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Privat Haftplicht und GKV

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(@zappel_p)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

mein Kind wohnt seit einem Jahr bei mir, GSR besteht. Nun hat mich der RA der Gegenseite angeschrieben, mit dem Vorschlag eine Privat Haftplicht für das Kind abzuschließen (ist eh' schon so) und es in meine GKV aufzunehmen.
Mal abgesehen davon wie hohl das ist, so etwas über den RA laufen zu lassen, frage ich mich gerade ob der Wechsel von einer GKV in die andere so einfach geht und vor allem was für ein Vorteil darin besteht?

Hoffe ich habe die Frage im richtigen Unterforum gestellt.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2013 14:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Da es ein "Vorschlag" des gegnerischen RA ist, sollte da doch etwas über die Vorteile stehen.

Wenn diese Vorteile dich überzeugen, kannst du den Vorschlag ja annehmen.
Wenn nicht, oder wenn da keine Vorteile stehen, eben nicht.

Im Übrigen ist der Unterhaltspflichtige, also deine Ex auch für die Krankenversicherung zuständig.
Wenn sie also die Kosten für eine andere KV übernehmen möchte, kannst du dich für ihren Vorschlag ja offen zeigen.

Andererseits reagiere ich auf Anwaltspost extrem allergisch und neige dazu, das genaue Gegenteil dessen zu tun, was er will.
Denn schließlich vertritt diese Kreatur ja nicht meine Interessen, sondern die meines "Gegners" und da sollte man stets sehr zurückhalten sein, mit der Annahme von "Vorschlägen".

So hat z.B. Leonid Breschnew vor Jahren dem finnischen Präsidenten Urho Kekkonen den "Vorschlag" unterbreitet, Finnland und die Sovietunion zu vereinigen.

Er antwortete, nicht ganz im Sinne des Vorschlagenden: "Das ist eine gute Idee, aber denken Sie nicht, dass ich zu alt bin, ein so großes Land zu regieren?"


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2013 14:38
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wie Beppo schon geschrieben hat, Vertritt der gegnerische RA nur die Interessen der KM. Dies kann nicht oft genug erwähnt werden, da eine Vielzahl der Väter immer noch glaubt, der gegnerische RA sei "ihr Freund" und würde "schon alles richtig machen".

Vielleicht möchte die KM Euer Kind auch deshalb aus ihrer GKV "los haben", da sie einen Next im öffentlichen Dienst hat, der ihr nach Heirat einen Einstieg in die PKV ermöglichen könnte. So würde er nur für die KM zahlen, nicht aber für das Kind. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2013 14:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wobei ich, wenn ihr alle GKV versichert seit, es schon sinnvoller und einfacher, wenn sie in deiner wäre.
Auch muss natürlich nicht jeder Vorschlag schlecht sein, nur weil er vom anderen Elternteil kommt.

Wie ist denn sonst dein sonst dein Verhältnis zur Mutter?
Sonst frag sie doch einfach.

Und auch wenn die Gründe die sind, die Ingo vermutet, wäre das alleine ja noch kein Grund es abzulehnen.

Vielleicht auch eine Gelegenheit mein Mantra zu wiederholen:

Wenn mich jemand um etwas bittet, versuche ich der Bitte nachzukommen.
Wenn mir jemand einen Vorschlag macht prüfe ich, ob sich daraus Vorteile für mich ergeben.
Wenn jemand etwas von mir verlangt, lehne ich es ab.
Wenn ein Anwalt etwas von mir verlangt, tue ich das Gegenteil.

Da es in diesem Falle ein Vorschlag von einem Anwalt zu sein scheint, würde die 2. Regel gelten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2013 15:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zappel,

mein Weg an Deiner Stelle wäre, der Mutter freundlich vorzuschlagen, dass man sich über dieses Thema gerne unter 4 Augen unterhalten könne und Du guten, kindeswohlgerechten Lösungen nicht im Weg stehen würdest.

GSR bedeutet gerade auch, sich über solche Belange verständigen zu können, ohne einen Anwalt (und damit die latente Drohung "tu was ich will, sonst...") dazwischenzuschalten.

