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Unterhaltsüberprüfung durch Jobcenter

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(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich habe gestern ein Schreiben von der Arbeitsagentur zur Überprüfung meiner Einkommenssituation bekommen. Mein Nettoverdienst im letzten Jahr lag bei ca. 900€ netto monatlich. Momentan bin ich arbeitslos und es gibt einen gerichtlichen Vergleich über die Zahlung von 165€ Unterhalt.

Überprüft das Jobcenter nur, ob ich mehr zahlen kann oder besteht hier die Möglichkeit, dass ich evtl. auch weniger zahlen muss? Ich werde für den laufenden Monat etwa 590€ Arbeitslosengeld 1 erhalten.

Danke!
Willi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 11:24
(@fruchteis)
Registriert

Moin Willi.

Ich denke, daß Du bereits mit Deinem Netto von 900€ bedürftig und anspruchsberechtigt im Sinne des SGB II warst.

Soweit ich weiß, hast Du auch dann Anspruch auf ergänzende ALG II-Leistungen, wenn die ALG I-Leistungen unter Beachtung Deiner Umgangs- und Unterhaltspflichten nicht den sozialrechtlichen Bedarf decken.

Ist das schon sorgfältig ausgelotet?

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 11:47
(@jeanswilli)
Registriert

Ja ich war bereits nach dem gerichtlichen Vergleich beim Arbeitsamt um aufzustocken. Da ich unter 25 Jahre bin sind meine Eltern für mich unterhaltspflichtig und ich bekomme kein Geld vom Jobcenter.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 11:59
(@diskurso)
Registriert

Da ich unter 25 Jahre bin sind meine Eltern für mich unterhaltspflichtig und ich bekomme kein Geld vom Jobcenter.

Aber nur ohne Berufsabschluss.

Mein Nettoverdienst im letzten Jahr lag bei ca. 900€ netto monatlich.

Einmal netto hätte gereicht ...
So oder so bist Du offenbar nicht leistungsfähig.
Was ist mit der Unterhaltsvorschusskasse ?


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 12:40
(@jeanswilli)
Registriert

Ohne Berufsabschluss stimmt nicht. Ich habe weder Anspruch auf Wohngeld noch auf Hartz 4. Unter 25 bin ich verpflichtet bei meinen Eltern wohnen zu bleiben und somit bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft. Das Arbeitsamt akzeptiert nicht einmal eine Haushaltsgemeinschaft. Unterhaltsvorschuss müsste ich sicher zurück zahlen, außerdem existiert ja der gerichtliche Vergleich. Es ist schon frustrierend wenn man sieht, dass es den "Hartzis" finanziell besser geht als jemandem, der vollzeit Schicht arbeitet. Ich werde die Unterlagen ausfüllen und einfach abwarten wie das Jobcenter reagiert. Im schlimmsten Fall werde ich die 165€ weiter zahlen, bisher habe ich das ja auch geschafft.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 12:51
(@diskurso)
Registriert

Ohne Berufsabschluss stimmt nicht.

Damit sind zunächst Deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.
Zur komlizierten Konstellation U25 empfehle ich:
http://www.elo-forum.org/25/
Einen Überblick bekommst Du hier:
http://mittelhessen.verdi.de/sozialberatung/seminar-sgb-ii/stallpflicht

Unterhaltsvorschuss müsste ich sicher zurück zahlen,

Nicht unbedingt.
Die Unterhaltsvorschusskasse verlangt in der Regel halbjährlich Einkommensnachweise sowie Bewerbungsbemühungen.

außerdem existiert ja der gerichtliche Vergleich.

... den Du nicht bedienen kannst, da Du nicht leistungsfähig und unter dem Selbstbehalt bist.
Daher muss die Unterhaltsvorschusskasse für Dich zahlen. (maximal 72 Monate)


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 13:43
(@jeanswilli)
Registriert

Den Titel konnte ich theoretisch nie bedienen, trotzdem hat mich der Richter dazu gezwungen.
Auch auf den von Dir angegebenen Seiten steht, dass ein unter 25-jähriger nur aus schwerwiegenden Gründen bei den Eltern ausziehen darf und ansonsten zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 13:53
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich lese da was von einem Vergleich. Den schließt man immer freiwillig und wird nie dazu "gezwungen" .....


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 14:10
(@diskurso)
Registriert

Den Titel konnte ich theoretisch nie bedienen, trotzdem hat mich der Richter dazu gezwungen.

Na und ?
Noch einmal: den Titel kannst Du nicht bedienen, da Du nicht leistungsfähig bist. Punkt.
Da das Kind aber einen Unterhaltsanspruch hat, muss die Unterhaltsvorschusskasse für Dich zahlen.
Natürlich musst Du dann gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse Deine Leistungsunfähigkeit sowie Erwerbsbemühungen nachweisen. (Gesteigerte Erwerbsobliegenheit)

Auch auf den von Dir angegebenen Seiten steht, dass ein unter 25-jähriger nur aus schwerwiegenden Gründen bei den Eltern ausziehen darf und ansonsten zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört.

