Anrechnung KU neben...
 
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Anrechnung KU neben Betreuungskosten für TU (EU) Berechnung???

 
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Fories,

diesmal beschäftigt mich eine konkrete Frage zur Bereinigung des Einkommens für eine TU bzw. EU Berechnung.

Zur Situation.

Getrennt seit April 2006; Kind 4 Jahre alt lebt bei mir; Exe bezieht ALG II und klagt auf TU nach der Scheidung sicherlich auch auf EU; Exe zahlt keinen KU

Der Kleine geht in eine KITA damit ich meiner Vollzeittätigkeit nachgehen kann. Die Kosten der KITA belaufen sich auf insgesamt € 324,90 pro Monat. Davon entfallen € 260,00 auf Betreuung und € 64,90 auf die Verpflegung (Frühstück und Mittagessen sowie Zwischenmahlzeiten).

Jetzt meine Frage:
1.) Kann ich zur Bereinigung meines Einkommens für die TU (bzw. EU) Berechnung, neben dem Abzug der KITA Kosten, noch den vollen KU nach DT von meinem Netto abziehen, da ja KM keinen KU bezahlt ?

Subfragen:
Falls ja:
1.1) Kann der KU ausgehend von meinem Netto berechnet werden oder kann lediglich der Mindest KU (DT Stufe 1) angesetzt werden?
1.2) Ist der KU nach DT um die Verpflegungskosten der KITA zu kürzen?

Ich hoffe die Fragen sind nicht zu speziell. Vielen Dank vorab für eure Meinung.

LG
Grapfruit


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2007 18:52
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Grap(e)fruit,
Du bist ja richtig gut.

Ja Du kannst den KU anrechnen, und zwar den KU nach deinem Einkommen.

Allerdings kannst Du nicht nochmal die Betreuungskosten anrechnen lassen. Eigentlich. Weil versuchen würde ich es auf jeden Fall, nicht aber damit rechnen. Wegnehmen können sie Dir es immer noch.

Gruß,
Michael

P.S.: Eigentlich ist Deine Arbeit überobligatorisch. Das ist nur mittlerweile kein Argument mehr. Aber soweit ich weiß, kannst Du einen Betreuungsbonus ansetzen. Uli sollte es übrigens ganz genau wissen. Surf mal bei ihm rum und schau dir mal die Urteile auf seiner HP an.


AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2007 20:48
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Weisnich,

danke für Deine Einschätzung!

mein RA war sich da auch nicht sicher ob man beides parallel anrechnen kann.

Bei Uli hab ich mich natürlich schon etwas belesen. Wenn ich das richtig gesehen habe wurde bei Uli der KU plus eine Betreuungsbonus in gleicher Höhe belassen um zum einen zu berücksichtigen dass seine Exe keinen KU bezahlt und zum anderen seine überobligatorische Tätigkeit zu würdigen.

Daher hoffe ich in meinem Fall, dass ich zwei voneinander getrennte Sachverhalte in die Berechnung einbringen kann.

Punkt 1 Betreuungskosten (sind höher als KU) werden an erster Stelle aufgeführt, da durch diese Kosten die Vollzeittätigkeit überhaupt erst ermöglicht wird. Daher wäre kein Betreuungsbonus anzurechnen.

Punkt 2 der Argumentation wäre, KM zahlt des weiteren keinen KU den daher der KV allein bestreiten muss. Daher sollte zur Sicherstellung der Lebenshaltungskosten des gemeinsamen Kindes der KU nach DT anrechnungsfrei bleiben. Mein RA kann ja (sollte sich der/die RichterIN damit schwer tun) noch anfügen das eine andere Einschätzung wohl dem Kindeswohl entgegen steht da der Kleine ja nichts dafür kann das KM nicht zahlt.

Ich halte Dich auf dem Laufenden was dabei rauskommt aber der RA meiner Exe lässt sich viel Zeit beim berechnen (vielleicht schafft er es noch dieses Jahr).

LG

Grapfruit

.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2007 10:50
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Na, ich will doch schwer hoffen das es so ist.
Bin auch alleinerziehend und KM zahlt keinen KU. Angerechnet werden müßte: KU nach Stufe 6 der DT und zwar ohne Anrechnung des Kindergeldes und BU nach Stufe 1 der DT.
So hatte es mir auch Uli erklärt.
TU ist auch bei mir in der Schwebe und es wird Zeit, das das endlich geklärt wird. Die Ungewissheit über die Zukunft macht einen ganz schön fertig.

Gruß Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2007 11:24
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Thomas,

Danke für Deine Anmerkung.

Somit wäre es, sollten die Betreuungskosten nicht akzeptiert werden, einen Versuch Wert auf  Anrechnung eines Betreuungsbonus zu beharren.

Schade dass es auch Dich erwischt hat, und Du ebenso in der Wartestellung bist was Exe wohl an TU fordert bzw. dann letztendlich vor Gericht zugesprochen bekommt.

