Hi
Was alles möglich ist sagen Dir die URL(Unterhaltsrichtlichen Leitlinien) des am Wohnsitz des betroffenen Kindes befindlichen OLG's. Schaue linke Seite hier im Hauptmenü unter Informationen -> Urteile.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
HIer mal das Schreiben vom Anwalt, wobei natürlich nicht stimmt das ich nicht angekündigt habe das ich nciht zahlen kann, ich habe angerufen bei ihr. Und auch meine Anschrift hatte sie ab Mitte Juni, da bin ich nämlich umgezogen und nicht im Mai !!!
HIER DAS SCHREIBEN:
in obiger Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre E-Mail vom 20.10.2009 und teilen zunächst mit, dass wir die von Ihnen angesprochene E-Mail nicht erhalten haben.
Desweiteren obliegt es nicht uns, die Termine des Herrn XY zu organisieren, sodass Sie sich mit diesem direkt in Verbindung setzen sollten.
In der Sache selbst ist darauf hinzuweisen, dass Sie sich per Teilanerkenntnisurteil zur Unterhaltszah-lung verpflichtet haben. Sie sind daher auch nicht berechtigt, die Unterhaltszahlung zu kürzen oder gar einzustellen. Soweit Sie finanziell tatsächlich nicht mehr in der Lage sein sollten, den ausgeurteil-ten Unterhalt zu bezahlen, müssten Sie Ihre Einkommensverhältnisse darlegen und gegebenenfalls eine gerichtliche Abänderung beantragen.
Unsere Mandantin ist jedenfalls nicht willens, das Pfändungsverfahren zu beenden, zumal seit Mai 2009 ohne Ankündigung Unterhaltsleistungen nicht mehr erbracht wurden und unsere Mandantin noch nicht mal Ihre aktuelle Wohnanschrift bekannt war.
Um die Höhe des geschuldeten Unterhalts nochmals überprüfen zu können, fordern wir Sie auf, Aus-kunft über Ihre laufenden Einkünfte zu erteilen und diese zu belegen durch Vorlage des aktuellen Ar-beitsvertrags, der Verdienstbescheinigungen im Zeitraum von Oktober 2008 bis September 2009 und des zuletzt ergangenen Einkommenssteuerbescheids. Ferner dürfen wir Sie auffordern, Auskunft über Ihr Vermögen zum 31.12.2009 zu erteilen sowie mitzuteilen, inwieweit Sie übere weitere Einkünfte verfügen.
Dem Eingang der entsprechenden Ausküfnte gestatten wir uns bis zum
13.11.2009
entegegen zu sehen.
Darüberhinaus weisen wir darauf hin, dass die Auskunftspflicht bereits seit Mai 2009 besteht, da unse-re Mandantschaft aus tatsichlichen Gründen gehindert war, Ihren Auskunftsanspruch bereits zu die-sem Zeitpunkt geltend zu machen, da die aktuelle Anschrift zum damaligen Zeitpunkt nich bekannt war.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Hallo Querdenker!
Da du Provision erhälst, stellt sich mir noch die Frage, ob du einen Dienstwagen hast?
Grüße,
kosmos
Hallo,
nein ich habe keinen Firmenwagen, ich fahre einen A Corsa Baujahr 1989 !!!!!!!!!!
Was ist denn hiermit
Teilanerkenntnisurteil
gemeint?
Ist das dein Titel oder gibt es da noch was gerichtliches?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
nur den Titel aus 2000
hab das mal so aufgesetzt...
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wundert mich doch sehr, dass Sie meine Email nicht erhalten haben sollen, ich kann sie in meinen gesendeten Objekten noch als ordnungsgemäß gesendet nachweisen.
Außerdem bin ich im Mai noch an der alten Anschrift xyz wohnhaft gewesen, so dass es keine Hinderungsgründe für die Kindesmutter gegeben hat die Ansprüche schon im Mai zu stellen. Nach meinem Umzug zum 15. Juni habe ich meine neue Anschrift sowie Telefonnummer der Kindesmutter mitgeteilt. Zudem gibt es einen Nachsendeantrag und auch in meinen Emails an Sie ist in der virtuellen angehängten Visitenkarte meine aktuelle Anschrift. Wieso senden auch Sie dann Post noch an meine alte Anschrift?
Zu dem Unterhaltsanspruch teile ich Ihnen mit das ich meine Zahlung zum 01.11. wieder aufgenommen habe. Für die vergangenen 6 Monate wurde Unterhaltsvorschuss bezahlt, den ich auch zurückführen werde. Da der Unterhalt in dem Titel vom 01.12.2000 über 245 DM (125 Euro) gilt, bestehen hier keine rückständigen Forderungen.
das hab ich noch hinzugefügt:
Es entspricht nicht der Wahrheit dass ich die Unterhaltszahlung ohne Ankündigung eingestellt habe. Da die Kindesmutter sich zu diesem Zeitpunkt mit meinem Sohn in der Klinik befand, war nur ein telefonischer Kontakt möglich. In diesem Telefonat habe ich meine Situation erklärt und sie darüber informiert das ich bis meine Lage sich verbessert hat, keinen Unterhalt leisten kann. Ich erinnere hier nochmals daran, dass ich in fast 10 Jahren IMMER meiner Zahlungspflicht nachgekommen bin.
