Hallo
Bin neu hier und hab direkt mal ne Frage 😉
( Ok bin bei der Suche nach ner Antwort hier gelandet, und hoffe hier hilfe zu finden )
Folgender Fall.
Bin seit knapp 5 Jahren geschieden ( 1 Kind, 7 Jahre ).
In der Zeit nach der Scheidung ist meine Ex fröhlich Umgezogen ( 3 Wohnung in drei verschieden Kreisen ) . Wenn ich von den Verschiedene Ämtern angschrieben wurde hab ich auch immer Unterlagen eingereicht und alles war gut.
Jetzt bekam ich Post das ich doch jetzt Unterhalt für meine Ex zahlen solle, da Sie ja die Kinderbetreung macht.
Kann ich dagegen angehen ? Unterhalt für meinen kleinen hab ich immer bezahlt und das wird auch weiterhin geschehen.
Gruß
Elwood
Kann ich dagegen angehen ? Unterhalt für meinen kleinen hab ich immer bezahlt und das wird auch weiterhin geschehen.
Hi Elwood,
was macht denn Deine Ex, ist sie berufstätig oder bezieht sie HARTZ-IV? Welche Ausbildung hat sie? Besteht die Möglichkeit der Kinderbetreuung? Wovon hat sie bisher gelebt? Nenne mal ein paar grundlegende Dinge von Dir und ihr.
LG, Uli
So zu mir .:
- Wieder verheiratet ( da keine Kinder )
- Monatliches Netto : ca 1850 €
- Bezahle jeden Monat 350 € für Schulden aus unserer Ehe ab ( meine Ex zahlt nix )
Zu meiner Ex :
- Einkünfte übers Amt ( keine Ahnung ob Hartz IV ). Ich weiß nur das die schon kleiner Jobs über das Amt bekommen hat.
- Lebt mit meine kleinen, ihrem anderen Sohn und ihrer Lebenspartnerin zusammen .
- Kinder sind beide Schulpflichtig und gehen nach meinen Infos regelmäßig bis Nachmittags in die Schule.
Was mit stört das ich jahrelang nichts zum Thema Unterhalt gehört habe und ich weiß wenn meine Ex davon Wind kriegt das die noch mehr Geld aus mir rausholen kann dann freut die sich ein Loch in den Ar...
Hi elwood
Hat sich Deine Einkommenssituation in den letzten Jahren verbesssert oder wärest Du schon immer leistungsfähig (wenn auch nur zum Teil) gewesen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi zusammen,
wie ist das denn mit den Gesichtspunkt, das bisher nichts gefordert wurde, das Amt zwar Nachweise eingefordert hat, aber nie eine Forderung oder etwas anderes geschickt hat (z.B. das er nicht leistungsfähig ist), das er sich dann darauf verlassen konnte, das nicht irgendwann etwas gefodert wird und das die Unterhaltskette damit unterbrochen ist?
Oder zählt das mal wieder nicht ,wenn ein Amt fordert
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
- Einkünfte übers Amt ( keine Ahnung ob Hartz IV ). Ich weiß nur das die schon kleiner Jobs über das Amt bekommen hat.
- Lebt mit meine kleinen, ihrem anderen Sohn und ihrer Lebenspartnerin zusammen .
- Kinder sind beide Schulpflichtig und gehen nach meinen Infos regelmäßig bis Nachmittags in die Schule.
Ich denke mal, dass sie Soziallleistungen beziehen wird, sonst hätte das Amt Dich nicht angschrieben. Die werden die Knete von Dir wiederhaben wollen und im Zweifel Deine Ex zur Klage zwingen.
Was ist mit dem anderen Sohn der Ex. Gibt es einen Vater dazu und zahlt er an euere gemeinsame Ex?
Wie sieht das mit der Lebensgefährtin aus? Gelten die als Bedarfsgemeinschaft? Ist die Partnschaft dokumentiert?
Meine Einkommenssituation hat sich in den letzten Jahren nicht großartig ( außer duch die Üblichen Lohnerhöhungen ) nicht viel geändert. Auf die letzten Jahre gesehen ist das vielleicht netto um 100 € gestiegen.
Mit dem Vater ihres anderen Kindes war sie nie verheiratet ( haben nur zusammengelebt ). Da bekommt sie wohl Kinderunterhalt.
