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Beschluss - aber KU Zahlung unter Vorbehalt? - Beschwerde?

 
 Ona
(@ona)
Rege dabei Registriert

Hallo  🙂

Bald-Ex kündigt Zahlungen an, nachdem im Juni der Beschluss erging, dass der KU entsprechend geänderten Urkunde zu erhöhen ist,
außerdem KU nachzuzahlen, der seit Jahren aussteht und den Mehrbedarf, der auch seit Jahren aussteht, nachzuzahlen.

Sehr interessante Formulierung übrigens, wo doch schon seit ewig langer Zeit X Euro KU gezahlt werden sollten.

Meinen nachzuzahlender und laufenden TU erwähnt er nicht, ich vermute dazu hat er Beschwerde eingereicht, denn die
Beschwerdefrist ist heute abgelaufen.

Weiss Jemand was das „unter Vorbehalt“ soll?
Und wie lange ich noch auf meinen lfd. TU bzw. Nachzahlungen warten muss?
Dies war der 2. Beschluss eines AG und das OLG hat auch bereits fast identisches dazu gesagt.

Siehe auch dieser Beitrag von mir: http://www.vatersein.de/Forum-topic-28465-topicseen.html

Danke und viele Grüße
Ona

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Mail von EX
die laufende Unterhaltszahlung für Tochter wird ab August auf X Euro angehoben.

Für den Zeitraum von  Y bis Z wird der Differenzbetrag in Höhe von X Euro rückwirkend gezahlt.

Der Mehrbedarf aus Jahr Y in Höhe von X Euro wird rückwirkend gezahlt.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2014 22:53
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ona,

kannst Du denn aus dem Beschluss direkt vollstrecken lassen? Dann muss halt im Zweifel der Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt werden, wenn er nicht zahlen will.

Normalerweise hat niemand "auf einmal Geld", wenn jahrelang nicht gezahlt wurde. Also sicher ein Grund mehr, aufmerksam zu bleiben. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2014 23:52