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Abgetrennt: Ermittlung Nettoeinkommen

 
(@derkraf)

Hallo.

Ich brauch mal Hilfe bei der Neuberechnung des Unterhalts.

Für den Unterhalt gibt es einen dynamischen Titel von 2001.
Ich hab für eine Kind zu zahlen.

Prinzipiell stellen sich folgende Fragen:
- Wie berechnet sich das Nettoeinkommen?
(Lohnsteuerkarte abzlg. der Abgaben / 12 )


Zitat
Geschrieben : 21.02.2010 20:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-17674.html*

Was hat dein Thema mit dem ursprünglichen Opening zu tun?  😡


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 21:02
(@derkraf)

nochmal neu, wegen Zeitüberschreitung 🙁

Hallo.

Ich brauch mal Hilfe bei der Neuberechnung des Unterhalts.

Für den Unterhalt gibt es einen dynamischen Titel von 2001.
Ich hab für eine Kind zu zahlen.

Prinzipiell stellen sich folgende Fragen:
- Wie berechnet sich das Nettoeinkommen?
  <Lohnsteuerkarte abzlg. der Abgaben / 12 oder
  <Summe der Zahlbeträge im letzten Jahr /12
- Muß ich ihrer Aufforderung nachgeben und ihr die Einkommensbelege der letzten 12 Monate aushändigen?
- Kann ich die Berechnung auch selbst vom JA machen lassen?

Was wird nun in die Formel eingefügt?

Mein Nettoeinkommen liegt am obersten Ende der Stufe 3 ( Summe der Zahlbeträge im letzten Jahr /12). Davon sind ja noch 150€ berufsbedingte Ausgaben und in meinem Falle 50€ anrechnungsfähige Schulden (Rückzahlng Kredit aus früherer Selbständigkeit) abzuziehen. Richtig?

Kind, 13 Jahre, Kindesunterhalt nach Stufe 3 der DT ( = 110 % )
2.100 * 2 / 12 Monate = 350 € * 100 % = 350 € * 110 % = 385,00 = 385 - 92 Kindergeld = 293 € Zahlbetrag

Kann man das so rechnen?
Ab wann ist der neue Unterhalt fällig? Sie hat mich Mitte Februar 2010 zur Zahlung und zur Vorlage aufgefordert.
Ich würde ab März dann den neuen Unterhalt zahlen. Richtig?

Vielen Dank im voraus für eure Unterstützung.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 21:03
(@derkraf)

Hallo.

Ich brauch mal Hilfe bei der Neuberechnung des Unterhalts.

Für den Unterhalt gibt es einen dynamischen Titel von 2001.
Ich hab für eine Kind zu zahlen.

Prinzipiell stellen sich folgende Fragen:
- Wie berechnet sich das Nettoeinkommen?
  <Lohnsteuerkarte abzlg. der Abgaben / 12 oder
  <Summe der Zahlbeträge im letzten Jahr /12
- Muß ich ihrer Aufforderung nachgeben und ihr die Einkommensbelege der letzten 12 Monate aushändigen?
- Kann ich die Berechnung auch selbst vom JA machen lassen?

Was wird nun in die Formel eingefügt?

Mein Nettoeinkommen liegt am obersten Ende der Stufe 3 ( Summe der Zahlbeträge im letzten Jahr /12). Davon sind ja noch 150€ berufsbedingte Ausgaben und in meinem Falle 50€ anrechnungsfähige Schulden (Rückzahlng Kredit aus früherer Selbständigkeit) abzuziehen. Richtig?

Kind, 13 Jahre, Kindesunterhalt nach Stufe 3 der DT ( = 110 % )
2.100 * 2 / 12 Monate = 350 € * 100 % = 350 € * 110 % = 385,00 = 385 - 92 Kindergeld = 293 € Zahlbetrag

Kann man das so rechnen?

oder muß ich mit 115% rechnen, weil ich ur für ein Kind unterhaltspflichtig bin?

Ab wann ist der neue Unterhalt fällig? Sie hat mich Mitte Februar 2010 zur Zahlung und zur Vorlage aufgefordert.
Ich würde ab März dann den neuen Unterhalt zahlen. Richtig?

Vielen Dank im voraus für eure Unterstützung.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 22:22
(@derkraf)

... sorry, wenn ich hier in der falschen Rubrik gelandet sein sollte.
Doch ich wollte nicht das Nettoeinkommen berechnen (das brauchte ich nur zum Verständnis), sondern möchte wissen, wie ich den Unterhalt richtig berechnen kann.

