Auslandsjahr
 
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Auslandsjahr

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(@punica444)
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Hallo zusammen

Folgendes: Ich bin geschieden , eine Tochter aus erster Ehe.
Meine Ex Frau ist wieder verheiratet und meine Tochter wird 16 Jahre alt.
Ich zahle Unterhalt. Meine Ex hat eine Beistandschaft vom Jugendamt.

Ich bin ebenso wieder verheiratet und habe mit meiner jetzigen Ehefrau einen 3 Monate alten Sohn.

Meine Ex hat das alleinige Sorgerecht für meine Tochter. Lange Geschichte auf die ich auch nicht weiter eingehen möchte.

Nun kam mal wieder eine Forderung. Dieses mal jedoch nicht vom Jugendamt sondern vom Anwalt meiner Ex. Meine Tochter besucht derzeit die Mittelschule und möchte ab September für 10 Monate ins Ausland. Wir haben keinen Kontakt deswegen weiß ich auch gar nicht genau was sie da machen will. Irgend eine Sprachreise oder ähnliches. Ich weiß von Verwandten das sie diesbezüglich schon um Geld angebettelt wurden aber wohl überall auf Granit bissen.
Naja es kam wie es kommen musste, der Anwalt meiner Ex fordert von mir 5000 € für diesen Aufenthalt in den USA.
Meine Anwältin weiß mal wieder darüber bescheid. Jetzt wollte ich von Euch wissen, hat jemand erfahrung mit sowas ? Muss ich wirklich den USA Aufenthalt zahlen ?

Meine Tochter ist weder hochbegabt noch sind wir stinkreich, im Gegenteil, ihre Mutter befindet sich sogar in der Privatinsolvenz.
Zudem hab ich ja wie gesagt ein kleines Baby und bin wieder verheiratet.
Meine Tochter aus erster EHE bekommt regelmäßig ihren Unterhalt, was die Beistandschaft vom Jugendamt bis jetzt immer geklärt hat.
Wieso fordert dann dieses mal nicht das Jugendamt wie sonst auch immer sondern der Anwalt meiner Ex ?
Der Anwalt droht mir mit Gericht und gibt mir eine Woche Zeit 5000 € zu überweisen ?
Wäre April hätte ich an einen Aprilscherz gedacht aber anscheinend meinen die das mal wieder ernst.

Würde mich über Euere Antworten freuen

Seid gegrüßt


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2017 16:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Punica444!

Meine Ex Frau ist wieder verheiratet und meine Tochter wird 16 Jahre alt.

Wenn Deine Infos im Profil stimmen, wurdest Du mit 13 Vater? :puzz:

Meine Anwältin weiß mal wieder darüber bescheid.

???Wie ist das zu verstehen???

Unabhänghig davon: der gegn. RA soll mal die Rechtsgrundlage für sein Ansinnen benennen.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2017 16:29
(@punica444)
Schon was gesagt Registriert

Tut mir leid da ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich bin 77 geboren !!

In dem Schreiben von dem Anwalt steht das der Auslandsbesuch für die "berufliche Zukunft" von ihr notwendig ist.

Meine Anwältin wurde darüber informiert ( sie ist schon sehr sehr lange meine Anwältin ) jedoch habe ich erst nächste Woche einen Termin bei Ihr. Das wollte ich damit sagen !!

Tut mir leid wenn ich mich hier etwas schwer ausgedrückt habe. Ich bin nicht oft in solchen Foren unterwegs.

Trotzdem Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2017 16:36
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal servus und willkommen!
Ich bleibe dabei, der RA soll die Rechtsgrundlage benennen, woraus sich ein berechtigter Anspruch ergibt. Eine Ausbildung im Ausland zur möglichen Verbesserung der Berufsaussichten zählt meines Wissens nicht als Anspruchgrundlage...
Die Einschaltung eines RA ohne VORHER auch nur einen Mucks gesagt zu haben ließe meine "freiwillige" Bereitschaft an einer wie auch immer gearteten Beteiligung sowieso in den negativen Bereich sinken.

Grüßung
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2017 17:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

WENN dann könnte man sagen es wäre Mehrbedarf und der ist vom Einkommen zu zahlen. Wenn Du drei Personen Unterhaltspflichtig bist, müsstest Du schon ein wirklich gutes Einkommen haben, um diese 5000 Euro zahlen zu müssen. Und dann fehlt noch der Nachweis, dass dieser Auslandaufenthalt nicht ehr ein Wunsch wie eine wirkliche Notwendigkeit ist.

