäre gezeugt wurde.
Zur KM besteht kein Kontakt.

Während unserer Affäre wollte sie keinen Unterhalt  und für sie war es ganz klar, so hat sie es mir immer wieder versichert.
Sie liebt ihren Beruf und sie stieg knapp ein Jahr nach der Geburt wieder Vollzeit ein und verdient dort sehr gut.

Das Kind ist seitdem in einer priv. Kita ganztags betreut.
Auch hier wurde sich, während unserer gemeinsamen Zeit, nie darüber unterhalten, sie sagte immer, dass sei ihre Sache, da sie sich für das Kind entschieden habe .

So weit zum Hintergrund.
In dem Brief von Rain steht nun : "Aufgrund der bestehenden finaziellen Situation sind sie daher verpflichtet, 50 % der bestehenden Betreuungskosten im Kinderhort zusätzlich über den Kindesunterhalt an unsere Mandantin zu entrichten"

Der nächste Satzstieß mir auf 😡
Die genauen Daten der monatlichen Kosten sind uns hier nicht bekannt, da offentsichtlich zum Januar 2010 die Beiträge erhöht wurden"
"Wir werden Ihnen die Kosten des Kinderhortes zur gegebener Zeit in Rechnung stellen und haben Sie bereits jetzt aufzufordern, 50 % der bestehenden Betreuungskosten zu übernehmen."

Mal abgesehen, dass ich derzeit keinen Konatkt zur KM möchte, zuvieles Negative ist von Ihrer Seite geschehen, u.a.hat sie üble Verleumdungen hier im Dorf erzählt hat, wobei meine Kinder 7 & 9 Jahre involviert waren,

möchte ich nicht einfach so  50 % von was !!?? bezahlen.
Und wieso konnte die KM ihrer RAin nicht den alten Betrag mitteilen ??? Mir kommt es wie ein "Trick" vor, damit ich endlich den Kontakt mit der KM aufnehme.....

Daher benmötige ich Euren Rat, wie soll ich am Besten vorgehen ??

Den erhöhten Mindesunterhalt 225,00 werde ich zahlen, keine Frage, aber was ist z.B. wenn ich nicht auf das Schreiben der RAin reagiere,
also nur weiterhin brav den neuen Unterhalt zahle ??
Es gibt keinen Titel, da die KM jetzt alles über dies RAin laufen lässt.

Oder wäre es ratsam, selbst einen RA  zu nehmen, damit dieser in einen Schriftverkehr einsteigt ?

Fragen über Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir mal wieder weiterhelfen !!
Vielen lieben Dank vorab und liebe Grüße

Buk


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2010 13:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Buk,

da sich den Tag über niemand hier gerührt hat, sage ich mal ein paar Takte dazu, allerdings kenne ich mich mit dieser Kita-Gebühren-Kiste nur bedingt aus. Wie auch immer, es gibt ja dieses Schandurteil des BGH aus dem letzten Jahr, dass Kindergartenkosten eben nicht mit dem Tabellenunterhalt abgegolten sein sollen. Insofern besteht die Forderung wohl leider zu Recht, wenigstens dem Grund nach. Worauf du achten solltest:

  • Verpflegungskosten sind ggf. aus den Kita-Gebühren herauszurechnen, denn die Verpflegung des Kindes, die wenigstens ist mit dem Tabellenunterhalt abgegolten, und darf dir kein zweites Mal in Rechnung gestellt werden.
  • Da Kita-Gebühren regelmäßig anfallen, kann es sich m.E. nur um Mehrbedarf, nicht um Sonderbedarf handeln. Das ist insofern wichtig, als dass beim Mehrbedarf beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen in die Zahlungspflicht genommen werden. Ich hab ein bisschen in deinen alten Beiträgen gestöbert und offenbar verdient die KM recht gut? Dann könnte es sein, dass du weniger als 50% der Kosten übernehmen musst - aber für die Rechnung bräuchten wir jetzt erst mal die Einkommensverhältnisse von dir und der KM.

