Auslaufender UH-Tit...
 
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Auslaufender UH-Titel wg. Volljährigkeit

 
(@gustav32)
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Hallo zusammen,

habe hier bei Euch schon viele tolles Tipps und Hilfe bekommen und bei mir steht wahrscheinlich in den nächsten drei Monate erneut eine Berechnung ins Haus
bei der ich Eure Hilfe gebrauchen könnte:

Aktuell: Neue Frau mit gemeinsamen Kind 6 Jahre

UH-Titel vom JA läuft mit Volljährigkeit im Mai 2014 aus. Tochter hat nach Hauptschulabschluss 9+2, also Realschulabschluß (BK I Hauswirtschaft) gemacht, geplante Ausbildung als Friseur wurde 1 Monat vor Beginn über den Haufen geschmissen.
Alternative musste schnell her --> BK II Hauswirtschaft mit Abschluss (Dauer 2 Jahre / im Sommer 14 erstes Jahr rum): Assistentin in hauswirtschaftlichen Betrieben
und eventuell Fachhochschulreife wenn die Noten reichen.

Jetzt überlegt man im Anschluss (Sommer 15) dann weiter als Ernährungsberaterin zu machen oder Diätassistentin, würde wieder 3 Jahre schulische
Ausbildung bedeuten ohne Einkommen.

Zweiter UH-Titel vom JA für Sohn läuft noch bis Sep. 15, dann ebenfalls 18. --> wahrscheinlich Ausbildung ab Sommer 14 nach Realschulabschluss

Nun meine Frage:

Ab Juni zahlen wir ja dann an Tochter direkt. Wir gehen von neuer Berechnung aus. Macht die dann wieder das JA in Vertretung für Tochter? KM war Erwerbsunfähig,
jedoch sagten Kinder das diese wieder arbeiten geht (in welchem Umfang unklar --> denn wenn wieder erwerbsfähig auch keine Rente mehr)

Aktuell bin ich noch selbständig, jedoch Anstellung in Planung wahrscheinlich zum 01.05. Reicht dann für die Berechnung Arbeitsvertrag mit Probeabrechnung?
Hat die bisherigen Selbständigkeit noch Auswirkungen?

Neue Befristung verlangen für Tochter, wenn ja bis wann? KG in voller Höhe abzugsfähig bei neuem UH und eventuell muss KM auch zahlen

Kann der Titel vom Sohn dann auch abgeändert werden obwohl noch bis Sep. 15 läuft? --> Wahrscheinlich will KM eine Abänderung wenn mehr raus
kommen würde, wenn nicht ist Sie froh beim Titel zu bleiben denke ich. Wie läuft das mit der Ausbildung? JA muss doch ab Sommer 14 prüfen und
es wird gem. der Ausbildungsvergütung der UH entsprechend gekürzt, oder?

Wenn Tochter das BK II gemacht hat, besteht weiter UH-Pflicht? Ernährungsberaterin oder Diätassistentin hatte auch bereits nach 9+2 gemacht werden können
ohne BK II und ebenfalls mit Fachhochschulreife, also 2 Jahre verschenkt.

Wenn Sohn Ausbildung beendet hat und dann Auslandsjahr anstrebt besteht dann weiter UH-Pflicht?

Sorry waren viele Fragen, aber aktuelle scheint KM ein wenig auf die Kids einzuwirken. Habe erfahren das ihr mein Lebenswandel nicht passt (leiste mir ab
und an Urlaub (auch mit den zwei Kids im Boot, genieße mein Leben für harte Arbeit die ich leiste) obwohl ich den veranschlagten UH immer zum ersten leiste. Jetzt ist absehbar das UH weniger
wird, bzw. bald ganz weg sein könnte und KM auf das Geld angewiesen ist und jetzt ein wenig darauf einwirkt Schule zu verlängern und Auslandsjahr
noch von Papa finanzieren zu lassen, so nach dem Motte "mitnehmen was geht" --> Trennung ist 17 Jahre her und sie glaubt der Ex müsste immer noch
dafür zahlen und ihr von allem die Hälfte geben, schade 🙁

Danke für Eure Hilfe.

