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Brauche dringend Hilfe

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(@querdenker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, hatte mich in einem anderen Forum angemeldet, aber dort teilweise den Eindruck das es ein Mütterforum ist...lach.

Versuche es deshalb hier mal...

als erstes muss ich sagen das ich fast 10 Jahre regelmässig brav meiner Unterhaltspflicht nachgekommen bin, so wie es sich gehört und das auch als meine Pflicht ansehe, zudem nutze ich auch regelmässig das Besuchsrecht.

Mein Grosser ist mittlerweile 10 Jahre alt, ich zahle für ihn 254 Euro Unterhalt, 2007 habe ich wieder geheiratet und habe aus dieser 2. Ehe ein Kind welches 14 Monate alt ist.

Ich wurde Anfang 2008 leider nach vielen Jahren arbeitslos und bekam 1600 Euro ALG1. Davon habe ich auch weiterhin meinen Unterhalt voll bezahlt, auch nach der Geburt meiner kleinen Tochter, denn durch das Elterngeld meiner jetzigen Frau ging es noch ganz gut. Aus der Verzweiflung heraus und um nicht ins ALG2 zu fallen habe ich dann Anfang diesen Jahres eine Arbeit angenommen die auf Provisionsbasis bezahlt wird. Es gibt gute und auch schlechte Monate. In der Probezeit, die nun zum Glück vorbei ist, habe ich keinen Unterhalt bezahlt, dafür hat es einfach nicht gereicht. Den Unterhaltsvorschuss zahle ich nun aber zurück und auch den Regelunterhalt von 254 Euro wieder. Die Kindesmutter fordert nun auch noch den Differenzbetrag zwischen dem Vorschuss und den 254 Euro, also rund 100 Euro auf einen Zeitraum von 6 MOnaten. Auf Ratenzahlung will sie sich nicht einlassen, aht also die Pfändung in die Wege geleitet. Angewiesen ist sie auf das Geld zwar nicht, aber sie gönnt mir halt den Dreck unter den Fingernägeln nicht.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Zum Beispiel im letzen Monat habe ich knapp 1400 Euro netto verdient, davon den Unterhalt, Miete, Schulden, Versicherungen, etc. bezahlt, heute schreiben wir den 4. des MOnats und wir (meine jetzige Frau und meine 14 monate junge Tochter) haben keinen Pfennig Geld mehr 🙁

Ist es hier nicht ein Mangelfall und ich kann in solchen schweren MOnaten den Unterhalt etwas kürzen? Wir wissen nicht wovon wie leben sollen. Man muss auch dazu sagen das meine jetzige Frau gerne arbeiten würde, aber keine Betreuungsmöglichkeit für die Kleine gegeben ist, zudem kommt das unsere Tochter behindert ist und mehr Pflegeaufwand hat als ein normales Kind 🙁

Seit das Elterngeld weg ist fehlt es hinten und vorne...

Bitte um ein paar Infos.

Vielen Dank schonmal

Grüssle


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2009 12:36
(@querdenker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal, hier noch ein paar weitere Infos...hoffe es ist nicht allzu verwirrend geschrieben 🙂

der Anwalt der KM möchte nun die Einkünfte von Oktober 2008 haben, jedoch hab ich ja nur von Mai bis Oktober 2009 nicht bezahlt.

Vorher war ich arbeitslos (betriebsbedingte Kündigung während der Schwangerschaft meiner Frau, schon schlimm genug), habe ca. 1558 Euro ALG1 erhalten und davon den vollen Unterhalt bezahlt also 257 Euro. Da ja meine Frau noch Lohn bezogen hat, dann Mutterschaftsgeld, dann Elterngeld ging es noch. Doch nun nach dem Wegfall des Elterngeldes bin ich Alleinverdiener.

Im April 2009 hab ich meine jetzige Arbeitsstelle angetreten, in der Probezeit sogar Aufstockungsgeld vom Amt erhalten, da es nicht zum leben gereicht hat.

Die KM hat ja Unterhaltsvorschuss bekommen, den zahle ich nun in Raten zurück. Ihr Anwalt möchte nun noch fpr die 6 MOnate die Differenz haben. Die Frage ist aber war ich in der Zeit überhaupt in der Lage 257 Euro voll zu zahlen? Hab ja wie schon erwähnt sogar Unterstützung vom Amt erhalten zusätzlich zu meinem Lohn.

