Arbeitslos, was ist...
 
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Arbeitslos, was ist mit Unterhalt?

 
(@peavy)
Rege dabei Registriert

Hallo, hab mal wieder ne Frage.
Nun hats auch mich erwischt, ab dem 31.12.05 bin ich erstmal arbeitslos. :mad2:
Meine Frage :
Freitag gehe ich erstmal zum Arbeitsamt :knockout: , jedoch wäre es hilfreich für mich zu wissen, was ich unternehmen muss, um den Unterhalt für meine Kinder zu gewährleisten.
Und welche Papiere ich zusammenstellen muss, damit ich nicht dreimal den Amtsgang tätigen muss.
Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß
Olaf


Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintreten kann.

Aristoteles

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2005 22:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Arbeitslosigkeit wird durch Gerichte häufig als vorrübergehendes Ereignis angesehen. Aus diesem Grunde wird erst bei länger andauernder Arbeitslosigkeit (> 6 Monate) eien Abänderungsklage akzeptiert. Ferner beträgt dein SB jetzt 770 € (West).

Heißt: Zahlen wie bisher.

Sollte dir das nicht möglich sein, kannst du evtl. auf die KM zugehen und sie bitten, dir einen vorläufigen Vollstreckungsverzicht schriftlich zu erklären. Dies kann auf den gesamten Titel oder nur einen Teilbetrag erklärt werden.

Auf die Höhe deines Arbeitslosengeldes hat all dieses keinerlei Einfluss.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2005 22:39
(@alyssa1706)
Rege dabei Registriert

Hi,Olaf.....

meld dich mal bei mir,kann dir ein paar Info`s geben,war erst diese Woche beim AA,auch bezüglich einiger Hilfen,die dir dann auch zustehen......
Weisst ja,wo du mich findest...... :dumbo:

lg und drück......Gabi


Lebenskunst besteht zu 90 Prozent aus der Fähigkeit, mit Menschen auszukommen, die man nicht leiden kann.

Samuel Goldwyn(1882-1974)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2005 12:59
(@peavy)
Rege dabei Registriert

Danke Deep und danke Alyssa.:)
Nehme Deine Hilfe gerne an Alyssa 😉
Gruß
Olaf


Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintreten kann.

Aristoteles

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2005 14:54
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Arbeitslosigkeit wird durch Gerichte häufig als vorrübergehendes Ereignis angesehen. Aus diesem Grunde wird erst bei länger andauernder Arbeitslosigkeit (> 6 Monate) eien Abänderungsklage akzeptiert. Ferner beträgt dein SB jetzt 770 € (West).

Moin,

was mir dabei immer wieder auffällt: die Unterhaltssumme senkt sich eventuell erst in 6 Monaten (oder so), der SB sinkt sofort.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2005 15:04