Hallo,
nachdem ich mich schon mit Umgangsproblemen rumschlagen darf, flatterte mir seitens des JA eine Aufforderung zur Offenlegung meines Verdienstes herein. Gesagt, getan und eingereicht. Nachdem alle Unterlagen nun vorhanden sind, hat die gute Dame des JA's mal einen Betrag errechnet, der statt bis dato "ausgerufenen" 105% der DDT gleich mal einen Sprung in die 120 Stufe macht.
Des Weiteren hat Sie mir umgehend "befohlen", dass ich den Titel zu zeichnen hätte.
Nett wie ich bin, habe ich mehrfach darauf Aufmerksam gemacht, dass die 4% Altersvorsorge (tatsächlich gezahlt) und meine Fahrtkosten nicht mit berücksichtigt werden (77,1km einfache Strecke). Auch habe zwar die Dame eine Steuererstattung mit hinzu gerechnet, jedoch die zeitgleich aufgekommene Steuernachzahlung nicht mit berücksichtigt.
Da mir das reden dann zuviel wurde, habe ich nun bei dem JA hier vor Ort einen titel anfertigen lassen, wo ich 400€ (lt. meiner naiven Berechnung wäre ich sogar Mangelfall) bezahle und habe den Titel auf Mitte August 2017 begrenzt (Sohnemann wird da 18).
Darauf hin rief die Dame mich an und fragte mich, was ich mir denn da erlaube. Sie als "Dame von Amt" legt den Unterhalt fest und nichts anderes (458€).
Nun ja...
Da hab ich dann gesagt, dass die Verbindung schlecht sei...und hab aufgelegt.
grrrr.... Momentan kann man da nur grrrr sagen!
Grüße
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Darauf hin rief die Dame mich an und fragte mich, was ich mir denn da erlaube. Sie als "Dame von Amt" legt den Unterhalt fest und nichts anderes (458€).
Nun ja...
Da hab ich dann gesagt, dass die Verbindung schlecht sei...und hab aufgelegt.
Wieso diese Zurückhaltung? Hättest ihr Feuer unterm H. machen sollen.
Auszug aus JA-Dienstvorschriften:
(2) Ist der Unterhaltspflichtige nur zur Anerkennung eines Teilbetrages des vom Kind geforderten Unterhalts bereit, so ist dieser Betrag zu beurkunden. Die Tatsache, dass es sich nur um einen Teilbetrag handelt und dass höhere Forderungen vorbehalten bleiben, ist in der Verhandlungsniederschrift zu vermerken. Der Unterhaltspflichtige ist darüber zu belehren, dass die Restforderung vom gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen im Klagewege geltend gemacht werden kann.
Moin Papi,
schau Dir mal den Trennungs-FAQ zum Thema Titel an. Wichtig für Dich: Du bist zwar verpflichtet einen Titel abzugeben, Du kannst diesen aber immer auch bei einem Notar Deiner Wahl aufsetzen lassen. Zu Deinen Konditionen. Diese amtliche Urkunde muss auch das JA anerkennen. Ist die KM oder das Amt nicht mit dem Inhalt einverstanden, müssen diese klagen. Gruß Ingo
www.trennungsfaq.com
Moin
Bestand bereits ein Titel über besagte 105%, oder auch anderweitig?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Abend,
ja es bestand ein Titel aus einem Versäumnisurteil über 105% aus dem Jahre 2009.
Nun wollte man mich zwingen einen über 120% zu tätigen.
Ich habe mal selbst gerechnet, da wie oben keinerlei Fahrtkosten und Altersvorsorge berücksichtigt wurde.
Lt. meiner Rechnung wäre ich ein Mangelfall... aber um Ruhe für die (vorerst) letzten 5 Monate zu haben, hab ich halt einen Titel bei einem anderen JA erstellen lassen.
Damit ist die Dame vom JA vor Ort nicht einverstanden und verlangt, dass ich Ihren Entwurf nehme... trotz der falschen Rechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi,
wenn die Dame in ihrer grenzenlosen Selbstüberschätzung das meint, dann soll sie meinen.
Sie kann ja gerne ein Gericht beauftragen den von dir erstellten Titel abzuändern - ich vermute nur das sie das wegen der paar Monate nicht mehr tun wird.
