Hallo,
bei mir bahnt sich leider eine neue Auseinandersetzung mit dem Anwalt der Ex an. Folgender Sachverhalt: im November 2009 bin ich meinen Auskunftspflichten nachgekommen und habe die die letzten 12 Verdienstbescheinigungen und den letzten Steuerbescheid aus 2006 zur Verfügung gestellt. Zahle für zwei Kinder. Bis 12.2009 Höherstufung um eine Stufe, da kein Ehegattenunterhalt anfällt. Seit Januar 2010 habe ich eine neue Berechung durch die geänderte Düsseldorfer Tabelle und Kindergeld durchgeführt.
Nun flattert ein Brief vom RA der Ex ins Haus. Er schreibt, er will auch nacberechnen. Ferner nimmt er für seine Berechnung wieder die Höherstufung. Zudem werden die restlichen Steuerbescheide angefordert. Wenn diese nicht vorliegen, soll ich dieses über eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft machen.
a) Die Berechnung habe ich ohne Höherstufung vorgenommen, da diese nun wegfällt oder?
b) Da ich für 2007 und 2008 noch keine Einkommenssteueerklärung gemacht habe, gibts auch keine Steuerbescheide. Muss ich das eidesstattlich erklären?
Vielen Dank für Eure Tipps!
Grüße
P.
Hallo Papaj,
a) Richtig! Zumindest, solange es keinen anders lautenden Titel gibt.#
Aber auch wenn, solltest du das so angeben.
b) Nein! Es gilt das Zuflussprinzip.
Steuerbescheide sind also nur relevant, sobald das Geld geflossen ist.
Beeiden musst du die Nichtexistenz sicher nicht. (Vermute ich!)
Er darf aber gerne versuchen, deren Existenz zu beweisen!
Gruss beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
