Wohnungseigentum; A...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wohnungseigentum; Auswirkung auf den Unterhalt???

 
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Ich beabsichtige mir eine Eigentumswohnung zu kaufen. Im Hinblick auf die Finanzierung gäbe es zwei Möglichkeiten.
1. Klassische Finanzierung über ne Bank
2. Darlehen der Eltern

Nun meine Fragen dazu:

- Welche Auswirkungen würde eine Eigentumswohnung auf den zu zahlenden Unterhalt haben?
- Welche Kosten würden dabei berücksichtigt werden? (Nur Zinszahlungen oder auch Tilgungsraten)
- Wird das Wohngeld "voll" angerechnet?
- Würde ein "privatrechtlicher" Vertrag mit meinen Eltern überhaupt berücksichtigt werden?
- Gibt es Urteile die eine Größe der Wohnung quasi "vorschreiben"? Beispiel 120qm für eine Person zu viel...

Ich bedanke mich im voraus für Eure Hilfe in dieser Angelegenheit!

Gruß
NurFrust


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2010 19:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wohngeld ist eine zweckgebundene Sozialleistung und gilt nicht als EK.
Bei Wohneigentum wird Dir ein geldwerter Wohnvorteil als Einkommen angerechnet. Zinszahlungen werden von diesem widerum direkt abgezogen.
Tilgungsraten für Wohneigentum können mit 4% von Deinem Brutto-Einkommen beim Netto als priv. Altersvorsorge abgezogen werden.

- Würde ein "privatrechtlicher" Vertrag mit meinen Eltern überhaupt berücksichtigt werden?

Ja. Er muss lediglich den allgemeinen Vertragsregeln entsprechen, Zinslasten dürfen nicht höher als die marktüblichen sein. Ihn z.B. lediglich mündlich abzuschliessen - davon würde ich abraten.

- Gibt es Urteile die eine Größe der Wohnung quasi "vorschreiben"? Beispiel 120qm für eine Person zu viel...

Nein, das ist völlig wurscht. In Deinem SB (Selbstbehalt) sind 360€/4xx€ enthalten. Alles andere ist Dein Privatvergnügen. D.h., Du schlägst daraus weder Profit noch wird Dir was abgezogen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2010 19:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin oldie,

Wohngeld ist eine zweckgebundene Sozialleistung und gilt nicht als EK.

ich denke, der Opener meint hier eher das so genannte >>>Hausgeld<<<. Dass Wohngeld-Bezieher sich gleichzeitig Eigentumswohnungen leisten können (und hierfür entweder flüssig genug oder ausreichend kreditwürdig sind) wäre ja eher ein Widerspruch in sich... 😉

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2010 05:02
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen!

Erstmal danke für die Antworten. Vielleicht ein paar Anmerkungen und Erklärungen, für den Fall das ich mich "unglücklich" ausgedrückt habe.

Die Wohnung zu finanzieren wäre kein Problem. Hier bin ich - wie Martin es nannte - "flüssig genug".

Mit dem Wohngeld war in der Tat das Hausgeld gemeint, also der monatliche Betrag der Verwaltung, Instandhaltungsrücklage, Versicherungen usw. abdeckt. Wird dieser denn im ganzen oder zumindest in Teilen berücksichtigt?

Was den geldwerten Wohnteil angeht so würde mich interessieren, wie dieser berechnet wird. Kann mir da jemand weitergehende Infos geben?

Gruß
NurFrust


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2010 12:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NF,

Deine Fragestellung ist noch recht verschwommen; für detailliertere Antworten müsste man beispielsweise wissen:

- geht es um Kindesunterhalt oder nachehelichen Unterhalt?
- von welchen Einkommensdimensionen bzw. Einkommensgefällen ist ggf. auszugehen?
- von welchem Investitions- bzw. Kreditvolumen ist auszugehen?

