Arztrechnungen
 
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Arztrechnungen

 
(@trollo)
Schon was gesagt Registriert

G ist getrenntlebend, beihilfeberechtigt für sich, seine Frau und die 2 Kinder, sowie privat krankenversichert für den nicht beihilfefähigen Anteil. Er zahlt auch Unterhalt für die 3.

Wer muss die Differenz zwischen Beihilfe- / Krankenkassenzahlungen und Arztrechnungen übernehmen, wenn die Frau zum Arzt geht? z.B.: bei Brillen..


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2009 14:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi trollo,

wie wär´s mit etwas Höflichkeit?

Wie hoch ist denn der Unterhalt und gibt es zusätzliche Vereinbarungen über Krankenversicherung und Zuzahlungen?

Grundsätzlich muß man dann noch unterscheiden zwischen überflüssigem Luxis, den ich nicht finanzieren würde und notwendigen Leistungen.

Als Beispiel, hatte nwir hier mal vor einigen Zeit. Bei Zahnspangen tun es silberne Bracketts, es müssen nicht die teuren, zusätzlich zu zahlenden bunten sein udn es muß in der Spange auch kein Pferdebild eingearbeitet sein.Wichtig auch imemr wer evtl. Behandlungsverträge unterschrieben hat bzw. bei Brillen, wer den Auftrag unterschrieben hat.

Gibt es das GSR oder leigt es bei der KM?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 15:01
(@trollo)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antwort ! 🙂

Ich zahle 1214 € Unterhalt für meine Frau und die 2 Kinder. Es wurden keine zusätzliche Vereinbarungen getroffen.Wir haben beide das GSR, aber ich wollte eigentlich wissen, wer die von der Krankenkasse nicht erstatteten Kosten übernehmen muss, wenn meine -nicht berufstätige- Frau z.B. eine neue Brille für sich selber bestellt (nicht für die Kinder). Die ganze Zeit schon veranlasst sie Ärzte Rechnungen für sich selber auf meinen Namen ausstellen zu lassen, da ich ja der Versicherungsnehmer bin...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2009 22:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solche Rechnungen schickst du den Ärzten einfach wieder zurück, mit der Bemerkung, du hättest nichts dergleichen beauftragt und sie mögen sich zukünftig an die Versicherung oder ihre Auftraggeberin wenden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 22:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin trollo,

Die ganze Zeit schon veranlasst sie Ärzte Rechnungen für sich selber auf meinen Namen ausstellen zu lassen, da ich ja der Versicherungsnehmer bin...

Dein Status als Versicherungsnehmer spielt nur für Dinge eine Rolle, die die Versicherung auch übernimmt. Allfällige Zuzahlungen und Extras sind nicht Aufgabe des Versicherungsnehmers - warum auch?

Drück ihr solche Rechnungen freundlich wieder in die Hand, falls diese an Deine Adresse geschickt werden: Du hast nichts bestellt; also musst Du auch nichts bezahlen. Auch Unterhalts-Trolle müssen lernen, dass ein Ex-Mann keine Kreditkarte auf 2 Beinen (mehr) ist und dass man sich Luxus leisten können muss. Notfalls durch eigene Arbeit.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 22:22