Jetzt nachdem meine Probezeit zum ist natürlich nicht mehr und ich werde den UNterhalt ja auch wieder zahlen, aber etwas weniger wäre schon hilfreich. Die KM betont selbst immer wieder das sie nicht arm sei, sie hat aus ihrer jetzigen Beziehung ein weiteres Kind von 3 Jahren, deswegen arbeitet sie nicht, aber was hab ich denn mit diesem Kind zu tun, aussr das er ein süsser Fratz ist? Mein Grosser geht in eine Ganztagsschule.

Da ich provisionsbezogen bezahlt werde schwankt mein Einkommen ständig. In einem guten Monat hab ich auch kein Problem damit die 257 Euro zu zahlen, momentan auch noch 50 Euro Rate dazu für Unterhaltsvorschuss und auch dem Anwalt hab ich eine Ratenzahlung angeboten, die die KM nicht will. Ihr geht es nicht um die rund 600 Euro sondern darum mir Schwierigkeiten zu machen, das hat sie auch am Telefon zu meiner jetzigen Frau gesagt, die beiden verstehen sich einigermassen und telefonieren deshalb miteinander wenn es etwas gibt bzgl. meinem Sohn. Ich kann mit der Frau keine 2 Minuten sprechen dann geht das Geschrei los. Ich betone das wir seit fast 10 Jahren getrennt sind, mein SOhn war noch ganz klein. Und sie hat sich dann einen neuen geangelt, ist mir also kein halbes Jahr nach der Geburt unseres Sohnes fremd gegangen, bei dem sie heut noch ist und wo der 3 jährige draus entstanden ist. Das musste eben Liebe sein...aber das nur mal am Rande.

In den letzten Monaten schwankte mein Gehalt zwischen 1400 Euro und 1800 Euro. Mein aktuelles war 1400 Euro und demnach abzüglich aller KOsten haben wir (meine Frau und meine 14 Monate alte Tochter, die leider körperlich behindert ist) keinen Pfennig Geld mehr. Meine Frau sitzt nur zuhause und heult, ich muss dazu sagen das sie vor einigen Jahren schonmal 4 Monate in einer Klinik war wegen Depressionen, hat sich dann erholt, in der Schwangerschaft kams wieder, doch nach der Geburt war alles gut und sie ist eine tolle Mama. Hab nun Angst das da wieder was kommt, nur deswegen. Die Belastung mit einem kranken Kind was 3 mal die Woche zur Therapie mnuss, oft zum Arzt, etc. ist allein schon gross genug.

Einen Anwalt zur Prüfung kann ich mir nicht leisten. Prozesskostenhilfe werde ich aber bei meinem Einkommen denke ich auch nicht bekommen, oder?

Wie wird denn das Einkommen bereinigt?

Ich hoffe doch sehr das ihr mir helfen könnt...

Gruss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2009 12:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da Deine Ex den rückständigen Unterhalt pfänden lassen möchte, ist davon auszugehen, dass sie einen Titel hat. Im Unterhaltsrecht sind eigenmächtige Veränderungen von Unterhaltsbeträgen nicht vorgesehen, auch wenn der Grund noch so einleuchtend sein mag. Daher wird Deine Ex mit ihrer Pfändung auch durchkommen.

Wenn Du eine Unterhaltsminimierung oder Neufestsetzung haben willst, musst Du eine Abänderungsklage anstrengen. Arbeitslosigkeit oder Krankheit gelten dabei bis zu einer Dauer von 6 Monaten als "vorübergehende Ereignisse", die Deine Zahlungspflicht nicht vermindern oder beenden.