Da du sie ja sicher auch auf ihren Rechenfehler hingewiesen hast sollte ihr auch aufgefallen sein das das Ganze kein Selbstläufer werden würde.
Schlimm ist nur das man durch so einen Schmarrn immer unnötigen Stress und Ärger hat.
LG
Nadda
Hallo,
nur mal in den Raum geworfen.
Es gibt einen Titel 105% und jetzt einen über 400 Euro begrenzt auf 5 Monate. Kann man da nicht aus beiden pfänden ??
Andreas
Ich habe in Titel Nr. 2 eine Aufhebungsklausel für Titel 1 drinnen stehen...
Sollte so gehen... hoffe ich 😉
Mit freundlichen Grüßen
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Ich habe in Titel Nr. 2 eine Aufhebungsklausel für Titel 1 drinnen stehen...
Sollte so gehen... hoffe ich 😉
Hoffst Du...
Du möchtest einen unbefristeten dynamischen durch einen befristeten statischen Titel ersetzen. Das geht nicht mal eben durch einseitige Erklärung, dazu bedarf es auch des Einverständnis des Unterhaltsberechtigten. Sonst könnte ja jeder mal eben alte Titel aufheben wie es ihm gerade passt.
Im Moment sind zwei vollstreckbare Ausfertigungen in der Welt. Der Unterhaltsempfänger muss Dir eine zurückgeben. Entweder die alte, wenn er mit der Änderung einverstanden ist oder die neue, wenn nicht.
Gruss von der Insel
Hallo,
Du möchtest einen unbefristeten dynamischen durch einen befristeten statischen Titel ersetzen. Das geht nicht mal eben durch einseitige Erklärung, dazu bedarf es auch des Einverständnis des Unterhaltsberechtigten. Sonst könnte ja jeder mal eben alte Titel aufheben wie es ihm gerade passt.
Nun ja, der Zahlbetrag ist ja nun aber auch höher als im alten Urteil. Außerdem wurde ich doch aufgefordert einen neuen Titel zu erstellen.
Jetzt bin ich verwirrt...
Grüße
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Du hast den Titel in zwei Punkten verschlechtert:
dynamisch -> statisch
unbefristet -> befristet
Wenn der Gläubiger schlechter gestellt wird, hier eindeutig der Fall, muss er zustimmen. Zugunsten kannst du natürlich jederzeit ändern.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
dafür ist doch der Titel letztendlich durch die Höhe der Zahlung deutlich besser gestellt. Des Weiteren, wird doch nun durch die Befristung, der ggf. nötige Klageweg auf Herausgabe, eingespart.
Der Titel ist ja nicht auf irgendein Datum begrenzt, sondern auf den 18. Geburtstag des Kindes.
Was wäre nun zu tun?
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin,
der Titel ist nun in der Welt.
Den Betrag hast Du in der titulierten Höhe zu bedienen.
Der Teil, der gegenüber dem Alt-Titel besser ist, gilt.
Im Prinzip hast Du den "Alt-Titel" hinsichtlich der Höhe jetzt ruhend gestellt (jedenfalls solange der statische Betrag den dynamischen überschreitet), ab dem 18. Geburtstag erwacht dieser wieder aus der Ruhe.
Soweit meine ich die Rechtsprechung zu erinnern.
Gruß
United
mal ein kleines Update...
Hallo,
vor ein paar Tagen flatterte eine Email der netten JA-Mitarbeiterin ins Postfach. Sie teilte mir mit, dass Sie ein wirklich sehr nettes Gespräch mitmeinen Sohn geführt hat (17 Jahre) und er ja nun kein Interesse hätte, mich zu verklagen. Sie bietet in Absprache mit Junior an, dass ich den von Ihr geforderten Mehrbetrag des Unterhaltes an Junior direkt auszahle und das man im Gegenzug mich dann nicht mehr verklagen würde. Dann würde man auch meinen ab 1.4. erstellten Titel anerkennen.
Als zweite Variante hat man mir noch angeboten, dass ich den "angeblichen Rückstand" nicht begleichen müsste, wenn ich meinen Titel noch um 30€ erhöhen würde.
Tja, was soll ich denn nun von der Sache halten? Die JA-Mitarbeiterin bespricht sich mit meinem minderjährigen Sohn bzgl. Unterhalt?!
