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Allgemeine Infos zum Unterhalt?

 
(@sternle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ein guter Freund von mir hat Eheprobleme. Sie sind fast 2 Jahre verheiratet und haben zwei Kinder 11/2 und 2/12 Jahre alt.
Nun will sie die Trennung und will, daß er auszieht. Jetzt meine Frage: Wenn er auszieht, muß er dann auch an seine Frau Unterhalt zahlen? Wenn ja, gehört dazu auch die volle Miete? Die beiden stehen gemeinsam im Mietvertrag. Ich habe schon etwas hier gestöbert und gelesen, daß die Mutter/Exfrau Betreuungsunterhalt bekommt bis die Kinder drei sind, zählt das also bis das jüngste Kind drei wird?
Noch eine Frage: Die Mutter der Ehefrau hat viel Geld. Kann sie zur Unterstützung ihrer Tochter bei Trennung auch herangezogen werden, wenn der Ehemann nicht zahlen kann?
Auch arbeitet die Ehefrau teilweise zu 400,- EUR. Wird das auch angerechnet?

Ab wann muß er denn Unterhalt zahlen? Gleich ab der Trennung? Gibt es da bestimmte Ämter oder Instanzen, die das regeln oder regeln das die Eheleute untereinander?

Sorry, aber das ist alles Neuland für mich! Meine Ehe ist glücklich und ich möchte meinem Freund einfach nur helfen.

Wäre toll, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt!

LG Sternle 😉


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2004 21:49
(@Melly)

Hallo Sternle,

also wenn der Mann auszieht dann ist er erstmal verpflichtet Kindesunterhalt zu zahlen.
Das errechnet sich aus seinem bereinigten Nettoeinkommen.
Das Urlaubs-und Weihnachtsgeld und sonstige Sonderzahlungen von Seiten des Arbeitgebers kommen dazu.
Wenn dann noch der Erwerbstätigenanreiz abgezogen wurde, wird der Trennungsunterhalt ermittelt.
Es kann bis dahin gehen, daß dem Mann ein Selbstbehalt von 860 Euro im Monat bleibt (west).
Ist er kein großer Verdiener und die Frau kann mit dem wenigen Geld nicht leben, müßte dann zum Sozialamt gehen, werden die Eltern von ihr geprüft, ob sie ihrer Tochter zu Unterhalt verpflichtet sind.
Der Trennungsunterhalt ist bis zur Scheidung zu zahlen.
Danach wird der ehegattenunterhalt ermittelt, der ähnlich aussehen wird, nur wird es eine Änderung der Steuerkarte des Mannes geben, da er ab 1 Januar die Steuerkarte auf Steuerklasse 1 umschreiben lassen muß.
Der nacheheliche Unterhalt muß länger gezahlt werden, als was Du gelesen hast, da er mit der Frau verheiratet war!
Das mit den 3 Jahren Betreuungsunterhalt ist nur bei nicht verheirateten Paaren.
Der nacheheliche Unterhalt muß solange voll gezahlt werden bis das jüngste Kind 12 Jahre alt ist. Ist das Jüngste 8 kann der Frau auferlegt werden Teilzeit arbeiten zu gehen.
Aber da ist ja noch sehr lange hin, da die Kids so klein sind.
Die Wohnung muß er rein theoretisch nicht mit zahlen, dafür bekommt die Frau ja Unterhalt.
Er sollte aber aus dem Mietvertrag entlassen werden, da er dann immer noch belangt werden könnte, wenn die Frau mal keine Miete zahlt.
Ansonsten les Dir mal die "Erste Hilfe" hier im Forum durch, da steht alles was er wissen sollte.

Der Trennungsunterhalt wie der nacheheliche Unterhalt wird von Anwälten errechnet.
entweder rechnet das einer aus und er zahlt, ist er nicht einverstanden muß er sich auch einen Anwalt nehmen.
Der Kindesunterhalt ist sofort nach der Trennung zu zahlen, der Trennungsunterhalt erst dann wenn ihn die Frau einfordert.

