Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin neu hier... und erhoffe mir ein wenig mehr Klarheit über obiges Thema von Euch.
Zur Situation: Mein LG und seine Noch-Frau streiten um EU. Jetzt hat mein LG ein Schreiben der Gegenseite erhalten in dem der nacheheliche Unterhaltsanspruch aufgezeigt wird.
Seine Noch-Frau arbeitet Vollzeit, verdient ca. 2000,00 EUR netto! Sie haben beide ein gemeinsames vierjähriges Kind, welches in einer Kita ganztags betreut wird.
Nun teilt die Gegenseit mit, dass der Noch-Frau nur ein anrechenbares Einkommen in Höhe von 400,00 EUR (abzügl. Erwerbstätigenbonus) angerechnet werden kann.
Anmerkung dazu vielleicht noch: Trennung war September 05, Frau arbeitet seit Jan. 06 Vollzeit, Kind zu dem Zeitpunkt zwei Jahre und seit dem in der Kita. Es liegt kein Mangelfall vor.
Kann es tatsächlich sein, dass ihr Einkommen so "niedrig gerechnet" wird. Nach dem was ich hier so gelesen habe, traue ich den Gerichten schon zu, dass sie so verfahren, aber das würde im Umkehrschluß dazu führen, dass die Noch-Frau Netto wesentlich mehr zur Verfügung hätte als mein LG.
Ich dachte, bisher hätte es sich in der Rechtssprechnung so ergeben, dass der berufstätigen Mutter (auch bei überobligatorischer Tätigkeit) ein Betreuungsbonus zugestanden wird, natürlich neben dem Abzug der tatsächlich anfallenden Kosten für die Ganztagsbetreuung.
Kann mir hier jemand helfen?
Gruß
Princesspeachy
Kann mir hier jemand helfen?
Wichtig ist, in diesen Quatsch keine Emotionen zu investieren. Ihr müsst das nicht ernst nehmen, das ist das ganz normale Getöse.
Geh' mal davon aus, dass Deine Einschätzung mit Betreuungsbonus und Werbungskosten näher an der Wahrheit ist.
Hallo zusammen,
danke erstmal für die schnelle Reaktion.
Nein, Weisnicht, es geht um Nachehelichenunterhalt. TU ist zwar auch geltend gemacht worden, aber noch keine Klage beim Familiengericht darüber eingereicht. Gegenseit schreibt dazu , dass man das derzeit noch außergerichtlich bereit ist zu regeln. EU ist als Klage anhängig...
Gruß
Princesspeachy
🙂 noch mal ich,
Warum schreibt mein LG das nicht selbst?!? Er ist beruflich sehr eingespannt, sodass er wenig Zeit hat sich mit diesen Dingen ausführlich zu beschäftigen.
Ich habe da mehr die Möglichkeiten zu... Außerdem ist der RA für solche Fragen, die einem ja häufig erst einfallen, wenn man die Sache hat erstmal "sacken" lassen, auch nicht immer sofort greifbar.
Grüße
Moin princess,
Gegenanwälte können fordern, was sie wollen. Gerne auch, dass Du und Dein LG jeden Morgen nackt durch den Wald rennt. Ob sie bekommen, was sie fordern, ist eine andere Frage. Aber für die Show, die man für die zahlende Mandantin abzieht, ist es natürlich toll, mal so richtig auf die K*** zu hauen. Da fühlt sich Mandantin nämlich ganz super vertreten. Ob die Forderungen später auch erfüllt werden, steht auf einem ganz anderen Blatt. Und hat auch damit zu tun, wie weit sich die gegenseite (also Ihr) einschüchtern lässt. Das kann ein Anwalt mit solchen Briefen gut herausfinden.
Zurück auf den Teppich: Unterhalt wird dem Grund nach nach >>>§ 1602 BGB<<< geregelt. Die (nachgewiesene!) Bedürftigkeit ist der Dreh- und Angelpunkt; es geht nicht um eine Strafsteuer für eine gewesene Ehe (auch wenn Gegenanwälte gerne so tun). Also lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen; viel mehr als ein (angemessener) Betreuungsbonus wird für Madame kaum herauskommen.