Grüssles
Martin

***edit nach Deinem 2. Post: Deine Arbeitslosigkeit, die Depressionen Deiner Frau, der Bezug von Aufstockungsleistungen, der Wegfall des Elterngeldes und whatever sind ohne UH-Abänderungsklage nicht relevant; bis zur Entscheidung über eine solche Klage gilt schlicht der titulierte Unterhaltsbetrag. Du hättest schon mit Eintritt Deiner Arbeitslosigkeit eine Abänderungsklage anstrengen müssen. Es ist müssig, dieses Versäumnis nun anderen - beispielsweise Deiner Ex - anzulasten. Es ist dasselbe, wenn Du ein Auto auf Pump kaufst
und arbeitslos wirst: Wenn Du nicht von Dir aus mit der Bank um eine Verminderung der Raten verhandelt hast, steht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür und nimmt das Auto mit - ganz egal, wie "gut" Deine Gründe waren, die Raten nicht bedienen zu können.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2009 12:46
(@querdenker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Danke für Deine Antwort...ich hab vergessen zu erwähnen das meine Ex nur einen Titel aus dem Jahre 2000 hat der über 245 DM sprich 125 Euro gilt. Die 257 Euro wurden im Jahre 2007 durch die Anwälte berechnet, einen Titel gibt es hierzu nicht.

Vielleicht ändert das die Sichtweise entscheidend?

Danke nochmal.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2009 13:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Diese Kleinigkeit ändert so Einiges!

Solange dieser Titel tatsächlich nur diesen Betrag und nicht etwa einen Bezug zu jeweiligen DT oder sonstige Variable enthält, kannst du dich relativ entspannt zurück lehnen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2009 14:38
(@querdenker)
Schon was gesagt Registriert

Halt mich jetzt für blöd, aber was heisst DT und variable ??? Steh ich auffem Schlauch???

Der Titel ist in der Tat nur dieser über 245 DM aus 2000. 2007 hat mir meine Anwältin gesagt nur nicht titulieren lassen und ich hab brav die 254 gezahlt und KM war zufrieden.

Hinter meinem Rücken kann sie doch keinen haben, oder, den müsste ich doch kennen?

Ich muss ausserdem sagen das wo meine jetzige Frau und ich unsere Tochter gezeugt haben, hab ich noch viel viel besser verdient und es war alles kein Thema. Aber nun siehts halt anders aus, aber meine kleine Tochter ist halt da und das ist auch gut so 🙂

Ausserdem hab ich doch mit MItte 30 auch noch das Recht auf Familie, oder? Das meine Frau nicht arbeiten kann, da sie unser behindertes Kind betreut war halt nicht geplant 🙁 

Wir wissen einfachnicht mehr wie wir über die Runden kommen sollen  ;(

Es geht ja nur um die Differenz vom Unterhaltsvorschuss zu den 254 Euro für die 6 MOnate wo ich nicht gezahlt habe. Musste ich denn da überhaupt soviel zahlen, obwohl ich selbst Beihilfe bekommen habe, und das obwohl sogar noch Elterngeld geflossen ist?

Nun wo das ausgelaufen ist sieht es ja noch übler aus. Und ich hab trotzdem die 254 Euro bezahlt. 50 Euro hab ich dem Jugendamt angeboten. War das nicht auch zuviel???

Ich weiss echt nicht mehr weiter...

Wie kann ich denn das berechnen? Das Jugendamt darf mir keine Auskunft geben hat die gute Frau gesagt, nur den Unterhaltsberechtigten. Ich müsse mir dann einen Anwalt nehmen??? Aber wovon??? Haben noch 15 Euro in der Tasche 🙁


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2009 14:47
(@querdenker)
Schon was gesagt Registriert

Also ich nochmal,

mann mir F*** es den Kopf...  :exclam:

Würde das heissen wenn es ja nur über die 125 Euro den Titel gibt und die 254 ja "nur" von den Rechtsanwälten festgelegt wurde, und sie in den 6 Monaten ja 154 Euro (glaub ich) vom JA bekommen hat, das dann ja alles abgedeckt war für die Zeit und sie nix holen kann rückwirkend???

Und nun weiter gedacht ich dann jetzt nur noch 125 Euro bezahle bis sie einen neuen Titel erwirkt hat und ich bis dahin die Zeit für mich spielen lassen kann???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2009 14:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und nun weiter gedacht ich dann jetzt nur noch 125 Euro bezahle bis sie einen neuen Titel erwirkt hat und ich bis dahin die Zeit für mich spielen lassen kann???

Ja, sie wird dann aber vermutlich relativ schnell einen Titel über mindestens 240,- fordern und vermutlich auch bekommen.

