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Hilfe bei der Berechnung des Unterhaltes

 
(@ikarus89)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute!
Mein Kind ist im Anmarsch und die KM meint, sie braucht den KV dazu nicht als Partner.
Also kommt Unterhalt auf mich zu und ich blicke einfach nicht durch, was ich zahlen muss. Hier lese ich soviel Fachchinesisch, dass ich hoffe, mir kann das mal jemand "für Dumme" erklären.
Ich möchte mich in diesem Eintrag hier nur mit dem Geld beschäftigen, für die persönliche Verhaltensweise etc. habe ich einen anderen Eintrag.

Die Eckdaten:

Nachwuchs:
Mein Sohn kommt im November

KM:
Wird im November 27, hat bereits vom Ex 2 Kinder zuhause (6 und (dann im November) 4 Jahre)
Verkäuferin, ca. 1200 Euro netto (denke ich) wenn sie arbeitet.
Vor der aktuellen Schwangerschaft hat sie bereits wieder gearbeitet, Kinder im KiGa.

KV (ich):
28 Jahre
Bürokaufmann/ CallCenter/ Sachbearbeiter mit ca. 1800 Euro netto monatlich

Wir haben nicht zusammen gewohnt. Leider wars wohl sowas wie der Goldene Schuss und wir waren schwanger, bevor wir offiziell zusammen waren.
Nun waren wir keine 5,5 Monate zusammen und der Zwerg ist unterwegs.

So, jetzt geht das Gerechne los und ich steh vor Rätseln.

Kindesunterhalt:
http://www.lto.de/juristen/muster-dokumente/familienrecht/duesseldorfer-tabelle/#zahlbetrag_erste_zweite_kind_ab_01012017
Ich sehe hier  die Düsseldorfer Tabelle mit Zahlbeträgen, steh aber auch schon auf dem Schlauch, was davon nun auf mich zutrifft.
In der Tabelle steht          Nettoeinkommen 1501-1900 EUR, Kind 0-5 Jahre = 264 EUR monatlich.
ÜBER der Tabelle steht aber was von Abzügen und halbem Kindergeld usw., was ich schon nicht verstehe.
Ich weiß einfach gar nicht, wo ich anfangen muss.
Was bekommt die KM und von wem (KV, Amt?) ? Was muss ich zahlen und woher berechnet sich das?

Unterhalt der KM:
Muss ich zahlen und wenn ja was?
Hierzu hab ich schon verschiedenes gehört. Unterhalt nur, wenn man zusammen gewohnt hat oder nur wenn man verheiratet ist/war oder oder oder.

Ihr merkt, bei mir muss man ganz vorne anfangen und gern auch direkt mit den tatsächlichen Zahlen arbeiten.
Wenn ich noch irgendwelche Zahlen liefern muss, fragt.

Großes Danke im Voraus!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2017 22:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes geht es um das zuständige OLG (wo das Kind wohnt) und die entsprechenden Unterhaltsleitlinien.
Dein Einkommen wird aus dem Einkommen der letzten 12 Monate plus ggf. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Boni sowie ggf. eine Steuererstattung.
Gemäß dieser Leitlinien wird dann Dein Gehalt bereinigt. Abzugsfähig sind nachgewiesene berufsbedingte Aufwendungen (ggf. auch eine Pauschale) und nachgewiesene Altersvorsorge bis max. 4% vom Brutto.

Solltest Du sebständig sein, einen Dienstwagen haben oder im Wohneigentum wohnen wird dies auch berücksichtigt.

Da die Düsseldorfer Tabelle auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, in Deinem Fall sind das Kind und Mutter, geht es jetzt direkt nach der DDT. Da Dir das halbe Kindergeld zusteht wird dieses abgezogen und ergibt den Zahlbetrag.

Der KM bist Du zu Betreuungsunterhalt verpflichtet, weil sie Dein Kind betreut, ob ihr jemals zusammengewohnt habt ist dabei komplett irrelevant. Betreuungsunterhalt  muss gefordert werden und ist nachrangig zum KU, d.h. als erstes KU berechnen und dann von Deinem Einkommen abziehen. Beim BU hast Du einen Sebstbehalt von 1200 Euro, also alles was über 1200 Euro verbleibt steht für BU zur Verfügung.
BU wird bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gezahlt, danach kann in aller Regel kein BU mehr beansprucht werden.
Sie kann maximal fordern, was sie vor der Schwangerschaft verdient hat, aber nicht mehr als 3/7 vom gemeinsamen Einkommen.

Ich sehe es aber so, dass Du trotz ev. Abzüge zwischen 1500 und 1900 Euro landest und damit für ein Kind von 0 bis 5 360 Euro minus 96 Euro = 264 Euro Zahlbetrag fällig sind. Das wiederum reduziert den verfügbaren Betrag für BU und dann sollten ca. 250 Euro überhaupt nur noch für BU zur Verfügung stehen, da der Selbstbehalt hier 1200 Euro sind.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2017 00:35
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi
Ist es nicht so beim Kindergeld , dass das erhöhte Kindergeld ( da drittes Kind ) genommen werden muß? Das wären 198 € und danach die hälfte vom Unterhalt abziehen den Ikarus89 zahlen muß.