Ich würde auch mal nach der Rechtsgrundlage fragen ... oder garnichts. Denn einfach nur fordern bringt nicht viel, dass hätte auch jeder andere Schreiben können.

Vielleicht nocht ein Tip.
Da der Streitwert dann bei 5000 Euro liegt, wonach Deine Anwältin ihre Kostenrechnung ausstellen wird, würde ich vielleicht nicht gleich zu ihr gehen ... das Geld kannst Du Dir sparen. Dieser Augenscheinliche Druck durch die kurze Terminsetzung hat für mich den Eindruck, dass dieser Anwalt versucht durch kurze Terminsetzung Dich zu fehlentscheidungen zu verleiten bzw. dass Du im vorauseilenden Gehorsam überweist.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2017 17:25
(@graham)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Punica444,

ich würde zunächst erst mal ganz gelassen bleiben und mich zu keiner voreiligen Antwort auf dieses Anwaltschreiben hinreißen lassen. Hat der Anwalt in seinem Schreiben den vermeintlichen Anspruch eurer Tochter dir gegenüber zur Zahlung eines solch außergewöhnlich hohen und dringenden Sonderbedarfs bisher nicht überaus plausibel begründet, solltest du ihn darauf nicht auch noch hinweisen.

Ob dieser Anspruch überhaupt begründet werden kann, darf vermutlich stark bezweifelt werden. Letztendlich sind zur Einschätzung aber einige Informationen mehr erforderlich. Deine langjährige Anwältin wird über diese notwendigen Informationen verfügen - und dem Anwalt eurer Tochter wahrscheinlich in einem eloquenten Dreizeiler eine Absage erteilen.

Gruß
Graham


AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2017 17:52
(@punica444)
Schon was gesagt Registriert

soll ich dem anwalt dann selbst antworten das ich nicht zahle oder gar nicht reagieren?
Es lag auch ein bafög schreiben bei in dem ich meine einkünfte offen legen soll für das taschengeld in den usa .

ich kann mir nicht vorstellen das sie diese reise für ihre berufliche zukunft braucht. sie besucht eine mittelschule , hat also kein abitur und studiert auch nicht, und war schon öfters in psychatrischer betreuung. mir ist es eh ein rätsel das die KM sie aufgrund ihrer vorgeschichte in die usa reisen lassen will.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2017 17:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

.... hat also kein abitur und studiert auch nicht, und war schon öfters in psychatrischer betreuung. mir ist es eh ein rätsel das die KM sie aufgrund ihrer vorgeschichte in die usa reisen lassen will.

Vielleicht kann man mit diesem Hintergrund auch nur einfach davon ausgehen, dass es ein plumper Versuch ist, an 5000 Euro zu kommen?

Ich spinne mal den Gedankengang weiter ...
reichen 5000 Euro wirklich für 10 Monate? inkl. Flug etc....
Taschengeld ... was macht sie denn dort wirklich? Gibt es bereits eine Schule? Gasteltern? Wie ist das organisiert?
Was sagt der Bafög-Antrag aus? steht das etwas erhellendes drin?

Gruß
Kasper


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AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2017 18:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine Tochter ist weder hochbegabt noch sind wir stinkreich, im Gegenteil, ihre Mutter befindet sich sogar in der Privatinsolvenz.

Vielleicht sollst Du auch das Leben in dieser Situation indirekt "lebenswerter" machen.... :phantom:

soll ich dem anwalt dann selbst antworten das ich nicht zahle oder gar nicht reagieren?

Du kannst auch der KM schreiben, ihr RA kriegt das dann schon mit!  😉

Grüßung
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2017 18:55
(@punica444)
Schon was gesagt Registriert

Insgesamt kostet laut dem SChreiben von diesem RA das ganze wohl 10.000 € und ich soll die Hälfte davon zahlen, ich bin dazu verpflichtet schreibt dieser Anwalt und habe dazu eine Woche Zeit.

Was sie dort macht weiß ich nicht. WIr haben keinen Kontakt und ich habe auch kein Sorgerecht. Dazu steht auch in dem Schreiben nichts, nur das sie für 10 Monate nach dem Schuljahr ins Ausland geht.

Zu dem Bafög - Antrag : Es ist eine Einkommenserklärung die ich ausfüllen soll.

Ich versteh das ganze irgendwie nicht, normal wenn ich immer etwas zahlen sollte , bekam ich Post vom Jugendamt wo sie auch die Beistandschaft hat. Aber vom Jugendamt kam dieses mal überhaupt nichts zu diesem Thema.

Die Kindesmutter selber anschreiben ? Damit begebe ich mich in die Höhle des Löwen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2017 19:00




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachdem Töchting erst 16 ist, kann der RA nicht in ihrem Namen handeln, sondern wurde bestenfalls von KM beauftragt.
Es zwingt Dich niemand, dem RA zu antworten.

