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Unterhaltsberechnung durch das Jobcenter...unterschiedlicher Lohn

 
(@klaus1972)
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Hallo zusammen;
Kurz zu meinen Verhältnissen:
Ich bin geschieden, habe 3 Kinder im alter von 9 Jahren.
Meine Exfrau bezieht Hartz 4.
Ich arbeite bei einem Sicherheitsdienst seit 1994.
Das Problem ist folgendes:
Letzte Woche stand die 2 Jährige Verdienstüberprüfung an. Bisher war Ich vom Unterhalt befreit da ich einen Verdienst habe der knapp am Selbstbehalt liegt.
Da Ich an Multipler Sklerose seit 8 Jahren leide, konnte ich körperlich nicht mehr arbeiten als bisher. Ich würde gerne aber es geht leider nicht.
Seit mitte letzten Jahres zahlt mein Arbeitgeber plötzlich Zuschläge die er vorher die ganzen Jahre nicht gezahlt hat. (Schichtzuschlag, Wochenend und Feiertagszuschlag etc.)
Daher ist mein Durchschnittsverdienst auf ca 1200 Euro für 2013 gestiegen.
Mir ist bewußt das ich daher 150 Euro Unterhalt zahlen muss wie es auch das Jobcenter ausgerechnet hat.
Das Problem ist aber das ich ab März bis auf unbestimmte Zeit einen Verdienst haben werde der unter dem Selbstbehalt liegt. Das liegt daran das von meinen 3 Einsatzorten bei denen ich eingeteilt bin 2 Arbeitsorte wegfallen weil die Auftraggeber einen günstigeren Sicherheitsdienst gefunden haben.
Meine Frage ist deshalb ob es möglich ist beim Jobcenter nach z.b. einem halben Jahr eine Neuberechnung zu beantragen oder ob ich die nächsten 2 Jahre bis zur nächsten Prüfung an den Unterhaltsbetrag gebunden bin?
Es wäre schön wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Liebe Grüße
klaus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2014 23:52
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

bei der Zweijahresregelung handelt es sich um eine Auskunftspflicht ... ein Verbot, vorher eine Einkommensveränderung mitzuteilen, ist es nicht.

Zahle die 150 EUR solange Du es kannst. Wenn Du es nicht mehr kannst, schickst Du eine Aktualisierung (mit entsprechendem Nachweis) ans JC und teilst mit,
dass Du ab dann nicht mehr zahlen wirst.

Eine derartige Mitteilung solltest Du nicht jetzt im Vorwege machen, ansonsten kommt man noch auf die Idee, Dir eine Titulierung aufzuerlegen (dann wird eine Reduzierung ungleich schwerer).

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2014 12:45
(@fruchteis)
Registriert

Moin Klaus,

mit 3 Kindern und 1200 € dürftest Du selbst ein H4-Kandidat sein.
Darüber schon mal nachgedacht?

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2014 17:02
(@klaus1972)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen :);
Vielen dank für die Antworten.
Wie ich schon geschrieben habe ist mein Lohn ab diesen Monat schon wieder unter dem SB..(knapp 850) Euro.
Laut meinem Dienstplan für März komme ich auch nicht wesentlich höher. Ich weiss nicht von was ich den KU bezahlen soll.
Nach abzug meiner laufenden Kosten ( Miete, KU, Versicherung etc) würden mir knapp 200 Euro zum Leben bleiben ;(
Würde es evtl Sinn machen schon jetzt eine Neuberechnung machen zu lassen? Die letzte war ja erst letztes Monat.
Jetzt ist auch noch ein Schreiben vom Inkasso Service des Jobcenters gekommen das ich für Januar und Februar insges. 300 Euro Nachzahlen muss für den aufgelaufenen UH der letzten 2 Monate.
Ich hab schon beim Jobcenter nachgefragt ob ich wenigstens den Rückstand in Raten zahlen kann......die Antwort des zuständigen Sachbearbeiters war lapidar:
"Sie müssen Zahlen....Fressen Sie halt den Kitt aus den Fenstern" soviel zur Erziehung dieses Beamten.
Ich weiss langsam echt nicht mehr weiter ;(
Viele Grüße
Klaus ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2014 11:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du denn schon den Beitrag von Wildlachs wahrgenommen?

Damit kannst du auch dem freundlichen JC-Mitarbeiter entsprechend antworten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2014 11:37
(@klaus1972)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo;
Ja...hab ich gelesen. Bin nur nicht ganz dahinter gekommen was Wildlachs meinte.
Um Hartz4 zu beantragen bin ich ja vom Verdienst her bestimmt drüber.
Ich will ja auch nicht aufhören zu arbeiten...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2014 11:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

2 Dinge sorgen dafür, dass du unrecht hast.

Zum einen, kannst du titulierte Unterhaltszahlungen von deinem Einkommen abziehen, wenn du H4 beantragst und zum anderen steht dir ein zusätzlicher Freibetrag für Erwerbstätige zu.

Angenommen, du hast ein Bruttoeinkommen von 1.200,- bzw. Netto 850,- und einen Titel über 3 mal 272,-€ so könntest du die 816,-€ einfach bezahlen und weil dir danach nur noch 34,-€ hast, gehst du zu dem Fensterkitt Heini und beantragst aufstockendes H4.

Zu dem normalen H4 Satz kommt dann noch der Freibetrag obendrauf, der sich so berechnet:

Die ersten 100,-€ deines Zuverdienstes kannst du behalten.
Vom nächsten, bis 1000,-€ kannst du 20% behalten, also nochmal 180,-
Und darüber, bis 1.500,- kannst du 10% behalten, in deinem Fall also nochmal 20,-€. Das ergibt zusammen 300,- über dem H4 Satz.

Und damit kannst du dann den vollen Unterhalt bezahlen und somit, sowohl dem JA als auch dem JC deinen längsten Finger zeigen.
Seinen Fensterkitt soll er dann selber fressen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2014 12:04
(@klaus1972)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antwort Beppo. 🙂
Das wusste ich nicht da ich mich noch nicht weiter mit dem Thema Hartz beschäftigt habe.
Der KU ist bisher nicht tituliert...
Muss ich deshalb zum Anwalt? Der kostet ja auch wieder unsummen.  😡
Kann ich eigentlich in Unterhaltsdingen einen Beratungsschein beantragen? Mein Anwalt sagte das letzte mal das dies nicht geht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2014 12:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, für die Titulierung brauchst du keinen Anwalt.
Schon gar nicht diesen!  😡

Du gehst zum JA und lässt den Unterhalt titulieren.

Am besten du erzählst denen dein Einkommen mit allen Schwankungen und lässt die einen Betrag errechnen.
Lass dir dann dir dann die Berechnung unbedingt schriftlich geben und unterschreibe dann den Titel.

Parallel dazu kannst du zum JC gehen und schon mal Hartz4 ab Februar beantragen.

Lass schriftlich bestätigen, dass du da warst und nimm den Antrag mit.
Dann kannst du den in Ruhe durchlesen und die nötigen Unterlagen zusammen sammeln.

Wichtig ist, dass du dir auch die Anlage BEBE mit geben lässt.
Da werden Unterhaltszahlungen eingetragen.

Ein weiterer Vorteil von Hartz4 ist, dass du auch Umgangskosten geltend machen kannst und sogar noch die GEZ-Gebühren bezahlt werden.

Das kriegen andere Leute nicht.
Es lohnt sich also zu hartzen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2014 12:21