Unterhalt bemisst sich grundsätzlich nach Einkommen; die Abzugsmöglichkeiten beschränken sich auf Sachverhalte, die beispielsweise mit berufsbedingten Kosten oder Altersvorsorge zu tun haben. Es würde also nicht funktionieren, sich eine teure Immobilie anzuschaffen und hinterher zu sagen "für Unterhalt hab ich jetzt kein Geld mehr, weil meine monatlichen Belastungen zu hoch sind."

Aber auch andersherum wird ein Schuh daraus: Nach Bezahlung Deiner Unterhaltsverpflichtungen kannst Du mit der verbleibenden Kohle tun und lassen was Du möchtest; da redet Dir keiner rein.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2010 13:50
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin!

Es geht rein um Kindesunterhalt. Investionsvolumen beläuft sich auf ca. 75.000,- Euro; bei dem derzeitigen Zinssatz also rund 200,- Euro Belastung pro Monat. Die Tilgung lasse ich erstmal außen vor. Hinzu kommen rund 300,- Euro Wohn- bzw. Hausgeld. Damit liege ich dann rund 100,- Euro unter dem, was ich aktuell an Miete bezahle.

Da die Gehaltsverhandlung mit Chef derzeit anstehen möchte ich halt im Vorwege wissen, was mir da als geldwerter Vorteil "angerechnet" wird um nicht wegen ein paar Euro in die nächste Stufe zu rutschen. Lieber verzichte ich auf ein paar Euro beim Gehalt und fahre unter dem Strich besser damit.

Gruß
NurFrust


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2010 16:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NF,

solange Du nicht am Selbstbehalt herumkrebst, spielen Deine Wohnkosten eh keine Rolle. Unterhaltsrelevant sind nur 4% von Deinem Brutto, die Du im Rahmen Deiner privaten AV geltend machen kannst (auch für die Tilgung einer Immobilie); ansonsten gibt es keine "geldwerten Vorteile" und keine Vorschriften, wieviel Geld Du wofür ausgeben darfst. Wenn Du Dir nach Zahlung des Unterhalts noch immer einen Ferrari leisten kannst, "darfst" Du ihn auch kaufen.

Abgesehen davon liegt der Unterschied zwischen zwei Einkommensgruppen bei Deinen monatlichen Unterhaltsbeträgen in der Grössenordnung von 20 EUR; da wäre der Verzicht auf eine eventuelle Gehaltssteigerung keine gute Idee. Es sei denn, man lebt im Schwabenländle - und dort nach der Devise "schbare, egal, was es koschded!"

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2010 16:27
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Moin Martin,

es sind bei mir 2 Kids. Auch "knabber" ich nicht am Selbstbehalt. Ich würde mir ferner keine Gedanken machen wenn ich sehen würde, dass das Geld auch bei den Kids ankommt. Das ist aber leider nicht der Fall ;(

Daher nochmal kurz zum Verständnis:
Ich habe dann Eigentum und dafür wird mir ein "geldwerter" Vorteil angerechnet. Ist das ein Prozentsatz, eine Pauschale oder wie wird das berechnet? Dem entgegen stehen die Zinsen usw.? Habe ich das so richtig Verstanden?

Gruß
NurFrust


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2010 18:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NF,

ohne konkrete Einkommenszahlen kann man Dir schlecht raten. "Geldwerte Vorteile" spielen aber nur eine Rolle, wenn vorher "aussergewöhnliche Belastungen" in Anrechnung gebracht werden sollen.

Heisst: Wenn Du aus Deinem Arbeits- und ggf. Kapitaleinkommen den Kindesunterhalt nach DDT oder Deinen Unterhaltstiteln bedienen kannst, ist es vollkommen egal, was Du anschliessend mit Deinem "Resteinkommen" anstellst; "angerechnet" wird da nichts.

Manchmal ist es einfacher als es aussieht.

Grüssles
Martin

PS: Ob Deine Ex Deinen Unterhalt in Kinderkleidung oder in Nagelstudios und Schuhgeschäfte investiert, entzieht sich tatsächlich Deiner Einflussnahme; insofern ist es müssig, darüber grossartig nachzudenken.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2010 18:37
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin!