Vielen Dank


AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2010 22:32
(@derkraf)

Hallo.

Nach einigem Lesen hier bin ich für mich auf folgende Berechnung gekommen:

Kind, 13 Jahre, Kindesunterhalt nach Stufe 3 der DT ( aber wegen Unterhaltspflich für nur ein Kind Stufe 4 = 115 % )
2.184 * 2 / 12 Monate = 364 € * 100 % = 364 € * 115 % = 385,00 = 418 - 92 Kindergeld = 326 € Zahlbetrag.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Berechnung so stimmt.
Wenn, dann ist das eine ca. 19% ige Steigerung des Unterhalts. Wahnsinn.

Kann bitte einer von euch Kundigen die Rechnung mal überprüfen und sagen, ob sie stimmt.
Die Mutter verlangt jetzt sogar 365€.

vielen Dank


AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 12:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

***edit: Zusammengeführt.

@ derkraf: kleiner Tipp: Anzahl und Qualität der Antworten erhöhen sich nicht, wenn man zum selben Thema ständig neue Threads eröffnet...


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 12:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo derkraf,

mir ist im Moment nicht ganz klar, geht es dir um eine Neuberechnung nach der aktuellen Gesetzeslage oder um eine Umrechnung deines Uralt-Titels? Ich vermute mal, deine Ex strebt eine Neuberechnung an, weil das für sie deutlich mehr Geld bedeutet als die Fortschreibung der alten Regelung?

Kind, 13 Jahre, Kindesunterhalt nach Stufe 3 der DT ( aber wegen Unterhaltspflich für nur ein Kind Stufe 4 = 115 % )
2.184 * 2 / 12 Monate = 364 € * 100 % = 364 € * 115 % = 385,00 = 418 - 92 Kindergeld = 326 € Zahlbetrag.

Wenn ich's richtig sehe, berücksichtigst du hier zwar den Aufschlag wg. Einkommen, aber nicht den Aufschlag wegen Alter des Kindes; anders gesagt, es müsste sich hierbei um die Rechnung handeln, die für ein Kind der Altersgruppe von 6 bis 12 Jahren gilt (bei korrekter Rundung wären es übrigens 327 Euro).

Einfacher ist es, du schaust in die Düsseldorfer Tabelle und dort gleich auf Seite 6, da ist der Abzug des halben Kindergeldes bereits berücksichtigt. In deinem Fall also: Zeile 4, sowie die Spalte für die Altersgruppe von 12 bis 17 Jahre, ergibt einen Zahlbetrag von 398 Euro.

Auch wenn dir jetzt vermutlich gerade die Luft weggeblieben ist ... bessere Nachrichten habe ich leider nicht.

Die Mutter verlangt jetzt sogar 365€.

Hat sie eine Begründung geliefert, warum sie auf gerade diesen Betrag kommt? In der Düsseldorfer Tabelle finde ich diesen Betrag jedenfalls an keiner Stelle, die auch nur annähernd plausibel wäre für euere Situation.

Wenn, dann ist das eine ca. 19% ige Steigerung des Unterhalts. Wahnsinn.

Ja. Wahnsinn.

Wobei es bei dir, wie oben geschrieben, sogar noch dicker kommt, weil dein Kind mit dem 12. Geburtstag in die nächste Altersstufe gekommen ist und das anscheinend bislang noch nicht berücksichtigt wurde. Wobei, so blöde das jetzt vermutlich für dich klingt: Im Grunde genommen kannst du froh sein, dass deine Ex erst jetzt auf den Trichter einer Unterhalts-Neuberechnung gekommen ist, und nicht schon vor einem Jahr ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 13:14
(@derkraf)

Hallo Malachit.

Erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Hier einige Angaben noch von mir dazu, die vielleicht helfen können, eine Berechnung des Unterhaltes zu finden.

mir ist im Moment nicht ganz klar, geht es dir um eine Neuberechnung nach der aktuellen Gesetzeslage oder um eine Umrechnung deines Uralt-Titels? Ich vermute mal, deine Ex strebt eine Neuberechnung an, weil das für sie deutlich mehr Geld bedeutet als die Fortschreibung der alten Regelung?

