Hallo erst mal zu sammen
Werden nur 5% anerkannt für Aufwand zur Arbeit,
Oder kann man über Km leistung mehr angerechnet bekommen?
Meine Anwältin sagt 0,30 Euro pro Km mal Arbeitstage geteilt durch 12 und das währe die Summe die angerechnet werden muß pro Monat.
Weil nach der Rechnung, liege ich weit über den 5% satz.
Mfg Kodo
Wende Dein Gesicht in die Sonne und lasse den Schatten hinter Dir
Moin,
je nach OLG-Leitlinien sind die Eckwerte für die Pauschale 5%, bei Minimum 50 € und Maximum 150 € - eben bei Pauschalen, d.h. ohne Einzelnachweise. Sollten die Fahrtkosten tatsächlich höher liegen, kann, je nachdem ob der Mindest-KU (135% DT) erreicht wird oder nicht, ein Umzug näher zur Arbeitsstelle verlangt werden (bzw. effektiv keine höhere Anrechnung) oder aber, bei Erreichen 135% DT, eine Anrechnung mit Nachweisen erfolgen.
Gruß, Xe
