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Bitte um Hilfe Änderung Unterhalt möglich?

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(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

soll wohl Jobcenter und Aufstockung des Gehalts bedeuten. Möglicherweise kann man auch Wohngeld
beantragen.

Da nicht jede Schichtzulage netto ausgezahlt wird. Reden wir hier eigentlich von 8.000 brutto oder netto.

Wurde in den Vergleichen die Grundlage für die jeweilige Höhe aufgenommen (Nettogehalt)?

Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2017 16:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Nicko

Könntest Du es bitte sein lassen, auf Beiträge mit einem Vollzitat des Beitragsschreibers als Einleitung zu antworten? Wenn Du denjenigen ansprichst, dann reicht das völlig, um den Zusammenhang herzustellen. Danke

Gruss oldie

PS: Drücke bitte den Button "Antworten" unterhalb des Beitrages, nicht auf den "Zitat"-Button oberhalb.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2017 17:08
(@nicko)
Schon was gesagt Registriert

@Oldie ja mache ich Sorry


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2017 17:26
(@nicko)
Schon was gesagt Registriert

.@ pegasus

wir reden von Netto und ja würde alles in Netto niederschreiben.

Jobcenter... beim vollzeitjob... die schicken mich zum Teufel 🤣
Glaube kaum das sie mir etwas aufstocken um den Unterhalt weiter zahlen zu können um meinen selbstbehalt zu waren.

Grüße  Nickolas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2017 17:31
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Also wenn ich das richtig verstanden habe wurde die Aufstockung mal genau für so Fälle eingerichtet, wo es trotz Vollzeitstelle nicht reicht.
Ebenso das Wohngeld.

Letztlich wird es wohl ohne eine Klage vor Gericht nicht laufen, wenn die Ex nicht freiwillig mitspielt. Wäre wahrscheinlich nur einfacher, wenn in den
beiden Vergleichen konkrete Nettogehälter genannt werden die zur Berechnung geführt haben. Ebenso mögliche Abänderungsgründe. Stufe 4 ist bei 3 unterhaltsberechtigten
schon eine Hausnummer.

(Wenn ich die Berechnungen hier im Forum bislang richtig verstanden habe wärst  Du eigentlich in Stufe 5 (ausgelegt für 2 Berechtigte), durch
Deine Ex als dritten Berechtigten eine Stufe runter in 4.)

Wäre ein bisheriges bereinigtes Nettoeinkommen zwischen 2.701 und 3.100 €. Bekomme ich allerdings nicht ins Verhältnis zu Deinen restlichen
1.300 € momentan.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2017 17:54
(@nicko)
Schon was gesagt Registriert

@ pegasus

Nein bin Stufe 3 nach Bereinigung  mit 3 Unterhaltspflichtigen..

Habe ich mich etwa irgendwo vertippt  Sorry.

und habe das Problem ja jetzt noch nicht erst mit der Änderung die uns auf der Arbeit mitgeteilt wurde...

Also Stufe 3 - Monatlich 650 Euro und pkh die ja sowieso vom Selbstegalt abgehen...

Aber mit den 650€ im Durchschnitt pro Monat weniger bin ich unter meinem Selbstbehalt..

Grüße  Nickolas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2017 18:11
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Ja, das passt schon eher.

Dann stellt sich die Frage ob Du zu der, natürlich schriftlichen, Änderung die noch kommen wird auch ein Aufstellung
vom Arbeitgeber haben kannst, was das für Dein zukünftiges Einkommen bedeutet.

Möglicherweise kann Dein Anwalt ja dann doch hier vorab (unter einem halben Jahr) tätig werden.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2017 18:29
(@nicko)
Schon was gesagt Registriert

@pegasus

Danke für deine  Antwort.
werde ich probieren einen Nachweis vom Arbeitgeber zu bekommen..

Aber mal ne andere Frage müssen Neuberechnungen ab nun an wegen dem Vergleich immer über das Gericht erfolgen?
Würde ja Bedeuten min alle 2 Jahre Anwalts und Gerichtskosten?

Grüße Nickolas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2017 21:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein. Neuberechnungen laufen erstmal über die Anwälte. Nur wenn ihr euch dann nicht einigen könnt, geht es ans Gericht.

Willst du weniger zahlen und die Ex ist dagegen musst du klagen.

Will sie mehr Geld haben und du willst nicht mehr zahlen muss sie klagen.

Für die Kinder ginge es kostengünstiger, wenn sie beim JA eine Beistandschaft einrichtet. Die fragt alle 2 Jahre kostenfrei für sie bei dir nach 😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2017 22:30
(@papahochx)
Zeigt sich öfters Registriert

Aber mal ne andere Frage müssen Neuberechnungen ab nun an wegen dem Vergleich immer über das Gericht erfolgen?

Das hat weniger etwas mit dem Unterschied zwischen Vergleich und Beschluss zu tun als viel mehr mit dem Umstand, dass die Verfahrensbeteiligten (warum auch immer) nicht in der Lage sind sich außergerichtlich zu einigen.
Wenn man ohne Gericht zu einer Einigung finden kann, können sowohl Beschluss als auch Vergleich im Nachhinein geändert werden. Der Beschluss in der Art, dass derjenige dem laut dessen etwas zusteht bspw darauf vertraglich verzichtet; der Vergleich indem man ihn per Vereinbarung abändert. Ein Gericht braucht man immer dann, wenn mindestens eine Partei nicht bereit ist sich außergerichtlich zu einigen.