Tja, und was ist nun von dem Schriebs der RAin zu halten?

"Aufgrund der bestehenden finaziellen Situation sind sie daher verpflichtet, (...) "

Was natürlich blühender Blödsinn ist. Niemand ist verpflichtet, irgendetwas zu zahlen aufgrund seiner finanziellen Situation - verpflichtet ist man aufgrund eines Gesetzes, oder aufgrund der gelebten Rechtsbeugung durch die Halbgötter des BGH. Vielleicht betreibe ich jetzt gerade Haarspalterei, aber wenn die RAin mit solchen sprachlichen Nebelgranaten wirft, dann könnte das auch ein Hinweis darauf sein, dass sie sich ihrer Sache doch nicht ganz so sicher ist. Eine Rechtsgrundlage für ihre Forderung (z.B. das oben bereits erwähnte BGH-Urteil) hat sie in ihrem Schreiben offenbar nicht genannt - oder? Dann würde ich jetzt sinngemäß folgendes Antwortschreiben an die RAin aufsetzen - soll die Gegenseite doch ruhig ein bisschen rödeln, wenn sie Geld sehen will:

Sehr geehrte Frau Sowieso,

Ihrem Schreiben vom xx.01.2010 kann ich nicht entnehmen, in welcher konkreten Höhe Sie einen Erstattungsanspruch für die Kita-Gebühren geltend machen. Bitte lassen Sie mir daher Belege zukommen, aus denen sich die Höhe der Kita-Gebühren ergibt, und teilen Sie mir mit, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ich zur Erstattung von 50% dieser Gebühren verpflichtet bin.

Hochachtungsvoll,

Unterhaltsknecht Buk.

Frage ins Forum: Oder ist so ein Schrieb völliger Quark? Meine Idee ist, die Gegenseite (a) noch ein bisschen hinzuhalten und (b) zu einer Stellungnahme zu bewegen, wo man dann hoffentlich den Hebel dran ansetzen kann.

Den erhöhten Mindesunterhalt 225,00 werde ich zahlen, keine Frage, aber was ist z.B. wenn ich nicht auf das Schreiben der RAin reagiere, also nur weiterhin brav den neuen Unterhalt zahle ?? Es gibt keinen Titel, da die KM jetzt alles über dies RAin laufen lässt.

Hm. Gut möglich, dass die KM dann auf die Idee kommt, sich bei dir nicht nur die Kita-Gebühren zu holen, sondern außerdem noch einen Titel über den regulären KU. Und wenn ich es richtig sehe, ist es gar nicht mal so sicher, ob es bei den 225 Euro Mindestunterhalt bleibt, wenn die KM es darauf ankommen lässt, dein Einkommen mit dem spitzen Bleistift ausrechnen zu lassen - oder? Also lieber halbwegs vorsichtig handeln ...

Oder wäre es ratsam, selbst einen RA  zu nehmen, damit dieser in einen Schriftverkehr einsteigt ?

Ich halte das zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht für unbedingt erforderlich. Deine Entscheidung.

Ach so, eine Sache noch: Bist du mit diesem Schreiben zum ersten Mal aufgefordert worden, dich an den Kita-Kosten zu beteiligen? Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, Mehrbedarf kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden - und wenn dem so ist, dann gehen zumindest die Beiträge aus dem Jahr 2009 noch voll auf die Rechnung der KM (ab Januar 2010 wirst du aber durch das obige Schreiben der RAin in der Zahlungspflicht sein, auch wenn die genaue Höhe erst später festgelegt werden kann). Bitte für später schon mal vormerken: Bei allen Überweisungen strikt darauf achten, dass der zugehörige Zeitraum angegeben ist, damit die KM da auch ja nicht absichtlich-versehentlich irgendetwas falsch verstehen kann ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 03:12
 elwu
(@elwu)

Oder wäre es ratsam, selbst einen RA  zu nehmen, damit dieser in einen Schriftverkehr einsteigt ?

