http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1831.html
Das weithin bekannte grenzdebile OLG Koblenz hat, hurra, den Krankenvorsorgeunterhalt für Kinder erfunden. Wenngleich eine Krankenzusatzversicherung das Kind der bisherigen privaten Krankenversicherung gleichstellt, muss der Unterhaltsverpflichtete weiter die teure private Krankenversicherung bezahlen.
Das große Motto heißt wie immer: Entlastung der sozialen Kassen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich habe schon mehrfach versprochen, mich von so was nicht mehr erschrecken zu lassen.
Ich schaffe es nicht!
Die sind einfach jenseits jedes Vorstellungsvermögens.
Focus
An die Tasten!
Fleißig kommentieren bitte!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sicher muss dem RA des Vaters zur Last gelegt werden, dass er keine eindeutige Beweislage erbrachte.
Dem OLG muss Futterneid vorgeworfen werden. Ich meine, der Mann verdient ja immerhin 5.000 € netto. Und das in Steuerklasse 1. Geht ja gar nicht. Das dem Mann vom ihm erarbeitete zu verbleibende Netto muss runter. Egal wie. Es muss runter.
Und mit schnalzenden Hosenträgern durchtrennen die Urknallfrösche mit ihren vor Stolz geschwollenen Schw... das Zielband.
Das schürt den Neid der Kollegen und fördert ihre Kreativität.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