Grüße Gustav


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2014 23:04
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Gustav,

Sorry waren viele Fragen, aber aktuelle scheint KM ein wenig auf die Kids einzuwirken. (..) Jetzt ist absehbar das UH weniger wird, bzw. bald ganz weg sein könnte und KM auf das Geld angewiesen ist und jetzt ein wenig darauf einwirkt Schule zu verlängern und Auslandsjahr noch von Papa finanzieren zu lassen, so nach dem Motte "mitnehmen was geht" --> Trennung ist 17 Jahre her und sie glaubt der Ex müsste immer noch dafür zahlen und ihr von allem die Hälfte geben, schade 🙁

Die gute Nachricht ist: Ab Volljährigkeit ist Muddi nicht mehr dein Ansprechpartner, sondern das betreffende Kind - und dieses Kind muss sich den Unterhalt von beiden Elternteilen holen: Es gibt kein Wahlrecht, den einen zu plündern, aber den anderen zu schonen. Hieraus ergibt sich insbesondere die Pflicht des Kindes, dir Muddis Einkommen zu belegen (und natürlich umgekehrt auch, der Muddi deine Einkommensauskunft vorzulegen), denn ohne diese Information kann schließlich nicht berechnet werden, wer welchen Anteil am Unterhalt für das volljährige Kind übernehmen muss.

Mit dem Ende der allgemeinbildenden Schule ist Schluss mit der Privilegierung volljähriger Kinder, d.h. ab dem Moment steht das volljährige Kind in der Fresskette, pardon, Unterhaltsrangfolge hinter dem sechsjährigen Kind und sogar hinter deiner neuen Frau zurück, falls diese aus welchen Gründen auch immer unterhaltsberechtigt sein sollte. Du hast nicht geschrieben, wie viel du verdienst - aber die Frage der Privilegierung oder Nicht-Privilegierung kann in jenem Fall ziemlich unerfreulich für die volljährigen Kinder werden, wenn du's nicht so dicke hast (weil in diesem Fall erst mal minderjährige sowie privilegierte Kinder dran sind, und nur der Rest an die nicht-privilegierten Volljährigen verteilt werden kann).

Was den Werdegang der Tochter betrifft: Ich bin nicht so firm in solchen Dingen, aber auf den ersten Blick sieht es für mich nach einer Kette von aufeinander aufbauenden Ausbildungsschritten aus, und ich fürchte, da bleibst du bis zum Ende in der Unterhaltspflicht. Wie bereits gesagt - die Mutter allerdings auch. Das nützt dir allerdings nur dann etwas, wenn die Dame auch leistungsfähig für Unterhalt ist, woran in diesem Fall ja zumindest gewisse Zweifel bestehen.

Was das Auslandsjahr betrifft: Da würde ich erst mal sagen, das ist wahrscheinlich nicht zwingend notwendig für die angestrebte Ausbildung und somit Luxus - das kann er also gerne machen, wenn er's selber finanziert, oder er kann dich um Unterstützung bitten; eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt wird sich daraus i.d.R. nicht ergeben.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2014 20:11
(@gustav32)
Schon was gesagt Registriert

@malachit: Danke für die ausführliche Antwort!

Das ich bei meiner Tochter auch noch die weiteren drei Jahre zahlen muss hatte ich fast befürchtet, aber es wird ja absehbar :-).

