Post vom JA - Rücks...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Post vom JA - Rückstandsberechnung

 
 TSTS
(@tsts)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, bin brandneu hier, möchte aber meinen heutigen Frust wo niederschreiben  😉

kurz zur Vorgeschichte:
Junior, geboren Jan1996, damalige Freundin verließ mich bereits bei Anfang Ihrer Schwangerschaft
war damals erst Zivi, dann noch ca. 6 Monate arbeitslos und bin seit Sep1996 bis heute wieder vollbeschäftigt.
seit 2002 verheiratet mit drei Kindern (davon ein uneheliches). Der uneheliche Sohn meiner Frau hat
zweiwöchigen Kontakt mit seinem Vater. Das habe ich dem Vater damals ermöglicht, da meine Frau dies am Anfang
auch nicht so wirklich fördern wollte. Hintergrund war, daß ich diese Möglichkeit von der Mutter meines
Sohnes nicht bekam. Die letzten 14 Jahre hatte ich keinen Kontakt zum Kind, nur immer brav meinen Unterhalt bezahlt.

Heute bekomme ich zum 1. Mal in meiner extern-Junior-Historie eine Rückstandsbrechnung.
Aus dieser geht hervor, daß ich angeblich in dem Monaten Sep1996-Dez1997 keinen Unterhalt
bezahlt hätte (ca.2.000 EUR) und diesen jetzt bitte nachzahlen soll.

Nach Rücksprache mit meiner Bank werden die Konto-/Überweisungsdaten nur 10 jahre archiviert
und die Originalkontoauszüge existieren nach zwei Hochwassern leider nicht mehr.

Nach Rücksprache mit der Dame vom JA, gibt es keine Verjährung für Unterhaltszahlungen.

Was mich jetzt wurmt:
- Wie kommt man nach fast 15 Jahren auf einmal auf einen angeblichen Unterhaltsrückstand ?
- Warum wurde ich darüber noch nie benachrichtigt ?

Wer kennt die Situation oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Wer hat Tips zur optimalen Vorgehensweise ?

Freue mich auf Eure Antworten...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2011 17:21
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus TSTS!
Willkommen im Forum, hier wirst Du geholfen.

Vorneweg ein paar Fragen zur Beurteilung:
Hast Du anno 1996 eine Vaterschaftsanerkennungurkunde oder dergl. unterschrieben oder hat KM einfach Dich als Vater angegeben? Wie sicher ist es, dass Du der leibliche Vater des Kindes bist?
Gibt es einen Titel für den KU, wenn ja, wann datiert?
Da Du die Bank gefragt hast, kannst Du Dich womöglich erinnern, 1996 bis 1997 Unterhaltszahlungen geleistet zu haben, wenn ja, an wem und in welcher Höhe?

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2011 17:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin und Herzlich Willkommen

Werden Unterhaltsrückstände/-schulden nicht regelmässig angemahnt (i.d.R. 1x jährlich), geht die Rechtssprechung regelmässig gemäss §242 BGB vom Verfall der Schuld aus, da Du nicht mehr damit rechnen musstest, dass weiterhin gefordert wird. Bei Behörden und Ämtern hat sich ein Zeitabstand von 4 Jahren eigentlich fest etabliert. Mehr als 10 Jahre später sich erst zu melden ist geradezu ein Witz.

Weise die Dame vom JA doch bitte darauf hin, dass sie rückwirkend gemäß §1613 BGB keinen UH fordern kann. Wudest Du wirklich noch nie wegen UH vom JA angeschrieben? Aber selbst wenn, siehe den Absatz zuvor. M.E. darf die Dame gerne Klage einreichen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2011 17:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin TSTS,

grundsätzlich werden Kontoauszüge auch länger als 10 Jahre archiviert; dann allerdings meist nicht mehr in der Zweigstelle und auch nicht mehr elektronisch, sondern per Mikrofilm in der Zentrale. Ist zwar ein bisschen Aufwand, aber durchaus noch immer rekonstruierbar. Macht natürlich nur Sinn, wenn Du davon ausgehst, dass es keine Rückstände gibt. Frag die Bank.

