Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung

 
(@akexboy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hatte über meinen fall bereits vor einiger zeit berichtet. jetzt ist das kind seit ca. 7 wochen auf der welt. ein gesunder junge.
meine freundin und ich haben sogar wieder zusammengefunden.
nun geht es um das thema vaterschaftsanerkennung. lt. aussage vom jugendamt habe ich ab annerkennung zwei jahre zeit die anerkennung wieder anzufechten.
(will mir diese option offen halten da bei uns alles noch sehr sehr wackelig ist). wenn ich ihr jetzt sage ich will einen test blockt sie wahrschinlich total, redet von vertrauen und so und dann ist wahrscheinlich ende und alles läuft über die behörden.
morgen soll ich die anerkennung unterschreiben. aber wie geht es dann weiter?
sie will zum jugendamt und den unterhalt berechnen lassen (ihr wurde gesagt sie muß). ich verdiene zwischen 1800 und 2400 euro netto. prvisionsabhängig bezahlt.
ich ahbe ihr gesagt dasich bereit bin 200 euro für den kleinen zu bezhalen und 350 euro für sie. sind diese beträge in ordnung? oder was ist eure erfahrung was bei so einer berechnung rauskommt? siw ill nicht mit mir zusammenziehen und ich soll nur am wochenende zu ihr kommen.

danke für eure hilfe

alexboy


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2005 22:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

einleitend zur Geburt des Kindes meinen Glückwunsch und die besten Wünsche an das Kind und die Mutter.

Ich habe mich noch mal durch deinen ersten Beitrag gewühlt...

Was mich etwas erschüttert ist die Tatsache, dass du anscheinend die Vaterschaftsanerkennung an die Bedingung knüpfst, sie würde mit dir zusammen gehen/ziehen/leben. Das ist aus Sicht des Kindes grottenschlecht, denn es würde u.U. mit einer Lüge aufwachsen. Und was machst du nach 2 Jahren und 12 Tagen?

Du solltest, so mein Empfinden, für dich selbst Klarheit schaffen, denn du bist meilenwert von einer sachgerechten Lösung entfernt.

Die von dir angeboten Unterhaltsbeträge, dies nur am Rande, werden einer richterlichen Prüfung nicht standhalten.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2005 22:47
(@akexboy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
in einer gewissen Form hast dur Recht. Die Geburt des Kindes hat allerdings bei mir Gefühle ausgelöst die ich nicht wegscheiben kann. Und sie hat mich daran die letzten WOchen Anteil haben lassen. Auch zwischen ihr und mir hat sich einiges verbessert. Wir reden miteinander und versuchen die vergangenheit zu bewältigen. auch zum wohjle des kindes. Ich hab nun Angst, daß wenn ich auf den test bestehe sie allerdings wieder mauert und ich so dem Kind die Chance nehme mit Vater aufzuwachsen.
Ich möchte daher nicht in zwei Jahren einen test machen. nein. Ich würde auch nicht zwei Jahre eine solche Bezeihung führen wollen. Nein Wenn dann sollten sich die nächsten Wochen deutliche Schritte einstellen zwischen ihr und mir - zum Positiven. Wenn das aber nciht der Fall ist, würden automatisch wieder Zweifel aufkommen, und daher möchte ich dann den Test machen können.
Nur jetzt den Test machen würde bedeuten dem Kind und mir jeden Chance zu verbauen da sie es nciht akzeptieren würde.
Der Betrag mit 200 Euro für das Kind dachte ich orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle, sprich dieser Betrag abzgl. kindergeld ist mein ANteil und somit um die 200 Euro. Die 350€ dachte aich sind der Hartz IV Betrag der momentan in den Medien rumgeistert. Von meinen Anwälten die ich kontaktiert hatte, hab ich ja leider nur erfahren das ihr Aussage a) kein Geld zusteht und b) das ich mit ihr einen Betrag aushandeln kann.

Gruß

Alexboy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2005 02:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Akexboy,

Ich glaube nicht, dass der EU verhandelbar sein wird, wenn die KM staatlich Hilfe in Anspruch nehmen muss.

Wenn Du unsicher bist und einen Vaterschaftnachweis unbedingt haben willst und gleichzeitig nicht die gute Beziehung gefährden willst, dann versuche doch einen privat finazierten Nachweis zu erhalten. Dieser hat zwar vor Gericht keine Beweiskraft, kann aber Deine Zweifel klarstellen. Die Kosten hierfür sind mir zwar nicht ganz geläufig, wäre aber eine Alternative.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 12:01
(@akexboy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,

das ist vielleicht das beste was du da schreibst. gibt es infos wie ich so einen test machen kann?
Mir wurde bisher nur gesagt das sei nicht legal.
Und wenn dann da wider erwarten rauskommt das ich nciht der vater bin, dann kann ich die vaterschaft anfechten und es wird vom ja ein test anberaumt?
Ich hoffe für meine Freundin mein kind und mich das es nicht so ist

Danke

Alexboy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2005 22:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Test sind (noch) nicht verboten. Allerdings sind sie als Beweismittel vor Gericht nicht zugelassen.