Es ist bekannt das die Kindsmutter Harz IV bezieht und ich solle das Geld aktiv "umlenken", so dass seitens des Amtes keine Umverteilung erfolge...
Erst werde ich bedroht seitens der Mitarbeiterin... und nun aktiv aufgefordert Mithilfe bei einem Sozialleistungsbetrug mit zu machen.
Sachen gibt es...
Grüße
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo @papi74,
Hallo,
[...]
vor ein paar Tagen flatterte eine Email der netten JA-Mitarbeiterin ins Postfach.
[...]
Tja, was soll ich denn nun von der Sache halten? Die JA-Mitarbeiterin bespricht sich mit meinem minderjährigen Sohn bzgl. Unterhalt?!
Es ist bekannt das die Kindsmutter Harz IV bezieht und ich solle das Geld aktiv "umlenken", so dass seitens des Amtes keine Umverteilung erfolge...
[...]
Grüße Papi74
losgelöst von der rechtl. Bewertung/ Situation mit dem eigentlichen Titel...
Mit dem Schreiben (Email) der JA-Mitarbeiterin hast Du ja was Schriftliches in der Hand.
Vielleicht wäre es eine Option, mit dieser Email beim hiesigen Jugendamt (und hier beim Vorgesetzten = Amtsleiter) vorzusprechen und das Problem zu erörtern.
Und das ohne Vorankündigung/ Terminisierung...
Nicht zuletzt deswegen, weil ja all dass quasi im rechtsfreien Raum stattfindet und die (eventuelle) Klage immer noch durch die KM (als Betreuungsperson) losgetreten werden könnte .
So zumindest meine Auffassung
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
ich hatte schon mal vor vielen Monaten (als der ganze Spaß losging) mich mal an die Leitung des JA's gewand und meinen Unmut darüber geäußert, dass seitens des JA eher der KM bzw. dem Kinde empfohlen wird, den Klageweg einzuschlagen, als das ein gemeinsames Gespräch vermittelt wird.
Auch habe ich geschildert, dass ich als Ratsuchender abgewiesen worden bin usw.. Reaktion seitens des Amtes: Wir haben Ihre Mail an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet... weitere Reaktionen NULL.
Von daher... Sohnemann wird bald 18 Jahr und von daher... Ich wollte nur meine Verwunderung mal mitteilen.
Grüße
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
[...]
Auch habe ich geschildert, dass ich als Ratsuchender abgewiesen worden bin usw.. Reaktion seitens des Amtes: Wir haben Ihre Mail an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet... weitere Reaktionen NULL.
Von daher... Sohnemann wird bald 18 Jahr und von daher... Ich wollte nur meine Verwunderung mal mitteilen.
Grüße
papi74
Rotmark: was ich meinte war persönliches Vorsprechen... mit der Email der Sachbearbeiterin in der Hand...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
es bestand ein Titel aus einem Versäumnisurteil über 105% aus dem Jahre 2009.
Aus dem Urteil kann auch nach Eintritt der Volljährigkeit noch vollstreckt werden!
Was ist in dieser Hinsicht geplant? Ist die Mutter leistungsfähig? Was macht das Kind?
Hallo,
die Mutter hat es seit der Geburt der Kinder geschafft, nicht arbeiten zu müssen.
Ich habe in den neu erstellten Titel die Aufhebung des alten Titels drinnen stehen. Trotzdem werde ich die Herausgabe mit dem 18. Geburtstag fordern.
Grüße
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Du möchtest einen unbefristeten dynamischen durch einen befristeten statischen Titel ersetzen. Das geht nicht mal eben durch einseitige Erklärung, dazu bedarf es auch des Einverständnis des Unterhaltsberechtigten. Sonst könnte ja jeder mal eben alte Titel aufheben wie es ihm gerade passt.
Ich habe in den neu erstellten Titel die Aufhebung des alten Titels drinnen stehen. Trotzdem werde ich die Herausgabe mit dem 18. Geburtstag fordern.
Inselreif nicht verstanden?
Befindet sich das Kind mit 18 in schulischer/beruflicher Ausbildung, dann hat es einen Unterhaltsanspruch gegen dich. Deine Leistungsfähigkeit vorausgesetzt. Herausgabe des Versäumnisurteils wird dann scheitern.
