Abänderung JA-Titel...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Abänderung JA-Titel - Volljährigenunterhalt

Seite 1 / 2
 
(@hundeknochen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum,

ich stehe vor folgender Situation:
- Sohn (19 Jahre) wohnt seit 5 Jahren bei meiner EX
- es existiert ein Unterhalttstitel - unbefristet (leider kannte ich das Forum vor Ausstellung des Titels noch nicht)
- sämtliche Kontaktversuche meinerseits wurden und werden blockiert bzw. es erfolgt keinerlei Reaktion
- nach Abschluss der Realschule hat er noch 2 Jahre eine weiterführende Schule besucht, die diese Woche definitiv abgeschlosen ist (das mit der Schule habe ich über Umwege in Erfahrung gebracht und ist definitiv bestätigt)
- Titel wurde immer pünktlich bedient - seit er 18 ist, direkt auf sein Konto (Kontodaten waren mir bekannt)
- vor 6 Wochen bzw. vor 4 Wochen habe ich ihm dann zunächst einen normalen Brief und dann ein Einschreiben geschickt mit Fristsetzung und der Aufforderung, mir seine weitere Unterhaltsbedürftigkeit zu belegen, mir seinen weiteren beruflichen oder schulischen Werdegang mitzuteilen und mir den bestehenden Unterhaltstitel im Original auszuhändigen (wie gesagt - auf "normalem" Wege besteht keinerlei Durchkommen zu ihm)
- auf den Brief kam keine Reaktion und die Anahme des Einschreibens wurde verweigert
- meine Vermutung ist, dass da seine Mutter mitspielt und u.U. sogar die an ihn gerichtete Post verschwinden lässt (eigene Erfahrung noch aus der Ehe)
- mir ist klar, dass ich nicht umhinkomme, auf Abänderung zu klagen, was ich auch schon bei meiner RAin in Auftrag gegeben habe

Nun meine Frage:
hat von euch jemand Erfahrung, wie das dann abläuft, wenn z.B. auch auf gerichtliche Schreiben (Aufforderung zur Auskunft mit Fristsetzung o.ä.) nicht reagiert wird? Also wenn überhaupt keine Reaktion erfolgt?

Ich habe schon die Suche bemüht, aber nichts gefunden ...

Meine RAin meinte, dass sie keine Stufenklage anstrebt, sondern eine direkte Abänderung des Titels auf Null, da er auf meine Aufforderung zur Aufkunft nicht reagiert hat.

:schilddanke:

Viele Grüße
Hundeknochen


Always look on the bright sight of life ...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2014 13:44
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zahlst du Unterhalt und ziehst davon das volle Kindergeld ab oder nicht?

Was passiert wenn deine Anwältin den Antrag stellt und dein Kind erklärt, es habe keine Post erhalten vorher?

Wohnst du weit weg? Könntest du unter Zeugen einen Brief in den Briefkasten werfen, so dass dokumentiert ist oder einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen?

Für die Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung steht ihm für bis zu drei Monate noch Unterhalt zu, wenn er weiss was er machen will oder sich z. B. für einen Studienplatz beworben hat oder die Ausbildung erst im September/Oktober beginnt.

Wenn keine Reaktion auf deine Klage erfolgt ergeht ein Versäumnisurteil.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2014 14:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Sophie,

wenn er ein Einschreiben geschickt hat, dann gilt es als zugestellt. Unabhängig davon, ob er es bekommen hat oder sich z.B: entscheiden hat es auf der Post liegen zu lassen und es nicht abzuholen.

Von einem Volljährigen kann auch erwartet werden, dass er sich über seine Pflichten und nicht nur über seine Rechte informiert. Unwissenheit hat noch nie vor Strafe geschützt.

