Hallo Zusammen,
wir haben folgendes Problem.
Ich lebe mit meiner Lebespartnerin seit 6 Jahren zusammen. Sie hat einen Sohn aus ihrer vorigen Eheder 9 Jahre alt ist und bei seinem
Vater wohnt. Wir haben zusammen einen Sohn der 3 Jahre alt ist. Ich verdiene 1200 € netto und meine Partnerin ca. 650 €.
Ich hatte viele Schulden und meine Partnerin leidet seit Jahren an schweren Depressionen die Intervallmäßig auftreten. Sie kann daher nur
begrenzt arbeiten gehen. Bisher musste sie keinen Kindesunterhalt zahlen.
Anfang des Monats erhielt sie vom Amtsgericht eine Vorladung zur Festsetzung des Kindesunterhalts. Der Termin ist bereits in zwei Wochen.
Der Verahndlungsort ist über 600 km von uns entfernt.
Ihre Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt, ihr Anwalt will sie nicht vertreten es sei den sie würde 1000 € Vorschuss zahlen und das Gericht lehnte
den Prozesskostenhilfeantrag mit der begründung ab das sie falsch Vortragen würde. Dabei ist bekannt das sie schon seit vielen Jahren an Depressionen
leidet und daher nur eingeschränkt arbeiten kann. Aber nein, sie wird sogar noch aufgefordert sich noch mehr zu bemühen und noch mehr zu arbeiten
obwohl es dazu auch ärztliche Bestätigungen gibt das sie das nicht kann.
Wenn sie zu diesem Termin nicht erscheint wird laut Schreiben der Regelsatz (240€) festgelgt und kann bei Nichtzahlung gepfändet werden. Außerdem wird
sie dann ein Bussgeld erhalten das sie auch noch zahlen muss.
Ihr o.g. Anwalt hat ihr auch gesagt das er da keine Chancen sieht noch etwas zu machen.
Der höchste Regelsatz wird angenommen, weil das Gericht davon ausgeht ,das sie, wenn sie sich mehr bemühen würde auch mehr verdienen würde und
demnach in der Lage wäre den Satz zu bezahlen. (?????)
Wir wissen momentan nicht mehr was wir machen sollen.
1. Gibt es eine Möglichkeit diesen Amtsgeichtstermin zu verschieben?
2. Kann das Gericht einfach so den Höchstsatz auf Grund ihrer Milchmädchenrechnung festlegen?
3. Lohnt es sich einen anderen Anwalt aufzusuchen?
4. Habt ihr irgendwelche Tipps?
KoritzK
Moin,
es gibt viele Väter, die haben erst NACH & WEGEN der Scheidungsschlacht Depressionen bekommen, interessiert hat es kaum ein Gericht.
Wenn falsch vorgetragen wurde, dann scheint es ein Problem des Anwaltes zu sein ... kann aber keiner Beurteilen.
1. um Verschiebung bitten, ob dieser nachgekommen wird???
2. bei Vätern gängige Praxis.
3. Kostenfrage ... wenn dann eine vor Ort.
4. Keine weiteren zur Zeit.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