Ich versteh das ganze irgendwie nicht, normal wenn ich immer etwas zahlen sollte , bekam ich Post vom Jugendamt wo sie auch die Beistandschaft hat. Aber vom Jugendamt kam dieses mal überhaupt nichts zu diesem Thema.

Mich beschleicht deswegen das Gefühl, dass Dich jemand über den Tisch ziehen will...ist dieser RA überhaupt einer?

Grüßung
Marco


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AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2017 19:10
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Punica,

der Anwalt kann doch alles behaupten was er möchte.

Erstmal wird geklärt ob ein berechtigter Anspruch vorliegt, dann wird deine Leistungsfähigkeit festgestellt.

Leistungsfähig wärst du wenn du dein bereinigtes Nettoeinkommen- KU-Tochter,-KU-Sohn,- 3/7tel vom Rest an Unterhalt für deine Frau(abzgl. evtl. eigenes Einkommen). Von diesem Rest ziehst du dann 1300€ als Selbstbehalt ab. und du den Betrag für den du Leistungsfähig wärst.

Also schön ruhig bleiben, den Kopf frei machen und lass deine Anwältin die Antwort übernehmen.

Zum Thema Jugendamt, deine Ex kann da frei wählen wer sie vertritt. Die Fristsetzung braucht dich auch nicht zu beunruhigen da es sich nicht um eine titulierte Forderung handelt.


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2017 19:17
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Punica,

ist der Unterhalt nach der Geburt deines Sohnes eigentlich neu berechnet worden?
Ich gehe mal davon aus das deine Frau noch nicht wieder arbeiten geht. Somit wärst du 3 Personen gegenüber Unterhaltspflichtig und dadurch würdest du in der DD´er Tabelle ein Stufe tiefer rutschen.
So könnte man diese Forderung mal in eine retourkutsche ummünzen. Nur mal so als Gedankenspiel.


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2017 19:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was für ein Bafög eigentlich? Schülerbafög?

Alles sehr suspekt!

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2017 19:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Für Schüler-Bafög im Ausland gibt es enge Kriterien. Du kannst ja mal prüfen, ob Tochter überhaupt in den Kreis potentieller Kandidaten hinein fällt (fallen könnte): Auslands-Bafög

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2017 20:06
(@punica444)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen

Meine Anwältin hat mich gestern Abend noch zurück gerufen.

Sie meinte den Bafög Antrag muss ich ausfüllen bzw diese Einkommenserklärung ?

Wegen den USA meinte sie es sei eine Luxusreise aber jedes Gericht rntscheidet da wohl anders ob man die Kosten zahlen muss oder nicht?

Meine jetzige Frau meint ich soll erstmal gar nichts unternehmen. Weder den Bafög Antrag ausfüllen noch die Anwältin mit ins Boot holen. Sondern erstmal abwarten.

Wird sicher wieder auf eine Gerichtsverhandlung raus laufen und zum Schluss muss ich doch bezahlen. Wie es bis jetzt einfach immer war. Aber ich hab keine 5000€  😡


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2017 08:06
(@graham)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Punica444,

ist mit der Kurzauskunft deiner Anwältin der Beratungstermin bei ihr nun hinfällig geworden? Ist sie Fachanwältin für Familienrecht?

Abwarten, so wie es deine Frau rät, kann manchmal ein probates Mittel sein. Nun wird jedoch kaum zu erwarten sein, dass der gegnerische Anwalt die Sache dann nicht weiter verfolgen wird. Deshalb solltest du dir überlegen, wie du selbst weiter vorgehen möchtest und welche Reaktionen auf die nächsten zu erwartenden anwaltlichen Schritte für dich sinnvoll sein könnten.

Der Anwalt verdient in jedem Fall - und besonders bei einem gerichtlichen Verfahren. Er hat also vermutlich kein Interesse daran, dir Informationen zu liefern, die deine Rechtsposition stärken und dich nervlich entlasten könnten. Darauf lassen bereits Inhalt und Ausdruck seines Schreibens schließen - soweit man dies zumindest deiner Kurzbeschreibung entnehmen kann.

Was könntest oder müsstest du also zunächst selbst tun? Meine Vorschläge:

1. Prüfen, ob du überhaupt leistungsfähig wärst
(Die Fragen nach Sonder- oder Mehrbedarf bzw. Bedürftigkeit eurer Tochter klärt bei Uneinigkeit ggf. das Gericht.)