Moin Querdenker,
Du treibst die falschen Säue durch's Dorf: Niemand interessiert sich für die Sendeprotokolle Deiner Mails. Wenn's jemand in den Kram passt, bestreitet er einfach, eine Mail von Dir erhalten zu haben - fertig. Eine gesendete Mail ist noch lange keine empfangene, und eine empfangene keine gelesene; da muss man notfalls nur mal sagen "der böse, böse Spamfilter..." Aus gutem Grund vertraut juristischer Schriftkram auf das gute alte Papier; immer mit Unterschrift und machmal sogar mit Zustellungsnachweis per Einschreiben.
Gleiches gilt für telefonische Vereinbarungen Deiner Ex: Die werden im Zweifelsfall einfach mit Nichtwissen bestritten und sind damit nicht existent. Und nein: Auch da interessiert sich niemand für Deinen Einzelverbindungsnachweis.
By the way: Ein Unterhaltstitel und ein Teilanerkentnisurteil sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Grüssles
Martin
**+edit - PS: Es geht nicht um "Wahrheit". "Wahr" ist im Zweifelsfall nur genau das, was sich gerichtsfest beweisen lässt.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen, der Sachverhalt hat sich nun doch entscheidend verändert, wozu ich aber wieder einige Fragen habe.
Der Gerichtsvollzieher hat in der Tat nur die 125,- Euro mal 6 Monate zzgl. Kosten einzutreiben, also nicht wie zuerst vermutet die Differenz, denn der ANwalt der KM hat ihr wohl bestätigt das sie nur die Summe fordern kann, die betitelt ist.
Aber sie hat doch 158 Euro Unterhaltsvorschuss bekommen, damit sind doch die 125 Euro dicke abgedeckt. Zahle ich nun weiter diesen Vorschuss an JA zurück und vereinbare auch über die oben genannte Forderung Raten, dann zahle ich doch doppelt. Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein.
Was soll ich nun tun?
Vielen Dank,
der QUERDENKER
Hi
UHV hat nichts mit dem Titel zu tun, ist davon völlig abgekoppelt. Du hast die Pflichten aus dem Titel zu erfüllen. So gesehen hat Dich der UHV nicht mal zu interessieren.
Und wenn Du schon solche Vergleiche heranziehst, so schaue doch auch mal auf das Existenzminimum eines Kindes und ebenso auf den Bedarf laut DDT.
Eine Aussetzung der Verpflichtung aus einem Titels geht ausschliesslich über eine Abänderung desselben - oder durch Einvernehmen zw. den Parteien. Ob da Dritte helfend einspringen ist obsolet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich glaube Du hast nicht richtig das Thema gelesen. Ich habe 10 Jahre den Unterhalt bezahlt, derzeit 257 Euro. Von Mai bis Oktober ist das JA eingesprungen, da ich nicht konnte wegen Arbeitslosigkeit und dann Probezeit, d.h. weiniger Einkommen. Nun bin ich wieder zahlungsfähig und komme dem auch wieder nach. Ex fordert aber trotzdem noch den betitelten Unterhalt von 125 Euro von mir, obwohl ich dem JA ja auch den UV zurückzahle. Das ist doch nicht richtig. Das sie den Titel nie über die 257 Euro hat erstellen lassen ist doch dann ihre Sache.
Versteht man es jetzt besser?
Hallo Querdenker,
ich glaube ihr redet ein wenig aneinander vorbei.
Es existiert ein Titel über 125 €. Das ist weit unter dem derzeitigen Mindestuntehalt. Als du konntest hast du ja auch diesen bezahlt. Das kein neuer Titel errichtet wurde war Glück oder Dummheit, kommt auf den Betrachter an.
Nun konntest du einige Zeit nichts mehr zahlen und deine Ex hat für euer Kind UV beantragt und auch bewilligt bekommen. Dieser Vorschuß liegt aber auch unterhalb des Mindestunterhalts.
Nun will natürlich das JA das Geld zurück und auch deine Ex läßt vollstrecken. Beide Forderungen sind berechtigt. Ich denke der Knackpunkt dürfte der Titel sein ,der einfach nicht mehr dem jetztigen Mindestunterhalt entspricht.
Wenn du den vollen UV zurückzahlen mußt und die 125 € gepfändet werden würde das 26 € mehr als den Midenstunterhalt bedeuten und über die 26 ł kann man wahrscheinlich gut streiten, über den Rest woh leher nicht, weil das JA da anders argumentieren wird und evtl. rechtlich damit auch durchkommt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Querdenker
Beide Forderungen sind berechtigt.
M.E. klares nein.