Es gibt einen dynamischen Titel zum Unterhalt auf dessen Basis ich die Berechnung machen wollte.
Die Mutter hat bisher weder eine Umrechnung noch eine Neuberechnung verlangt, lediglich die genannte Zahl von 356€. Allerdings will sie Einsicht in meine Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate.
Deutet das auf eine Umrechnung oder eine Neuberechnung hin?

Wenn ich's richtig sehe, berücksichtigst du hier zwar den Aufschlag wg. Einkommen, aber nicht den Aufschlag wegen Alter des Kindes; anders gesagt, es müsste sich hierbei um die Rechnung handeln, die für ein Kind der Altersgruppe von 6 bis 12 Jahren gilt (bei korrekter Rundung wären es übrigens 327 Euro).

Die DT sagt, Kind 13 in Stufe3 = 469@ -> Stufe 4 = 490€
Oder sehe ich das falsch?

Einfacher ist es, du schaust in die Düsseldorfer Tabelle und dort gleich auf Seite 6,

Danke für diesen Hinweis. Die Seite 6 hab ich bisher gar nicht wahrgenommen. Dort stehen in der Übergangsregelung verschiedene Berechnungen.
Gehe ich von einem dynamischen Titel (bisher wurde dabei das hälftige Kindergeld abgezogen) aus, vermute ich, daß der Prozentsatz sich neu berechnet, oder?

(Bisheriger Zahlbetrag – 1/2 Kindergeld) x 100      = Prozentsatz neu
Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe

Unklar ist mir, was der "bisherige Zahlbetrag" ist und wieso dort 77€ als hälftiges Kindergeld stehen

Hat sie eine Begründung geliefert, warum sie auf gerade diesen Betrag kommt? In der Düsseldorfer Tabelle finde ich diesen Betrag jedenfalls an keiner Stelle, die auch nur annähernd plausibel wäre für euere Situation.

Nö, das hat sie nicht, wäre auch nicht ihre Art. 😉 Sie hat einfach nur um Zahlung gebeten.

Kannst Du sagen, welche Berechnung nun zutreffen ist?

Übrigens, die Zahl, die Du zuletzt noch als Zahlbetrag genannt hast, würde mich entsetzen. Das wäre eine Steigerung um über 120€ oder ca 45%!
Jeder Arbeitgeber würde eine derartige Lohsteigerung strikt ablehnen und keine Gewerkschaft würde jeh auf die Idee kommen, das zu fordern.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 14:16
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo derkraf ,

Die Mutter hat bisher weder eine Umrechnung noch eine Neuberechnung verlangt, lediglich die genannte Zahl von 356€.

Ok, du hattest dann vorher wohl einen Zahlendreher drin (365 statt 356). Mit den 356 Euro kann ich was anfangen, das ist der Zahlbetrag für ein Kind der Altersstufe 12 bis 17 Jahre in Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle. Könnte man jetzt so verstehen, dass sie dein bereinigtes Einkommen im Bereich zwischen 1.501 Euro und 1.900 Euro vermutet, und nicht an die Hochstufung denkt; könnte aber auch sein, dass sie damit erst mal nur den Mindestunterhalt laut Zeile 1 fordert und darauf dann die Hochstufung draufschlägt. Ist aber auch egal, weil sie ja deine Einkommensnachweise angefordert hat. Und so wie ich dich verstanden habe, wird sie dann ja sehen, dass du unbereinigt im oberen Bereich von Zeile 3 landest, nach Bereinigung in der Mitte oder am unteren Rand von Zeile 3 sein wirst, und mit der Hochstufung wärest du dann ja in Zeile 4, so wie du geschrieben hattest. Hab' ich das so richtig verstanden?

Allerdings will sie Einsicht in meine Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate.
Deutet das auf eine Umrechnung oder eine Neuberechnung hin?

Mein Bauchgefühl sagt mir, sie will eine Neuberechnung; und damit steht zunächst einmal die von mir genannte Zahl im Raum. Wir können ggf. noch mal über deine berufsbedingten Kosten drüber schauen, und wenn du eine Zusatz-Altersvorsorge hast, kannst du die Beträge auch vor Unterhaltsberechnung abziehen (im Klartext: wenn du nahe an der unteren Grenze eines Einkommensbereiches bist, ist es u.U. eine Überlegung wert, ob du nicht einen Riester-Vertrag o.ä. abschließt, so du noch nichts dergleichen hast - müsste man ggf. mal mit deinen konkreten Zahlen durchrechnen). Weitere Kinder oder sonstige Unterhaltspflichten hast du offenbar nicht?