Deine Frau wird zwar bei der Berechnung des Unterhalts mitberechnet aber 240,- € ist nun mal der Mindestunterhalt für 10 Jährige laut DT (Düsseldorfer Tabelle).
Wenn es dafür nicht reicht, muss deine Frau zurück stehen. Egal was sie sonst für Sorgen hat.

Für die Vergangenheit brauchst du dir keine großen Sorgen machen, sofern du immer die 125,- bezahlt hast.
Du solltest die Nachweise dafür allerdings aufbewahren und auch die Nachweise für dein Einkommen der letzten Jahre um dich gegen Forderungen des JA wehren zu können.

Und zur Frage von oben:
DT hat ich ja schon verlinkt und Variable oder dynamische Titel enthalten statt eines festen Betrags, einen Prozentsatz oder eine Zeile der DT.

Im Zweifel kannst du den Text des Titels hier ja mal rein tippen. Dann checken wir das.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2009 15:12
(@querdenker)
Schon was gesagt Registriert

Soweit so gut, das meine Frau zurücksteht, klar, aber was ist mit meiner kleinen Tochter???

Wie schnell geht das mit so einem Titel???

Wo muss meine Ex den anfordern?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2009 15:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die ist auch mitgezählt.

Wenn du weniger als 1.500,- € verdienst und 3 Personen Unterhaltspflichtig bist, so kommst du in Zeile 1.
D.h. 240,- für Sohni und 199,- für Tochti.

Dein Selbstbehalt liegt bei 900,-
Solange du also mehr als 1.339,- verdienst, musst du diese Beträge bezahlen.
Und wenn du weniger verdienst kommt vermutlich einer im schwarzen Kittel und erklärt dir, dass du dich gefälligst mehr anstrengen musst, denn der KU ist heilig.
Um deinen Anstrengungswillen zu beflügeln, wird er das erwartete Einkommen schon mal fiktiv auf dein tatsächliches Einkommen drauf schlagen und zwar zufällig genau so viel, dass es für den KU reicht.
Ob du dann Zeitungen austrägst oder auf der Straße Geige spielst ist ihm wurscht.

So ist das im deutschen Zwangsarbeiterstaat.
Und das geht auch ganz schnell!
Du bist ja schon zur Vorlage deiner Einkommensnachweise aufgefordert worden.
Das war vermutlich bereits eine "Inverzugsetzung", das heißt, egal was ein Schwarzkittel später entscheidet, er tut das rückwirkend, genau bis zum Anfang des Monats, in dem du die Inverzugsetzung erhalten hast.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2009 15:25




(@querdenker)
Schon was gesagt Registriert

Oh Mann,

von 1300 Euro eine Familie und ein weiteres Kind ernähren...wie das gehen soll weiss kein Mensch. Naja 🙁

Danke Dir sehr für Deine Hilfe.

Wegen der Differenzzahlung die der Anwalt ja fordert soll ich also mal Füsse still halten???

Wieviel Rate ist denn angebracht bei der Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses? Ich denke nachdem was Du schriebst, das ich trotz der Situation mit Beihilfe den Mindestsatz zahlen musste, oder?

Zahle nun 50 Euro an JA, hab ich Idiot selbst vorgeschlagen, weniger wäre ja besser.

Muss der GV denn dann eine Ratenzahlung annehmen, auch wenn sie das nicht will. Kann er nicht sagen es geht nicht anders?

Kann ich denn den Unterhalt von 257 auf den Mindestsatz herabsetzen, sind ja nur paar Euro, aber aufs Jahr gerechnet immerhin. Bin ja noch aus 2007 in der Stufe2, hab da noch besser verdient, hatte kein weiteres Kind.

Da es ja darüber keinen Titel gibt, wie mach ich das dann???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2009 16:25
(@querdenker)
Schon was gesagt Registriert

Darf ich nochmal schieben???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2009 11:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

von 1300 Euro eine Familie und ein weiteres Kind ernähren...

Du solltest prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Wegen der Differenzzahlung die der Anwalt ja fordert soll ich also mal Füsse still halten???

Absolut.

Wieviel Rate ist denn angebracht bei der Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses? Ich denke nachdem was Du schriebst, das ich trotz der Situation mit Beihilfe den Mindestsatz zahlen musste, oder?

