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Differenz Mindestunterhalt & Unterhaltsvorschuss

 
(@lenovo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

da ich zahlungsunfähig war erzhielt die KM 72 Monate Unterhaltsvorschuss. Nun bin ich zahlungsfähig und sie bzw. das Kind erhält Unterhalt.
Was ist mit der Differenz zwischen Mindestunterhalt & Unterhaltsvorschuss?

Ich habe gehört den kann sie einklagen.
1) Ist das richtig?
2) Verjährt oder verwirkt diese Forderung? Manchmal lese ich, dass Unterhaltsforderungen nach 30 Jahren verjähren, dann lese ich in Urteilen, dass Unterhaltsforderungen nach einem Zeitmoment (ca. 1 Jahr) verwirkt sind, denn der Unterhaltsforderer hätte das Recht gehabt es einzuklagen. Wenn der Unterhaltsgläubiger das nicht tut, kann der Unterhaltsschuldner davon ausgehen, dass er ihn nicht mehr zahlen braucht. (z.B. http://www.rechtsindex.de/familienrecht/3644-kindesunterhalt-nicht-geltend-gemacht-verwirkung-rueckstaendigen-kindesunterhalts)

Ich freue mich auf konstruktive Antworten.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2014 17:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lenovo,

in solchen Fällen ist ja oftmals das JA mit im Boot. Wurde hier ein Titel gegen Dich erstellt? Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2014 17:26
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Lenovo,

wenn Deine Leistungsunfähigkeit festgestellt und dokumentiert worden ist und kein Unterhaltstitel in dieser Zeit bestand - der aufgrund Deiner Leistungsunfähigkeit ausgesetzt wurde - sind keine Unterhaltsschulden aufgelaufen. Frage 2 hat sich damit erledigt.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2014 17:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Existiert ein Titel? Wenn ja, was steht dort drinne ? Gibt es darüber hinaus mündl. oder vor allem schriftl. festgehaltene Absprachen mit dem JA bzw. der UHV-Kasse?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2014 23:01
(@lenovo)
Schon was gesagt Registriert

Bitte entschuldigt meine späte Antwort.

Ja, ich habe eine dynamischen-unbeschränkten Titel unterschrieben. Oder anders ausgedrückt, ich habe dem JA großes Vertrauen entgegen gebracht. Aber das ist ein anderes Thema  😡

Dort steht "Ich verpflichte mich, meinem Kind für die Zeit vom XX.YY.20ZZ an Unterhalt in Höhe von 100% des jeweiligen Regelbetrages nach den Altersstufen [...] zu zahlen. [...] Ich wurde darauf hingewiesen, dass dieser Betrag bis zum Wechsel in die nächste Altersstufe oder bis zur nächsten Kindergeld- bzw. Regelbetragsänderung 175€ ausmacht."

Natürlich gab ich bei Unterzeichnung an, dass ich die nächsten ca. 6 Jahre nicht zahlungsfähig sein werde und das war vollkommen OK für das JA. Sie verlangten regelmäßig Nachweise über meine Schultätigkeit bzw. Immatrikulationsbescheinigungen.

Wie gesagt, ich machte mir keine Gedanken und dachte alles läuft, wie es laufen soll.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2014 23:16
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

... da fragt man sich dann aber schon warum ein Stundent auf die Idee kommt einen Schrieb zu unterzeichnen in dem etwas steht von dem er weiß das er es nicht erfüllen kann.


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 10:52
(@lenovo)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die informative Antwort.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2014 11:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn bisher der Differenzbetrag zw. UHV und tituliertem KU nicht versucht wurde einzutreiben (einmal jährlich den Betrag einfordern), kann Verwirkung eingetreten sein. Dies muss durch den Titelinhaber oder einem von ihm beauftragten Vertreter erfolgen. Die UHVK des JA  ist hier kein Vertreter, da diese allein das (Bundes-) Land vertritt. Also schau mal nach, ob es da entsprechenden Schriftverkehr von KM oder der Beistandschaft des JA gibt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 11:23