Mein Verdienst als selbständiger war in 2011,2012 und 2013 besser als der Ø der letzten drei Jahre der Berechnungsgrundlage aktuell. Momentan müsste ich 110% zahlen, aber da ich ja 3 Kinder habe zahle ich 105% was momentan für beide Kids 712,-€ sind. Wie ich ja bereits geschrieben habe, spiele ich sehr konkret mit dem Gedanken mich wieder anstellen zu lassen und der Verdienst würde dann bei ca.  netto 28.000,-€ liegen denke ich. Davon kann ich ja dann die 5% abziehen und weitere Altersvorsorge wenn ich diese nachweisen kann, oder?
Von meiner Ex erwarte ich keine Leistungsfähigkeit, da sie nicht viel verdienen wird. Wenn ich zur neuen Berechnung einen Anstellungsvertrag vorlegen kann (Vollzeit), der belegt dass ich ab xx.xx.xxxx (wahrscheinlich zeitgleich mit einer erneuten Leistungsfeststellung), dürfte ja nur dieses neue Einkommen berücksichtigt werden, oder?

Wird das JA sich jetzt weiter drum kümmern wegen meiner Tochter? Wird wieder vom JA ein Titel festgesetzt bzw. eine Berechnung durchgeführt oder sind die nicht
mehr zuständig?

Noch etwas, wenn mein Einkommen jetzt ab Anstellung ja wieder geringer ist (bisher wäre ich wohl drüber gekommen), hat meine Tochter ja auch Anrecht auf BaföG. Das würde ja dann meine UH-Pflicht auch mildern.

Sollte das Auslandsjahr meines Sohnes als Au Pair gemacht werden, gilt nehme ich an das gleiche wie Du mir geschrieben hast, oder? Jetzt hat er mich noch heute darüber informiert dass er nach dem Auslandsjahr im Anschluss an die Ausbildung (Einzelhandelskaufmann Sportgeschäft) noch Sportmanagement studieren will.
Er hat aber nur Realschulabschluß, somit wäre er nach dem Auslandsjahr 21 und müsste dann sein Abi fürs Studium nachholen. Da müsste ich dann wieder zahlen,
vorausgesetzt er macht es Vollzeit oder. Bei Abendschule wäre er ja mit abgeschlossener Ausbildung wieder selber in der Pflicht, oder?

Naja das sind jetzt seine Vorstellungen. Mal sehen was ihm im gemeinsamen Urlaub an Ostern noch einfällt :-). Ich denke es wird schwierig nach 3 Jahren in
Lohn und Brot wieder ganz darauf zu verzichten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2014 21:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Gustav,

Das ich bei meiner Tochter auch noch die weiteren drei Jahre zahlen muss hatte ich fast befürchtet, aber es wird ja absehbar :-).

Hoffentlich meldet sich hier noch jemand anderes zu Wort, denn wie gesagt, ich kenne mich in diesem Bereich nicht aus. Außerdem, warte erst mal ab, was sie nach der "Assistentin in hauswirtschaftlichen Betrieben" tatsächlich machen wird, und ob man das dann wirklich als logischer Fortsetzung der bisherigen Ausbildung betrachten kann, oder ob es eher eine Art Zweit-Ausbildung ist - in letzterem Fall wärest du unterhaltsrechtlich aus dem Spiel.

Mein Verdienst als selbständiger war in 2011,2012 und 2013 besser als der Ø der letzten drei Jahre der Berechnungsgrundlage aktuell. Momentan müsste ich 110% zahlen, aber da ich ja 3 Kinder habe zahle ich 105% was momentan für beide Kids 712,-€ sind. Wie ich ja bereits geschrieben habe, spiele ich sehr konkret mit dem Gedanken mich wieder anstellen zu lassen und der Verdienst würde dann bei ca.  netto 28.000,-€ liegen denke ich. Davon kann ich ja dann die 5% abziehen und weitere Altersvorsorge wenn ich diese nachweisen kann, oder?