Bei der Suche nach einem Anbieter würde ich sehr vorsichtig sein. Viele sind lediglich Versender ohne eigenes Labor. Marktführer ist meine ich humatrix.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2005 22:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Alexboy,

Mir wurde bisher nur gesagt das sei nicht legal.
Und wenn dann da wider erwarten rauskommt das ich nciht der vater bin, dann kann ich die vaterschaft anfechten und es wird vom ja ein test anberaumt?

wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du die Vaterschaft ja noch gar nicht anerkannt; deshalb musst Du im Moment auch nichts anfechten. Statt dessen wäre es tatsächlich sinnvoll, dass Du Dir mit einem "privaten" Test Klarheit verschaffst. Ergibt dieser, dass DU der Vater bist, erkennst Du Deine Vaterschaft selbstverständlich auch an, bezahlst für Dein Kind und versuchst, ihm in jeder Hinsicht ein wirklich guter Vater zu sein, egal, wie sich die Beziehung mit Deiner Freundin entwickelt.

Wenn der Test ergibt, dass Du NICHT der Vater bist, kann Deine Freundin die Vaterschaftsfeststellung einzuklagen versuchen; sie wird daraus aber keine Ansprüche gegen Dich ableiten können.

Das hindert Dich - sofern die Beziehung zu Deiner Freundin sich (wieder) festigt, natürlich nicht daran, diesem Kind in sozialer und finanzieller Hinsicht ebenfalls ein guter "Vater" zu sein. Allerdings hat Deine Freundin dann die verdammte Pflicht, im Interesse ihres Kindes des tatsächlichen Vater des Kindes zu benennen und auch um Kindesunterhalt anzugehen.

Kann es sein, dass Du selbst das Ergebnis eines solchen Tests fürchtest - weil Du irgendwo ahnst, dass sowohl die Gefühle zu diesem Kind wie auch zu seiner Mutter darunter leiden oder sogar ganz verschwinden könnten, wenn sich herausstellt, dass Du nicht der biologische Vater bist?

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2005 14:16
(@akexboy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

in gewisser Weise fürchte ich das Testergebniss. Tritz allem habe ich den Kleinen
ins Herz geschlossen und die Vaterschaft anerkannt. Prompt kam es auch so wie es
kommen mußte und Sie verwieß mich zwei Stunden später der Tür: Begründung: Mein Verhalten während der Vaterschaftsanerkennung. Ich denke nachwievor sie ist hin und her gerissen und weiß nicht was sie will.
Problem war: Ihr wurde Frist gesetzt bis Anfang nächter Woche wegen der Vaterschaft. Ich bin auch bereit den Unterhalt zu zahlen. Was mich jetzt ktuell nur interessiert ist, warum bei einem Nettogehalt zwischen 1800 und 2400 euro die 199€ für das Kind nicht langen.
Lt. Tabelle wären das ja im Schnitt 262,00€ abzgl. halbes Kindergeld 77€ sprich aufgerundet 199,00€ (stimt es eigentlich das die Regierung dies ändern will und das volle Kindergeld beim Mann in Abzug bringen will - kam vor ein paar Tagen in den ARD-Nachrichten). Für die Mutter überweise ich den derzeit im Westen gültigen Hartz IV Satz von 345,00€. Ich habe mit ihr nie zusammengelebt. Sie hat ein weiters Kind das im Januar 3 Jahre alt wird. Der Vater von diesem Kind wurde noch nie zu einer Unterhaltszahlung gegenüber ihr herangezogen. Nur gegenü+ber dem Kind und das wurde gerichtlich eingefordert. Wenn also Unterhalt für die Mutter müßte doch der Vater des ersten Kindes zu einem Teil mitzahlen? Desweiteren konnten mir verschiedene Anwälte und auch das Jugendamt nicht beantworten was als Grundlage bzgl. des Verdienstes der Frau genommen wird, da sie ja bereits mit dem Kind eines anderen Mannes drei Jahre in Mutterschaft war. Sprich vor der Geburt des gemeinsamen Kindes waren ihre Einkünfte ja die Hartz IV Einkünfte. Oder ist diese Sicht so flasch. Wie sind denn hier Eure Erfahrungen. Desweiteren möchte ich ihr das Geld seit Geburt des Kindes im Oktober (3x 199€ und 3x345€) überweisen. Kann ich da was falsch machen? Ist ja auf dem Konto dokumentiert.
Danke für Eure Hinweise

Grüße aus dem eisigen Bayern


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2005 15:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Was mich jetzt ktuell nur interessiert ist, warum bei einem Nettogehalt zwischen 1800 und 2400 euro die 199€ für das Kind nicht langen.

