So, da fällt mir doch grad noch so eine Frage ein.
Ich bin ja nun seit 1994 geschieden und eine Ex hat den Unterhaltstitel. Da ich aber meist unter dem Selbstbehalt lag bzw. arbeitslos war, hab ich eben keinen Unterhalt gezahlt. Sie bekam dann Unterhaltsvorschuss für die gewisse Zeit (also so lange wie es ging und den Rest na, den musste sie halt irgend wie anders überbrücken mit ALG II - so leid es mir für die Kinder auch tat). Jetzt kommt mein kleiner Großer (also der mit fast 20) und meint, ich könne noch froh sein, dass ER mich nicht verklagt, für die Zeit, in der ich keinen Unterhalt gezahlt habe. Kann der das eigentlich - ich mein, mich verklagen? Ich habe eine Insolvenzverfahren laufen, da hat die Anwältin meiner Ex schon den nichtgezahlten Unterhalt eingereicht und die Vertretung des Jugendamtes hat ihre Ansprüche auch angemeldet. Also ist alles im Insolvenzverfahren mit drin. Ich glaub zwar nicht, dass mich der Junior verklagt - er sagt zwar, er hat alles schwarz auf weiß, aber so wie ich meine Ex kenn, hat sie ihm keine Unterllagen ausgehändigt.
Gruß Andreas
Hi,
seit wann läuft denn die Inso?
Wenn die Ansprüche angemeldet sind, dann kann er sie nicht erneut fordern. Eintiger Knackpunkt wäre, das deine Ex bzw. deren RA die Ansprüche nicht anmelden durfte, weil Junior zu der Zeit bereits volljährig war. Daher ist es wichtig, ob das alles vor oder nach dem 18. Geburtstag deine Sohnes gemacht wurde. Allerdings müßte als Berechtigter dein Sohn und nicht deine Ex eingetragen sein, denn die Ansrpüche hat defintiv er und nicht seine Mutter, die hat nur ein Vertretungs- und Verwaltungsrecht für die Zeiten der Minderjährigkeit.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
hast mir die Frage gerade beantwortet. Ich danke Dir. Das Inso läuft seit Oktober 2003 - bzw. es ist nur 1 Jahr gelaufen und seither läuft die Wohlverhaltensperiode. Und die noch bis nächstes/übernächstes Jahr. Die Kinder waren beide noch nicht volljährig zu der Zeit.
Gruß Andreas