Es existiert eine Beistandschaft für eure Tochter und deshalb vermutlich auch ein Unterhaltstitel.
- In welcher Höhe?
- Wann wurde er ausgestellt?
- Wann erfolgte die letzte Einkommensauskunft gegenüber dem Jugendamt?
- Hat sich dein Einkommen seit der letzten Auskunft erhöht oder verringert?
- Wurde bei der Berechnung des Jugendamtes fiktives Einkommen berücksichtigt (z. B. durch das Zusammenleben mit deiner Frau oder durch selbst genutztes Wohneigentum)?

2. Um dem Anwalt keine Chance auf einen gerichtlichen Nebenkriegsschauplatz zu bieten, könntest du dich an das zuständige BAföG-Amt eurer Tochter wenden und nachfragen, ob ein Antrag deiner Tochter vorliegt und/oder die ausgefüllten Unterlagen direkt ans Amt übersenden. Falls dir das zuständige BAföG-Amt unbekannt ist, fragst du in einem ersten höflichen kurzen Schreiben den gegnerischen Anwalt nach der Anschrift des Amtes.

Gruß
Graham


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2017 10:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn ich dem Anwalt antworten würde, würde ich mitteilen, dass mir diese Pläne ganz neu sind und niemand darüber mit mir gesprochen hat.
Und dass normalerweise ein Jahr Vorlaufzeit einzplanen ist, also seit einem Jahr keine Information an dich gegangen ist.
Ebensowenig wurdest du in die Entscheidungsfindung eingebunden und du hast auch keinen Vertrag unterzeichnet, so dass du über keinerlei Kosten informiert bist.
Geschweige denn, welche Organisation eingebunden ist welche Vorteile sich für die Tochter daraus ergeben und wo die Tochter untergebracht werden soll.

Da du im Moment 3 Personen unterhaltspflichtig bist kannst du diesen - kurzfristig mitgeteilten - Austausch nicht finanzieren.
Deswegen gehst du davon aus, dass die KM und die Tochter bereits Anträge auf Stipendien, Bafög u. ä. gestellt haben, die die Kosten reduzieren.

Ohne weitergehende Informationen kannst du hier keine Aussagen, welcher Art auch immer treffen und bittest deshalb um Auflistung wie die Planung/Durchführung abgelaufen ist, und wie die Gesamtkosten etc. insgesamt sich gestalten bzw. um Übersendung der Vertragskopien.

Im Zweifelsfall haben KM und Tochter jetzt nämlich gerade die REchnung von der Austauschorganistion bekommen und müssen das bezahlen, damit der Vertrag wirksam wird.
Deshalb auch die kurze Frist.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2017 13:18
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Punica,

das mit dem BaFöG Antrag bzw. der Einkommensauskunft solltest du schon ernst nehmen.

Sie meinte den Bafög Antrag muss ich ausfüllen bzw diese Einkommenserklärung ?

Unter Umständen legt das BaFöG Amt eine Vorauszahlung fest und versucht die dann bei dir wieder ein zu treiben. Das ist dann noch mehr unnütze Aufregung.
Du musst die Einkommensauskunft aber gar nicht dem Kind und damit der Exe geben, sondern kannst diese auch direkt dem BaFöG Amt schicken.

Grüße aus dem Schwarzwald

PvF


AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2017 13:47
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Insgesamt kostet laut dem SChreiben von diesem RA das ganze wohl 10.000 € und ich soll die Hälfte davon zahlen, ich bin dazu verpflichtet schreibt dieser Anwalt und habe dazu eine Woche Zeit.

Nur ein weiterer Gedanke ...

Wo kommen den die anderen 5000 Euro angeblich her? Von der KM ja wohl eher weniger, da sie in der Privatinsolventz ist ... also von wo?

Mit Bafög kenn ich mich nicht aus. Aber nur auf bloßen Zuruf irgendwas zu zahlen würde ich auch nicht.
Es müsste doch irgendwie ein Beleg beigefügt sein, was und wann sie wie macht? Schulbescheinigung auf dem Ausland, ein "Fahrplan", etc. Das geht doch nciht auf irgend einen Zuruf hin, da muss schon ein wenig mehr bei gepackt werden.

Wie bereits angeraten, ruf das Bafög-Amt an, frag nach, was das ist. Füll den Kram aus und schick das dem BafügAmt und dem Anwalt der KM würde ich einen netten Brief schreiben, dass Du nicht leistungsfähig bist, drei Personen gegenüber Unterhaltspflichtig bist, es an Unterlagen fehlt die einen Anspruch darstellen und die Herkunft der anderen Hälfte Dir schleierhaft ist.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2017 14:23




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