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Auskunftspflicht gegenüber Exmann bezüglich Betreuungsunterhalt

 
(@metamorphose)
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Hallo,

leider habe ich beim Googeln keine Antwort auf meine Frage gefunden. Könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen?

Bekomme Betreuungsunterhalt und arbeite Teilzeit.
Wie weit geht die Auskunftspflicht mein Gehalt betreffend meinem Ex gegenüber?

Bislang habe ich ihm vorab mitgeteilt, ab wann ich wieviel mehr und wieviel gesamt verdienen werde und habe das dann mit einem Gehaltsnachweis dokumentiert (war nur 1 x der Fall, und das Anfang des Jahres).

Trotzdem fordert er jetzt monatliche Gehaltsnachweise.

Vielleicht reagier' ich ja über, aber er kommt mir vor wie ein kleiner Blockwart.
Als ob ich jeden Monat mehr verdienen könnte!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2008 14:19
 elwu
(@elwu)

Wie weit geht die Auskunftspflicht mein Gehalt betreffend meinem Ex gegenüber? Bislang habe ich ihm vorab mitgeteilt, ab wann ich wieviel mehr und wieviel gesamt verdienen werde und habe das dann mit einem Gehaltsnachweis dokumentiert (war nur 1 x der Fall, und das Anfang des Jahres).

Hallo,

steht etwas dazu in dem Urteil, Vergleich oder der Vereinbarung, auf der dieser Betreuungsunterhalt basiert? Wurde dein Einkommen bei der Berechnung des Betreuungsunterhaltes berücksichtigt? Grundsätzlich bist du verpflichtet, ihm relevante Gehaltsänderungen immer dann mitzuteilen, wenn sie eintreten. Ein Anrecht auf monatlichen Nachweis exitiert m.W. nicht.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2008 14:40