28.000 Euro netto pro Jahr sind ca. 2.333 Euro netto pro Monat. Altersvorsorge wenn vorhanden bis zu einer Obergrenze, nämlich 4% vom Brutto. Die 5% pauschal für berufsbedingte Kosten gehen bei den meisten Oberlandesgerichten, aber nicht bei allen; ggf. müsstest du die berufsbedingten Kosten einzeln belegen, aber z.B. mit der Kilometerpauschale für Fahrten zur Arbeit wirst du mutmaßlich trotzdem problemlos in Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle fallen (Einkommensbereich 1.901 Euro bis 2.300 Euro), das entspricht den 110%. Dann wie gehabt Herabstufung, weil drei Unterhaltsberechtigte - insofern sollte sich durch deinen Wechsel von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis für dich eigentlich kein Problem ergeben. Leg' dir vielleicht trotzdem schon mal eine plausible Begründung bereit, warum es mit deiner Selbstständigkeit zwingend zu Ende gehen musste.

Übrigens: Mit dem Ende der Privilegierung ist auch deine "erhöhte Erwerbsobliegenheit" für das betreffende Kind zu Ende. So lange du den Mindestunterhalt aufbringen kann, sollte es eigentlich nicht möglich sein, dir unterhaltsrechtlich eine besser bezahlte Tätigkeit anzudichten, bloß weil du in der Vergangenheit mit deiner Selbstständigkeit mal mehr verdient hattest als du es mit deiner neuen Stelle haben wirst. Für privilegierte Kinder sieht es ggf. anders aus, da verfahren Richter schon mal nach dem Motto "aufwärts immer, abwärts nimmer", d.h. dort wird bei sinkendem Einkommen unterstellt, du böser Bube hättest das doch nur gemacht, um die Unterhaltszahlungen zu senken; wird in deinem Fall allerdings insofern ein bisschen schwieriger für den Robin Hood in Robe, weil offenbar der letzte "offiziell" festgestellte Einkommensdurchschnitt genau die gleiche Zeile der DT bedeutete, in der du auch jetzt als Angestellter landen wirst; dein höheres Durchschnittseinkommen aus der Selbstständigkeit hingegen taucht offenbar noch nirgendwo offiziell auf.

Für die Einkommensauskunft wirst du dich jedenfalls auf den Standpunkt stellen, dass diese ja für den zukünftigen Unterhalt benötigt werde, und deine Zukunft nunmal dieses Angestelltenverhältnis sei - Kopie der Arbeitsvertrags und sofern bereits vorhanden auch der ersten Lohnabrechnung anbei. Die Selbstständigkeit hingegen sei beendet, deswegen sei eine Auskunft darüber schlicht und ergreifend nicht mehr nötig. Und dann wartest du einfach ab, ob da überhaupt noch irgendwer nachfragt ...

Von meiner Ex erwarte ich keine Leistungsfähigkeit, da sie nicht viel verdienen wird.

Wenn das so ist, dann erfolgt die Unterhaltsberechnung allerdings auch nur anhand deines Einkommens; und weil ab Volljährigkeit zwar der Bedarf steigt, aber andererseits das ganze Kindergeld abgezogen wird und nicht mehr nur das halbe, wird es für dich auch so zumindest ein bisschen günstiger: Unter der Voraussetzung, dass es tatsächlich bei der 2. Zeile der Düsseldorfer Tabelle bleibt, sind es nicht mehr 356 Euro, sondern "nur" noch 329 Euro ab Volljährigkeit des betreffenden Kindes.

Jetzt hat er mich noch heute darüber informiert dass er nach dem Auslandsjahr im Anschluss an die Ausbildung (Einzelhandelskaufmann Sportgeschäft) noch Sportmanagement studieren will. Er hat aber nur Realschulabschluß, somit wäre er nach dem Auslandsjahr 21 und müsste dann sein Abi fürs Studium nachholen. Da müsste ich dann wieder zahlen, vorausgesetzt er macht es Vollzeit oder. Bei Abendschule wäre er ja mit abgeschlossener Ausbildung wieder selber in der Pflicht, oder?