Allerdings: Auch in der nächst niedrigeren Zeile reden wir noch über 377 Euro Unterhalt; und sogar der aktuelle Mindest(!)unterhalt laut Zeile 1 beträgt 334 Euro - wenn ich's richtig verstehe, dann ist das, was du derzeit zahlst, damit sogar noch unter dem derzeit gültigen Mindestsatz?

Die DT sagt, Kind 13 in Stufe3 = 469@ -> Stufe 4 = 490€

So steht das in der Tabelle auf Seite 1, davon ist jetzt noch das halbe Kindergeld abzuziehen; hier z.B. 490 Euro minus 92 Euro gleich 398 Euro - diese Zahl kommt dir irgendwie bekannt vor, nicht wahr? Ich meinte allerdings die Tabelle weiter hinten im Text, in der Original-Datei vom OLG Düsseldorf ist das auf Seite 6. Guckst du hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/index.php

Dort stehen in der Übergangsregelung verschiedene Berechnungen. (...) Unklar ist mir, was der "bisherige Zahlbetrag" ist und wieso dort 77€ als hälftiges Kindergeld stehen

Im Mittelteil des Textes gibt es diese Umrechnungsformeln, wie mal ältere Titel (wie z.B. deinen) auf die neue Bemessungsgrundlage umrechnet (also: "Prozentsatz alt" umrechnen ergibt "Prozentsatz neu"), ohne das es zu einer gerichtlichen Neufestsetzung des Unterhaltes kommt. Du könntest so eine Berechnung machen und dich auf den Standpunkt stellen, erst mal nur diesen Betrag zu zahlen, weil nur dieser Betrag durch den Titel gefordert werden kann. Da du allerdings durch die Anforderung deiner Einkommensnachweise wohl wirksam in Verzug gesetzt worden bist, bedeutet das nur, dass du mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gerichtsverfahren an der Backe haben wirst, das du mit noch höherer Wahrscheinlichkeit erstens verlieren wirst und zweitens bezahlen darfst, und anschließend den fehlenden Unterhalt rückwirkend doch noch nachzahlen darfst, nämlich bis zum Zeitpunkt der In-Verzug-Setzung (also vermutlich diesen oder vergangenen Monat, je nachdem wann die Anforderung deiner Einkommensnachweise bei dir angekommen ist). Klingt m.E. nicht wirklich nach einer prickelnden Idee - dann lieber ausrechnen, was ohnehin auf dich zukommen wird, und das dann "freiwillig" zahlen.

Übrigens, die 77 Euro aus der Umrechnungsformel für Alttitel sind vermutlich einfach die Hälfte des damaligen Kindergeldes.

Übrigens, die Zahl, die Du zuletzt noch als Zahlbetrag genannt hast, würde mich entsetzen. Das wäre eine Steigerung um über 120€ oder ca 45%!
Jeder Arbeitgeber würde eine derartige Lohsteigerung strikt ablehnen und keine Gewerkschaft würde jeh auf die Idee kommen, das zu fordern.

Es sind ja auch weder Arbeitgeber noch Gewerkschafter, die hier die Entscheidungen treffen.

Dankesbriefe kannst du gerne an den Politiker deines Vertrauens schicken. Dabei ist es ziemlich egal, welchen dieser Spassvögel du dir für dein Schreiben aussuchst. In puncto Zahlväter-Ausplünderung besteht nämlich in Deutschland eine sehr große Koalition zwischen Union, SPD, FDP, Grünen und Linkspartei.

Allerdings, diese "45% auf einen Schlag" haben bei dir auch diesen Hintergrund (und hier wiederhole ich mich): Du hattest bislang sozusagen Glück, dass deine Ex ihre Ansprüche in den vergangenen Jahren nicht konsequent verfolgt hat; wie ich schon sagte, ist anscheinend nicht einmal die Anpassung an die nächste Altersstufe erfolgt. Insofern - sei froh, dass du die letzten Jahre verhältnismäßig glimpflich davongekommen bist, aber diese Zeiten sind jetzt vermutlich vorbei.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 15:06




(@derkraf)

Hallo Malachit.

Oh, oh, das wird ja immer schlimmer.

Ok, du hattest dann vorher wohl einen Zahlendreher drin (365 statt 356).