Grüssles
Martin
(der mit seiner Ex vor Jahren einen ähnlichen Deal gemacht hat und seither in der PKV ist.)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2013 15:17
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

so wie sich das anhört, kann die Fallkonstellation doch nur so sein, dass die Mutter in der PKV ist und das Kind auch. Als Unterhaltspflichtige zahlt die Mutter aich die PKV-Beiträge für das Kind. Dieser Beitrag würde dann entfallen, wenn das Kind kostenlos in die GKV des Vaters übernommen würde.

Jetzt ist der Vater am Zug, ob er dies will oder nicht, denn die GKV wäre eine "Verschlechterung" für das Kind. Diese Frage muss man nicht unbedingt anwaltlich klären, aber offensichtlich ist das Verhältnis der Eltern "gestört".


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2013 10:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dass Kinder in der PKV wesentlich bessere Leistungen bekämen stimmt so nicht; die bekommen auch in der GKV das meiste bezahlt. Der Wunsch nach einer PKV für's Kind gründet sich hier meistens auf die Annahme, man würde bei Arztbesuchen an der Schlange des Pöbels im Wartezimmer vorbeigewunken. So ähnlich wie Premium Boarding beim Billigflieger.

Nachdem im vorliegenden Fall das Kind seinen Lebensmittelpunkt beim TO hat, der Mitglied in der GKV ist, wird der TO auch die meisten Arztbesuche begleiten; insofern stellt sich dieses Problem so gar nicht.

Grüssles
Martin
(der PKV's für Kinder ebenfalls für Blödsinn hält)


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AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2013 11:44
(@psoidonuem)
Registriert

Martin
(der PKV's für Kinder ebenfalls für Blödsinn hält)

Ich auch, aber da die Kinder ja nun mal da versichert sein müssen, der mehr verdient (Ehe) oder bei dem sie leben (danach) stellt sich doch die Frage der Sinnhaftigkeit idR nicht?

Und auch in diesem Fall stellt sie sich eigentlich nicht, zappel_p, wo das Kind doch eh bei Dir wohnt?


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2013 17:17
(@Inselreif)

oder bei dem sie leben (danach)

das ist ein (unwahres) Gerücht

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2013 09:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

das ist ein (unwahres) Gerücht

in der Tat: Getrennte Eltern haben bei der KV ihrer Kinder einfach ein Wahlrecht, bei dem weder die Meldeadresse noch das Einkommen eine Rolle spielt. Sofern eine gewisse Kommunikationsbasis vorhanden ist, kann man hier eine Menge Geld sparen.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2013 11:36




(@psoidonuem)
Registriert

Wieder was gelernt. Zu dumm, dass meine hEXe auch PKV ist. Noch.

Ich verstehe das dann so, dass, wenn sie sich irgendwann einen Job sucht, theoretisch alle Kinder mit ihr in die GKV können, auch die die bei mir leben.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2013 12:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ps,

Ich verstehe das dann so, dass, wenn sie sich irgendwann einen Job sucht, theoretisch alle Kinder mit ihr in die GKV können, auch die die bei mir leben.

ja - wenn sie will, kann sie dann über die Familienversicherung alle Kinder bei sich krankenversichern, die noch zur Schule gehen oder studieren; egal, wo sie wohnen. Allerdings: Sie MUSS das nicht tun; wenn sie Dich ärgern will (zum Beispiel, um Dir möglichst hohe Kosten ans Bein zu binden), kann sie das auch verweigern.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2013 12:08
(@psoidonuem)
Registriert

Da ist ihr die Hose näher als der Rock: Da ich die PKV bei der UH-Berechnung abziehen kann, würde sich durch den Wechsel ihr Unterhalt erhöhen 😉
Für Geld ist sie durchaus bereit, mich mal nicht zu ärgern.


AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2013 12:22
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Allerdings: Sie MUSS das nicht tun; wenn sie Dich ärgern will (zum Beispiel, um Dir möglichst hohe Kosten ans Bein zu binden), kann sie das auch verweigern.

Das ist so auch nicht ganz korrekt. Ein Kind hat ab dem 14. Lebensjahr das Recht darauf, in die GKV eines Elternteils mit aufgenommen zu werden. Ob der Elternteil will oder nicht.