Dazu habe ich kein ausreichendes Wissen, melde Dich dort an und stelle Deine Fragen.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 14:12
(@jeanswilli)
Registriert

Doch, die Alternative wäre Urteil über vollen Unterhalt. Meine Frage war aber, ob das Jobcenter eine neue Unterhaltsberechnung durchführt oder ob dieser Vergleich bindend ist.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 14:20




(@jeanswilli)
Registriert

Ich habe den Titel bisher bedient und werde das auch weiter tun, wenn vom Jobcenter keine andere Berechnung erfolgt. Es ist mein Kind und ich möchte auch dafür aufkommen. Wenn jetzt natürlich das Jobcenter von sich aus eine geringere Zahlung fordert werde ich mich nicht dagegen wehren.

Meine Ex bekommt Hartz 4. Würde in dem Fall nicht das Arbeitsamt den Unterhalt in Form von Hartz 4 übernehmen?

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 14:30
(@diskurso)
Registriert

Wenn jetzt natürlich das Jobcenter von sich aus eine geringere Zahlung fordert werde ich mich nicht dagegen wehren.

Nö, es gilt Dein Titel.

Ich habe den Titel bisher bedient und werde das auch weiter tun,

Mooment:

Meine Ex bekommt Hartz 4.

Damit wird ein von Dir gezahlter Unterhalt der KM als Einkommen angerechnet.
Verkürzt bedeutet das: es spielt keine Rolle, ob Du selbst zahlst, oder eben nicht. Der KM stehen in beiden Fällen gleiche Beträge zur Verfügung.
Das Geld, was Du vermeintlich dem Kind zahlst, zahlst Du damit an den Staat (obwohl Du gar nicht leistungsfähig bist).


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 14:55
(@jeanswilli)
Registriert

Das verstehe ich jetzt nicht. Der Unterhalt ist für mein Kind und wird somit auch meinem Sohn als Einkommen angerechnet und von seinem Satz abgezogen. Ich zahle also nicht für den Staat, sondern der Staat muss nicht für mich zahlen.

Richtig ist, dass der KM am Ende der gleiche Betrag zusteht, ob ich zahle oder nicht.

Meine Frage hast Du ja beantwortet: Nö, es gilt der Titel.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 16:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das verstehe ich jetzt nicht.

Ich denke schon. Die Frage ist doch, wessen schlussendliche Aufgabe ist es, für das Wohl der Kinder und deren Entwicklung zu sorgen. Die leiblichen Eltern in ihrer beschränkten Möglichkeit in der ach so freien Gesellschaft - oder die Gesellschaft selbst, welche die Bedingungen für die Möglichkeiten der leiblichen Eltern diktiert? Oder glaubst Du allen Ernstes, Du hast freie Entwicklungsmöglichkeiten bei Bildung und Arbeitsleben, auch unter Beachtung der Betreuung von Kindern?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2013 00:51
(@jeanswilli)
Registriert

Also müsste ich jetzt zum JA und Unterhaltsvorschuss beantragen? Da habe ich aber sicher das Problem, dass der Vergleich mit dem wenigen Verdienst geschlossen wurde und ich bisher auch gezahlt habe. Sollte ich länger arbeitslos sein werde ich das natürlich tun müssen, aber davon gehe ich nicht aus.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2013 12:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich denke nicht, dass du ein schlechtes Gewissen haben müsstest, wenn du staatliche Unterstützung annehmen würdest.
Gerade auch weil du vom Staat erst bedürftig gemacht wurdest und weil der Staat dieses "großherzige Angebot" ja auch extra für solche Fälle gemacht hat.

Nur wüsste ich auch nicht, wie das in deinem Fall gehen soll.

Du bist nunmal mit deinen Eltern in einer BG und damit ist der Staat mit H4 wohl erstmal draussen.

Und ich denke auch nicht, dass du Unterhaltsvorschuss beantragen kannst.
Und selbst ne Abänderungsklage wird vermutlich frühestens 6 Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit möglich sein.

Da bleibt nur, so wie möglich einen neuen Job finden oder 25 werden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2013 14:08
(@diskurso)
Registriert

Und ich denke auch nicht, dass du Unterhaltsvorschuss beantragen kannst.

Wieso denn nicht ?


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2013 14:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich habe noch nie davon gehört, dass ein Pflichtiger UVG beantragen könne.

Das heißt zwar noch nix aber es würde mich schon sehr wundern.
Kennst du denn so einen Fall oder hast du eine Rechtsgrundlage?

Unter welchen Voraussetzungen soll das denn gehen?
Kann das jeder oder nur H4 Bezieher?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2013 14:52
(@diskurso)
Registriert

Nach meiner Kenntnis kann das jeder, der selbst nicht leistungsfähig ist.
Dafür die UVK ja schliesslich da.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschussgesetz


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 11:18
(@Inselreif)

UVG steht nur dem Berechtigten - also dem Kind - zu.
Die Frage ist an der Stelle nur, wer das Kind in der Sache vertreten kann. Grundsätzlich können bei gemeinsamer Sorge nur beide Elternteile das Kind vertreten. Die Ausnahme "Unterhaltsforderung gegen Zahlelternteil" zieht hier nicht.

Aber wie so oft: Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung: § 9 I 1 UVG

(1) Über die Zahlung der Unterhaltsleistung wird auf schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem der Berechtigte lebt, oder des gesetzlichen Vertreters des Berechtigten entschieden.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 11:42




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