Ich würde auch eine Abänderung auf 0 anstreben, wenn det TO nachweisen kann, dass er den Sohn zur Auskunft aufgefordert hat. Fühlt dieser sich mies behandelt, behauptet er hat keine Post bekommen oder die KM hat sie tatsächlich verschwinden lassen, ist es im ersten Fall sein ureigenes Problem, im zweiten muss er das eben mit Mama klären und dabei vielleicht auczhgleich klären, dass sie ja auch ein wenig KU springen lassen kann 😉

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2014 14:19
(@hundeknochen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo AnnaSophie,

danke für die schnelle Reaktion!

Der Unterhaltstitel wird immer pünktlich bedient (Zahlung seit er 18 ist direkt auf sein Konto) und das volle Kindergeld abgezogen.

Aufgrund der fast 5 Jahre dauernden Scheidungsstreitigkeiten wurde mir (quasi vorsorglich) schon 2009 von meiner EX das Betreten des Grundstücks verboten, auf dem sie mit ihrem jetzigen Mann (und unserem Sohn) wohnt - ich selbst wohne im gleichen Dorf am anderen Ende.

GV wäre noch ne Möglichkeit - werde ich in Betracht ziehen.

Das mit der Übergangszeit war mir soweit bewusst.

Nur damit kein falscher Eindruck entsteht - das Bedienen des Titels ist und war nie ein Thema. Wenn ihm das Geld zusteht, soll er es auch erhalten - aber er soll mir seine Bedürftigkeit nachweisen, so dass u.U. der Titel neu berechnet und abgeändert werden kann.

@midnightwish: von seiner Mutter hat er wenig zu erwarten. Sie arbeitet nicht und ist krank - sagt sie jedenfalls, konnte aber während des kompletten Scheidungsprozesses kein einziges Attest vorlegen, das dies belegen würde.

Viele Grüße
Hundeknochen


Always look on the bright sight of life ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2014 14:22
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Hallo,
Wenn du "am anderen Ende des Dorfes wohnst," dann bitte einen Bekannten den Brief dort einzuwerfen. Dieser sollte den Inhalt kennen(!) und dir Übergabezeit auf ein Blatt Papier bestätigen.
Denn du musst im Zweifelsfall nachweisen, dass Sohnemann der Brief zugestellt wurde.

gruss
maxo


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2014 17:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wozu bitte? Er hat bereits ein Einschreiben geschickt. Wenn er den Einlieferungsbelegt hat, dann genügt das.

Und nein, dass man vor Gericht damit durchkommt ,dass es es nur ein leerer Briefumschlag war ist eine Urban Legend.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2014 18:45
(@hundeknochen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Der Einlieferungsbeleg des Einschreibens ist vorhanden.
Und da es nicht angenommen wurde, ist es wieder zu mir zurückgekommen.
Liegt ungeöffnet zuhause und könnte bei Bedarf sozusagen "live" vor Gericht geöffnet werden.

Viele Grüße
Hundeknochen


Always look on the bright sight of life ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2014 19:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann schick nochmal ein identisches Schreiben als Einwurfeinschreiben zu. Nur zur Sicherheit 😉

Tante Edit sagt: Ein nicht abgeholtes Einschreiben mit Rückschein gilt als nicht zugestellt

ALso nochmal als Einwurfeinschreiben (denn dann gilt es als zugestellt) oder von einem Boten überbringen lassen oder kostenintensiver und wahrscheinlich nicht sehr schnell per GV


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2014 19:11
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Dann schick nochmal ein identisches Schreiben als Einwurfeinschreiben zu. Nur zur Sicherheit 😉

Tante Edit sagt: Ein nicht abgeholtes Einschreiben mit Rückschein gilt als nicht zugestellt

ALso nochmal als Einwurfeinschreiben (denn dann gilt es als zugestellt) oder von einem Boten überbringen lassen oder kostenintensiver und wahrscheinlich nicht sehr schnell per GV

Hallo midnightwish,
nein, ein Einwurfeinschreiben ist nicht besser. Der Absender hat überhaupt keinen Beleg, dass es zugestellt wurde. Der Einlieferungsbeleg der Post sagt nur, dass etwas aufgegeben wurde. Und selbst mit Zustellungsbeleg wäre es nicht sicher gerichtsfest. Wie im von dir eingestellten Link erklärt, kannst du den Inhalt des Schreibens nicht beweisen. Wenn es wirklich wichtig ist, schick es mit dem Gerichtsvollzieher. Das kostet auch kein Vermögen und ist sehr einfach. Dann hast du einen absolut gerichtsfesten Beleg, was du wann dem Empfänger mitgeteilt hast.