Hallo,

der kostet nur unnötig Geld. Solange das noch außergerichtlich läuft, kannst du selbst die Angelegenheit bearbeiten. Hier ein Antwortvorschlag:

----
Sehr geehrte Frau Sowieso,

die Unterhaltszahlung habe ich gemäß Ihrer Vorgabe auf 225€ angepasst. Zu den Kita-Gebühren sehe ich der Zusendung der Kostennachweise sowie der Einkommensnachweise Ihrer Mandantin entgegen. Ihnen ist ja bekannt, dass die Verpflegungskosten nicht beteiligungsfähig sind. Der Rest ist als Mehrbedarf anzusehen und daher im Verhältnis der Einkommen der Eltern zu quoteln.

Mit freundlichem Gruß
----

Und dann mal abwarten. Der Unterhalt muss übrigens rückwirkend zum 1. Januar auf 225 geändert werden, ggf. die Differenz nachzahlen!

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 09:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stopp.

Muß er?

Ich habe ja jetzt die Einkommenssituation nicht im Kopf.

Aber aufgrund der Erhöhung und der Verringerung der Unterhaltsberechtigten sollte man vorher nochmal genau nachrechnen, wie sich die neuen Zahlen für alle Kinder insgesamt auf den SB des Pflichten auswirken und ob da danach (da ja auch evtl. die Ehefrau Unterhaltsberechtigt ist) noch Raum für einen Mehrbedarf in Höhe von 50% der Kita-Kosten ist.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 09:58
 elwu
(@elwu)

Ich habe ja jetzt die Einkommenssituation nicht im Kopf. Aber aufgrund der Erhöhung und der Verringerung der Unterhaltsberechtigten sollte man vorher nochmal genau nachrechnen, wie sich die neuen Zahlen für alle Kinder insgesamt auf den SB des Pflichten auswirken und ob da danach (da ja auch evtl. die Ehefrau Unterhaltsberechtigt ist) noch Raum für einen Mehrbedarf in Höhe von 50% der Kita-Kosten ist.

Hallo,

da er ja eh nur den Mindestunterhalt zahlen soll, ist die Zahl der Berechtigten (hier sind es die drei Kinder) irrelevant, drunter gibts nur noch den Mangelfall. Eine nicht getrennt lebende Ehefrau wird nur in sehr seltenen Fällen für die Berechnung von Unterhalt berücksichtigt, in diesem Fall kann ich das nicht erkennen.  Davon abgesehen, nach seinem Einkommen müsste er IMO eher in Stufe 3 zahlen, also 257€. Die anteiligen Kita-Kosten kommen noch obendrauf. Daher würde ich hier nicht viel Wind machen sondrn so verfahren wie oben vorgeschlagen.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 10:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi elwu,

beim Vater meiner Töchter wurde die Ehefrau aufgrund der Betreuung der gemeinsamen Kinder beim Unterhalt als voll berechtigt mit eingerechnet und auch bei meinem Mann hat das JA letztendlich anerkannt, das ich als Ehefrau grundsätzlich berechtigt bin und, wenn auch nicht voll, miteinberechnet.

Aber du hast recht. Ich hab inzwischen den alten Thread durchgelesen. In diesem Fall würde ich auch keinen großen Aufstand machen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 10:24
 Buk
(@buk)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen in die Runde,

vielen lieben Dank für Eure Antworten und wertvollen Empfehlungen, welche mir mal wieder sehr gut weiterhelfen !!

Auch meine Ehefrau hatte gestern  gegoogelt und kam auch zu dem Ergebnis, dass ich nicht einfach so verpflichtet bin,
mich mit 50 % an den Kitakosten zu beteiligen.
Den Antwortvorschlag an die RAin werde ich übernehmen und bin jetzt schon gespannt, was für eine Antwort kommt,
bzw. wieviel die KM verdient...