Denn rechtlich dürfte folgendes gelten. Mit Beantragung und Bewilligung von UHV gehen die Rechte aus dem Titel auf die UHVorschK(bzw. Land) über (§7 Abs.1 UHVorschG) - die KM darf gar nicht vollstrecken. Dies darf lediglich die UHVorschK, und das lediglich in Höhe des ausgestellten Titels wegen titulierter Leistungs(un)fähigkeit.
Also wer hat den GV losgeschickt? KM oder JA? Hast Du von der UHVorschK ein Schreiben damals erhalten?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Oldie,
deine Argumentation war auch mein erster Gedanke. Mein zweiter war aber, das der UV evtl. auch quasi ergänzend geleistet werden könnte, um auf den Mindestunterhalt zu kommen.
Wenn er als Ersatz geleistet wird muß, soweit ich es weiß, die Vollstreckbare Ausfertigung des Titels an das JA herausgegeben werden. Somit könnte die KM gar nicht vollstrecken. Aber da bewege ich mich auf recht unsicherem Boden.
Theoretisch hätte dann doch auch der UV nur in Höhe des Titels laufen dürfen?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Eine einfache Rechnung hilft hier weiter. Mindestbedarf eines Kindes zw. 6-11J ist 322€, abzgl. KG von 164€ ergibt exakt die erwähnten 158€ UHV. Somit sind sämtliche Ansprüche des Kindes auf das Land übergegangen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo nochmal,
ich hab nur nach Beantragung des UHV ein Schreiben bekommen das dieser in Höhe von 158 Euro bewilligt wurde. Und nun zahle ich diesen halt zurück zzgl. zum normalen UNterhalt.
Den GV hat der Rechtsanwalt der KM beauftragt, das JA weiss das wohl gar nicht.
Ich werde ja zukünftig wieder den vollen Satz zahlen, aber von dem halben Jahr wo ich selbst nix hatte, nun auch noch nachzahlen, und das auch noch doppelt, das kann es doch nicht sein.
Soll ich mal beim JA anrufen?
Hi Querdenker
Halte dem GV doch mal das Schreiben vom JA zum UHV unter die Nase mit dem Hinweis zum Übergang von Ansprüchen des Berechtigten auf das Land. Der GV darf nämlich nicht vollstrecken, da die KM im fraglichen Zeitraum keine Rechte aus dem Titel hatte.
Zurückzahlen müsstest Du auch lediglich den titulierten Betrag wegen erwiesener Leistungunfähigkeit.
Und das alles kann ganz schön anstrengend werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Genau so hab ich das nämlich auch gesehen. Eigentlich kann sie ja froh sein das ich nun wieder den vollen Satz von 257 Euro zahlen 🙂 Aber das tue ich ja auch und einen neuen Titel hätte sie dann eh schnell.
Nur diese 6 MOnate rauben mir meinen letzten Nerv.
Wie soll ich denn nun vorgehen? Soll ich dem GV ein Schreiben schicken, soll ich beim JA nachfragen? Wem zahle ich denn nun genau was? Oder dem Rechtsanwalt von KM was mitteilen?
Bin grad bissl überfordert mit dem ganzen...lach.
Gnädigerweise hat Ex mitteilen lassen eine Ratenzahlung zu akzeptieren...grins. Aber wenn ihr nix mehr zusteht???
Oh Mann...wenn ich das Geld über hätte würde ich mir den Ärger sparen, aber ich habs auch bitter nötig.
Also, wie würdet ihr nun vorgehen?
Hallo Querdenker,
meines Erachtens nach würde dir auf alle Fälle ein sogenannter Berechtigungsschein nach dem Beratungshilfegesetz zustehen.
Das ganze Prozedere läuft so ab: Du gehst zum zuständigen Amtsgericht deines Wohnortes, beantragst einen Beratungsschein in Sachen Zivilrecht/Unterhaltsanspruch.
Man wird dir einen Fragebogen aushändigen, die Angaben in diesem Fragebogen sind zum Zeitpunkt der Antragstellung zu beanworten.
Nimm diesen mit nach Hause, ergänze die Angaben kopiere dir die nötigen Unterlagen dazu, und geh gleich am nächsten Tag wieder zum Amtsgericht.
Am selben Tag wirst du einen Berechtigungsschein erhalten und kannst dir einen Anwalt suchen welcher dich vertreten wird. Ganz ehrlich gesagt, die Top-Anwaltskanzlei wird dich mit Sicherheit nicht auf einen Beratungsschein hin vertreten, aber es gibt auch auf dieser Welt den einen oder anderen Anwalt welcher die Dollarzeichen u.U. noch nicht in den Augen stehen hat.
Ich wünsch dir alles Gute!
Hallo Querdenker!
Rufe sofort beim JA an und den RA der KM. KM hat wahrscheinlich unberechtigter Weise gepfändet, da der Anspruch auf die UHV-Kasse übergegangen ist. Eventuell muss hier sofort eine Vollstreckungsgegenklage (oder wie das Ding immer heißt) eingereicht werden, da der Anspruch des Kindes bereits durch den Unterhaltsvorschuss erfüllt wurde.
Erkundige dich schnellstens!
Grüße,
kosmos
