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Hallo,
ich werde bald Vater, bin arbeitslos (ALG2 Empfänger und bald Ein-Euro-Jobber), kann also kein Unterhalt fürs Kind bezahlen. Höchstwahrscheinlich springt dann der Unterhaltsvorschuß vom Staat ein. Was ist mit meiner eisernen Reserve von ca. 2000 Euro auf meinem Sparbuch? Muß ich die dafür zunächst aufwenden oder habe ich einen Freibetrag?
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2006 13:18
