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Beteiligung der Kindergartenkosten - Rückzahlung

 
(@joergensen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

habe nun durch das Jugendamt der KM die Forderung einer Beteiligung an den Kindergartenkosten bekommen. Lt. BGH (XII ZR 150/05) muss ich mich ja irgendwie daran beteiligen, die Kindergartenkosten für den Ganztagsplatz betragen gesamt 250€, ohne Essensgeld 195€.
Mir wurde eine Beteiligung von 38 Euro berechnet, ausserdem eine Rückzahlung ab Sept. 2008 (dort bekam ich das erste Mal Post vom JA wo eine mögliche Beteiligung angesprochen wurde).
Ich finde den reinen Betrag von 195€ ohne Essengeld ziemlich hoch, ich kenne da Beträge von ca 125€ - gibt es da Regelsätze nach denen eine Beteiligung der Kindergartenkosten berechnet wird oder kann das doch ins Uferlose gehen?
Ausserdem wurde mein Unterhaltsbetrag erhöht (neue Berechnung weil neuer Verdienst) den ich urkundlich anerkennen lassen soll (mit Androhung  einer Unterhaltsklage). Den neuen Betrag überweise ich nun seit 2 Monaten, muss ich den auch nun unbedingt urkundlich anerkennen lassen? Habe einen dyn. Unterhaltstitel seit 2006.

Vielen Dank für eure Antworten Viele Grüsse Joergensen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2009 19:20
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi joergensen

Die Kosten können pauschal schwerlich benannt werden - zu gross sind die regionalen Unterschiede, zudem sind die Gebühren einkommensabhängig.
Hier mal ein Link, um etwas Übersicht zu bekommen: http://www.eltern.de/kindergarten/erziehung/kita-ranking.html

Da Dein neues EK lt. DDT zu einem erhöhten KU führt ist eine UH-Klage sicherlich erfolgreich. Denn auch der dyn. Titel deckt die neue Verpflichtung nicht ab, eine Titelabänderung ist daher durchaus angebracht.

Mit den 38€ Kostenbeteiligung fährst Du m.E. sehr gut, da gibt es auch noch ganz andere Zahlen. Das es mit dem Segen höchstrichterl. Rechtssprechung noch anders geht, kannst Du hier nachlesen: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1653.html

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2009 19:35
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, mal ne frage, ich habe am Do. in der Unterhaltsstelle angerufen und gefragt ob sie etwas von diesem BGH Urteil wissen. Leider wussten die da von nichts. Obendrein hätte ich, da ich ja nur mindest unterhalt (202 ?) zahle letzten monat 50? weniger zahlen müssen. Wie kann das sein?
MfG Dibaa

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2009 03:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Hi, mal ne frage, ich habe am Do. in der Unterhaltsstelle angerufen und gefragt ob sie etwas von diesem BGH Urteil wissen. Leider wussten die da von nichts.

Wieso leider? Sei froh, dass die dich nicht auffordern, den KiGa zu zahlen.

http://www.vatersein.de/Forum-topic-14860.htmlObendrein hätte ich, da ich ja nur mindest unterhalt (202 ?) zahle letzten monat 50? weniger zahlen müssen. Wie kann das sein?

siehe http://www.vatersein.de/Forum-topic-14860.html

Grundsätzlich bin ich nicht für vorauseilenden Gehorsam. Das JA kann wollen, bis es eine Aufsichtsbehörde bekommt (was wohl nie der Fall sein wird). Ob die Forderung gerechtfertigt ist, hängt deutlich vom Einzelfall und dem Einkommen beider Elternteile ab.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2009 10:10