Beste Grüße
schultze


AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2014 01:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann hast du einen absolut gerichtsfesten Beleg, was du wann dem Empfänger mitgeteilt hast.

....oder dass er unverrichteter Dinge abdackeln musste, weil niemand die Tür aufgemacht hat (ist mir als Absender schon passiert). Das wurde als Empfangsverweigerung gewertet und der Empfänger musste sich vor Gericht stammelnd und transpirierend erklären... 😉

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2014 10:37




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Klingt gut.
Aber musst du dafür nicht nachweisen, dass er auch zuhause war?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2014 10:46
(@Inselreif)

Der Gerichtsvollzieher tütet das Schreiben heutzutage auch nur in einen gelben Umschlag ein und gibt es zur Post. Von daher ist es nicht viel langsamer als das Einschreiben.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2014 11:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi insel,

und welchen rechtlichen Unterschied macht das dann für den Versender? Wenn das Teil dann nicht abgeholt wird oder man nicht nachweisen kann. dass es eingeworfen wurde ist man ja wieder beim Anfang. Oder ist es eben über einen GV rechtlich anders zu werten?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2014 11:35
 Mux
(@mux)
Registriert

@tina

und welchen rechtlichen Unterschied macht das dann für den Versender? Wenn das Teil dann nicht abgeholt wird oder man nicht nachweisen kann. dass es eingeworfen wurde ist man ja wieder beim Anfang. Oder ist es eben über einen GV rechtlich anders zu werten?

Bei den gelben Schreiben handelt es sich um Postzustellungsurkunden. Auch wenn diese eben auch nur in den Postkasten geworfen werden, gelten diese als förmlich und beurkundet zugestellt.  

LG,
Mux

Edit: "förmlich und beurkundet" ergänzt


AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2014 11:43
(@Inselreif)

Wenn wir mal ehrlich sind, machen sich die meisten Postboten eh nicht die Mühe, beim Empfänger zu klingeln.
Der Umschlag fliegt in den Kasten, das wird auf der PZU notiert und gut ist. Zustellung durch Niederlegung.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2014 11:46
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hi Tina,

und welchen rechtlichen Unterschied macht das dann für den Versender? Wenn das Teil dann nicht abgeholt wird oder man nicht nachweisen kann. dass es eingeworfen wurde ist man ja wieder beim Anfang. Oder ist es eben über einen GV rechtlich anders zu werten?

Bei den gelben Schreiben handelt es sich um Postzustellungsurkunden. Auch wenn diese eben auch nur in den Postkasten geworfen werden, gelten diese als förmlich und beurkundet zugestellt. 

Und außerdem bekommst du nach Zustellung vom Gerichtsvollzieher eine Urkunde, die das Datum (und evtl. die Uhrzeit) der Zustellung mit einer Kopie deines Schreibens fest verbunden enthält. Und genau damit kannst du bei Bedarf dann nicht nur beweisen, dass ein Briefumschlag zugestellt wurde, sondern auch welches Schreiben mit diesem Briefumschlag zugestellt wurde. Und genau so eine Urkunde bekommst du halt nur beim GV und nicht durch Einschreiben bei der Post.

Beste Grüße,
schultze


AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2014 02:15
(@hundeknochen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle!