Bei Abendschule, d.h. berufsbegleitender Schule, wird er im ausgeübten Beruf so viel verdienen, dass sich die Sache mit dem Unterhalt so oder so erledigt hat. Was die Zeit nach dem Auslandsjahr betrifft: Ich glaube, es ist müßig, darüber bereits jetzt nachzudenken. Das ist noch so lange hin - da warte lieber erst mal ab, was der junge Mann tatsächlich macht, wenn er wieder aus dem Ausland zurück ist. Im Moment sind das alles noch ungelegte Eier.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2014 23:49
(@Areon)

Wird das JA sich jetzt weiter drum kümmern wegen meiner Tochter? Wird wieder vom JA ein Titel festgesetzt bzw. eine Berechnung durchgeführt oder sind die nicht
mehr zuständig?

Das Jugendamt ist hier nicht mehr zuständig, da Tochter über 18 ist. Sie ist jetzt volljährig, das vergessen die Neu-Erwachsenen gerne mal. Sie dürfen also nicht nur alleine entscheiden, wann sie die Disco verlassen wollen, sondern auch, wie sie sich ihren Lebensunterhalt sichern. Alles ohne Jugendamt. Sie muss ab jetzt mit Dir und Deiner Ex den Unterhalt verhandeln, kann Dich/euch auch deswegen verklagen. Sie ist eben erwachsen, mit allen Rechten und Pflichten.

Wobei ihr die Eltern (also Du und Ex) zumindest eine Ausbildung finanzieren müssen, damit Töchterchen sich ihr eigenes Leben finanzieren kann. Und wenn sie Bafög beanspruchen kann muss sie das vorrangig tun.

Gruß Areon


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Geschrieben : 10.02.2014 14:28
(@gustav32)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Areon,

verstehe ich das richtig. Sollte jetzt das JA auf mich für eine neue Berechnung wegen meiner Tochter zukommen, dann muss ich denen keine Auskunft erteilen. Die
damalige Sachbearbeiterin hatte nämlich gesagt, dass Sie ab Volljährigkeit dann auch für das volljährige Kind tätig werden können. Zumal für meinen Sohn ja im Juni 14 auch die zwei Jahr seit der letzten Berechnung abgelaufen sind. Unterschreiben müsste ich jedoch nur für meinen Sohn da er ja erst 17 wird und wenn das JA mir etwas für meine Tochter vorlegen will, versuche ich also mich mit ihr ohne Amt zu einigen. Mit ihr wäre das ohne Probleme möglich, aber da spielt Mama bestimmt nicht mit, fühlt sich ja sowieso immer benachteiligt. Mal sehen ob das JA da mit spielt. Die letzte, und damals erste Berechnung, war eine Katastrophe. Hat ein halbes Jahr gedauert und 5 Versuche seitens des JA bis es richtig war  😡


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Themenstarter Geschrieben : 10.02.2014 20:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gustav,

wenn das JA mir etwas für meine Tochter vorlegen will, versuche ich also mich mit ihr ohne Amt zu einigen.

Jugendämter beraten auch "junge Erwachsene" in Unterhalts- und einigen anderen Fragen - wenn diese das ausdrücklich wollen. Deine Tochter ist aber nicht verpflichtet, wegen der Unterhaltsberechnung zum Jugendamt zu gehen - und selbst, wenn sie es tut, bist Du nicht verpflichtet, der JA-Berechnung zu folgen. Dann kann Töchtig sich entweder mit Dir auf einen anderen Betrag einigen - oder sie kann eine Unterhaltsklage anstrengen. Die richtet sich dann allerdings nicht allein gegen Dich, sondern auch gegen Muddi. Selbige sollte sich also gut überlegen, ob sie Eurer Tochter zu diesem Schritt raten möchte.

Wenn Du Dein Netto und das Deiner Ex sowie etwaige Bereinigungsposten wie Private AV, Werbungskosten etc. hier einstellst, können auch unsere Unterhalts-Cracks mal für Dich rechnen - und die können das besser als die meisten Jugendamts-Mitarbeiter. Die anstehende Berechnung für Sohnemann kann hier dann gleich mit abgefrühstückt werden.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 10.02.2014 20:27
(@gustav32)
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Jeden Tag was Neues. Jetzt bekomme ich doch gerade von meinem Sohn die Nachricht das er nun doch die bereits zugesagte Ausbildung ab Sommer  nicht machen will.