Stimmt

Und so wie ich dich verstanden habe, wird sie dann ja sehen, dass du unbereinigt im oberen Bereich von Zeile 3 landest, nach Bereinigung in der Mitte oder am unteren Rand von Zeile 3 sein wirst, und mit der Hochstufung wärest du dann ja in Zeile 4, so wie du geschrieben hattest. Hab' ich das so richtig verstanden?

Ja, das kommt so hin. Genau

Weitere Kinder oder sonstige Unterhaltspflichten hast du offenbar nicht?

Ich hab nur das eine Kind, für das ich unterhaltspflichtig bin. Richtig

Allerdings: Auch in der nächst niedrigeren Zeile reden wir noch über 377 Euro Unterhalt; und sogar der aktuelle Mindest(!)unterhalt laut Zeile 1 beträgt 334 Euro - wenn ich's richtig verstehe, dann ist das, was du derzeit zahlst, damit sogar noch unter dem derzeit gültigen Mindestsatz?

Ich habe bisher gezahlt, was wir hier vor ca 2 Jahren mal berechnet haben. Eine MA vom JA konnte ich "überreden", sich die Berechnung anzusehen und sie fand die auch in Ordnung. Darum bin ich nie auf die Idee gekommen, ich würde zuwenig zahlen.
Mittlerweile gab es etwas mehr Geld.

Übrigens, die 77 Euro aus der Umrechnungsformel für Alttitel sind vermutlich einfach die Hälfte des damaligen Kindergeldes.

Das dachte ich mir auch schon.
Was verbirgt sich aber hinter dem `bisherigen Zahlbetrag`und wofür sind diese Formel und die Übergangsregelung nun gedacht?
Soweit ich mich erinnere habe ich schon vor 2 Jahren mit einer solchen Formel den neue Unterhalt berechnet

Also wenn Du da noch was dezu sagen könntest, wäre ich Dir sehr dankbar. Ich versuche die ganze Sache zu verstehen, aber das ist nicht leicht.

Danke im voraus und


AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 19:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo derkraf,

Ich habe bisher gezahlt, was wir hier vor ca 2 Jahren mal berechnet haben. Eine MA vom JA konnte ich "überreden", sich die Berechnung anzusehen und sie fand die auch in Ordnung.

Ich hab' jetzt deine alten Beiträge nur überflogen, aber offenbar war die Berechnerei vor zwei Jahren auch schon ein ziemliches Hin und Her mit dem Jugendamt; und außerdem wurde in dem Titel aus 2001 noch ein weiteres Kind berücksichtigt, das inzwischen volljährig ist? Nun ja, das erklärt zumindest, warum das alles so kompliziert ist.

Kann es sein, dass vor zwei Jahren "nur" der alte Titel umgerechnet wurde (und dabei möglicherweise sogar Fehler zu deinen Gunsten passiert sind), aber keine komplette Neuberechnung und Neufestsetzung anhand der damals aktuellen Gesetzlage geschehen ist? Wie schon gesagt, das Umrechnen des Alttitels könntest du jetzt auch wieder versuchen - allerdings hoffe ich, dass sich dann hier jemand anders findet, der dir dabei helfen kann, denn ich selbst kenne mich nicht damit aus.

Und wie ebenfalls schon gesagt: Das Risiko bleibt, dass deine Ex den Fall erneut vor Gericht schleppt und der Unterhalt damit zwangsweise neu festgesetzt wird. Aber vor dem Hintergrund, dass es vor zwei Jahren anscheinend schon einmal geklappt hat, könntest du natürlich einen Versuch wagen, den Alttitel als "Verhandlungsbasis" zu nehmen. Kommt sicher auch ein bisschen darauf an, was genau in deinem alten Titel drinsteht - ist das eigentlich ein Urteil oder eine Jugendamtsurkunde? Trotzdem solltest du vielleicht schon mal anfangen, monatlich Geld zur Seite zu legen, um im Fall einer Nachzahlung nicht auch noch knietief im Dispo zu stehen ;-(

Darum bin ich nie auf die Idee gekommen, ich würde zuwenig zahlen.

Ist schon klar. Mit dem gesunden Menschenverstand ist das deutsche Familienrecht ja auch nicht vereinbar ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 21:20
(@derkraf)

Hallo Malachit

Ich hab' jetzt deine alten Beiträge nur überflogen, aber offenbar war die Berechnerei vor zwei Jahren auch schon ein ziemliches Hin und Her mit dem Jugendamt; und außerdem wurde in dem Titel aus 2001 noch ein weiteres Kind berücksichtigt, das inzwischen volljährig ist?

