Moin Moin,
Bin Vater von 3 wunderbaren Mädels (2 von KM1 und 1 von KM2), und habe immer den mir möglichen Unterhalt Gezahlt. Und auch gerne gezahlt zwischen durch mal neue Jacken oder Schuhe , weil is ja für meine Mäuse. Jetzt rennt meine Exfrau (KM1 )zum Anwalt und fordert mehr Geld anstatt zum Jugendamt (Kostenlose) zu gehen und den Unterhalt neu zu berechenen lassen.
Kann ich auf irgend eine weise die anwaltskosten die auf meiner seite entstehen bei meiner EX geltend machen?
Nein, Du bist ja auch gar nicht verpflichtet, einen Anwalt zu nehmen, nur weil sie einen hat. Du kannst die Arbeit in diesem Stadium auch ganz alleine machen.
Moin DerJensemann
Herzlich Willkommen
Solange es nicht vor Gericht bist, bist Du nicht gezwungen, Dir einen RA zu nehmen. Wenn Du es Dir nicht zutraust, selber dem gegn. RA zu antworten, kann Dir das Forum mit Rat zur Seite stehen. Du kannst z.B. die Schreiben des gegn. RA anonymisiert hier einstellen, und dann schauen alle darüber und stellen Agrumente, Rechenbeispiele und Antworten zusammen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Dank euch für schnelle anwort. Das habe ich vergessen zu erwähnen das es auch schon bei Gericht liegt.
Moin
Dann kommst Du im Familienrecht nicht um einen RA herum. Zudem ist im FamR üblich, dass jede Partei die eigenen Auslagen zahlt. Bist Du vielleicht berechtigt für Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)? Hast Du mal darüber mit Deinem RA gesprochen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hi,
Prozesskostenhilfe ist beantragt, aber der zuständige Richter ist wohl länger erkrankt, und deswegen zieht sich das grade in die länge. Aber so wie es aussieht wird die Klage abgewiesen und dann kommen die Kosten ja zurück auf mich zu wobei ich es eigentlich nicht einsehe da das Jugendamt diese Leistung kostenlos Anbietet.
Servus!
Aber so wie es aussieht wird die Klage abgewiesen und dann kommen die Kosten ja zurück auf mich zu wobei ich es eigentlich nicht einsehe da das Jugendamt diese Leistung kostenlos Anbietet.
KM1 ist nicht verpflichtet, sich vom JA helfen zu lassen, auch wenn´s nix kostet. Wäre interessant zu erfahren, was sie dazu bewegt hat, einen RA zu konsultieren/mandatieren...verdienst Du auf einmal viel mehr als vorher?
Welches Vögelchen hat Dir denn gezwitschert, dass der Antrag vermutlich abgewiesen wird, und vor allem warum?
Wenn dem so, könntest Du evtl. den Beschluss hierzu abwarten ohne selbst eine Anwalt einzuschalten, oder?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das habe ich vergessen zu erwähnen das es auch schon bei Gericht liegt.
Nun, dann werden die Kosten wie folgt aufgeteilt:
Entweder die unterlegene Partei trägt die Gesamtkosten (oder eben anteilig, wenn nur teilweise unterlegen).
Oder, falls Du zur Auskunft aufgefordert wurdest, aber nicht reagiert hast, dann werden Dir die gesamten Kosten auch dann auferlegt, falls sich keine Erhöhung ergibt.
In Familienangelegenheiten werden die Kosten in der Regel von jedem selbst getragen.
Jeder zahlt seinen RA und die Gerichtskosten werden je zur Hälfte auf jede Partei verteilt. Wobei auf der einen Seite die Kinder Kläger (oder auch mal Beklagte) sind und deshalb in der Regel PKH bekommen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Verstehe ich nicht. Die haben gleich geklagt, ohne Dich vorher zu fragen?
Wenn nicht wäre der Schriftverkehr interessant, damit man Dir helfen kann.
:knockout:
In Familienangelegenheiten werden die Kosten in der Regel von jedem selbst getragen.
Jeder zahlt seinen RA und die Gerichtskosten werden je zur Hälfte auf jede Partei verteilt. Wobei auf der einen Seite die Kinder Kläger (oder auch mal Beklagte) sind und deshalb in der Regel PKH bekommen.
Es dürfte den TO kaum interessieren, wie die Kosten in "Familienangelegenheiten" geregelt sind, weil er eine ganz konkrete Frage zu einem Unterhaltsprozess gestellt hat.
Mithin geht es bei seinem Fall um eine Familienstreitsache. Und die geht nach ZPO. Also nichts mit "von jedem selbst getragen".
Dann scheinen die Gerichte in Bayern und Hessen das wohl anders zu sehen. Bisher wurden in den mir bekannten Urteilen niemals einer Partei alle Kosten auferlegt, auch wenn diese komplett unterlegen war (und auch keine PKH bekommen hat)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Dann scheinen die Gerichte in Bayern und Hessen das wohl anders zu sehen.
Da gibt es nicht "anders zu sehen".
Es gibt ein anzuwendendes Verfahrensrecht und das ist bei Familienstreitsachen die ZPO und bei Familiensachen ist es das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG. Und das sind Bundesgesetze.
Moin DerJensemann
Um was geht es denn konkret bei Gericht? Ist es eine Abänderungsklage, eine Auskunftsklage, oder eine Stufenklage? Oder was anderes?
Gruss oldie
Edit und PS: Der Einwurf von @psoidonuem wäre auch gut zu erfahren.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Da gibt es nicht "anders zu sehen".