Fühlt sich noch zu jung und seine Freunde wollen auch weiter Schule machen und da kann er ja nicht arbeiten gehen --> Oh mein Gott!

Naja und jetzt spielt Sohnemann mit dem Gedanken noch ein Jahr in die USA zu gehen. Nun meine Frage. Er hat ja noch keine Ausbildung lediglich ab Sommer Realschulabschluss und sollte er jetzt 1 Jahr USA wollen, muss ich das bezahlen?

Weitere Ausbildung ob schulisch oder im Betrieb muss ich dann wieder zahlen aber wenn er jetzt meint ich lass es mir auf die Kosten von Papa mal gut gehen, wie sieht es da aus?

Danke für Eure Hilfe!


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Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 22:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein Jahr in den USA wird er wohl oder übel selsbt finanzieren müssen. Zu dem Zeitpunkt ist er dann jawohl auch 18 und für sich selsbt verantwortlich. Und wenn er gleich nach dem Abschluß dort hinwill (und da noch keine 18 ist) wird er feststellen, dass erda sichernicht so einfach mal einreisen kann


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 16.02.2014 23:09
(@gustav32)
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Also ich nehme an er will jetzt direkt (Sommer 14) gehen und wird erst im September 17. Er hat neulich geschrieben das er am liebsten ein high school jahr machen will aber wegen der Ausbildung das ja jetzt nicht mehr geht oder eben  als Au pair. Also wird er jetzt entweder Schule machen oder eben nach USA.

Wie sieht es dann aus, nehmen wir an er macht ein Jahr Schule in den USA, wobei ich gar nicht weiß ob das einfach so geht, hab mich bisher damit ja auch nicht auseinander setzen müssen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 23:27




(@gustav32)
Schon was gesagt Registriert

Habe gerade mal schnell geschaut. Basisversion für High School für 1 Schuljahr wäre er mit Kosten von 8500,-€. Klar für ein Jahr hört sich das nicht so viel an, aber die habe ich auch nicht gerade übrig


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2014 23:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gustav,

Dein Sohn scheint ein echtes Herzchen zu sein: Ausbildung eher nicht, weil die Kumpels das auch nicht machen - aber mal eben ein Jahr in die USA. Natürlich würden die meisten Kids es geil finden, mal eben ein Jahr Auslandsurlaub mitzunehmen. Ein hübsches Auto, Klamotten satt, das neueste Handy und ein paar Hunderter Taschengeld wären sicher auch nicht schlecht; vor allem, wenn man nichts dafür tun muss als mit den Fingern zu schnippen.

Spass beiseite: Die elterliche Unterhaltspflicht ist kein Wunschkonzert. Sie umfasst eine den Fähigkeiten und Neigungen des "Kindes" angemessene Schul- und Berufsausbildung; mehr nicht. Beides gibt es im Inland zu vertretbaren Kosten; in die USA muss man dafür nicht.

Auch in "ganz normalen" Familien drucken die Eltern nachts kein Geld im Keller und die Kinder halten nicht einfach die Hand auf. Die richtige Reihenfolge lautet: Schule fertigmachen, Ausbildung durchziehen, eine Zeitlang arbeiten und Geld beiseite legen - und dann kann man sich (vielleicht) ein Jahr USA leisten. Und wenn einem das zu anstrengend ist - nun, dann muss man eben zuhause bleiben.

Mach Dich nicht verrückt deswegen.