Zusatzkosten kommen bei der GKV nicht vor. IGel-Leistungen muss der zahlen, der sie auch bestellt.

LG
Julia


Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2013 15:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit der PKV ist das so eine Sache... mein Sohn ist auch privat versichert (bei mir). Der Vater ist in der GKV, war aber auch mal zwischenzeitlich unversichert und da mir das zu wackelig war, landete Sohnemann in meiner PKV, ich bekomme aber 80% Beihilfe, so dass der durch mich zu tragende Betrag gerade mal bei 30 Euro im Monat liegt.

Auch wenn das mittlerweile oft bestritten wird, hat das durchaus Vorteile. Der Kinderarzt hat eine 24/7 Hotline für die Privatpatienten, als er den Unfall hatte vor 1 Jahr hat sich die Wartezeit für den MRT-Termin von "in vier Wochen, ach sie sind privat? Ich habe da zuuufällig am Donnerstag noch was frei." verkürzt. Da mein Bruchpilot schon das eine oder andere Mal in der Notaufnahme landete, war ich über den Schnellservice nicht unbegeistert. Dazu kommt, dass die U-Untersuchungen auf Wunsch jährlich gemacht werden können. Das sind so meine Erfahrungen.

Da es meiner Erfahrung nach eindeutig eine Zwei-Klassen-Medizin gibt, ist es also nicht völlig von der Hand zu weisen, dass die PKV ihre Vorteile hat. Müsste ich allerdings einen Volltarif bezahlen, wäre ich allerdings auch raus, da das meine Möglichkeiten sprengen würde.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2013 15:46
(@zappel_p)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

so wie sich das anhört, kann die Fallkonstellation doch nur so sein, dass die Mutter in der PKV ist und das Kind auch.

Sorry für meine späte Antwort, aber dem ist nicht so, wir sind beide in der GKV.
Kann ich in dieser Konstellation gezwungen werden, mein Kind in meine GKV zu übernehmen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2013 19:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry für meine späte Antwort, aber dem ist nicht so, wir sind beide in der GKV.
Kann ich in dieser Konstellation gezwungen werden, mein Kind in meine GKV zu übernehmen?

Jetzt wird's konfus: Wenn Ihr eh beide in der GKV seid - welche Rolle spielt es dann, bei wem von Euch welches Kind (kostenfrei) familienversichert ist? Warum sollte man Dich dazu "zwingen" müssen, ein sowieso bei Dir lebendes Kind in Deiner GKV mitzuversichern, wo Du das doch ganz einfach und ohne Zwang selbst veranlassen kannst?


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 19:43
(@zappel_p)
Schon was gesagt Registriert

Frei nach Beppo: Warum sollte ich da tätig werden, ich habe keinen Vorteil (auch keinen Nachteil) außer das ich x Formulare ausfüllen muss, und da ich bei allen möglichen anderen Dingen immer hinterherrennen muss, habe ich schlicht keine große Lust etwas dafür zu tun.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2013 19:51
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Doch - ein Vorteil wäre, dass Du zukünftig eben irgendwelchen Bescheinigungen oder sonst was nicht mehr hinterherrennen müsstest.

Und der Wechsel in Deine GKV müsste sich mit einem Schreiben, vielleicht noch einem Anruf erledigen lassen - also kein großer Akt.

Mal ehrlich - Kind lebt bei Dir und - da es offensichtlich keine Nachteile gibt - sollte es dann auch bei Dir GKV- versichert werden. Alles andere ist pure Bockigkeit und genauso unverständlich wie

Nun hat mich der RA der Gegenseite angeschrieben,

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 19:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

naja, so ein Hexenwerk ist das auch nicht. In der Zeit, die Du jetzt mit Nachdenken über das Problem und mit dem Posten in diesem Forum verbracht hast, hättest Du das Kind längst auf Deine KV umgemeldet. Alte Volksweisheit: "Wer etwas will, sucht Wege; wer etwas nicht will, sucht Gründe..."

Kann es sein, dass Du hoffst, Deine Ex mit solchen Kamellen irgendwie ärgern zu können? Falls ja: Schade für Eure Kinder...


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AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2013 20:00




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