Gestern war ich zu sehr im Jobstreß und heute brauchen ich noch einmal Euren Rat :

Die Summe von  € 225,00 ist nur die vorläufige  KU -Zahl, denn die RAin hat folgendes ausgerechnet :

Mein durchschnittliches Einkommen ist Gehalt 2200,00 €
Mieteinnahmen                                              400,00€

davon hat sie abgerechnet : Abzug von Steuerrückzhalungen in Höhe von 28,85 €
berufsbedingte Aufwendungen                                                                5 %

bereinigtes Nettoeinkommen                          2441,13

Meine Ehefrau und ich haben ein gemeinsamen Hauskredt und dafür bezahlen wir monatlich 1088,03 und alle drei Monate 1621,56
dazu schreibt die RAin :
" Sofern Sie vortragen, dass Sie auf einen Kredit für ein Eigenheim insgesamt monatlich €903,20 (Anm. falsche Zahl!) entrichten, ist darauf hizuweisen, dass es sich zum Einen um einen ehegemeinsamen Kredit handelt, so das allenfalls eine Berücksichtigung des hälftigen Darlehnsbetrages in Betracht kommt. Insofern ergäbe sich allenfalls eine Abzugsposition in Höhe von 451,60. Wir möchten jedocj daruf hinweisen, dass im Rahmen des Kinderunterhalt lediglich die Zinszahlen Berücksichtigung finden können, jedoch nicht die Tilgungsraten an sich.
Da Ihren Auskünften nicht zu entnehmen ist, wie sich die monatlichen Darlehnsraten zusammensetzt bitten wir insofern um eine genaue Aufschlüsselung.

" Solange eine vollständige Aufschlüsselung jedoch nicht vorliegt, kann der Kreditbetrag nicht in Abzug gebracht werden.
Die Rate für das Meisterbafögdarlehen in Höhe von 128,00 € ist in Abzug zu bringen."
Unter Berücksichtigung obigerAusführungen ergibt sich nach unserer Berechnung ein verteilungsfähiges Einkommen in Höhe von2314,59, gerundet 2315,00 €

"Nach Vorlage der erwähten Unterlagen hinsichtlich der von Ihnen zu tragenden Tilgungsleistungen werden wir die abschließende Berechnung vornehmen. Dies gilt  auch hinsichtlich der anfallenden Kinderbetreuungkosten."

Könnt Ihr bitte so nett sein und mir dazu etwas sagen.
Meine Ehefrau arbeitet nicht und ich bin Alleinverdiener und begleiche alle finanzielle Verpflichtungen.

In naher Zukunft wird meine Frau wieder arbeiten gehen, sie befindet sich gerade am Anfang einer beruflichen Fortbildung.
Wenn sie dann eigenes Einkommen erzielt, erhöht sich dann der KU ?

Wie immer vielen lieben Dank vorab
und liebe Grüße

Buk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2010 11:57
 elwu
(@elwu)

Da Ihren Auskünften nicht zu entnehmen ist, wie sich die monatlichen Darlehnsraten zusammensetzt bitten wir insofern um eine genaue Aufschlüsselung.

Meine Ehefrau arbeitet nicht und ich bin Alleinverdiener und begleiche alle finanzielle Verpflichtungen.

Hallo,

die RAin hat recht insofern dass nur die Zinsen in Abzug gebracht werden können, du musst also eine Aufschlüsselung nachweisen, am einfachsten mit den Kopien der Hypothekenraten/zinsen der letzten 12 Monate. Ob die Zinsen ganz oder zur Hälfte berücksichtigt werden hängt IMO davon ab, ob deine Frau im Grundbuch als Miteigentümern eingetragen ist oder du allein. Der KU ist unabhängig vom Einkommen deiner Frau.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 12:16
 Buk
(@buk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Elwu,

lieben Dank für die Antwort.
Meine Ehefrau ist im Grundbuch miteingetragen.