Gruß Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2004 22:04
(@melanie)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo!
Also, erstmal sollte dein freund sich einen Familienrechtsanwalt suchen.
Zweitens: Er muss der Frau Unterhalt bezahlen, bis das Jüngste Kind 10 Jahre alt ist.
Unterschiedlich je nach OLG. Solange muss sie überhaupt nicht arbeiten. Da sie aber während der Ehe 400 euro verdient hat werden die auch angerechnet, falls sie es weiter tut.
Die Berechnung erfolgt so: Nettoeinkommen Mann abzügl. Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle ( und zwar voller Betrag) , abzügl. Fahrtkosten, Altersvorsorge und 400 euro der Frau ( je nach Gericht auch weniger). Davon stehen ihr 6/7 zu. ( Also abzügl. 1/7 Erwerbstätigenbonus für sie aber auch. ) Ausserdem können noch Ehe bedingte Schulden abgezogen werden. Dann muss der Hausrat geteilt werden. Mit oder ohne Anwalt. Waschmaschine, trockner etc. werden meist der Frau zugesprochen wegen der Kinder.
Das wär erstmal das gröbste.
Liebe grüsse Melanie 🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2004 22:06
(@sternle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Erst mal vielen Dank für die vielen Antworten! Habe mich auch schon ein wenig umgesehen.
Jetzt ist aber noch folgender Sachverhalt zur KM. Sie hat jetzt seit ein paar Wochen ihren Opa (Vater iher Mutter) in Pflege, dafür bekommt sie auch Geld (sie ist gelernte Krankenschwester). Sie arbeitet aber noch auf 400,- EUR bei ihrem alten AG, ich kann aber nicht genau sagen, ob sie dort in der Elternzeit gemeldet ist.
Nun wollte ich nur wissen, ob ihr das Pflegeentgelt auch als Einkommen angerechnet wird. Sie hat weitaus mehr verdient als er. Nach dem ersten Kind ist sie nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten gegangen. Nach dem zweiten Kind arbeitet sie jetzt auf die 400,- EUR-Basis.

Sie wollte von ihm, daß er die Miete der gemeinsamen Wohnung zahlt. Das mit dem KU ist klar, habe schon die Tabelle gesehen. Ist dann in dem Betreuungunterhalt die Miete mit drin?

Was ist, wenn der Opa sterben sollte (kann lt. Ärzten jederzeit passieren)? Der Opa ist sehr vermögend, es wird also auch ein Erbe geben. Wird so etwas auch angerechnet? Stünde dem Ehemann auch ein Anteil zu, wenn sie schon getrennt leben würden, also noch nicht geschieden wären?

Ich weiß, viele Fragen, aber aller Anfang ist schwer!

Danke

Sternle 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2004 11:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin sternle,

Sie wollte von ihm, daß er die Miete der gemeinsamen Wohnung zahlt.

Das kann sie ja gerne wollen, nur wird's sie nicht bekommen. Dafür hat sie selbst zu sorgen. Und wenn ihr Einkommen nicht reicht, muss sie halt zum Sozialamt.

Grundsätzlich: Es wird Unterhalt gezahlt zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten. Wie der Empfänger das Geld verwendet, ist alleinig sein Ding. Und wenn es nicht reicht, auch.

Ist dann in dem Betreuungunterhalt die Miete mit drin?

Es ist zu unterscheiden zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt. Ersterer wird vom Kind getrennten Elternteil gezahlt (Bar=Geld), letzterer vom mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil geleistet (Betreuung=Fürsorge), ist also ohne Geldfluss.

Stünde dem Ehemann auch ein Anteil zu,

Grundsätzlich stünde ihm vom Erbe gar nichts zu, da er nicht in der gesetztlchen Erfolge steht. Hat jedoch der Erblasser ihm in seinem Testament bedacht, ist das wieder was ganz anderes.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2004 11:21
(@Melly)

Hallo,

nochwas zum Erbe!
Wenn Opa soviel Vermögen an die Enkelin vererbt, dann ist das als Vermögen zu sehen, das gewinnbringend anzulegen ist.
Hat dann was mit dem Ehegattenunterhalt zu tun. Es werden ihr fiktive zinsen zur Last gelegt.

Also was das Pflegegeld betrifft, so hab ich mal wo gelesen, daß es im unterhalt berücksichtigt werden muß.
Es ist ja ein Einkommen und bei ner hohen Pflegestufe ist das ja nen schöner Berg Kohle was da jedes Monat rüber wächst.
Kommt auf die Pflegestufe an.
Bei Pflegestufe 1 sind das ja monatlich gut 400 euro!

