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Betreuungsunterhalt für Mutter eines Zweijährigen - Jobcenter hat berechnet...

 
(@lommelchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich glaube, jetzt kann ich echt einpacken...  ;(
Heute kam eine Berechnung des Jobcenters meiner ehemaligen Lebensgefährtin. Sie ist noch zuhause und betreut unseren gemeinsamen Sohn, 2 Jahre alt.
Ich verdiene recht gut, soll nun aber 1070,00 Euro für Mutter und Kind zahlen - das sind 500,00 Euro mehr, als ich bislang gezahlt habe!!! Wir haben versucht, herauszufinden, wie hoch der Betreuungsunterhalt sein muß, auf welcher Grundlage so etwas berechnet wird, da ich fair sein wollte bei der Unterhaltszahlung und korrekt. Da es dazu keine Handhabe gab, habe ich bislang 254,00 für den Kleinen und 250,00 für sie gezahlt.
Wer hat dazu Erfahrungen?
Ich habe zur Absicherung der beiden ein Haus gekauft, für das regelmäßig normale Miete gezahlt wird. Diese wurde einberechnet beim JC, meine monatliche Rate für das Haus an die Bank jedoch nicht... Ist das korrekt???
Ich hatte nie Streß mit der Dame, auch jetzt wird es keinen geben. Jedoch kann ich das nicht leisten, es gibt auch keine Widerspruchsmöglichkeit, da es sich nicht um einen Verwaltungsakt handelt...
Ab wann stellt das JC die Zahlungen an die Dame ein? Ich verzweifle...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2013 18:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lommelchen,

um die Richtigkeit einer Berechnung zu überprüfen ist es unabdingbar, auch Dein Netto plus eventuelle Abzugspositionen betragsmässig zu kennen.

Dass das von Dir gekaufte Haus sich nicht unterhaltsmindernd auswirkt, ist logisch: Es gehört (nur) Dir; Du stehst vermutlich allein im Grundbuch, und eine marktübliche Miete kassierst Du von Deiner Ex auch noch dafür. Also ist es dasselbe wie ein von einem fremden Dritten gemietetes Haus. Worin sollte eine unterhaltsmindernde "Absicherung" bestehen? Sollte es der Umstand sein, dass Euer gemeinsamer Sohn die Hütte erben würde, sofern Dir etwas zustösst: Davon kann er heute nichts essen, und Klamotten kaufen kann Deine Ex ihm davon auch nicht.

Irgendwelche privaten Vereinbarungen mit Deiner Ex sind augenblicklich hinfällig, sobald sie zum JC geht und die Hand aufhält.

Also: Stell mal Zahlen ein und lass unsere Unterhaltscracks rechnen; dann weisst Du recht genau, bei welcher Hausnummer die Unterhaltsbeträge für Mutter und Kind liegen sollten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2013 19:14
(@lommelchen)
Schon was gesagt Registriert

O.k., was ist mit anderen Belastungen? Ich habe arbeitsbedingte Aufwendungen in Höhe von ca. 700 Euro monatlich geltend gemacht beim Finanzamt, werden diese bei der Berechnung auch anerkannt? Und was ist mit Kreditraten, die zu tilgen sind?
Welche Dinge kann ich überhaupt noch zum Abzug bringen?
Hier mal Zahlen:
Nettoeinkommen (Lohnempfänger) € 2976,00
Mieteinnahme € 400,00
Unterhalt 1. Sohn (17 Jahre) € 398,00
Unterhalt 2. Sohn (2 Jahre) 254,00 (war über D-Tabelle vereinbart)
Betreuungsunterhalt € 250,00
Die Dame ist Mutter zweier weiterer Kinder und seit drei Jahren zuhause, da ihr großer Sohn schwer erkrankt ist. Ergo belief sich ihr Einkommen bei der Geburt auf AlgII-Leistungen. Welche Einkommensgrundlage liegt vor für die € 800,00, die ich nun zahlen soll?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2013 19:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lommelchen,

HIER sind die 800 EUR ganz gut erklärt.

