Betrug; arglistige ...
 
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Betrug; arglistige Täuschung???

 
(@angelmario)
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Hallo,

im Februar wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen, dass ich meiner Ex einen gefixten nachehelichen Unterhalt von 576 € zahlen muss. Dieser ist erstmal gefixt bis zum September 2008. Grundlage für den Vergleich war, dass meine Ex nicht Vollzeit, sondern nur ca. 28 Stunden arbeite geht und der gemeinsame Sohn in die zweite Klasse geht und er noch nicht unbeaufsichtigt alleine zur Schule und zurück geht. Zuvor hatte ich angezweifelt, dass mein derzeitiges Gehalt zur Berechnung des Unterhaltes herangezogen werden kann. (Karrieresprung). Da der Ausgang des Verfahrens damals nicht vorhersehbar war, habe ich nach Anraten meines RA dem Vergleich zugestimmt.

Jetzt habe ich von meinem Sohn erfahren, dass meine EX VOLLZEIT arbeiten geht und daher viel mehr Geld verdient. Sie hat es mir bis jetzt verschwiegen! Was soll ich tun? Der Vergleich ist ja per Gerichtsbeschluss gefixt bis Sept. 2008.
Ist das Verhalten meiner EX nicht arglistig oder sogar betrügerrich?

gruß
angelmario


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2007 15:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn im Vergleich das Einkommen deiner Ex als Bedingung genannt ist, könntest du ggf. Änderungsklage einreichen.
Hängt dann stark von der Formulierung ab.

Falls dort nur der Zahlbetrag ohne jede Berechnungsbasis, sieht das schlecht aus.
Arglistige Täuschung ist es nur, wenn sie zum Zeitpunkt des Vergleichs nachweisbar gelogen hat.

Hatte den Fall gerade andersrum.
Meine Ex wollte den Vergleich auch nachträglich kippen und ist abgeprallt.

Schreib doch mal den Wortlaut anonymisiert hier rein.

Gruss Beppo.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2007 15:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo angelmario,

ergänzend zu Beppo. Wußte sie zum Zeitpunkt des Vergleichs schon das sie Vollzeit arbeiten wird oder hatte das vor? Könnte das nachgewiesen werden?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2007 15:32
(@angelmario)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ich weiß nicht, ob sie das schon zum Zeitpunkt des Beschlusses wusste (Febr. 07), fakt ist, dass sie seit ca. 2 Monaten voll arbeiten geht und nichts davon sagt. Meiner Meinung nach ist das Betrug, denn ich müßte weit aus weniger an Sie zahlen.

Gruß angelmario


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2007 15:58
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Du solltest Dir Beweise einholen(schriftlich) die die Vollzeitbeschäftigung darlegt und untermauert.
Das geht meist nur über den Arbeitsvertrag deiner EXE. Ist auch abhängig vom Arbeitgeber.
Solltest du nicht an die Beweise kommen hast du die Möglichkeit, diese über ein Schreiben Deines Anwalts an Ihren hiesigen Arbeitgeber heranzutreten.
Danach folgt eine Abänderungsklage Deinerseits.
Betrug hin oder her ...die Beweislast liegt bei Dir.

gruss und glück


Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2007 16:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin angelmario,

entscheidend ist nur, was im Vertrag steht. Um ihn angreifen zu können, muss als Bedingung für Deine Zahlungen daher die Teilzeittätigkeit angegeben sein; sinngemäss also ein Satz wie "Da die Unterhaltsempfängerin wegen der Betreuung des ehegemeinschaftlichen Kindes derzeit nur eine Teilzeit-Berufstätigkeit von 28 Wochenstunden ausüben kann, bezahlt ihr ihr Ehemann bis zum 1.9.2008 einen Aufstockungsbetrag von monatlich EUR 576.-"

Wenn die Zahlung NICHT an diese Bedingung geknüpft ist, sieht es mit einer Anfechtung mau aus.

Andererseits: Was bringt es Dir, den Vertrag jetzt anzufechten? Das Gehalt Deiner Ex dürfte sich für 12 Wochenstunden mehr nicht wahnsinnig vom bisherigen unterscheiden; Du könntest also kaum 200 EUR an EU pro Monat einsparen. Rechne die zu erwartenden Anwalts- und ggf. Detektiv- und Gerichtskosten dazu - und setze sie in Relation zu Deinen "Mehr-Zahlungen" für die nächsten 10 Monate, die insgesamt kaum mehr als 2.000 EUR ausmachen dürften.

Vor allem aber: Berücksichtige das Risiko, dass auch Dein Karrieresprung (sicher verbunden mit einem entsprechenden Einkommenssprung) dann plötzlich in die Berechnungen einfliessen könnte, weil er zu Ehezeiten vielleicht doch schon absehbar und mithin eheprägend war. Und vergiss nicht die atmosphärischen Störungen, die vermutlich zwischen Deiner Ex und Dir ausgelöst werden, wenn Du jetzt ein Fass aufmachst und die sich möglicherweise auch auf Dein Verhältnis zu Sohnemann auswirken. Und nicht zuletzt hat Deine Ex auch die Möglichkeit zu sagen "Na, wenn sich die Mehrarbeit nicht für mich lohnt, gehe ich halt wieder auf 28 Stunden zurück."

Ich an Deiner Stelle würde jetzt die Füsse vollkommen stillhalten, die Ex in Ruhe Vollzeit arbeiten lassen - und im September 2008 auf eine entsprechende Änderung hinarbeiten: Dann hat das Ganze schliesslich eine gewisse Kontinuität.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2007 16:51
(@sorgenkind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!!!

ich möchte Dir gerne auch den Rat geben, Dich ruhig zu verhalten, bis Du eindeutige Beweise hast.
Sonst könnte Deine EX sagen das wäre nur kurzfristig und nicht dauernt mit der Vollzeit.

Ungeduld von Dir könnte Dir jetzt schaden!!!!!

Erst wenn Du eindeutige Beweise hast stelle einen Strafantrag...

Ich habe das genauso gemacht, in deinem Falle müsste auch Paragraph 263 SGB zutreffen

sprich: Leistungsbetrug

Ob dieses jetzt, um das weiterzuspinnen auch bedeutet, das Deine EX Ihren Unterhalt verwirkt, weiss
ich nicht, da müsste man hier mal die Fachleute im Forum fragen...

Bei mir ging es nur um Leistungsbetrug gegenüber meine ALG I wegen KU.

Aber wäre sehr interessant mehr über eine etwaige Verwirkung von Unterhalt zu erfahren...

über einen entsprechenden Link wäre ich dankbar

Grüsse

Sorgenkind


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 15:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich habe das genauso gemacht, in deinem Falle müsste auch Paragraph 263 SGB zutreffen

Du meinst sicherlich § 263 StGB. Allerdings trifft der nicht unter dem Aspekt "Leistungsbetrug" zu. Es handelt sich vielmehr um den "normalen" Betrug. Aus Erfahrung lässt sich sagen, dass dieses (evtl.) Verschweigen zwar Prozessbetrug und Betrug darstellt, jedoch strafrechtlich nicht verfolgt werden wird. Frei nach dem Motto: Es gibt zwei Orte, an denen gelogen wird, dass sich die Balken biegen: Beichtstuhl und Gerichte.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2007 16:24