Auslandsjahr
 
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Auslandsjahr

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(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn sie dort keine Schule besucht dürfte auch keine Veranlassung bestehen, dass du das ganze finanzierst.
Hier müsste auch darauf geachtet werden, dass das aus den Unterlagen, die angefordert werdne, ersichtlich wird, welche Schule sie besucht oder ob nicht.
Wenn nicht, dass ist das ein Au-Pair-Jahr und da bekommt sie ja Kost und Logis sowie ein Taschengeld frei.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2017 15:41
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo AnnaSophie,

wenn Punica für die Finanzierung nicht Leistungsfähig ist muss er sie auch nicht herstellen.

Und zum gegner. Anwalt: Wer als Fam. Anwalt noch nicht gelernt hat das Sonder oder Mehrbedarf nach Einkommen gequotelt wird will nur schnell Geld bei der gegn. Partei abgreifen weil die Rechtsgrundlage sehr zweifelhaft ist.


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 10.03.2017 17:24
(@punica444)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

erstmal möchte ich mich für Euere Antworten bedanken.

In dem Schreiben vom Anwalt steht nichts darüber was genau meine Tochter da in den USA machen will.
Nur das Sie einen High-School -Besuch für 10 Monate machen will
Sie hat wie gesagt " nur " die Mittlere Reife , also kein Abitur oder Studiert.
Zudem war sie schon öfters wegen Selbstmordgedanken in einer Psychatrie, habe durch Verwandtschaft erfahren das sie dadurch wohl auch ein Attest gebraucht hat das sie jetzt " gesund " ist, um dieses Auslandsjahr machen zu können.

Woher meine EX die 5000€ trotz Privatinsolvenz hat, weiß ich nicht. Sehr wahrscheinlich hat vielleicht ihr neuer EHEMANN dafür einen Kredit aufgenommen. Aber wie gesagt das weiß ich nicht.

Ich habe meiner Anwältin erstmal gesagt das sie nichts unternehmen soll. Denkt ihr das ist ein Fehler ? Sollte ich selbst auf das Schreiben von dem Anwalt reagieren ?

Grüße an Euch


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2017 14:25
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Punica,

der Anwalt darf eine Antwort erwarten.

Teile ihm mit das für den Fall das Bafög beantragt wird du die dafür nötigen Unterlagen an das Bafögamt schickst.
(Dem Amt unbedingt mitteilen das ein bekanntmachen der Unterlagen an die Antragstellerin nicht erwünscht ist) Das Amt sendet dir nach Antragstellung die Anträge mit der Zuordnungsnr. zu.

Du im weiteren für den geplanten Auslandsaufenthalt keine Unterhalts oder sonstige Kosten übernehmen wirst.
Jeglichen Schulabschluss der erreicht werden könnte kann sie in Deutschland erreichen und würde der "Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme" in Bezug auf Unterhalt und Ausbildungskosten entsprechen.


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2017 14:56
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Das hier könnte sich in der Diskussion als hilfreich erweisen:
https://www.ra-**tsts - ID 8**.de/auslandsaufenthalt.htm

PP

Keine Ahnung, wie man das anders macht:
Ra-k o t z.de


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2017 16:20
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Oder auch hier

http://www.anwalt-wille.de/2006/04/aufenthalt-im-ausland-kein-sonderbedarf/


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2017 16:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Punica,

zunächst:
Ich hätte auch gerne 5.000 EUR von Dir, weil Englischkenntnisse in meinem Beruf notwendig sind und auch ich deshalb in die USA muss.

Als mitzutragender Sonderbedarf käme es in Betracht, wenn es "objektiv notwendig" ist (und auf die Nennung des Ausbildungsweges, der einen USA-Aufenthalt zwingend voraussetzt, wäre ich gespannt) oder wenn es aufgrund Eurer finanziellen Situation als "angemessen" betrachtet wird.
Das ist eine Einzelfallentscheidung, da hat Deine Anwältin schon recht.

Da Du zu Deinen Einkommensverhältnissen nichts sagst (bzw. die Fragen von z.B. Graham ignorierst), kann man hier keinen wirklichen Rat geben, wie Du auf die Forderung reagieren solltest (eine Überweisung ist aber definitiv die falsche Reaktion).

Einen Vorschlag hätte ich aber doch für eine Antwort:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
da mir sehr an einer erfolgreichen beruflichen Zukunft meiner Tochter gelegen ist, habe ich mit großer Bewunderung vernommen, dass sie sich für einen Werdegang entschieden hat, der einen USA-Aufenthalt zwingend voraussetzt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Vorlage einer Kopie des letzten Zeugnisses, nähere Informationen zum Inhalt des geplanten Auslandsaufenthalts sowie den geplanten Ausbildungsweg.
Auf Basis meiner - bekanntermaßen - begrenzten finanziellen Mittel kann ich anschließend prüfen, inwieweit eine Kostenbeteiligung meinerseits angebracht ist.
Freundliche Grüße aus der
Punika-Oase

Die Einkommenserklärung zum Schüler-BAföG kannst Du aber ausfüllen und ans Bafög-Amt schicken.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2017 18:39
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