Potenzielle Abzugspositionen können Dir unsere Unterhalts-Cracks besser erklären als ich. Wichtig ist allerdings: Nicht alles, was das Finanzamt bei Deinen Aufwendungen als einkommensmindernd anerkennt, wirkt sich automatisch auch unterhaltsmindernd aus. Andererseits ist der Betreuungsunterhalt für die Mutter Deines Kindes aber auch steuerlich absetzbar. Nur eben: Irgendwelche Vereinbarungen unter 4 Augen interessieren das Jobcenter nicht. Wenn man von dort Geld haben möchte, gelten automatisch auch die dortigen Spielregeln.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2013 20:15
(@lommelchen)
Schon was gesagt Registriert

Vielleicht kann sich ein Crack mal melden bei mir???  :yltype:
Ich hatte mir ihren Gang zum JC nicht ausgesucht... 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2013 20:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na, wenn sie in Elternzeit ist und von Dir 250 Euro bekommen hat, bleibt nur: Elternzeit abbrechen und arbeiten oder zum Jobcenter gehen. Da ihr das Gesetz bei dem Alter des Kindes keinen Zwang zum Arbeiten auflegt, liegt - leider - das Jobcenter näher.

Dass sie von 250 Euro nicht leben kann, sollte aber einleuchtend sein.

Wieso sind Deine Werbungskosten pro Monat so hoch? Fliegst Du mit einem eigenen Hubschrauberpiloten  😉

I. d. R. sagt man:
Nettolohn
- 5% vom Netto für berufsbedingten Aufwand
- 4% vom Brutto für private Altersversorgung (zB Tilgung Eigenheim)
= unterhaltsrelevantes Netto.
Dann in die Düsseldorfer Tabelle gucken, eine Stufe runter wg. drei Unterhaltsberechtigten.

Momentan liegen beide Kinder im Rang vor der Mutter des Jüngsten, wenn das große Kind volljährig ist und nicht mehr in allg. Schulausbildung, rutscht es im Rang hinter die Mutter. Deine Existenz wird geschützt durch den Selbstbehalt von 1.100 Euro gegenüber der Mutter und den Bedarfskontrollbetrag. 800 Euro sind der Mindestunterhalt für eine unverheiratete Mutter.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2013 20:39
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe zur Absicherung der beiden ein Haus gekauft, für das regelmäßig normale Miete gezahlt wird. Diese wurde einberechnet beim JC, meine monatliche Rate für das Haus an die Bank jedoch nicht... Ist das korrekt???

Nicht unbedingt. Die Frage ist wann das Haus gekauft wurde. Ist dies vor oder nach Geburt der oder des zu unterhaltenden Kindes oder Kinder geschehen?

Grundsätzlich ist es aber so, dass dir mal abgesehen von den Mieteinnahmen ein Selbstbehalt von 1100 € zusteht. Dieser wird damit eingehalten wenn man alleine dein Nettoeinkommen zugrunde legt. Heißt, selbst ohne Mieteinnahmen hast du rechtlich gesehen relativ schlechte Karten da groß was zu bewegen,wenn man die von dir eingestellten Zahlen zugrunde legt.

Sprich:

1070+398=1468 bleibt dir monatlich immernoch 1508 vom Gehalt +400€ Mieteinnahmen, also 1908€

Mal ehrlich, das haben viele noch nicht mal Netto OHNE irgendwelche Zahlungen geleistet zu haben.

Einziger Wehrmutstropfen ist, dass sich der Unterhalt deines Sohnes (17) in weniger als einem Jahr vermutlich mindert, bzw. der Unterhalt von beiden Elternteilen getragen werden muss (Quotenregelung) und wenn dein zweiter Sproß 3 ist der Bedarf des Betreuungsunterhalts in Bezug auf eben dieses Kind dir gegenüber entsprechend argumentiert werden muss. Da das zu pflegende Kind nicht deins ist, kann man dich meines Wissens nach auch nicht zwingend für die Fortzahlung des BU heranziehen. Ist aber rechtlich individuell einzuschätzen.