Eigentlich nicht. Wenn du zwar leistungswillig aber leistungsunfähig bist, besteht kein Rückzahlungsanspruch. Dies muss aber durch die UHV-Kasse dir schriftlich bestätigt werden.

Muss der GV denn dann eine Ratenzahlung annehmen, auch wenn sie das nicht will. Kann er nicht sagen es geht nicht anders?

Die einzusetzenden Mittel sind vielfältig.

Da es ja darüber keinen Titel gibt, wie mach ich das dann???

Du bist in der Höhe verpflichtet, auf die der Titel lautet.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2009 12:10
(@querdenker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal,

also sollte ich erstmal die 125 Euro zahlen, bis meine Ex einen neuen Titel erwirkt hat, hab ich das richtig verstanden?

Im Schreiben der Rechtsanwälte von 2007 wo die 257 Euro festgesetzt wurde steht nur das der Mandant ab januar diese Summe zahlt, aber darauf keine Rechtsverbindlichkeit besteht.

Wie schnell kann sie denn dann einen Titel bekommen?

Das sie hinter meinem Rücken einen hat kann doch nicht sein, oder? Den müsste ich doch unterschreiben, oder?

Was wenn ich diese Unterschrift verweigere?

Also kann sie reintheoretisch nichts nachfordern von den 6 MOnaten? Das müsste aber doch ihr Anwalt auch wissen. Wieso schreibt der dann sowas? Ausserdem das die Mandantin nicht bereit ist sich auf eine Ratenzahkung einzulassen...Schwachsinn, die hätte ich nämlich dann dummerweise auch noch bezahlt...puhhh...da hab ich ja dann nochmal Glück gehabt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2009 12:20
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Querdenker!

In den letzten Monaten schwankte mein Gehalt zwischen 1400 Euro und 1800 Euro.

Beppo:
Wenn du weniger als 1.500,- € verdienst und 3 Personen Unterhaltspflichtig bist, so kommst du in Zeile 1.
D.h. 240,- für Sohni und 199,- für Tochti.

Dein Selbstbehalt liegt bei 900,-
Solange du also mehr als 1.339,- verdienst, musst du diese Beträge bezahlen.

.... und du schreibst selbst, das du mehr verdienst  😉 - somit wäre die Forderung gerechtfertigt.

m Schreiben der Rechtsanwälte von 2007 wo die 257 Euro festgesetzt wurde steht nur das der Mandant ab januar diese Summe zahlt, aber darauf keine Rechtsverbindlichkeit besteht.
Inverzugsetzung!!!! Es können (Nicht)Zahlungen die nicht länger als ein Jahr zurückliegen eingeklagt werden.

Wie schnell kann sie denn dann einen Titel bekommen?
Bei uns dauert es ca. 4 Wochen. Rechne mal den Streitwert aus: 2 Anwälte, Rückständiger Unterhalt + 12 x geforderter Unterhalt
Wird teuer für dich!

Das sie hinter meinem Rücken einen hat kann doch nicht sein, oder? Den müsste ich doch unterschreiben, oder?
Richtig!

Was wenn ich diese Unterschrift verweigere?
Wird sie Klage einreichen!

Also kann sie reintheoretisch nichts nachfordern von den 6 MOnaten?
siehe oben

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2009 12:38
(@querdenker)
Schon was gesagt Registriert

Ja klar, den Mindestsatz zahle ich dann ja auch zukünftig wieder, aber kann sie rückwirkend die Differenz einfordern, die ja nicht tituliert ist?

Und wie ändere ich die Zahlung auf den Mindestsatz wenn ja kein Titel sondern nur eine Einigung mit den Anwältn besteht? Sie wird sich dann sicher den Titel holen, dazu nochmal die Frage wie das von statten geht? Wielange sowas dauert, ob ich gezwungen bin den zu unterschreiben, auch wenn ich zahle?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2009 12:46
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Querdenker!

Und wie ändere ich die Zahlung auf den Mindestsatz wenn ja kein Titel sondern nur eine Einigung mit den Anwältn besteht?

Deine Angaben vom Einkommen sind sehr vage: 1400 - 1800 Euro
Könnte ein Durchschnitt von 1500/1600 von 1700 Euro sein.