Mit ihrer neuen Lebensgefährtin wohnt sie zwar zusammen, aber das interessiert das Amt nicht ( nach der Aussage der Sachbearbeiterin sehen die das als WG und nicht als Partnerschaft )
Hi
Wenn mehr als 1 Jahr nach erstmaliger Geltendmachung eines UH-Anspruchs dieser nicht weiter verfolgt wurde, geht die Rechtssprechung von Verwirkung aus (siehe OLG Hamm, Beschl. Vom 08.08.2003, AZ: 11 WF 91/03 und Urteil BGH 22.11.2006 - XII ZR 152/04).
Ebenso ist nicht ersichtlich, warum plötzlich BU notwendig sein sollte, obwohl es jahrelang auch ohne BU gegangen ist. Dies kann als unbillig bezeichnet werden.
Gruss oldie
Edit: Eine interssante Quelle zu dieser Thematik ist >>hier<<.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Also heißt das für mich, falls die vom Amt oder meine Ex auf mich zukommt ich nix bezahlen muß ?
Wenn dem so seien sollt freue ich mich auf den Tag andem mich meine Ex anspricht das sie doch unterhalt von mir bekommen soll 🙂
Hi
Also heißt das für mich, falls die vom Amt oder meine Ex auf mich zukommt ich nix bezahlen muß ?
Ich formuliere mal anders. Sie können zwar fordern, aber nicht anordnen.
BU heisst nun mal Betreuungsunterhalt. Hier muss dargelegt werden, warum sich was geändert haben soll. Es ist bekannt, dass die Argen seit der UH-Reform letzten Jahres und dem einen BGH-Urteil vom Mai(?) 2008 nachehelichen UH in Form von BU einzufordern versuchen. Der Gesetzgeber geht zu diesem Thema von folgendem aus:
§1615l BGB
(2) 1Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. 2Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. 3Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. 4Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. 5Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Da hier jedoch zwischendurch schon anders verfahren wurde, dürften nur noch kindbezogene Gründe greifen (dauerhafte Krankheit, Entwicklungsstörung etc). Ebenso ist das Kind in der Zeit grösser und selbstständiger geworden - nicht umgekehrt. Es beisst sich also.
Ich gehe davon aus, dass auch ein Gericht das so sehen wird.
Es fehlt hier schlicht und ergreifend eine plausible Rechtsgrundlage, ebenso gilt §242 BGB (Treu und Glauben = Verwirkung).
Gruss oldie
Edit:
Jetzt bekam ich Post das ich doch jetzt Unterhalt für meine Ex zahlen solle, da Sie ja die Kinderbetreung macht.
Kannst Du mal genauer sagen was die schreiben?
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich hol mal kurz weiter aus und zitiere aus dem Brief der Arge
" Ihre Unterlagen sind am 22.07.08 hier eingegangen ( wohl gemerkt, ich bekam den Brief am 16.02.09 ). Danach besteht neben dem Kindesunterhalt auch ein Unterhaltsanspruch für ihre geschiedene Ehefrau".
Wie gesagt wir sind seit 2003 geschieden.
Das mit der Kinderbetreuung steht nicht in dem Brief, das sagte die Dame beim Amt in einem telefonat " Zitat : Ihr Sohn wohnt ja bei ihrer Exfrau und da fallen ja Kosten an."
Und bevor jemand fragt, der kurze ist kerngesund und es fallen keine Pflegekosten oder ähnliches an .
Bei den o.g Unterlagen handelt es sich unter anderem um eine Aufstellung von Kreditverpflichtungen aus unserer Ehe die ich jetzt alleine zurückzahle.
Jetzt wollen die noch ne genau Aufstellung der Kreditverpflichtungen
Letzter Satz in dem Schreiben " Falls die Unterlagen nicht bis zum XX.XX.XXXx bei uns eingegangen sind, wird die Berechnung ohne Berücksichtigung der Kreditverpflichtungen durchgeführt"
Mitlerweile glaube ich das die sich beim Scheidungsdatum verlesen haben und meinen die währe erst letztes Jahr gewesen.