Grüssles
Martin


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Geschrieben : 17.02.2014 01:56
(@gustav32)
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Danke für Eure Einschätzungen. Nach einer fast schlaflosen Nacht habe ich festgestellt das mich in erster Linie das "wie" verzweifeln lässt. Nachdem schon seine Schwester 1 Monat vor Ausbildungsbeginn letztes Jahr alles hingeworfen hat, hatte ich eigentlich gedacht der kleine Bruder hat mehr Ehrgeiz und zumindest ein wenig was von meiner Einstellung. Tja hab ich mich wohl geirrt 🙁

Sein Verhalten spiegelt eins zu eins das meiner Ex-Frau wieder. Schröpfen und nehmen so lange es geht und nicht zu seinen Entscheidungen zu stehen und mit den Konsequenzen zu leben. Wir haben immer kommuniziert das es auch OK ist weiter Schule zu machen wenn man ein Ziel hat, aber es wurde ganz klar gemacht, dass es nicht wieder eine Zusage geben darf, wenn auch bisher nur mündlich, und diese jetzt wieder über den Haufen zu schmeißen. Leider habe ich aber auch die Befürchtung das die Entscheidung meines Sohnes nicht ganz aus eigener Veranlassung gekommen ist. Meine Vermutung, Mama hat da ordentlich eingewirkt und ihn bestärkt: Mach doch noch 1 Jahr USA denn jetzt zahlt Papa. Auf diesem Trip ist sie nämlich leider und denkt als Ex und Vater muss man alles finanzieren. Spätestens in drei Monaten, bei Volljährigkeit meiner Tochter wird sie erkennen das dies ein Trugschluss ist, leider hilft dies meinem Sohn dann auch nicht 🙁

Werde jetzt mal langsam das Thema Volljährigkeit mit meiner Tochter angehen und bin gespannt wie der Urlaub über Ostern wird und ob mein Sohn tatsächlich mit gehen wird.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2014 08:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gustav,

bei Kindern dieses Alters sind die Weichen eigentlich gestellt; Deine Einflussmöglichkeiten sind minimal. Aus der Ferne sowieso. Und ganz ehrlich: Sich ganz relaxt den Lebensunterhalt von anderen bezahlen zu lassen ist ja kein Privileg von Teenies; das hätten Millionen von Erwachsenen auch gerne. Ob Deine Kids eine Ausbildung beginnen und mit dem Ziel eines Abschlusses verfolgen, liegt heute ausserhalb Deines Einflussbereichs; Du kannst es nur hoffen. Sicher ist allerdings: Wenn Du Faulheit auch noch vergoldest, werden sie wenig Veranlassung haben, sich anzustrengen. Die Alternative zur Ausbildung muss also einfach sein, im Niedriglohn-Sektor für wenige Euros pro Stunde anderer Leute Böden zu schrubben: Das motiviert.

Der Schlüssel, deswegen keine schlaflosen Nächte mehr zu haben, liegt bei Dir selbst: Mach Dich einfach nicht zum Spielball der Erwartungen anderer Leute, sondern leg Dir ein sauberes und stringentes Unterhaltskonzept zurecht. Zu dem gehören beispielsweise schlichte Sätze wie "Unterhalt gibt es nach den gesetzlichen Vorgaben, sobald und solange ein Schul- oder Ausbildungsziel zielstrebig verfolgt wird". Aber eben auch "für Luxus-Wünsche wie USA-Aufenthalte bin ich nicht zuständig".

Es ist vollkommener Blödsinn, Dir den Kopf darüber zu zermartern, wie Du Dir 8.500 EUR aus den Rippen schneidest, damit Sohnemann ohne eigene Leistung mal eben ein Jahr in die USA kommt (wo Du ganz sicher als allerletzter eine Kontrolle darüber hättest, was er dort tut). Und selbst wenn Du die Kohle tatsächlich übrig hättest, würde ich Dir raten: Verballere sie selbst bei einer mindestens 4-wöchigen USA-Reise.

Du kannst Sohnemann ja in Aussicht stellen, dass Du Dich nach einer erfolgreich absolvierten Ausbildung gerne an den Kosten eines Auslandsaufenthaltes beteiligst. Aber tu Dir wirklich selbst den Gefallen, Dich nicht zum Kasper Deiner Kinder zu machen.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2014 12:54