Würde ja Bedeuten min alle 2 Jahre Anwalts und Gerichtskosten?

Nicht zwangsläufig sondern nur dann, wenn seit der letzten Festlegung oder Einigung Umstände eingetreten sind die nach Meinung eines der Beteiligten eine Änderung in die eine oder andere Richtung rechtfertigt und keine außergerichtliche Einigung möglich ist.

Noch eine Anmerkung @all:
Ich bin  zwar mit euch einer Meinung, dass der TO auf keiner Grundlage verpflichtet werden kann die für ihn nachteilige Änderung seines Arbeitsvertrags zu unterschreiben, aber was wird die wahrscheinliche Konsequenz sein? Er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine ordentliche Kündigung erhalten. Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass ihm der Richter dann irgendwann vorhält seine Kündigung vorsätzlich oder zumindest fahrlässig herbeigeführt zu haben. Und das wiederum würde wohl bedeuten, dass ihm ein fiktives Einkommen in vorheriger Höhe unterstellt wird.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2017 22:45




(@nicko)
Schon was gesagt Registriert

@midnightwish

Vielen Dank für deine Antwort.

Ok das mit dem wer klagen muss und wann habe ich verstanden... Leider war nur meine Ex die jeniege die zu keinem Zeitpunkt etwas klären wollte ohne Gericht..
Sorry das ich das so sagen muss.. Glaube Ihr gefällt das immer Steine einem in den Weg zu werfen und hat Freude daran...

@PapaHochX

Danke für die Rückmeldung..

JA mit dem Job ist das so.. und genau da sehe ich mich ja in der Zwickmühle.. Leider ist es in den Meisten Jobs ja heute so Friss oder Stirb...

und mit der Einiegung ja...mhhh.. das wird wohl nichts.. mache seit 2 Jahren schon die Hölle durch und hört nicht auf.. und leider kommt jetzt noch mein ach soo toller Arbeitgeber dazwischen der mir alles noch schwerer gestaltet....

Grüße

Nickolas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2017 07:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja ich weiss, dass es im Regelfall heisst entweder unterschreiben oder Job weg. Aber wenn hier Betriebsrat etc. zustimmen, dann gibt es ja auch eine Grundlage. Dann er ja beim Familiengericht auch sagen, dass das alles ok ist, weil Gewerkschaft und Betriebsrat dem zugestimmt haben. Und er dann überhaupt keine andere Wahl hatte, dieses auch zu akzeptieren. Dann sollte er aber auch kein fiktives Einkommen oder ähnliches akzeptieren.

Ja, solange das nicht geklärt ist mit dem Unterhalt und der Reduzierung kannst du aufstockendes Hartz4 beantragen, da der Unterhalt ja tituliert ist. Das Jobcenter wird dich vermutlich auffordern dass  zu ändern, aber bis dahin würde es dich finanziell entlasten. Und es hätte vor Gericht auch den Vorteil, dass du sagen könntest, du beziehst Sozialleistungen, weil das Einkommen durch die Veränderung so niedrig ist, dass du ohne die nicht lebensfähig bist. Damit ist klar, dass irgendwas passieren muss. Und die KM kann ja arbeiten oder warum bekommt sie Unterhalt von dir?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2017 10:04
(@nicko)
Schon was gesagt Registriert

@Sophie

Danke für die Rückmeldung... aber leider verstehe ich deinen ersten Absatz nicht...
Also habe mit userem BR gesprochen und es wird auf jeden Fall zu der Änderung kommen und wir werden Zulagen verlieren wegen Organisatorischer Änderung..
Hatten einen Erkänzungstarifvertrag der damit dann wegfällt und wir auf den Rahmenvertrag wieder gestellt werden, der angeblich besser ist... Naja in unserem Fall ja mit viel verlust.

Das mit der Aufstockung werde ich mir im Hinterkopf behalten und dann zum Jobcenter mal rennen wenn ich was in der Hand habe...

Danke

Grüße
Nickolas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2017 10:34
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der erste Absatz bezog sich auf den Beitrag von PapaHochX, dass es manchmal problematisch ist zwischen den Rechten die man eigentlich hat und dem Erhalt des ARbeitsplatzes. Und wenn hier der Betriebsrat und die Gewerkschaft im Boot ist müsste das ja vor dem Familiengericht auch nicht als mutwillig verringertes Einkommen zählen.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2017 11:07
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Nicko

Lass Dir doch als kleine Hilfe von Deinem Betriebsrat bescheinigen ab wann die Zulagen entfallen und Du wenn Du die Änderung nicht aktzeptierst Deinen Arbeitsplatz verlierst. Geh dann damit und dem Unterhaltsvergleich zum Jobcenter und beantrage ergänzend ALG II. Wenn Du dann aufgefordert wirst die hohen Unterhaltszahlungen abzustellen, gehst Du mit dieser schriftlichen Aufforderung zu Deinem Anwalt.

LG der Frosch


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2017 11:47
(@nicko)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank Sophie und der Frosch.

Hoffe so wird am Ende ein Schuh draus.. 🙂

Grüße

Mickolas 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2017 12:25
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