Also ich hab mal kurz im Netz gestöbert, hab aber nur was gefunden, wo die Mutter Pflegegeld bekommt weil sie das behinderte Kind erzieht. Das Geld wird auf den unterhalt angerechnet, also als Einkommen.
Ich denk mal, wenn das bei den eigenen Kids ist, wird das bei Opa auch so sein, noch dazu zahlt die Pflegeversicherung in ihre Rentenversicherung ein.

Ich hab das nur noch so im Kopf mit dem Unterhalt, da mein Mann den Anwalt fragte, als das bei uns wegen seiner Mutter zur Debatte stand auf Unterhalt angerechnet wird.
Er meinte das ist Einkommen und muß angegeben werden.
Naja dann war ich halt die wo Oma noch bis zum Heim pflegte.

Gruß Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2004 12:55
(@sternle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Meli!

Danke für das Engagement! Ja, sie hat glaube ich Pflegestufe 2. Wieviel sie da bekommt, weiß ich nicht.
Im Moment sieht es so aus, als wollten sie sich gütlich einigen. Aus ihr wird man nicht so ganz schlau. Er soll halt mal ausziehen, hat sich auch schon was gesucht. Sie: ich will grad noch keine Scheidung und wenn er nicht die ganze Miete zahlen kann, dann reichen auch 200,- EUR. Für die Kids will sie nix, nur daß er sich drum kümmert!

Das soll einer verstehen! Also ich denke, für die Kidis muß er ja zahlen, das wären dann so um die 400,- EUR. Es muß ihm ja ein Selbstbehalt von 840,- EUR bleiben, da ist dann kaum bis gar nix übrig für die KM. Ich denke auch, daß sie zuviel Geld hat, als daß sie was verlangen könnte bzw. zugesprochen bekäme. Er will sich jetzt Infos beim Amtsgericht/Familiengericht holen, damit er hinterher nicht blöd dasteht und er sich zumindest gekümmert hat.

Muß er denn bei diesem KU Formulare ausfüllen? Wer ist denn dafür zuständig?
Noch was: Sie haben sich vor ein paar Monaten ein Auto gekauft. Bar, das Auto läuft auf ihn.
Gehört das Auto rechtlich ihm oder hat sie auch einen Anspruch darauf?

Finde ich echt toll, daß es dieses Forum gibt!

Danke

Sternle 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2004 12:01
(@Melly)

Hallo Sternle,

er soll auf jeden Fall den Kindesunterhalt zahlen. Der steht den Kindern zu und die Mutter kann nicht so ohne weiteres darauf verzichten.
Fakt ist auch, er erfüllt seine Pflicht und keiner kann ihn was anhaben, so nen Unterhalt kann nämlich schneller eingeklagt werden als ihm Recht ist.
Also Unterhalt für Kids nach Düsseldorfer Tabelle und gut ist es.
Wenn er dann noch seinen Selbstbehalt hat bleibt eh nix mehr für den Trennungsunterhalt über und die gute Frau ist ja bestens versorgt, wenn sie das Pflegegeld bekommt, da es gut 1000 Euro sein müßten.
Da muß sie aufpassen, daß sie am Ende nicht unterhaltspflichtig wird*grinz
Wenn da noch die 400 Euro dazu kommen ein gutes Geld.
Wenn er auszieht, soll er sofort für den Monat den Kindesunterhalt überweisen, den Trennungsunterhalt soll sie dann erstmal einfordern, dann muß jeder Partner sein Einkommen auf den Tisch bringen, dann sieht man schon was zu zahlen wäre.

Das Auto könnte in den Zugewinn fallen.
Wenn er immer damit gefahren ist.
Wäre sie tgl mit dem Auto unterwegs gewesen um einkaufen zu gehen und die Kids in den Kindergarten etc zu bringen, würde es in den Hausrat fallen.
Er wird ihr einen Ausgleich zahlen müssen.
Oder die Beiden einigen sich was den Hausrat betrifft, er nimmt das Auto und sie behält den Rest.

Er kann auf das Gericht gehen, sich da einen Beratungsschein holen, mit dem zum Anwalt wandern und der wird dann für den Mann Prozesskostenhilfe beantragen.
Dann nimmt alles seinen Lauf!
Liebe Grüße
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2004 12:21