Bei mir bewegt sich das zwischen Stufe 4 und 5.

Wie "Oldie" schon gepostet hat, soll es einen geldwerten Vorteil geben!?!?! Das dachte ich eigentlich auch immer? Genau dafür gilt es jetzt eine Lösung zu finden.

Sollte es zuküftig durch das Wohnungseigentum so sein, dass ein Teil davon als "Einkommen" angerechnet wird so möchte ich gerne im Vorwege wissen, wie hoch dieses "Einkommen" ungefähr wäre bzw. wie sich dies errechnet? Ferner, was ich diesem "Einkommen" entgegensetzen kann. Nur so weiß ich, wie die Gehaltsverhandlungen aufgebaut sein müssen. Dann ist nämlich sichergestellt, dass ich nicht wegen 10,- Euro pro Monat "zuviel" im Endeffekt knapp 500,- Euro pro Jahr mehr zu zahlen habe.

Ich habe nie vorher außergewöhnliche Belastungen in Anrechnung gebracht.

Sollte natürlich die Wohnung nicht dazu führen das ein Teil als Einkommen angerechnet wird, so wäre mir das die liebste Variante.

Wäre super, wenn das abschließend geklärt werden könnte damit ich weiß, woran ich bin.

Gruß
NurFrust

PS. Es ist in der Tat müßig darüber nachzudenken, was die Ex mit dem Geld macht. Die Erfahrung die ich mit Rechtsanwälten, deren Auffassungen und den Ansichten von Gerichten in der Zwischenzeit machen durfte hat eh dazu geführt, dass ich gewisse Dinge einfach nur hinnehme. Ist gesünder.....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 19:49




(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

also bei mir meinte ein RA, er müsste mir eigentlich einen Wohnvorteil anrechnen... :knockout:
Deswegen wär ich mir da nicht so sicher... Alles bescheuert...lg

Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 22:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich habe dann Eigentum und dafür wird mir ein "geldwerter" Vorteil angerechnet. Ist das ein Prozentsatz, eine Pauschale oder wie wird das berechnet? Dem entgegen stehen die Zinsen usw.? Habe ich das so richtig Verstanden?

Im Prinzip ja. Das ist aber kein Prozentsatz, sondern es wird geschaut, welche ortsübliche Miete hierfür zu entrichten wäre. Diese stellt den Wohnvorteil dar. In den URL des zuständigen OLG's steht dann, was alles dem gegen gerechnet werden kann. Wohnkreditzinsen werden eigentlich immer anerkannt. Manche OLG's akzeptieren auch AfA.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 12:44
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie!

danke für die weitergehenden Infos. Genau das hatte ich nicht gehofft zu hören :thumbdown:

Eine derartige Betrachtungsweise führt dazu, das "erfindungreiche" Anwälte - und der meiner Ex kann als Experte bei Märchen aus 1001 Nacht angesehen werden - trefflich Munition zum streiten haben. Da wird dann nämlich die Eigentumswohnung schnell zum horend teuren Objekt, damit der "Wohnvorteil" möglichst hoch ausfällt.

Mehr noch; auch das eingesetzte Eigenkapital birgt riesige Probleme. Während ich derzeit rund 2,3% Zinsen erhalte, wird das Eigenkapital u.U. bei einem Kauf plötzlich so gestellt, als wenn der Zinssatz über Nacht auf 5% oder mehr gestiegen wäre. Die Alternative wäre, mehr über die Bank zu finanzieren damit mehr Zinsen gezahlt werden. Das kann es doch wirklich nicht sein.......

Ich falle immer mehr vom Glauben ab 😡 Keine andere Sichtweise möglich :question:

Kann man wirklich nicht anführen, dass derzeit eh nachweislich rund 600,- Euro gezahlt werden und zukünftig die Einsparung 100,- Euro beträgt und somit der Wohnvorteil folglich auch "nur" 100,- Euro beträgt?

Gruß
NurFrust


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2010 20:44