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komplizierter sachverhalt

 
(@derfreund)
Schon was gesagt Registriert

guten morgen zusammen,

es geht um folgenden sachverhalt:

ein mann hat vor ca. 12 jahren eine frau geheiratet walche von einem anderen schwanger war, das war ihm zu dieser zeit bekannt. während der ehe wurde das kind geboren, er hat es anerkannt, er ist blond, sie ist blond, das kind war/ist dunkelhaarig. freunde und nachbarn haben ihn darauf angesprochen, er hat ihnen ganz klar gesagt das es nicht von ihm ist, aber hat hat es anerkannt. es folgten weitere kinder (diesmal seine eigenen - alle blond).

nach ca. 7 jahren krieselte die ehe - die frau suchte darauf hin kontakt zum erzeuger des kindes 1 - beide männer habe sich unterhalten - und haben beschlossen kind 1 es irgendwann zu sagen - der erzeuger von kind 1 hat sich zurück gezogen - die ehe ging weiter.

heute nun ist die ehe endgültig gescheitert (ohne zutun des vaters von kind1)

kind 1 wohnt bei der mutter - das kind kennt den sachverhalt aus einem ehestreit heraus die mutter hat es kind 1 alles gesagt damit das kind nicht unnötig belastet wird, es hat  auch schon den echten vater kennen gelernt
kind 2 wohnt bei dem leiblichen vater aus der hehe
kind 3 wohnt bei der mutter.

nun die frage:
wie sieht es aus muss der "noch" ehemann der immer wusste das  kind1 nicht wirklich seins ist unterhalt zahlen?

kann er da irgendwie raus? etl mit einem gentest?

oder hätte er nur eine chance wenn er von anfang an dagegen vorgegangen währe?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2009 10:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi derfreund
Herzlich Willkommen

Schau mal bitte unter >>§1600b BGB Anfechtungsfristen<< - und schau Dir auch mal Pkt.3 und 6 an. Sind die Fristen bereits abgelaufen so ist hier nur noch eine Änderung überhaupt möglich unter Mitwirkung aller Beteiligten - hier beziehe ich mich vor allem auf Pkt.6.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 11:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo derfreund,

die Anfechtungsfrist einer Vaterschaft beträgt 2 jaher, ab dem Zeitpunkt, ab dem begründete Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

Anfechtungsberechtigt sind der vermeintliche Vater, die Mutter und das Kind.

Hier ist das Kind ehelich geboren und der rechtliche Vater wußte von anfang an, das er nicht der biologische vater ist. Somit sind bei ihm die 2 Jahre zur Anfechtung verjährt. Gleiches gilt für die Mutter, da diese ja sogar den Kontakt zwischen Kind und biologischen Vater hergestellt hat.
Bleibt als Anfechtungsberechtigter nur noch das Kind. Auch das weiß bescheid, kann aber solange es nicht volljährig ist nicht anfechten. Also müßte das Kind bis 18 warten und dann innerhalt der 2-Jahresfrist anfechten. Ob und inweit eine Anfechtung des Kindes während der Minderjährigkeit möglich wäre (es müßte dazu ja von den Eltern vertreten werden) entzieht sich erstmal meiner Kenntnis.

Der biologische Vater darf derzeit auch keine Anfechtung betreiben ,da das Kind ja eine soziale Bindung an den rechtlichen Vater hat und keine an ihn.

Lange Rede kurzer Sinn: Solange die rechtliche Vaterschaft besteht, besteht auch die Pflicht zum Unterhalt für das "fremde" Kind.

Evtl. gibt es später "Regressansprüche" des zahlenden Vaters gegen den richtigen Vater, wenn das Kind erfolgreich dessen Vaterschaft feststellen lässt.
Ein Gentest bringt vielleicht persönliche Klarheit, ist aber kein Anfechtungsgrund, da der Vater ja, der geschilderten Sachlage nach, nicht behauoten kann, er hätte nicht schon vor Jahren Zweifel gehabt.

*offtopic* Ich verstehe absolut nicht warum Mann und Frau sich auf solche Konstrukte einlassen

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 11:07
(@derfreund)
Schon was gesagt Registriert

Pkt.3 und 6:
das ist eine harte nummer - ärgert der "noch ehemann" das kind und lenkt es in die richtung einer "klage" ist er raus.
baut das kind eine "beziehung" zum erzeuger auf wird kind 1 wohl nicht "klagen" - evtl ist der erzeuger "genug" mann es nun selbst anzuerkennen.

das ist schon echt "scheiße"

@ midnightwish: das verstehe auch nicht wie mann auf dieses konstrukt kommen kann und das dann auch noch durchzieht ....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2009 11:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ärgert der "noch ehemann" das kind und lenkt es in die richtung einer "klage" ist er raus.

Naja, so würde ich das nicht sehen. Einige Kinder sind mit 18 dann doch schon so erwachsen, das sie die korrekten Verhältnisse herstellen wollen, ohne die Beziehung zum "Vater" zu zerstören. Das muß nicht sein und ist es auch nicht wert. Wenn man offen damit umgeht kann es ein Weg sein vernünftig miteinander zu reden und es in Ordnung zu bringen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 11:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin derfreund,

man kann nun einmal nicht irgendwann getroffene Entscheidungen nach Gusto rückgängig machen, nur weil die sonstigen Lebensbedingungen sich verändert haben. Sieh es mal etwas differenzierter und stelle Dir vor, dieses Ehepaar hätte irgendwann ein oder mehrere Kinder adoptiert: Auch da kann der Mann am Ende der Ehe nicht einfach sagen "sind ja nicht meine; warum soll ich für die Kinder und meine Ex Unterhalt bezahlen und/oder mich weiterhin um die Betreuung kümmern?"

Ich finde es im vorliegenden Fall durchaus korrekt, auch nach der Ehe für ein Kind einzustehen, das man bis dahin als sein eigenes ausgegeben und für das man die Vaterschaft anerkannt hat. Es ist nicht Sache des Steuerzahlers, hier nachträglich einzuspringen, nur weil angeblich erwachsene Menschen plötzlich nicht mehr zu ihren (wie auch immer begründeten) Lebensentscheidungen stehen wollen. Es ist ja niemand mit Waffengewalt zur Anerkennung dieser Vaterschaft gezwungen worden.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 11:57