Anrechnung Job der ...
 
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Anrechnung Job der Exfrau auf Unterhalt

 
(@andi0123)
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Guten Morgen,

ich werde in Kürze geschieden und meine Frau hat seit dieser Woche einen Minijob (nach ihren ANgaben ca. 250 € Verdienst, Minijob).

Wir haben uns privat auf einen Unterhalt incl. KU geeinigt.

Grunsätzlich die Frage: Muss sie sich den Minijob anrechnen lassen, teilweise ? Daß ich entsprechend weniger zahle ?

Ihre Einkommenssituation sieht so aus:
640 € Unterhalt inkl. KU, 154 Kindergeld und 250 € Minijob = 1044 €.

Danke für eine Einschätzung !


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2008 12:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wie alt ist das Kind?

Mit der Unterhaltsrechtsreform ab 01.01.2008 ergibt sich die Obliegenheit, ab einem Kindesalter von 3 Jahren sich um den eigenen Lebensunterhalt zu kümmern und bestehende Betreuungsmöglichkeiten wahrzunehmen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2008 12:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andi,

wie alt ist denn euer Kind? Grndsätzlich gilt ja nun die Eigenverantwortng. Nur bei sehr kleinen Kidnern wird nach wie vor EU fällig und da kommt es dann auch auf das Alter des Kindes an ob überhaupt oder in welchem Umfang Einkommen der KM angerechnet wird. Auf der andeen Seite kommt es natürlich auf dein Einkommen an, ob die Höhe des KU unddes EU so richtig ist.

Tina

*Na gut, der Chef war schneller. Hast du ne u-Taste für mich, die hängt bei mir  :exclam:*


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2008 12:36
(@andi0123)
Schon was gesagt Registriert

... die Tochter wird im Mai 3. Jahre alt. Somit fällt sie ja unter die Reform, bei der die Mütter ja ab dem 3. Lebensjahr sich um eigenen Erwerb bemühen müssen.
Mein Anwalt meint, hier stehen noch wichtige Urteile aus, um sagen zu können, wie streng dieses 3. Lebensjahr bewertet wird von den Richtern.

Daneben bin ich kein Unmensch und weiß, daß es von heute auf morgen nicht geht, mit einem Kleinkind selber voll erwerbsfähig zu sein,

Ich zeigte mich nach letzter Absprache bereit, so auch mit meinem Anwalt besprochen, für 2008 durchgehend die 640 € zu zahlen.

Ich möchte nur Licht am Ende des Tunnels sehen. Ich würde halt gerne wissen, ob ich z.b. ab Jan 09 sagen könnte, daß ich dann statt 640 € nur z.b. 450 € zahle. Also ein schrittweiser Rückgang meines Unterhalts.

WIll aber einen jurisitischen Streit darüber verhinden, da ich weiß bei einem Titel mehr zahlen zu müssen. Habe dann Bedenken, zwar Recht zu bekommen, daber grunsätzlich mtl. mehr zahlen zu müssen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2008 12:41
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Grunsätzlich die Frage: Muss sie sich den Minijob anrechnen lassen, teilweise ? Daß ich entsprechend weniger zahle ?

Ihre Einkommenssituation sieht so aus:
640 € Unterhalt inkl. KU, 154 Kindergeld und 250 € Minijob = 1044 €.

Andi,

bei 1044€ für 2(!) Personen ist das alles noch im Mangelfall-Bereich, und da würde Dir die Anrechnung des Minijobs eh' nichts bringen. Dass sie so ganz gut leben kann im Hotel Mama mag ja sein, geht Dich aber nichts an.

Du hast in all Deinen bisherigen Threads nichts über Deine Einkommensituation geschrieben. O.k., musst Du nicht, nur kannst Du dann auch keine Einschätzung erwarten.

Deine Hoffnung, dass ab Mai (also Kind 3 Jahre alt) da was geht ist nicht ganz unbegründet, aber geh' erstmal von habltags aus als fiktivem Einkommen. Halbtags heisst aber 20 Stunden, nicht etwa 38,5/2 oder so, und nach Steuerprogression und Steuerklasse II ist so ein Netto ganricht soweit weg von vollzeit. Davon gehen dann aber die Kindergartenkosten wieder ab.

Du hast woanders geschrieben, dass ab 01/08, also quasi ab jetzt, für Dich Steuerklasse I relevant ist. In Anbetracht der Tatsache, dass Du bisher schon eher kleines Geld bezahlt hast lässt das ja vermuten, dass jetzt ohnehin nichts übrig ist.

Also für einen guten Rat brauchen wir gute Zahlen, und auch mal den Inhalt der aussergerichtlichen Vereinbarung. Solche Vereinbarungen macht man ja nicht dazu, um sie jeden Monat neu zu verhandeln, sondern um Frieden zu schaffen.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2008 13:23