Hi
Letzter Satz in dem Schreiben " Falls die Unterlagen nicht bis zum XX.XX.XXXx bei uns eingegangen sind, wird die Berechnung ohne Berücksichtigung der Kreditverpflichtungen durchgeführt"
Ach lass sie doch rechnen. Wenn sie sich dann wieder melden wird weitergeschaut.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin elwood,
Du kannst den Ball natürlich auch von Deiner Seite aus spielen und ihm dabei eine von Dir gewünschte Richtung geben - beispielsweise mit folgendem Zweizeiler:
"Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Rechtsgrundlage Sie 5 Jahre nach einer Scheidung und vor dem Hintergrund der heute nochmals gesteigerten Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten plötzlich eine solche Forderung erheben. Als Termin für Ihre Antwort habe ich mir den (2-Wochen-Frist einsetzen) notiert. Sollte ich bis dahin nichts von Ihnen gehört haben, betrachte ich den Vorgang als erledigt."
Das macht denen mehr Arbeit als sie zu investieren gedachten - und dann schlägt möglicherweise die Beamten-Narkolepsie zu... 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
die Brille-Lösung würde ich auch präferieren. Nicht nur, weil sie gut ist 😀 sondern auch, weil ich finde, man fühlt sich besser, wenn man aktiv gegen Irrsinn angeht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das macht denen mehr Arbeit als sie zu investieren gedachten - und dann schlägt möglicherweise die Beamten-Narkolepsie zu... 😉
Hi elwood,
an der Stelle unterschreibe ich mal extrafett bei Martin. Diese Erfahrung haben wir auch schon gemacht.
War zwar damals ein anderes Thema (Grundsicherung meiner SchwieMu), aber immer, wenn wir etwas forderten an substanziellen Infos, ruderte das Amt zurück oder stellte sich schlafend... und manchmal brachte die Zeit einen neuen Sachbearbeiter und der musste sich erst einarbeiten.... etc. :phantom:
Aber Martin hat ja immer solche netten Ideen :dafuer:
LG WH
Wie gesagt wir sind seit 2003 geschieden.
Hallo,
Antwortvorschlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf anwaltlichen Rat teile ich Ihnen mit: ein Unterhaltsanspruch meiner geschiedenen Frau ist nicht ersichtlich.
Die Ehe wurde am xx.yy.zzzz geschlossen. Die Trennung erfolgte am xx.yy.zzzz und die Scheidung ist seit xx.yy.2003 rechtswirksam. Ein Unterhaltsanspruch meiner geschiedenen Frau hat zu keinem Zeitpunkt seither bestanden. Daher kann auch kein Unterhaltsanspruch auf Sie übergegangen sein, den sie geltend machen könnten. Somit besteht keine Rechtsgrundlage für Ihre Forderung.
Auch kommt es letztlich auf mein Einkommen und meine Kreditverbindlichkeiten nicht an, da Frau Exname gesetzlich verpflichtet und in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Es ist nicht erkennbar, aus welchem Grund sie dieser Verpflichtung zur Eigensorge nicht nachkommen will. Die ihr gesetzlich vorgegebenen Bemühungen sind jedenfalls nicht vorgetragen.
Dementsprechend weise ich hiermit die behaupteten Unterhaltsansprüche zurück. Sofern ich von Ihnen bis zum (Frist in zwei Wochen) keine Rückäußerung erhalte, werde ich die Sache als abgeschlossen betrachten.
Ich bitte um Bestätigung des Erhalts dieses Auskunftsschreibens.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
/elwu
Ein Unterhaltsanspruch meiner geschiedenen Frau hat zu keinem Zeitpunkt seither bestanden.
/elwu
Hallo
Entschuldigt meine Zwischenfrage, aber besteht nicht immer ein Unterhaltsanspruch, auch wenn er nicht geltend gemacht wird?
Oder verwechsel ich hier SGB mit BGB?
Gruß
Tools
besteht nicht immer ein Unterhaltsanspruch, auch wenn er nicht geltend gemacht wird?
Oder verwechsel ich hier SGB mit BGB?
Ein bestehender Unterhaltsanspruch kann durch die (jahrelange) Nichtgeltendmachung verwirkt sein.
Hi Tools
Du beziehst Dich wohl auf §1600 BGB, wonach Verwandte 1.Grades sich prinzipiell zu UH verpflichtet sind. Doch bei einer Ex gibt es endgültige Verwirkung, man ist ja schliesslich nicht verwandt - zum Glück. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für die Hinweise und Tips :thumbup:
Es juckt mir schon in den Fingern dem Amt mal einen kleinen Brief zu schreiben 😉
Hoffe nur die Schreiben dann nicht zurück
Elwood