Und das der KU unabhängig vom Einkommen der Ehefrau ist, ja, das ist ja mal eine postive Nachricht und wird unseren Optimismus für die Zukunft verstärken  😉

Grüße
Buk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2010 12:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

da die 225,- schon der Mindestunterhalt sind, ist es müßig darüber nachzudenken, ob ein Eigenheim Einkommensmindernd wirken kann.

Das könnt ihr knicken.

Da sie sie "nur" 225,- fordert, würde ich in eurer Lage auch genau das zahlen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 12:37




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Da sie sie "nur" 225,- fordert, würde ich in eurer Lage auch genau das zahlen.

Wenn ich Buk richtig verstanden habe, dann sind die 225 Euro erst mal eine vorläufige Forderung, und sie will die Zahlen haben um zu berechnen, ob nicht doch mehr geht ... insofern ist es, denke ich, schon wichtig, hier die "richtigen" Antworten zu liefern.

Was den Tilgungsanteil betrifft: Kann man den nicht in der Rubrik "Altersvorsorge" unterbringen?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 12:50
(@karin123)
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Hallo,

Bei der Berechnung/Bereinigung beider Einkommen haben sich beide Parteien an die Leitlinien des zuständigen OLG zu halten- da gibts teilweise erhebliche Unterschiede.

Wenn dann beide bereinigte Einkommen vorliegen, wird für jeden ein Selbstbehalt abgezogen, dann werden beide Einkommen zusammengezogen und das sind dann 100%, so daß man dann den prozentualen Anteil beider ausrechnen kann.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 13:08
 Buk
(@buk)
Schon was gesagt Registriert

richtig die 225,00 sind nur eine vorläufige Forderung.

Vor der Erhöhung der DDT habe ich 214,00 gezahlt, dass hatte 06/09 das JA

(sie hatte keine Beistandschaft, ich wurde von dem JA aufgefordert und die KM hat sich, wie mir ihre Sachbearbeiterin mitteilte, nur beraten lassen )

ausgerechnet und dann ist die KM im Nov/09 zur RAin und wollte eine neue Berechnung.

Beim JA hatte ich nicht die Mieteinahme angegeben, dies habe ich bei der RAin mit dem Steuerbescheid von 2008 nachgeholt.

Ich denke, es geht jetzt um einen KU von entweder  € 273 oder eine Stufe drunter € 257.

Anfang diesen Monats habe ich auch wieder 214,00 überwiesen.
Komisch finde ich, dass diese Summe von der RAin nicht, nebst der  DDT Erhöhung, bis zur Neuberechnung eingefordert wird ??!

Lieben Gruß
Buk


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2010 13:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Buk

Wichtig erscheint mir ersteinmal, Dein EK detailiert festzustellen und dann zu bereinigen, ebenso mal einen Blick auf alle Deine UH-Verpflichtungen zu werfen.

Zum Gehalt:                    Da sind alle Einnahmen seitens Deines AG enthalten (auf's Jahr bezogen inkl. zu berücksichtigender Anteile der Steuererstattung)?
Zu den Mieteinnahmen: Wenn Deine Ehefrau mit im Grundbuch steht sind doch die auf Dich entfallenden Einnahmen ebenfalls ledigl. hälftig zu berücksichtigen, nicht nur Zins und Tilgung

Richtig ist, dass den Mieteinnahmen ledigl. die Zinsen gegengerechnet werden. Allerdings stellt die Tilgung entsprechend BGH-Leitsatzurteil vom 11.05.2005 priv. Altersvorsorge dar und kann bis zu 4% des Brutto anerkannt werden. Und m.W. darf ein geringer Teil der Tilgung für die Werterhaltung das Wohnobjektes eingesetzt werden.

Zum Anspruch, der Bemessung und Haftung (ff letzter Absatz des 1.Urteils) eines KiTa-Besuchs: BGH-Urteil vom 26.11.2008 und auch BGH-Urteil vom 05.03.2008

Und: Welches ist das zuständige OLG - damit man mal weiss, mit welchen der "weisen" URL's man es zu tun.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 14:55