Es gibt ein anzuwendendes Verfahrensrecht und das ist bei Familienstreitsachen die ZPO und bei Familiensachen ist es das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG. Und das sind Bundesgesetze.
Du redest Müll, Tina
Es wird auch in Hessen immer jeder seinen Anwalt tragen und die Gerichtskosten zur Hälfte.
Mein Antrag im letzten Verfahren, der KM die gesamten Kosten aufzuerlegen, weil sie mich mutwillig in ein völlig sinnloses Verfahren getrieben hat ist in Bausch und Bogen abgeschmettert worden.
Moin,
wichtig für eine Beurteilung der Aufteilung der Kosten ist, ob der TO wirksam in Verzug gesetzt wurde. Wurde er das und hat nicht reagiert, z.B. mit Übersendung der Gehaltsnachweise, besteht die Gefahr, dass ihm die kompletten Kosten übergebraten werden.
Übrigens zur üblichen "Aufteilung d. Kosten im Familienrecht" sieht das so aus, dass ich in einem Verfahren ums GSR die kompletten Kosten der 1. und 2. Instanz übergebraten gekriegt habe, das ganze beschlossen vom OLG Stuttgart.
Geteilt wurden die Kosten für alle Verfahren, die ich führen musste, weil sich die Mutter nicht an Umgangsbeschlüsse gehalten hat. Richtig ist, die werden echt "üblicherweise" aufgeteilt, also bei Verfahren, die es nicht geben würde, wenn sich eine Partei, hier die Mutter, an einen richterlichen Beschluss halten würde.
Ohne den genauen Ablauf im vorliegenden Fall zu kennen, ist eine Aussage schwierig. Das letzte Wort hat eh der Richter, der beschließt die Kostenaufteilung.
LG,
Mux
....in Ergänzung: Vorstellungen, man würde von der Mutter eigene Kosten per Richterentscheidung wiederbekommen, weil diese unsinnige Prozesse führt, verweise ich ins Reich der Phantasie.
Hallo Tina,
Da gibt es nicht "anders zu sehen".
Es gibt ein anzuwendendes Verfahrensrecht und das ist bei Familienstreitsachen die ZPO und bei Familiensachen ist es das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG. Und das sind Bundesgesetze.
darüber haben wir uns weiland schon hier "gestritten": http://www.vatersein.de/Forum-topic-28133-start-msg322572.html#msg322572
Üblicherweise wird halt von allen Seiten auf einen Vergleich gedrängt. Der Richter braucht keine Begründung schreiben, die Anwälte bekommen noch ein Vergleichshonorar.....
Und in diesem Vergleich wird dann zumeist der Slogan "die Verfahrenskosten werden gegeneinander aufgehoben" aufgenommen.
Somit zahlt auch der, welcher völlig ohne Schuld in ein Verfahren gedrängt wird, üblicherweise seinen Anteil (siehe die Verteilung bei mir im verlinkten Thread). Es würde mich echt einmal interessieren, wie viele Greichtsverfahren hier mit einer kompletten Übernahme der Kosten durch eine Partei geendet sind.
Sollte es doch zu einem Urteil kommen, legt der Richter halt die Aufteilung fest. Im Zweifelsfall findet er doch eine kleine Mitschuld und schon haben wir wieder einen Grund für eine Aufteilung.
Grüßle aus dem Schwarzwald
PvF
Es wird auch in Hessen immer jeder seinen Anwalt tragen und die Gerichtskosten zur Hälfte.
Noch einmal, damit es auch der Letzte hier versteht:
Es gibt im Familienrecht Familiensachen und Familienstreitsachen (und Ehesachen, aber soweit möchte ich Euch das gar nicht zumuten).
Erstere sind z.B. Abstammungssachen, Versorgungsausgleichssachen, Kindschaftssachen... Das anzuwendende Verfahrensrecht ergibt sich hier aus dem FamFG. Hier werden in der Regel die Kosten von jeder Partei selbst getragen (außer es gibt besondere Gründe für eine Kostenauferlegung)
Letztere sind z.B. Unterhaltssachen, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht... Das anzuwendende Verfahrensrecht ist die ZPO (ergibt sich aus dem Verweis des FamFG in §113). Nach dieser gilt das Unterliegenheitsprinzip, d.h. die unterlegene Partei trägt normalerweise die Kosten (außer es gibt besondere Gründe für eine Kostenauferlegung).
Und da wir im 21. Jahrhundert in der Bundesrepublik Deutschland leben, gelten Bundesgesetze für Hessen genauso wie für Bayern, Sachsen und alle anderen Bundesländer.
Ist das jetzt von allen verstanden?
Im Übrigen erleichtert ein Blick ins Gesetz im Allgemeinen die Rechtsfindung ungeheuer: § 113 FamFG Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung
Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass... na ja, lassen wir das.
Moin,
Noch einmal, damit es auch der Letzte hier versteht:Letztere sind z.B. Unterhaltssachen [...]
Das anzuwendende Verfahrensrecht ist die ZPO. Nach dieser gilt das Unterliegenheitsprinzip, d.h. die unterlegene Partei trägt normalerweise die Kosten (außer es gibt besondere Gründe für eine Kostenauferlegung).
Ich hab´s noch nicht begriffen.
Erkläre mir bitte folgenden Passus aus dem FamFG (§ 243 Kostenentscheidung):
Abweichend von den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten.
Steht das versehentlich im falschen Gesetz ?
Danke im voraus
United
