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Mehr fürs Einzelkind ?

 
 TP
(@_tp_)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo brauch mal etwas Unterstützung .
Bin geschieden und habe einen Sohn (Einzelkind)
Ist es richtig das bei Einzelkinder der Unterhalt um eine Spalte (nach Düsseldorfertabelle) erhöht wird? Soll heißen nach Verdienst  müsste ich 334€ zahlen, soll aber nach angaben der Anwältin 351€  zahlen stimmt das?
LG, TP


Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2007 11:14
 Uli
(@Uli)

Hallo TP,

Die DT geht von 3 Unterhaltsberechtigten (1 Betreuerin + 2 Kids) aus. Bei mehr oder weniger Berechtigten geht es in der Tabelle entsprechend rauf oder runter.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2007 11:22
 TP
(@_tp_)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für die rasche Antwort, soll also heißen wenn ich drei Kinder hätte ging es eine stufe runter und bei vier noch eine? Und bei einen eine hoch?
Muß das so oder ist das auch nur eine Richtlinie?
LG, TP


Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2007 11:26
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo TP,

ich denke da ist schon was dran.

In der DT steht ja anmerkend

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltspflichtigen.

Jetzt kann man natürlich argumentieren; wenn nur ein Kind zu unterhalten ist, ist der KU Pflichtige nicht so sehr belastet wie wenn er zwei Kinder zu unterhalten hätte. Daher sollte das Einzelkind bei der KU Berechnung besser gestellt werden.

Ob es dem allgemeinen Vorgehen entspricht beim Einzelkind eine Spalte nacht Rechts zu springen weiß ich nicht.
Einen Argumentationsansatz für die RA gibt es meines Erachtens aber auf Basis der zitierten Anmerkung der DT.

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2007 11:29