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Definition Teilzeit und Halbtags

 
(@stkriege)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie die gute deutsche Gerichtsbarkeit eine Teilzeit – bzw. Halbtagstätigkeit definieren.
Hintergrund ist folgender ich bin seit 3 Jahren geschieden und habe aus 1. Ehe einen zwölfjährigen Sohn. Mein Ex geht 15 Stunden die Woche arbeiten und das seit dem 3. Geburtstag unseres Sohnes.

Nun ist mein Sohn dieses Jahr 12 geworden und ich möchte nun mittels Abänderungsklage erreichen, dass sie ihre Tätigkeit auf eine Halbtagsstelle ausweitet.

Fallen die 15 Stunden schon unter eine Halbtagstätigkeit oder sind es doch eher 20-25 Stunden?

Danke im Voraus.

Gruß
stkriege


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2005 17:52
(@taccina)
Registriert

Hi StKriege,

nun so richtig kenne ich mich da nicht aus, aber unter Halbtags verstehe ich eine mindestens 20Stunden Woche.
Ich denke es kommt auch noch auf den Verdienst an.
Fällt sie mit ihrem Verdienst noch unter die Kategorie MiniJob? Also auf 400€Basis?

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2005 18:48
 AJA
(@aja)
Registriert

Wie die Definition in Bezug auf alleinerziehende Elternteile geregelt ist, kann ich dir nicht sagen. Aber arbeitsrechtlich ist eine Teilzeitstelle all das, was keine Vollzeitstelle ist. Vollzeit jeweils branchenüblich, das variiert ja zwischen 35 und 40 Stunden. Dementsprechend wäre eine Halbtagsstelle ganz klar genau die Hälfte einer Vollzeitstelle. 25 oder 30 Stunden wiederum Teilzeit 😉 .

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2005 18:54
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo

aja hat Recht. Laut Tarifparteien ist eine Teilzeitstelle alles mögliche - wenn man so will bei einer 1 Stunde oder weniger 😉 angefangen bis hin zu einer gewissen Zeit (1 Minute 😉 )unter einer Vollzeitstelle. Eine Halbzeitstelle ist definiert als "die Hälfte der Regelarbeitszeit". Entsprechend halt 2/3 3/4 etc. beziehen sich immer auf die Arbeitszeit der volen Stelle. Teilzzeit kann diesem entsprechen, muss aber nicht. In der regel spricht man eben von teilzeit wenn es sich um eine beliebige Stundenzahl handelt eben nicht halb oder drittel oder so.

Liebe Grüße
Biga


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2005 19:04
(@kruemel1)

🙂 Hi ich arbeite wöchentlich 28.75 Stunden (reine Zeit ohne die Pause eingerechnet) und das ist laut Tarifvertrag ein 75 % Stelle.

Eine Halbtagstelle beläuft sich auf ca. 18 Stunden (auch hier wieder die Pausen rausgerechnet)

Gruss Kruemel1

[Editiert am 30/11/2005 von kruemel1]


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2005 19:56
 biga
(@biga)
Registriert

Hi Krüemel,

es kommt auf den Tarifvertrag und die dort geregelte "regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bei einer vollen Stelle" an, was eine halbe Stelle ist. Bedeutet also nicht unbedingt 18.
Klar werden Pausen rausgerechnet.

LG
Biga


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2005 20:58
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi@all,

"unser"Familienrichter definierte eine 15 Stunden Stelle als Teilzeitjob als Halbtagstelle würde er seiner Meinung nach eine Stelle mit 20 -24 Sunden/wtl. bezeichnen.

LG Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2005 21:13
 AJA
(@aja)
Registriert

puh, 24 Stunden halbtags - das sind ja 48 Stunden ganztags - das gabs ja seit den 60-er Jahren nicht mehr 😉

Offenbar sind die familienrechtlichen Definitionen doch abweichend von den arbeitsrechtlichen 😎

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2005 21:19