Ein kurzes Update der Situation:
- meine RAin hat Abänderungsklage eingereicht
- Söhnchen lässt sich anwaltlich vertreten, da er - laut eigenen Angaben - ab dem Wintersemester studiert
- seine RAtte meint jetzt, dass ihm 700€ pro Monat zustehen
- Söhnchen wohnt aber bei KM zuhause

Vielleicht könnt ihr mir helfen - treffen meine folgenden Annahmen zu?
- Ausgangspunkt für Unterhalt ist mein Nettoeinkommen (105% DDT)
- davon ist das volle Kindergeld abzuziehen
- Söhnchen muss vorrangig Bafög beantragen, welches dann auch wieder vom Unterhalt abzuziehen ist

KM arbeitet nicht - er muss dann aber zur Unterhaltsberechnung Einkommensnachweise von ihr vorlegen - oder?

Kann ihr dann ein fiktives Einkommen angerechnet werden?

Danke schon mal für eure Infos!!

🙂 🙂

Gruß
Hundeknochen


Always look on the bright sight of life ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2014 19:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zumindest ab Oktober sieht es für Dich gut aus.
Ja, er hat Bafög zu beantragen und dieses wird auf seinen Bedarf angerechnet. Sollte er keinen Bafög-Antrag stellen, so kann BAfög fiktiv angerechnet werden.

"Wohnt der Student dagegen noch zuhause bei den Eltern wird der Unterhaltsbedarf konkret auf Basis des zusammengerechneten Nettoeinkommens beider Elternteile ermittelt und zwar anhand der Düsseldorfer Tabelle, 4. Altersstufe. Für diesen Unterhaltsbedarf haften die Eltern anteilig nach ihrem Einkommen." http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Kindesunterhalt_fuer_Studenten

Deiner Ex wird kein fiktives Einkommen angerechnet, Du musst aber nicht mehr Unterhalt zahlen als Du alleine zu zahlen hättest, was vermutlich sowieso der Einkommenslage entspricht.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2014 19:33
(@hundeknochen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi64,

danke für die Infos!

Viele Grüße
Hundeknochen


Always look on the bright sight of life ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2014 17:52
(@hundeknochen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum,

nach längerer Zeit mal ein Update zur Situation:
- nachdem die außergerichtliche Einigung zum Thema Unterhalt gescheitert ist (Vogel-Strauß-Verhalten meines Sohnes) war Anfang Dezember die (erste) Verhandlung vor dem Familiengericht
- die Richterin trinkt offensichtlich morgens immer ihren Kaffee mit der Familienzusammenführungs-Milch und dem Es-wird-alles-gut-Zucker --> "...ob ich denn meinem Sohn keine ordentliche Ausbildung gönnen würde ..." und (sinngemäß) "... die paar Kröten pro Monat ..."
- gleichzeitig der Versuch des anderen Anwalts, mir einen Vergleich von 300,- Euro pro Monat bis zum Ende des Studiums aufzudrücken
- dann die Frage der Richterin, ob Sohnemann denn schon Bafög beantragt hätte (was er ja vorrangig zu beantragen hat) --> Antwort: Ja, hm - meine Mutter hat gesagt sie übernimmt das für mich --> also ist gar nicht klar, ob er überhaupt Bafög beantragt hat
- hat die Richterin aber nicht wirklich gestört und sie hat nur den mahnenden Zeigefinger erhoben, dass er das selbst zu tun hat

Lange Rede, kurzer Sinn: nächste Verhandlung Anfang Febraur - dort wird dann geklärt, was ich genau verdiene (bereinigtes Netto) und ob er denn tatsächlich für sein Bafög alles getan hat, denn sonst droht ihm die fiktive Anrechnung

So und nun noch die Frage zum Thema: da ich gegenüber seinem Antwalt die Auskunft über mein Einkommen zunächst verweigert hatte, habe ich eine Widerklage wg. meinem Einkommen (wird - wie geschrieben - im Februar geklärt). Muss nun die Gegenseite auch die Einkünfte der Mutter offenlegen oder ist das dabei dann nicht notwendig?

Danke für eure Hilfe!

Vorweihnachtsliche Grüße
Hundeknochen


Always look on the bright sight of life ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2014 13:19




Seite 1 / 2