Würdest du den Bedarfskontrollbetrag unterschreiten, kannst du dich darauf berufen.

Rechne mal dein Arbeitseinkommen der letzten Monate zusammen und teile es durch die Monate!

Sie kann die Unterhaltsansprüche, welche nicht länger als ein Jahr zurückliegen einklagen.

Wielange sowas dauert, ob ich gezwungen bin den zu unterschreiben, auch wenn ich zahle?

Zum Unterschreiben kannst du natürlich nicht gezwungen werden - es muss Klage bei Gericht eingereicht werden. Dauer unterschiedlich - bei uns ca. 4 Wochen. In anderen Gebieten kann es auch zwei Jahre dauern.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2009 12:57
(@querdenker)
Schon was gesagt Registriert

ch wurde nur darüber informiert das die KM am 16.5. Unterhaltvorschuss für das Kind Xy beantragt hat und diese in Höhe von 154 Euro bewilligt wurde, sonst nichts. Nun habe ich angeboten den Betrag in Raten zurückzuzahlen und dies wurde auch bewilligt. Muss ich also dann nur die 125 Euro pro MOnat an das JA zurückzahlen? Lüpfe ich sie dann nicht aufs Pferd einen neuen Titel zu erwirken? Wie geht das denn dann überhaupt voran?

Zahle ich denn nun erstmal an die KM ab kommenden Monat die 125Euro, den Mindestsatz von 245 oder die von den Anwälten 2007 unter anderen Vorsaussetzungen geregelten 257 Euro? Die hab ich diesen Monat auch bezahlt.

Oh mann, ist das alles kompliziert...

Soll ich auf das Schreiben vom gegnerischen Anwalt überhaupt reagieren? Eiegtnlich müssten die ja wissen das das nicht so geht wie sie wollen, der GV hatte sich auch schon angemeldet, aber da ich vor einiger Zeit umgezogen bin, ist der wohl nicht mehr zuständig, ich hatte dem Anwalt das auch mitgeteilt, neue Anschrift hat meine Ex natürlich, wenn sie was will, kennt sie die ja auch, dem Anwalt hat sie gesagt sie kenne diese nicht, auch der schreibt an die alte Adresse, die Post kommt per Nachsendeantrag dann verzögert zu mir. Ich antworte dem dann per Mail, das eine Mal hat er die Mail angeblich nicht erhalten, ich hab diese aber noch gespeichert. Ausserdem ist in der virtuellen Visitenkarte im Anhang meine komplette Anschrift, Tel und Handynummer. Trotzdem schickt er die Schreiben an die alte...ist der doof oder was...Oder ist das Taktik wegen Zeit gewinnen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2009 13:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Querdenker

Falls bei der Einigung zw. den RA schriftl. festgehalten wurde, dass keine Rechtsverbindlichkeit besteht, sehe ich keine Möglichkeit, sich darauf gerichtlich zu berufen. Ist halt eine unverbindl. Absichtserklärung.
Auch rückwirkend kann wohl schlecht eingeklagt werden, da hier die für diesen Zeitraum maßgeblichen Einkünfte und Verpflichtungen zugrunde gelegt werden würden. Davon ist dann abhängig, ob es Nachzahlungen gibt.

Meine Empfehlung:
Zahle den mindest-KU von 240€  erstmal. Da Du auch ggü. Deiner Frau UH-verpflichtet bist, landest Du sowieso unterhalb des SB. Und die DDT ist da relativ eindeutig mit der Herabstufung beim KU:

Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus,
setzt sich der Vorrang der Kinder im Sinne von Anm. 5 Abs. 1 durch.

Das stellt aber keine Garantie für die Rechtssprechung dar. Ansonsten: Füsse still halten.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2009 14:13
(@querdenker)
Schon was gesagt Registriert

Wie genua funktioniert das denn mit der Gehaltsbereinigung, bin mir nämlcih nicht ganz so sicher ob ich dann im Durchschnitt nicht dann doch über 1501 Euro komme und somit ja dann in Stufe 2 fallen würde. Gibt es einen Mehrbedarf da ja meine kleine Tochter auch behindert ist?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2009 14:57




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