Liebe Foris,
derzeit verdiene ich 2.975 Euro bereinigt (mit Steuererstattung und Kapitalerträgen). Seit ein paar Monaten muss meine Ex-Frau Bürgergeld beantragen. Dazu benötigte sie von mir eine Bescheinigung darüber, wieviel Unterhalt ich für die Kinder bezahle. Seit Anfang des Jahres bezahle ich für den volljährigen Sohn, der bei der Mutter wohnt und studiert, 547 Euro und für den 16-jährigen Sohn, der sich noch in schulischer Ausbildung befindet und auch bei der Mutter wohnt, 622 Euro. Das Sozialamt/ Jobcenter verlangte als Erstes von meinem älteren Sohn, dass er einen Antrag auf elternabhängiges Bafög auf den Weg bringt. Dies war vorher von seiner Mutter unterbunden worden.
In meiner Bescheinigung habe ich obige Beträge bestätigt, aber zudem festgehalten, dass ich den Unterhalt an den volljährigen Sohn mindern würde um den Betrag des Bafög, wenn elternabhängiges Bafög bewilligt werden sollte.
Nun hat er einen Bafögbescheid bekommen über 206 Euro, zuvor aber schon gab es einen angepassten Bürgergeldbescheid, in dem diese 206 Euro berücksichtigt wurden. 100 Euro darf er selbst behalten, dass entspricht ja etwa der Höhe des Bafögdarlehens, was er später zurückbezahlen muss, ansonsten verringert sich die Überweisung des Jobcenters/ Sozialamat an meine Ex-Frau um 106 Euro.
Ich fühle mich überrumpelt, hatte fest damit kalkuliert, ihm den Unterhalt zu kürzen, und werde nun vor vollendete Tatsachen gestellt.Wie seht ihr das? Kann ich jetzt den Unterhalt noch kürzen. Was brauche ich dazu? Eine anwaltliche Berechnung? Oder reicht meine Ankündigung in der Bescheinigung?
Oder haltet ihr das für ausgeschlossen? Das Sozialamt wird angeben, sie hätten das in die Wege geleitet, also profitieren sie auch davon .....
Ich bin über jede Antwort dankbar.
lg, DiBaDu
Hallo,
Bafög ist ebenso wie das Kindergeld bei volljährigen komplett vom Bedarf abzuziehen.
wenn du also den Satz zahlst, der ohne Bafög berechnet wurde, dann werden nur der Mutter mehr Geldmittel als Einkünfte berechnet. Hier solltest du dem Bürgerentscheid erklären, dass das Bafög voll auf den Bedarf von Junior anzurechnen ist und deswegen deine Überweisung zukünftig um 206€ geringer ausfallen wird.
ob du Junior, sofern du guten Kontakt zu ihm hast, Bargeld bei seinen Besuchen gibst oder mal mit ihm shoppen gehst, bleibt dir überlassen.
sophie
Liebe Foris, liebe @AnnaSophie,
eine Nachfrage hätte ich noch:
Der Bafögbescheid ist vorläufig auf 206 Euro festgesetzt worden. Dementsprechend habe ich dem Jobcenter mitgeteilt, dass ich den Unterhalt um diesen Betrag kürze.
Der Freibetrag für meinen jüngeren Sohn ist noch nicht aktiviert worden, da eine Schulbescheinigung fehlte.
Ich nehme an, dass rückwirkend dann aktualisiert wird und das Bafög dementsprechend erhöht wird.
Ich selbst kann ja aber erst, wenn ein neuer Bescheid vorliegt, wiederum auf Grundlage dessen fortlaufend dem Jobcenter eine neue Unterhaltsberechnung vorlegen, also nicht rückwirkend den Unterhalt kürzen?
Ist das richtig so? Oder habe ich die Möglichkeit das komplett auszugleichen, indem ich angebe, ich hätte in den Monaten xy zu viel Unterhalt gezahlt? So dass ich zunächst deutliche weniger zahle, um dann einen festen Betrag mitzuteilen?
Ich freue mich über jede Antwort.
Lieben Dank Euch vorab,
lg, DiBa
Liebe Foris,
mein älterer, volljähriger Sohn bekommt Bafög in Höhe von 534 Euro und Kindergeld in Höhe von 259 Euro. Gem. Euren guten Ratschlägen zahle ich an Unterhalt an ihn 10Euro, denn entrsprechend Euren Tipps wird Bafög ja voll auf den Kindesunterhalt angerechnet. Er studiert VWL und ist im 5. Semester.
Nun habe ich als „Osterüberraschung“ einen Brief des Jobcenters im Briefkasten aufgefunden, in dem ich aufgefordert werde wg. ausbildungsbedingten Mehrbedarfs den Kindesunterhalt um 100 Euro zu erhöhen.
Er lebt mit meiner Ex-Frau, die Bürgergeldempfängerin ist, und seinem jüngeren, noch nicht volljährigen Bruder, der noch zur Schule geht, in einer Bedarfsgemeinschaft. Wir leben in NRW. Ist dies so rechtens? Mir wurde im Schreiben des Jobcenters keine rechtliche Grundlage genannt. Meine Internetrecherchen ergeben widersprüchliche Aussagen.
Können diese 100 Euro/ Monat auch rückwirkend von mir verlangt werden?
Lieben Dank im Voraus. Schöne Grüße aus Bonn.
Moin,
das Schreiben ist wirkich vom Jobcenter? Wenn keine Rechtsgrundlage aufgeführt wird, gibt das Anlass zur Vermutung, dass die selber nicht genau wissen, was sie da eigentlich tun. Also alles recht wackelig.
Antworte dem Jobcenter sachlich:
"BAföG enthält bereits die Pauschale für ausbildungsbedingte Aufwendungen (Lernmittel). Bitte legen Sie dar, welche konkreten, darüber hinausgehenden Kosten im Rahmen des VWL-Studiums anfallen, die einen monatlichen Mehrbedarf von 100 Euro rechtfertigen. Bis zur Vorlage entsprechender Nachweise und der Nennung einer Rechtsgrundlage ist Ihr Schreiben für mich gegenstandslos."
Das Jobcenter ist hier in der Beweispflicht, nicht du.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Lieben Dank, DeepThought.
Das hilft mir sehr.
lg, DiBa