Komisch ist es allerdings schon, dass der Verein jetzt, nach 15 Jahren, damit um die Ecke kommt...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2011 17:41
 TSTS
(@tsts)
Schon was gesagt Registriert

Hey - Danke für die schnellen Reaktionen

erst mal zu Marcos Fragen:

Hast Du anno 1996 eine Vaterschaftsanerkennungurkunde oder dergl. unterschrieben oder hat KM einfach Dich als Vater angegeben?
Wie sicher ist es, dass Du der leibliche Vater des Kindes bist?
- ja habe ich unterschrieben und natürlich habe ich einen Test gemacht, allerdings erst ein paar Jahre später, da ich die Unsicherheit
letztendlich aus der Welt schaffen wollte.

Gibt es einen Titel für den KU, wenn ja, wann datiert?
- Ja, Datum habe ich grad nicht zur Hand

Da Du die Bank gefragt hast, kannst Du Dich womöglich erinnern, 1996 bis 1997 Unterhaltszahlungen geleistet zu haben,
wenn ja, an wem und in welcher Höhe?
- kann mich eben nicht erinnern, allerdings könnte ich mir evtl. vorstellen, daß ich, als ich den Job bekommen
habe, mich nicht beim JA gemeldet habe und ich erst mit den Zahlungen angefangen habe, als eine Aufforderung vom JA kam
...ist allerdings nur eine Mutmassung meinerseits, ist halt alles etwas lang her...

zu oldies Antwort/Fragen:

Dasmacht ja schon mal etwas Hoffnung, nein ich wurde noch nie auf einen Rückstand angesprochen, aber natürlich
bekam ich die regelmässigen mails bzgl. Erhöhung, etc...aber von einem Rückstand erfahre ich das erste Mal. Ich glaube
in dem kurzen Telefonat mit der Dame vom JA kam das so rüber, als wenn sie den "Kundenstamm" neu übernommen hat.
Sie hat mich auch gleich darauf hingewiesen, daß Unterhaltsansprüche bis zum 18. Lebensjahr des Kindes nie verjähren...
Auf jeden Fall wollte sie jetzt noch einmal prüfen, ob es in meiner/seiner Akte einen Hinweis gibt, ob ich evtl. doch aus
irgendeinem Grund befreit gewesen sei...

@Martin:

Habe auch gerade nochmal mit der Zentrale der Bank telefoniert. Daten könnten evtl. doch im Archiv recherchiert werden.
Allerdings gibts da ausser Betrag und Datum nicht viel Infos. Der Aufwand für 1997 ist nicht genau einschätzbar und würde
mit 45,00 EUR je angefangener Std abgerechnet werden


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2011 17:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

was fürn Quatsch!

Natürlich kann ein KU-Anspruch bis zum 18. LJ jederzeit geltend gemacht werden. Aber der reguläre KU, der tituliert aber nicht geleistet wurde, kann nur innerhalb von 3 Jahren eingefordert werden. Das ergibt sich aus § 195 in Verbindung mit § 197 (1) Nr. 2 und § 197 (2) BGB. Somit können im Jahr 1996 entstandene Ansprüche nur bis Ablauf 31.12.1999 und 1997 entstandene Ansprüche nur bis Ablauf 31.12. 2000 geltend gemacht werden.

Ich würde der Madame sagen, sie soll Dir das schriftlich unter Benennung der Rechtsgrundlage mitteilen und dann legst Du dagegen Widerspruch ein.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2011 18:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wäre da nicht noch folgendes zu beachten: Hemmung der Verjährung. Erst im Zusammenhang, dass all die vielen Jahre nie gefordert wurde und den UH-Schuldner keine Schuld daran trifft (er ansonsten auch immer pünktlich gezahlt hat), lässt sich vermuten, dass die Forderung nicht durchsetzbar ist und somit die Hemmung quasie verwirkt ist. Also nicht Verjährung, sondern Verwirkung der zurückliegenden Ansprüche gem §242 BGB.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2011 17:14
 TSTS
(@tsts)
Schon was gesagt Registriert

Wollte nochmal kurz den Thread abschliessen:

ca. 3 Wochen nach dem Telefonat mit der Dame vom JA kam dann noch ein Brief...
Kurzfassung: Sorry Irrtum, tatsächlicher Rückstand 4,15 EUR...

Hamma aber gut so  🙂 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2011 23:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man kann es ja mal versuchen.

Versuch ist (meistens) nicht strafbar.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2011 23:18