Wer sagt, dass dieser Betrag nicht "langt"? Gem. DT passt das schon.

stimt es eigentlich das die Regierung dies ändern will und das volle Kindergeld beim Mann in Abzug bringen will

Es gab ein BGH-Urteil, das allerdings nur für volljährige Kinder die beim nicht leistungsfähigen Elternteil leben.

Der Unterhaltsbedarf einer nicht erwerbstägigen Mutter ist der SB (770 € West / 710 € Ost). Der KV des ersten Kindes ist außen vor bzgl. Unterhalt für die KM, da das Kind drei Jahre alt ist.

Desweiteren möchte ich ihr das Geld seit Geburt des Kindes im Oktober (3x 199€ und 3x345€) überweisen.

KU zu überweisen ist imme richtig! Wenn du allerdings den BU überweist, erkennst du eine Zahlungsverpflichtung direkt an. Das kann später nachteilig wirken.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2005 15:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Alexboy,

in gewisser Weise fürchte ich das Testergebniss.

das hatte ich ja bereits vermutet.

Tritz allem habe ich den Kleinen
ins Herz geschlossen und die Vaterschaft anerkannt.

Das sollte Dich nicht daran hindern, Deine Vaterschaft feststellen oder ausschliessen zu lassen. Auch wenn Du sie fürchtest - die nächsten (mindestens 18) Jahre sind eine lange Zeit, in denen vieles - auch Unangenehmes - passieren kann und wird. Die Zweifel, ob dieser Junge Dein Sohn ist, werden bleiben und stärker werden. Nicht zuletzt dann, wenn Du versuchst, Dich in seinem Verhalten wiederzuerkennen. Oder wenn die Frage nach seiner Herkunft von ihm selbst gestellt wird. Oder, oder, oder...

Du siehst: Es gibt eine Menge Gründe, warum Du Deine Zweifel ausräumen solltest. Ich sag's jetzt mal provokant (und hoffe, dass mich niemand falsch versteht): Wenn Du schon an der Betreuung, Erziehung und Finanzierung eines fremden Kindes mitwirken willst - warum suchst Du Dir dafür nicht eines, mit dessen Mutter Du besser auskommst als mit dieser Dame, die Dir als nicht-ehelichem "Vater" möglicherweise jeden Stein in den Weg legen wird, den sie findet?

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2005 18:35




(@akexboy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nun hat sich folgendes ergeben:
Meine (Ex-?)Freundin hat mit dem JA telefoniert. Dort sagte man ihr das 199,00€ KU zu zahlen sind. Diesen Betrag habe ich heute angewiesen. Bezüglich des Unterhaltes für sie wurde gesagt Nettogehalt abzgl. KU abzgl. 1050€ SB.
Sie möchte nun das ich mit ihr zum JA gehe und diesen Unterhalt beglaubigen lasse. Einen Gehaltsnachweis muß ich angeblich nicht bringen, da ich zahlungswillig sei und somit eine Beistandsschaft nicht nötig sei. Mit dieser beglaubigten Unterhaltsregelung bekommt Sie dann a) Erzeihungsgeld und b) einen korrigierten Hartz IV Bescheid.
Da sie eine Fristsetzung bis zum 08.12.05 hat würde ich morgen mit ihr zum JA gehen und 199,00€ sowie 345,00€ beglaubigen lassen (letztes Netto ca.1700€ abzgl. 5% abzgl. 199€ abzgl. 1050€).
Wenn ich dies nicht machen würde, würde das JA auf mich zukommen und Unterhalt für die Mutter fordern.
Wie ist Eure Meinung. Ist das wirklich rechtlich so alles ok mit der Beglaubigung etc?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2005 14:24
(@akexboy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
heute wurde ich vom JA nochmals angerufen und neu informiert.
Ich muß den Unterhalt beurkunden lassen - nicht beglaubigen.
Desweiteren wurde mir nochmals gesagt, da ich dies freiwillig mache wird vom JA keine Beistandsschaft für das Kind übernommen und vom Arbeitsamt ist bzgl. Hartz IV und mehr Betreuungsunterhalt ist nicht zu rechnen.
Leider finde ich über den Betreuungsuntehalt keine Infos. Auch das Arbeitsamt konnte mir nicht weiterhelfen ob das so wirklich stimmt. Meine (Ex-)Freundin meinte sogar ich sollte einen geringeren Betrag als Hartz IV ansetzen.
Vielen Dank für Eure Hilfe schonmal im Voraus

Alex


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2005 17:11