L.G. der Frosch


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2017 00:42
(@ikarus89)
Schon was gesagt Registriert

Hallo der Frosch,

es ist ihr drittes, aber mein erstes Kind.
Daher sind die beiden anderen Kinder doch irrelevant oder?

Hallo nochmal Susi 🙂

wir wohnen beide in Schleswig-Holstein.
Wird das alles einberechnet, was du aufgelistet hast, wirds bei mir einfach, denn ich hatte weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen und bin normal Angestellter.

Also ich versuch mich mal.

  1833,43  EUR netto monatlich
-  264,00  EUR KU nach DDT
= 1569,43 EUR Rest

Also zahle ich für meinen Sohn "nur" 264 EUR?

  1569,43 EUR nach KU
-  1200,00 EUR Restbehalt
= 369,43  EUR Betreuungsunterhalt  ?

Also zahle ich ihr 633,43 EUR (264 + 369,43), richtig?

Ich hab nicht ganz verstanden, wie das gemeint ist:
Ich sehe es aber so, dass Du trotz ev. Abzüge zwischen 1500 und 1900 Euro landest und damit für ein Kind von 0 bis 5 360 Euro minus 96 Euro = 264 Euro Zahlbetrag fällig sind. Das wiederum reduziert den verfügbaren Betrag für BU und dann sollten ca. 250 Euro überhaupt nur noch für BU zur Verfügung stehen, da der Selbstbehalt hier 1200 Euro sind.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2017 01:40
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Dein monatliches Nettoeinkommen wird noch bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen 5 % oder nach den entsprechenden Kosten. Dazu kannst du noch 4 % für zus. Altersvorsorge geltend machen wenn du diese hast. Und das ergibt dann das Unterhaltsrelevante Einkommen.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2017 13:34
(@ikarus89)
Schon was gesagt Registriert

Hallo AnnaSophie,

was heißt denn "bereinigt"?
Ich hab 1833,43 Euro netto, davon kann ich mir 5% abziehen = 1741,76 Euro? Damit wäre ich ja immer noch in dem selben Bereich 1501-1900 Euro.

Mir würde helfen, das ganze an realen Zahlen zu zeigen, was genau das bedeutet.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2017 13:45
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ikarus89
Du ziehst von Deinem Netto anstelle 5 % die Beiträge für die Gewerkschaft, private Rentenversicherungsbeiträge bis 4 % vom Bruttoeinkommen, Kilometergeld ab. Ich nehme in der Beispielrechnung mal an Du hast 25 km zur Arbeit und zahlst 25 Euro für Gewerkschaft und 30 Euro für eine private Rentenversicherung. Das sieht dann so aus.
1800 € Netto- 25 € -30 €-275 € = 1470
Das Kilometergeld rechnet sich so, 25 km * 0,30 €=15 € * 220 = 3300 €/12  Beim Kilometergeld für  Unterhalt werden die Hin und Rückkilometer gerechnet. Bei 1470 € bist Du in der Tabellen stufe bis 1500 € und in der bleibst Du weil Du ja auch der Kindesmutter Unterhalt schuldest. Der Unterhalt für das Kind in dieser Stufe ist 342 € - 92 € Kindergeldanteil = 250 €.
Für den Betreuungsunterhalt sieht das dann so aus, 1470 € -250 € = 1220 € . Da Du gegenüber der Kindesmutter einen Selbstbehalt von 1200 € hast würden für Sie 20 € an Unterhalt. Du kannst die Berechnung mit Deinen Summen für die Bereinigung selbst noch mal erstellen.
L.G. der Frosch


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2017 15:09
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo

Hallo Ikarus89
Du ziehst von Deinem Netto anstelle 5 % die Beiträge für die Gewerkschaft, private Rentenversicherungsbeiträge bis 4 % vom Bruttoeinkommen, Kilometergeld ab.
[...]
L.G. der Frosch

... nicht (!!) anstelle...
die berufsbedingten Aufwendungen sind unabhängig von Gewerkschaftsbeiträgen und/ oder Zusatzrentversicherungen abzugsfähig.
Des Weiteren können z.B. Zusatzkrankenversicherungen in Abzug gebracht werden.


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2017 16:56
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kakadu59
Danke für die Aufklärung, das war mir noch nicht bekannt.
VG der Frosch


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2017 17:01
(@inselreif)
Moderator

Gewerkschaftsbeiträge sind berufsbedingte Aufwendungen und damit nicht neben der 5%-Pauschale abzugsfähig
(und im Mangelfall überhaupt nicht).

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2017 19:19




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Inselreif und @all,
naja was soll ich sagen zumindest in meinem Fall wurden in den letzten 14 Jahren die berufsbedingten Aufwendungungen in Höhe von 5 % vom Monatsnetto (gedeckelt auf max 150,-€ da OLG FFm) sowie zuzüglich (!!)Gewerkschaftsbeiträge  von den gegnerischen Anwälten anstands - und bedingungslos akzeptiert...
Da Deine Argumentation in der Sache für mich absolut neu ist: wo kann man sowas explizit nachlesen? Hast Du da eine Quelle und/ oder Link?
Wäre schön ... Danke.


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2017 00:32