Nur die Hälfte des ...
 
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Nur die Hälfte des Unterhalts zahlen geht das?

 
(@hallifax83)
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Hallo erstmal!

Ich frage mich seit einiger Zeit, aus welchen Grund ich Unterhalt zahle.
Wir sind seit über einem Jahr getrennt und ich habe das Unterhalt für meine 3 Jährige Tocher damals berechnen lassen.
Ja ich zahle 177 "noch". Ich weiß nicht wie es mit dem neuen Gesetz bei mir ist. Ich habe hier gelesen das man nen Brief nach Hause bekommen hat.
Ich habe keinen bekommen. Meine Ex hat mich darauf hingewiesen das sie doch nun mehr Unterhalt bekäme. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und
deshalb wird mir auch die Hälfte des Kindergeldes angerechnet. Letztens sagte Sie mir dann das Ihre Anwältin zu Ihr sagte das nur Ihr das Kindergeld zustehen würde und Sie das nachprüfen würde. Wann steht denn einem die Hälfe des Kindergeldes zu. Gibt es das Bestimmungen. Ja nun zur Frage. Ich habe die Kleine fast genauso viel wie meine Ex. Auch aus dem Grund weil meine Ex sich nun Selbstständig macht und weniger Zeit für die Kleine hat. Deshalb hat die auch bestimmt das ich in meiner Urlaubszeit die Kleine nehmen muß, damit sie Ihrer Arbeit nachgehen kann. Ich finde es nicht so schlimm, ich habe meine Kleine gerne, aber wenn ich meine Ex frage ob sie mir nicht auch ganz unsere Tochter gibt, stoße ich nur auf Ablehnung. Ich selber arbeite in Schichten müßte dann meine Arbeit wechseln. Was nicht gerade das Problem ist außer die Sache mit dem Geld. Ja da ich sie oft habe, habe ich mich oft gefragt ob man nun auch nur die Hälfte des Unterhaltes zahlen kann. Ob man es vielleicht gerichtlich geregelt bekommt. Ich glaube, bin mir aber nicht sicher, dass das Geld dazu dient das es dem Kind da wo es lebt an nichts wichtigen fehlt. Naja ob meine Ex das Geld ausschließlich für unsere Tochter nutzt bezweifle ich. Ja vielleicht könnt ihr mir ein bisschen helfen und bitte versucht es einfach zu erklären.

Ich danke euch Hallifax83


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 22:05
(@PhoeniX)

Moin

Theorie und Praxis.....

Die Hälfte zahlen geht schon mal nicht. Wenn ihr euch auf das Wechselmodell einigt, heben sich die Unterhaltsansprüche gegenseitig auf. Sobald jemand aber das Kind zu 50,1% betreut ist der andere zu Unterhalt in voller Höhe verpflichtet.

aber wenn ich meine Ex frage ob sie mir nicht auch ganz unsere Tochter gibt, stoße ich nur auf Ablehnung.

Ist der Ort an dem das Kind leben soll strittig kann das über einen ABR-Antrag (Aufenthaltsbestimmungsrecht) geklärt werden.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 22:45