Ja, bei der letzten Berechnung wurde noch ein mehr Kind mit berücksichtigt. Er ist aber nun wirtschaftlich selbständig und muß nicht mehr berücksichtigt werden. Darum hab ich immer schon in die nächste Prozentstufe geschaut.

Kann es sein, dass vor zwei Jahren "nur" der alte Titel umgerechnet wurde (und dabei möglicherweise sogar Fehler zu deinen Gunsten passiert sind), aber keine komplette Neuberechnung und Neufestsetzung anhand der damals aktuellen Gesetzlage geschehen ist?

Genau, es ist "nur" umgerechnet worden und es gab keine komplette Neuberechnung.
War das falsch?
Das ist der Punkt, den ich nicht verstehe: Wann wird umgerechnet, wann wird neu berechnet?????

Wie schon gesagt, das Umrechnen des Alttitels könntest du jetzt auch wieder versuchen - allerdings hoffe ich, dass sich dann hier jemand anders findet, der dir dabei helfen kann, denn ich selbst kenne mich nicht damit aus.

Wen rätst Du mir zu fragen? Wer hier im Forum hat damit Ahnung?
Wäre es besser ein neues Thema dazu zu eröffnen

Aber vor dem Hintergrund, dass es vor zwei Jahren anscheinend schon einmal geklappt hat, könntest du natürlich einen Versuch wagen, den Alttitel als "Verhandlungsbasis" zu nehmen.

Das werde ich auch erstmal machen.

Kommt sicher auch ein bisschen darauf an, was genau in deinem alten Titel drinsteht - ist das eigentlich ein Urteil oder eine Jugendamtsurkunde?

Es ist ein richtiges Urteil vom Familiengericht.

Danke und


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 19:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So ad hoc,

für eine Umrechnung eines alten Titels sind keine neuen Verdiesntbescheinigungen notwendig. Dazu reicht der alte Titel und die Umrechnungsformel.

Wenn neue Einkommensnachweise verlangt werden deutet das auf eine Neuberechnung hin. Da die letzte Berechnung mehr als 2 Jahre her ist, ist eine solche auch rechtlich ok.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 19:57
(@derkraf)

Hallo Tina.

Vielen Dank schonmal für Deine Antwort.
Es sieht also so aus, als sollte ich mich auf die Neuberechnung einstellen.

Muß ich der Mutter die Einkommensbescheide aushändigen (möchte ich eigentlich nicht!) oder sollte ich sie dem JA übergeben?
Was kann ich darin schwärzen und was ist bei der Bestimmung des bereinigten Nettoeinkommens zu berücksichtigen? Also wie bereinige ich das Nettoeinkommen?

Vielen Dank und


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 22:27
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo derkraf,

Also wie bereinige ich das Nettoeinkommen?

Näheres findest du in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichtes, das am Wohnort deines Kindes zuständig ist. Zunächst einmal nimmst du alle Einnahmen der vergangenen zwölf Monate und bildest den Durchschnitt, d.h. Weihnachtsgeld u.ä. werden anteilig berücksichtigt. Um auf das bereinigte Netto zu kommen, kannst du davon zwei Arten von Ausgaben abziehen:

Erstens, berufsbedingte Kosten. Viele Oberlandesgerichte erlauben 5% pauschal vom Netto, ein paar OLGs verlangen aber grundsätzlich Einzelnachweis. Den Einzelnachweis anstelle einer möglichen Pauschale würdest du außerdem dann wählen, wenn du per Einzelnachweis mehr abziehen kannst als diese 5%, z.B. wegen hoher Fahrtkosten zur Arbeit.

Zweitens, zusätzliche Altersvorsorge wie Riester-Rente, Lebensversicherung, aber z.B. auch Tilgung für eine Immobilie. Hier gibt es keine Pauschale, es können nur tatsächlich gezahlte Beträge geltend gemacht werden, die Obergrenze dafür beträgt 4% von deinem Brutto(!)einkommen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 22:47
(@derkraf)

... okay, vielen Dank, das hilft schonmal weiter.Danach habe ich gesucht und es irgendwie nicht finden können.

vielen Dank
und


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 23:07