Wenn's mal ein bisschen schärfer kommt, kann Euer Anwalt ja auch mal das ebenso denkbare Modell Modell "Kind lebt beim Vater, Mutter erwirtschaftet den Unterhalt für Kind und Vater" in den Raum stellen. Sowas kühlt Forderungen recht schnell ab und schafft möglicherweise eine vernünftige Gesprächsbasis.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Guten Morgen Brille007,
danke für Deine Ausführungen. Beruhigt mich doch etwas.
Demnächst ist erneuter Termin vor dem Familiengericht. Mal schauen, ob sich schon eine Tendenz entwickelt. Auf eine Scheidung hofft mein LG garnicht mehr, da von der Gegenseite entweder nichts eingereicht bzw. nachgewiesen wird oder aber Anträge in der Verhandlung oder wie jetzt zwei Wochen vorher gestellt werden.
Ich werde berichten was es gegeben hat.
Grüße
Hallo pipea,
Auf eine Scheidung hofft mein LG garnicht mehr, da von der Gegenseite...
Einen Scheidungsantrag kann und sollte er selber stellen.
Den Antrag kann auch seine Ex stellen (ist normalerweise auch kostengünstiger), diese kann ihn dann aber selbst in der Scheidungsverhandlung zurückziehen und ihr fangt bei Null an.
Auch ein einseitiger Scheidungsantrag wird durchgezogen, wenn klar ist, dass die Ehe gescheitert ist. Macht dann 3 Jahre und meistens noch ein bisschen mehr.
Gruß,
Michael
Hallo don't know,
Auch ein einseitiger Scheidungsantrag wird durchgezogen, wenn klar ist, dass die Ehe gescheitert ist. Macht dann 3 Jahre und meistens noch ein bisschen mehr.
Dies ist so nicht ganz richtig. Eine Ehe kann nach dem Trennungsjahr geschieden werden, wenn die Ehe widerlegbar gescheitert ist. Das heißt derjenige, der sich nicht scheiden lassen will, muss beweisen, dass die Ehe noch in irgendeiner Form existiert. Leben die Eheleute bereits getrennt und haben neue Partner, ist das unmöglich. Mein Anwalt meinte mal, er kenne in seinem langen Berufsleben nur einen(!) Fall, in dem dies nachgewiesen wurde.
Nach drei Jahren Trennungszeit ist die Ehe unwiderlegbar gescheitert - d.h. dann kann in jedem Fall geschieden werden.
Auf eine Scheidung hofft mein LG garnicht mehr, da von der Gegenseite entweder nichts eingereicht bzw. nachgewiesen wird oder aber Anträge in der Verhandlung oder wie jetzt zwei Wochen vorher gestellt werden.
Ich vermute etwas anderes: Die Scheidung ist eingereicht; ein Scheidungstermin ist bestimmt. 3 Tage vor der Verhandlung (oder schlimmstenfalls in der Verhandlung) reicht die Gegenseite noch einen Antrag auf Unterhalt oder irgendeinen anderen Antrag ein. Folge: Der Scheidungstermin wird vertagt, da im Scheidungsverbundverfahren erst geschieden wird, wenn auch alle Scheidungsfolgesachen (zu denen auch der Unterhalt zählt) entscheidungsreif sind.
Und das kann dann auch deutlich länger als 3 Jahre dauern.
Natürlich kann man die Scheidungsfolgesachen auch abtrennen lassen. Dies machen Gerichte aber ungern, da dies mehr Verfahren, mehr Termine und mehr (Schreib-)Arbeit verursacht. Und für den / die Betroffene(n) macht eine Abtrennung m.E. nur dann Sinn, wenn kurzfristig eine erneute Hochzeit geplant ist.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
deine Ausführungen dazu sind mehr als zutreffend. Genauso wie du es beschrieben hast ist es! :achterbahn:
Gruß
Princesspeaches