Ich gebe dir trotzdem unbedingt den Tip einen Fachanwalt aufzusuchen, ihm die Unterlagen zu übergeben und eine Gegenrechnung aufstellen zu lassen. Auf die Monate bis Jahre gesehen und umgerechnet lohnt sich die Investition auch.

Übrigens kannst du selbstverständlich Einspruch gegen die Berechnung des JC einlegen. Sollte auch auf dem Schreiben stehen.

Gruß
Sputnik


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2013 20:44
(@lommelchen)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank schon mal für die Hilfen...
A) ich arbeite Dauernachtschicht und komme dorthin so gut wie gar nicht ohne Auto... Öffentliche Verkehrsmittel bedienen diese Uhrzeiten nicht. Sorry! Soll aber auch nicht das Problem sein, ich fand nur die Heranziehung von lediglich € 94,00 monatlich etwas wenig...
B) Das Haus wurde nach der Geburt des Kleinen gekauft.  Da absehbar war, daß wir nicht zusammen bleiben würden (wir haben eigentlich keinen Krieg bislang...), habe ich dies getan, um ihn etwas abzusichern. Inwieweit ist die denn von Belang?
Sorry, bin sonst eigentlich nicht so blöd, flattere jetzt aber etwas mit den Flügeln - die Scheidung von meiner Ex ist noch nicht mal durch - die kriegt überall Prozeßkostenhilfe, und ich zahle momentan ziemlich alles! 🙁


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2013 20:56
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo lommelchen,

A) ich arbeite Dauernachtschicht und komme dorthin so gut wie gar nicht ohne Auto... Öffentliche Verkehrsmittel bedienen diese Uhrzeiten nicht. Sorry! Soll aber auch nicht das Problem sein, ich fand nur die Heranziehung von lediglich € 94,00 monatlich etwas wenig...

Dann wenigstens eine gute Nachricht: Wenn es um die Bereinigung des Einkommens um Fahrtkosten zur Arbeit mit dem eigenen Auto geht, dann sind die unterhaltsrechtlichen Regelungen dafür i.d.R. sogar günstiger für dich als die entsprechenden steuerlichen Regelungen. Wie viele Kilomenter sind's denn, an wie vielen Tagen im Jahr hast du Fahrten zur Arbeit, und welches Oberlandesgericht ist am Wohnort des Kindes zuständig?

Was die Mieteinnahmen / Hypothekenbelastung betrifft: Wenn ich's richtig verstanden habe, dann hast du das Haus allein gekauft, bedienst auch allein die Hypothek, und Madame zahlt dir 400 Euro Miete dafür? Für die Berechnung musst du jetzt die Hypothekenrate in einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil aufspalten:

Zinsen und Miete kannst du gegeneinander aufrechnen; d.h. wenn der Zinsanteil z.B. 300 Euro beträgt, dann erhöht sich dein unterhaltsrelevantes Einkommen eben nicht um 400 Euro, sondern "nur" um 100 Euro (negativ werden darf es aber nicht, d.h. wenn der Zinsanteil z.B. 450 Euro beträgt, dann gilt das als plus/minus Null, d.h. es gibt keine unterhaltsrechtliche "Gutschrift" über 50 Euro).

Außerdem kannst du die Tilgung als "zusätzliche Altersvorsorge" deklarieren, und zwar bis maximal 4% deines Bruttoeinkommens; auch dies mindert dein unterhaltsrelevantes Einkommen.  Und falls du noch irgendwelche weiteren Dinge für die Altersvorsorge treibst (z.B. Riester, Lebensversicherung): Bis zur Gesamtobergrenze von "4% vom Brutto" werden auch dafür die Beitragszahlungen berücksichtigt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2013 00:36