freiwilliger Titel
 
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freiwilliger Titel

 
(@papi74)
Registriert

Hallo an Alle,

wenn ich jetzt einen Titel bei einem JA zeichnen lassen/ muss, gibt es da bestimmte Formen oder kann ich mich da „Austoben“.

Bsp.

Hiermit verpflichte ich mich XXXXXXXXXXXX geb. am SS.SS.SSSS für meinen Sohn YYYYYYYY geb. am SS.SS.SSSS einen monatlichen Unterhalt in Höhe XXX,00€ zu zahlen.

Des Weiteren, verpflichte ich mich für meinem Sohn YYYYYYYYYYYYY  geb. am SS.SS.SSSS einen monatlichen Unterhalt in Höhe XXX,00€ zu zahlen.

Der Unterhalt wird bis zum 3. Werktag auf das bekannte Konto von Madame PPPPPP überwiesen

Die Zahlung des jeweiligen Unterhaltes ist bis zum 18. Lebensjahr des jeweiligen Kindes begrenzt.

Im Falle einer Einkommensreduzierung > einem Monat erfolgt eine sofortige Neuberechnung des Unterhaltes und schließen eine Zwangsvollstreckung aus.
Als Berechnungsgrundlage wird dann das aktuelle Einkommen gewertet.

So das wäre mal meine Idee…habt Ihr Tipps für mich?

Danke

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2009 11:45
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Papa74,

die Verpflichtungserklärung beim Jugendamt brauchst Du nicht selbst formulieren. Die haben entsprechende Formulare/Texte in die die Namen der Beteiligten und die zu zahlende Unterhaltshöhe eingesetzt werden.

Wird ein entsprechender Titel von Dir gefordert? Wenn nein: Lass es. Du solltest - ohne Not - keinen gegen Dich vollstreckbaren Titel in die Welt setzen, den Du im Fall des Falles nur durch eine Änderungsklage ändern lassen könntest (wenn sich z.B. Deine finanziellen Verhältnisse ändern).

lg
sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2009 15:47
(@papi74)
Registriert

Hallo,

das ist ja nicht das was ich will...ich will selbst formulieren 🙂

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2009 15:49
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

kann mir nicht vorstellen, dass das JA sich darauf einlässt.

lg
sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2009 15:53
(@Wolkenhimmel)

Hi Sleepy,

das JA muss das titulieren, was Du von ihnen tituliert haben möchtest... auch wenn das vom JA gerne mal anders behauptet wird.

LG WH


AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2009 15:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin papi,

Im Falle einer Einkommensreduzierung > einem Monat erfolgt eine sofortige Neuberechnung des Unterhaltes und schließen eine Zwangsvollstreckung aus.

das dürfte nicht funktionieren, denn der Sinn eines Titels (=Schuldanerkenntnis) ist ja gerade die sofortige Vollstreckbarkeit. Man kann auch keinen Mietvertrag abschliessen und den Passus reinschreiben, dass man die geforderte Miete nie zahlen wird.

Als Berechnungsgrundlage wird dann das aktuelle Einkommen gewertet.

auch das dürfte im Streitfall nicht funktionieren.

Bei einem UH-Titel ist selbst formulieren statt Formulare ausfüllen sicher eine gute Idee. Aber das Ei, Sittenwidriges einzubauen, das jedes Gericht sofort kassiert, solltest Du Dir nicht legen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2009 15:58
(@papi74)
Registriert

Hallo,

vorab vielen Dank für Eure Antworten.

Eine Frage noch...kann ich mit dem Zettel zu jedem JA rennen? Hintergrund: ich bin unterhalb der Woche in Sachsen und nur am WE in meinem Heimatland 🙂 und deswegen extra einen Tag freinehmen...schade um den schönen Urlaub.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Themenstarter Geschrieben : 26.05.2009 16:51
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Papi74,

darf ich nochmal fragen, ob ein Titel von Dir verlangt wird?

lg sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2009 16:53
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ja das wird er.... und wenn ich schon das Ganze "freiwillig" gestallten muss...dann werde ich doch versuchen ein paar Feinheiten zu nutzen...

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2009 17:01
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Papi74,

okay, dann ist ja "gut". Anhand Deiner Überschrift dachte ich, Du wolltest das aus eigenem Antrieb machen und hab mir die ganze Zeit die Frage gestellt, warum Du anderen freiwillig eine "Waffe" in die Hand drücken möchtest.  😉

Dann würde ich an Deiner Stelle auch versuchen, den Inhalt der Vereinbarung zu beeinflussen. Inwieweit die KM damit zufrieden sein wird, musst Du abwarten.

Mir würde im Moment nichts einfallen, was dagegen spricht, den Titel bei einem anderen JA erstellen zu lassen. Es ist und bleibt eine vollstreckbare Urkunde eines JA und da dürfte es egal sein, von welchem...

lg sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2009 17:06




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Eine Frage noch...kann ich mit dem Zettel zu jedem JA rennen?

So wie sleepy es sagt. Du kannst zu einem JA Deiner Wahl gehen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2009 17:09
(@papi74)
Registriert

Hallo,

vielen Dank an Euch alle...werde dann mal losrennen...

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2009 17:12