Lass mich doch bitte, wenn es soweit ist, wissen was bei dir rauskam..

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2007 11:40
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Naja, "erwischt" möchte ich so nicht stehenlassen.
Mein Sohn lebt bei mir und das ist 200% mehr als sehr viele andere hier haben.
Sie sehen ihre Kinder nur alle 2 Wochen oder vielleicht gar nicht.
So gesehen sind wir Glücksfälle und sollten das auch so sehen. Geld ist eben doch nicht alles.

Allerdings sehne ich mich mittlerweile nach Entscheidungen. Endlich wieder eine gewisse Planungssicherheit haben. Das mein Sohn und ich unser Leben endlich wieder selbst in die Hand nehmen und uns etwas Neues aufbauen können. Wir kriegen das hin, da bin ich sicher. Wäre nur schön, wenn man uns endlich auch lassen würde.

Alles Gute für dich und deinen Kleinen.

Gruß
Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2007 12:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Grapfruit,

noch ein anderer Aspekt, der bislang vollkommen unberücksichtigt blieb: Deine Ex ist nicht in erster Linie EU-berechtigt, sondern zunächst mal "gesteigert erwerbsverpflichtet", um ihren KU-Verpflichtungen nachzukommen. Wenn sie aber ein Einkommen erzielen würde, das ihr die Zahlung von KU ermöglicht, hätte sie damit "automatisch" auch genügend für sich selbst, denn KU muss ja erst bezahlt werden, wenn das Einkommen des Verpflichteten über dem Selbstbehalt liegt.

Solange Du keinen Unterhaltsvorschuss oder dergleichen beantragst, interessiert das offiziell natürlich keine Sau; wenn Du überdies noch EU bezahlen kannst, ohne unter den Selbstbehalt zu rutschen, noch weniger. Ich will damit sagen: Keine offizielle Stelle und kein Gericht wird Deine Ex zu etwas zwingen; das musst Du schon selbst tun.

In der EU-Begründung heisst es immer so sorgenvoll "...jaja, der Arbeitsmarkt, und besonders für Frauen..." Dazu schüttelt der gegnerische Anwalt dann sorgenvoll den Kopf. Dem solltest Du begegnen, indem Du Deiner Ex regelmässig Stellenangebote aus der Region zuschickst, die irgendwie für sie in Frage kämen. Natürlich nicht mit der Ansage "Schaff endlich was, damit Du KU leisten kannst", sondern freundlich mit der Ansage "Schau mal, liebes Exchen, da sind wieder 37 mögliche Stellen für Dich - da ist sicher was dabei. Damit Du aus dem Hartz-Quark kommst".

Diese Stellenangebote müssen nicht genau ihrer Ausbildung entsprechen; nur zumutbar müssen sie sein. Sie muss keine Bäume fällen gehen. Aber wenn sie Friseuse gelernt hat, kann sie also beispielsweise durchaus auch bei Aldi an der Kasse sitzen. Du verbaust Deiner Ex damit bei einer Unterhaltsverhandlung die Möglichkeit, sich als armes, EU-bedürftiges Hascherl darzustellen, wenn Du darlegen kannst, dass Du ihr 157 Stellenangebote zugeleitet hast - und sie dann zugegeben muss, dass sie sich (in Erwartung Deiner Zahlungen) nicht oder kaum beworben hat. Eine ganz gute Adresse hierfür ist übrigens >>> www.meinestadt.de <<< Suchen, ausdrucken, schicken oder mailen - und abwarten. Und natürlich für Dich selbst ausreichend dokumentieren, was Du ihr wann geschickt hast.

Ist in Deutschland noch eine recht unübliche Methode, aber sie kann nur "üblich" werden, wenn sie immer wieder angewandt wird.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2007 15:27
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

vielen Dank für Deinen Tipp.

Das von Dir vorgeschlagene Vorgehen ist mit Sicherheit ein guter Weg um einen Richter dazu zu bringen Exe ein fiktives Einkommen anzurechnen, da man bei beschriebenem Vorgehen beweisen könnte, dass Exe ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt.
Wahrscheinlich wird das jedoch gar nicht notwendig da Exe ab Mai zumindest eine 50% Anstellung hat und somit weg kommt vom ALG II. KU wird sie trotzdem keinen zahlen können, aber da sie ja noch die 3 Kids aus erster Ehe zu betreuen hat wird sie auch kein Richter zu einer Aufstockung der 50% zwingen.

Im Bezug auf EU spekuliere ich eher noch auf einen Verwirkungstatbestand (bezüglich EU Verwirkung mach ich aber am Besten ein eigenes Thema auf - kommt bald).

Auf jeden Fall danke für Deine Gedanken, die ich auf jeden Fall umsetzen werde falls sich die 50% Stelle als Fake herausstellt.

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2007 16:39